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Rechtsprechung
   BFH, 18.11.2011 - V B 25/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,7470
BFH, 18.11.2011 - V B 25/11 (https://dejure.org/2011,7470)
BFH, Entscheidung vom 18.11.2011 - V B 25/11 (https://dejure.org/2011,7470)
BFH, Entscheidung vom 18. November 2011 - V B 25/11 (https://dejure.org/2011,7470)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    Zweck der mündlichen Verhandlung - Keine Überraschungsentscheidung bei Ablehnung der wegen Vorlage weiterer Belege begehrten Vertagung - Kein plötzlicher Vorsteuerabzug ohne Rechnung

  • openjur.de

    Zweck der mündlichen Verhandlung; Keine Überraschungsentscheidung bei Ablehnung der wegen Vorlage weiterer Belege begehrten Vertagung; Kein plötzlicher Vorsteuerabzug ohne Rechnung

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 93 Abs 1, FGO § 76 Abs 2, FGO § 104 Abs 1 S 1, GG Art 103, FGO § 96 Abs 2, ZPO § 227 Abs 1 S 2 Nr 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, UStG § 15 Abs 1 Nr 1
    Zweck der mündlichen Verhandlung - Keine Überraschungsentscheidung bei Ablehnung der wegen Vorlage weiterer Belege begehrten Vertagung - Kein plötzlicher Vorsteuerabzug ohne Rechnung

  • rechtsinformationen.bund.de

    Zweck der mündlichen Verhandlung - Keine Überraschungsentscheidung bei Ablehnung der wegen Vorlage weiterer Belege begehrten Vertagung - Kein plötzlicher Vorsteuerabzug ohne Rechnung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 93 Abs 1 FGO, § 76 Abs 2 FGO, § 104 Abs 1 S 1 FGO, Art 103 GG, § 96 Abs 2 FGO
    Zweck der mündlichen Verhandlung - Keine Überraschungsentscheidung bei Ablehnung der wegen Vorlage weiterer Belege begehrten Vertagung - Kein plötzlicher Vorsteuerabzug ohne Rechnung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3
    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im finanzgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de

    Keine Vertagung der mündlichen Verhandlung wegen nicht hinreichender Vorbereitung des geladenen Bevollmächtigten; kein Vorliegen einer Überraschungsentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (10)

  • BFH, 23.02.2000 - VIII R 80/98

    Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten; Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 18.11.2011 - V B 25/11
    Rn. 8 a) Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist eine Überraschungsentscheidung gegeben, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt gestützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der auch ein kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht rechnen musste (z.B. BFH-Urteil vom 23. Februar 2000 VIII R 80/98, BFH/NV 2000, 978).
  • BFH, 17.03.2008 - IX B 258/07

    Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BFH, 18.11.2011 - V B 25/11
    Das Gebot, rechtliches Gehör zu gewähren, verpflichtet das Gericht andererseits aber nicht, den Beteiligten die für die Entscheidung maßgeblichen Gesichtspunkte anzudeuten und sie mit ihnen umfassend zu erörtern (…z.B. BFH-Beschlüsse vom 25. Juli 2011 I B 8/11, BFH/NV 2011, 1867; vom 17. März 2008 IX B 258/07, BFH/NV 2008, 1180, m.w.N.;… vom 29. Januar 2010 IX S 3/10 (PKH), BFH/NV 2010, 921).
  • BFH, 14.04.2009 - II B 92/08

    Rüge eines Verfahrensmangels - Verstoß gegen das Recht auf Akteneinsicht - …

    Auszug aus BFH, 18.11.2011 - V B 25/11
    Rn. 11 2. Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Nichtgewährung von Akteneinsicht liegt nur vor, wenn diese ausdrücklich verweigert worden ist (…BFH-Beschlüsse vom 25. Januar 2011 V B 154/09, BFH/NV 2011, 822; vom 14. April 2009 II B 92/08, juris).
  • BFH, 26.02.1975 - II R 120/73

