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   BGH, 15.01.2004 - V ZB 56/03   

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https://dejure.org/2004,6415
BGH, 15.01.2004 - V ZB 56/03 (https://dejure.org/2004,6415)
BGH, Entscheidung vom 15.01.2004 - V ZB 56/03 (https://dejure.org/2004,6415)
BGH, Entscheidung vom 15. Januar 2004 - V ZB 56/03 (https://dejure.org/2004,6415)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Judicialis

    ZPO § 574 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 238 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 522 Abs. 1 Satz 4; ; ZPO § 520 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 520 Abs. 2 Satz 3; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1
    Verletzung des fairen Verfahrens durch Zurückweisung eines unter Verletzung des Anwaltszwangs gestellten Verlängerungsantrages

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 778
  • FamRZ 2004, 788
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 18.07.2003 - V ZR 187/02

    Verletzung rechtlichen Gehörs im Berufungsverfahren; Beruhen des Urteils auf dem

    Auszug aus BGH, 15.01.2004 - V ZB 56/03
    Es kann ausgeschlossen werden, daß es bei der Berücksichtigung dieses Vortrags anders entschieden und eine schuldhafte Versäumung der Berufungsbegründungsfrist durch den Beklagten verneint hätte (vgl. Senat, Beschl. v. 18. Juli 2003, V ZR 187/02, NJW 2003, 3205 f. m.w.N.).
  • BGH, 21.09.2000 - III ZB 36/00

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen Ablehnung einer Fristverlängerung

    Auszug aus BGH, 15.01.2004 - V ZB 56/03
    Deshalb kann offen bleiben, ob ein solches Vertrauen die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gerechtfertigt hätte (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 21. September 2000, III ZB 36/00, BGHR ZPO § 233 Mandatsniederlegung 4; Beschl. v. 6. November 2001, XI ZB 14/01, BGHR ZPO § 233 Fristverlängerung 22).
  • BGH, 06.11.2001 - XI ZB 14/01

    Wiederholte Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist nach Versagung von

    Auszug aus BGH, 15.01.2004 - V ZB 56/03
    Deshalb kann offen bleiben, ob ein solches Vertrauen die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gerechtfertigt hätte (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 21. September 2000, III ZB 36/00, BGHR ZPO § 233 Mandatsniederlegung 4; Beschl. v. 6. November 2001, XI ZB 14/01, BGHR ZPO § 233 Fristverlängerung 22).
  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus BGH, 15.01.2004 - V ZB 56/03
    Damit sich ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG feststellen läßt, müssen demnach besondere Umstände deutlich gemacht werden, die zweifelsfrei darauf schließen lassen, daß tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (Senat, Beschl. v. 27. März 2003, V ZR 291/02, WM 2003, 987, 991 mit umfangreichen Nachweisen).
  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus BGH, 15.01.2004 - V ZB 56/03
    Aus diesem Prinzip wird als "allgemeines Prozeßgrundrecht" der Anspruch auf ein faires Verfahren abgeleitet (BVerfGE 93, 99, 113; BVerfG, NJW 2001, 1343).
  • BGH, 23.10.2003 - V ZB 28/03

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde wegen Verletzung des Anspruchs auf effektiven

    Auszug aus BGH, 15.01.2004 - V ZB 56/03
    c) Dieser Verstoß gegen das Verfahrensgrundrecht führt unabhängig davon zur Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde, ob er sich auf das Ergebnis auswirkt (Senat, Beschl. v. 23. Oktober 2003, V ZB 28/03, Umdruck S. 5 f. [zur Veröffentlichung bestimmt]).
  • BVerfG, 03.01.2001 - 1 BvR 2147/00

    Keine Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch

    Auszug aus BGH, 15.01.2004 - V ZB 56/03
    Aus diesem Prinzip wird als "allgemeines Prozeßgrundrecht" der Anspruch auf ein faires Verfahren abgeleitet (BVerfGE 93, 99, 113; BVerfG, NJW 2001, 1343).
  • BGH, 10.12.1998 - III ZR 2/98

    Rechtsfolgen einer unrichtigen Rechtsmittelbelehrung durch die Verwaltungsbehörde

    Auszug aus BGH, 15.01.2004 - V ZB 56/03
    c) Nach alledem kommt es - entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde - nicht darauf an, ob hier zugunsten des Beklagten bei der Beseitigung der Folgen eines "Verlautbarungsfehlers" des Gerichts ähnliche Erwägungen durchgreifen müssen, wie sie ihren Niederschlag in dem Grundsatz der Meistbegünstigung, der auf dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes beruht, gefunden haben (vgl. BGHZ 140, 208, 217 f.).
  • BGH, 23.01.1985 - VIII ZB 18/84

    Schriftform für Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist

    Auszug aus BGH, 15.01.2004 - V ZB 56/03
    Der Antrag war unwirksam, weil er wirksam nur von einem Rechtsanwalt gestellt werden konnte (BGHZ 93, 300, 303 f.).
  • BGH, 18.10.1995 - I ZB 15/95

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Möglichkeit eines Verschuldens;

    Auszug aus BGH, 15.01.2004 - V ZB 56/03
    Läßt somit der Vortrag des Beklagten die Möglichkeit offen, daß die Fristversäumung deshalb verschuldet war, weil der Beklagte nicht rechtzeitig innerhalb der - verlängerten - Berufungsbegründungsfrist einen neuen Rechtsanwalt mit seiner Vertretung beauftragt hat, konnte das Berufungsgericht die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht gewähren (vgl. BGH, Beschl. v. 18. Oktober 1995, I ZB 15/95, BGHR ZPO § 233 Fristversäumung 1).
  • BGH, 19.03.1997 - XII ZB 139/96

    Verantwortung für die ordnungsgemäße Einlegung eines Rechtsmittels einer nicht

  • BGH, 25.06.2009 - V ZB 191/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Er führt unabhängig davon zur Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde, ob er sich auf das Ergebnis auswirkt (vgl. Senat , Beschl. v. 23. Oktober 2003, V ZB 28/03, NJW 2004, 367, 368; Beschl. v. 15. Januar 2004, V ZB 56/03, FamRZ 2004, 788, 789).
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