    Angriffsmittel - Verteidigungsmittel - Schluß der mündlichen Verhandlung - …

    Auszug aus BFH, 18.11.2011 - V B 25/11
    Dementsprechend ist eine mündliche Verhandlung nicht allein deshalb zu vertagen, um einem Beteiligten Gelegenheit zu weiteren Ermittlungen zu geben, wenn er sich trotz hinreichender Frist und ohne persönliche Entschuldigungsgründe nicht genügend auf die mündliche Verhandlung vorbereitet hat (…BFH-Beschluss vom 5. April 2011 VIII B 91/10, BFH/NV 2011, 1174; BFH-Urteil vom 26. Februar 1975 II R 120/73, BFHE 115, 185, BStBl II 1975, 489).
  • BFH, 25.07.2011 - I B 8/11

    Keine Existenzgründer-Ansparabschreibung bei fehlender Investitionsabsicht - …

    Auszug aus BFH, 18.11.2011 - V B 25/11
    Das Gebot, rechtliches Gehör zu gewähren, verpflichtet das Gericht andererseits aber nicht, den Beteiligten die für die Entscheidung maßgeblichen Gesichtspunkte anzudeuten und sie mit ihnen umfassend zu erörtern (z.B. BFH-Beschlüsse vom 25. Juli 2011 I B 8/11, BFH/NV 2011, 1867;… vom 17. März 2008 IX B 258/07, BFH/NV 2008, 1180, m.w.N.;… vom 29. Januar 2010 IX S 3/10 (PKH), BFH/NV 2010, 921).
  • BFH, 27.02.2007 - X B 178/06

    Tatsächliche Verständigung; Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 18.11.2011 - V B 25/11
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH stellen unterlassene richterliche Hinweise bei steuerlich beratenen und durch einen fach- und sachkundigen Prozessbevollmächtigten vertretenen Beteiligten regelmäßig keine Verletzung der Prozessförderungspflicht aus § 76 Abs. 2 FGO dar, es sei denn, es würden besondere Umstände dargelegt, die eine Ausnahme von dieser Regel erforderten (z.B. BFH-Beschluss vom 27. Februar 2007 X B 178/06, BFH/NV 2007, 1073, m.w.N.).
  • BFH, 08.12.2010 - IX B 102/10

    Keine Verletzung der Sachaufklärungspflicht bei sich nicht aufdrängender …

    Auszug aus BFH, 18.11.2011 - V B 25/11
    Im Übrigen muss ein fachkundig vertretener Beteiligter bei umstrittener Sach- und/oder Rechtslage grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und seinen Vortrag darauf einrichten (z.B. BFH-Beschluss vom 8. Dezember 2010 IX B 102/10, BFH/NV 2011, 1364, m.w.N.).
  • BFH, 25.01.2011 - V B 154/09

    Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs - Rüge eines Verfahrensmangels wegen …

    Auszug aus BFH, 18.11.2011 - V B 25/11
    Rn. 11 2. Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Nichtgewährung von Akteneinsicht liegt nur vor, wenn diese ausdrücklich verweigert worden ist (BFH-Beschlüsse vom 25. Januar 2011 V B 154/09, BFH/NV 2011, 822; vom 14. April 2009 II B 92/08, juris).
  • BFH, 05.04.2011 - VIII B 91/10

    Verfahrensrügen im Prozess um nicht belegte Betriebausgaben

    Auszug aus BFH, 18.11.2011 - V B 25/11
    Dementsprechend ist eine mündliche Verhandlung nicht allein deshalb zu vertagen, um einem Beteiligten Gelegenheit zu weiteren Ermittlungen zu geben, wenn er sich trotz hinreichender Frist und ohne persönliche Entschuldigungsgründe nicht genügend auf die mündliche Verhandlung vorbereitet hat (BFH-Beschluss vom 5. April 2011 VIII B 91/10, BFH/NV 2011, 1174; BFH-Urteil vom 26. Februar 1975 II R 120/73, BFHE 115, 185, BStBl II 1975, 489).
  • BFH, 29.01.2010 - IX S 3/10

    Zu den Voraussetzungen einer Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BFH, 18.11.2011 - V B 25/11
    Das Gebot, rechtliches Gehör zu gewähren, verpflichtet das Gericht andererseits aber nicht, den Beteiligten die für die Entscheidung maßgeblichen Gesichtspunkte anzudeuten und sie mit ihnen umfassend zu erörtern (…z.B. BFH-Beschlüsse vom 25. Juli 2011 I B 8/11, BFH/NV 2011, 1867;… vom 17. März 2008 IX B 258/07, BFH/NV 2008, 1180, m.w.N.; vom 29. Januar 2010 IX S 3/10 (PKH), BFH/NV 2010, 921).
  • FG Thüringen, 29.06.2015 - 2 K 698/14

    Keine regelmäßige Arbeitsstätte nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG bei befristeter …

    Ein Vertagungsanspruch besteht nicht, wenn die Verfahrensbeteiligten ausreichend Gelegenheit hatten, sich auf die - auf die abschließende Erörterung der Sach- und Rechtslage angelegte (§ 76 Abs. 2, § 93 Abs. 1 und 3, § 104 Abs. 1 Satz 1 Finanzgerichtsordnung - FGO -) - mündliche Verhandlung vorzubereiten (vgl. BFH-Urteil vom 18.11.2011 V B 25/11, BFH/NV 2012, 257).
  • FG Münster, 13.10.2016 - 9 K 1087/14

    Steuerliche Behandlung von Nebenkosten zur Anschaffung eigener Aktien durch eine …

    Da die mündliche Verhandlung zur abschließenden Erörterung der Sach- und Rechtslage bestimmt ist, kann der fristgemäß geladene Beteiligte nicht darauf vertrauen, dass eine mündliche Verhandlung vertagt wird, um ihm Gelegenheit zu einem weiteren Sachvortrag zu geben, für den er bei hinreichender Vorbereitung hätte Vorsorge treffen müssen (BFH-Beschluss vom 18.11.2011 V B 25/11, BFH/NV 2012, 257).
  • BFH, 04.05.2021 - VIII B 97/20

    Vertagung der mündlichen Verhandlung bei Erteilung eines rechtlichen Hinweises in …

    Eine mündliche Verhandlung ist deshalb nicht allein deshalb zu vertagen, um einem Beteiligten Gelegenheit zu weiteren Ermittlungen zu geben, wenn er sich trotz hinreichender Frist und ohne persönliche Entschuldigungsgründe nicht genügend auf die mündliche Verhandlung vorbereitet hat (BFH-Beschluss vom 18.11.2011 - V B 25/11, BFH/NV 2012, 257, Rz 8, m.w.N.).

    Gleiches gilt für die Erörterung rechtlicher Gesichtspunkte, da ein fachkundig vertretener Beteiligter bei einer umstrittenen Sach- und/oder Rechtslage grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und seinen Vortrag darauf einrichten muss (z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 2012, 257, Rz 8).

    Rn. 7 Die Obliegenheit des Klägers zur gewissenhaften Terminsvorbereitung kann allerdings aufgrund des Verhaltens des FG entfallen (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2012, 257, Rz 10;… in BFH/NV 2011, 1912, Rz 11).

  • BFH, 06.07.2012 - V B 103/11

    Zur Aufforderung, einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen

    Rn. 8 Nach der Rechtsprechung des BFH ist eine Überraschungsentscheidung gegeben, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt gestützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der auch ein kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht rechnen musste (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 18. November 2011 V B 25/11, BFH/NV 2012, 257, unter II.1.a;… vom 21. September 2011 XI B 24/11, BFH/NV 2012, 277, jeweils m.w.N.).

    Das Gebot, rechtliches Gehör zu gewähren, verpflichtet das Gericht aber nicht, den Beteiligten die für die Entscheidung maßgeblichen Gesichtspunkte anzudeuten und sie mit ihnen umfassend zu erörtern (z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2012, 257, unter II.1.a;… in BFH/NV 2012, 277;… vom 25. Juli 2011 I B 8/11, BFH/NV 2011, 1867, unter II.2.).

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