Rechtsprechung
| BFH, 18.07.2024 - V B 68/23 |
Volltextveröffentlichungen (8)
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- Bundesfinanzhof
AO § 122 Abs 1, AO § 218 Abs 2 S 1, AEAO § 122 Nr 2.8.3.2., FGO § 40 Abs 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 119 Nr 6, FGO § 105 Abs 2 Nr 5, AO § 241 Abs 1 Nr 7, AO § 244
Bekanntgabe an Bevollmächtigten einer zwischenzeitlich im Handelsregister gelöschten GmbH
- rechtsinformationen.bund.de
Bekanntgabe an Bevollmächtigten einer zwischenzeitlich im Handelsregister gelöschten GmbH
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 122 Abs 1 AO, § 218 Abs 2 S 1 AO, § 122 Nr 2.8.3.2. AEAO, § 40 Abs 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO
Bekanntgabe an Bevollmächtigten einer zwischenzeitlich im Handelsregister gelöschten GmbH - IWW
§ 115 Abs. 2 Nr. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § ... 40 Abs. 2 FGO, § 218 Abs. 2 Satz 1 der Abgabenordnung (AO), § 218 Abs. 2 AO, § 119 Nr. 6 FGO, § 105 Abs. 2 Nr. 5 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 3, § 241 Abs. 1 Nr. 7, § 244 AO, § 116 Abs. 6 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 FGO, § 143 Abs. 2 FGO
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erfordernis der Neubestellung eines Liquidators zur Bekanntgabe eines Bescheides; Fortwirken einer vor Löschung erteilten Vollmacht
- datenbank.nwb.de
Bekanntgabe an Bevollmächtigten einer zwischenzeitlich im Handelsregister gelöschten GmbH
Besprechungen u.ä.
- heckschen-vandeloo.de (Entscheidungsbesprechung)
Bekanntgabe eines Bescheides an Bevollmächtigten einer zwischenzeitlich im Handelsregister gelöschten GmbH
Verfahrensgang
- FG Sachsen, 17.10.2023 - 6 K 817/21
- BFH, 18.07.2024 - V B 68/23
Papierfundstellen
- NZI 2024, 780
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (9)
- BFH, 30.08.2023 - X B 58/23
Klagebefugnis und Rechtsschutzbedürfnis bei Geltendmachung der doppelten …
Auszug aus BFH, 18.07.2024 - V B 68/23
Dabei genügt es für die formgerechte Geltendmachung von Verfahrensmängeln, wenn in der Beschwerdebegründung die Tatsachen vorgetragen werden, die den Verfahrensmangel ergeben; die verletzte Vorschrift des Verfahrensrechts muss hingegen nicht zwingend ausdrücklich bezeichnet werden (BFH-Beschluss vom 30.08.2023 - X B 58/23, BFH/NV 2023, 1327, Rz 10 und 11).Umgekehrt fehlt die Klagebefugnis, wenn offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise die vom Kläger geltend gemachten Rechte bestehen oder ihm zustehen können (vgl. BFH-Urteil vom 25.09.2019 - I R 82/17, BFHE 266, 516, BStBl II 2020, 229, Rz 29; BFH-Beschluss vom 30.08.2023 - X B 58/23, BFH/NV 2023, 1327, Rz 12).
- BFH, 25.09.2019 - I R 82/17
Verständigungsverfahren nach dem EU-Schiedsübereinkommen
Auszug aus BFH, 18.07.2024 - V B 68/23
Umgekehrt fehlt die Klagebefugnis, wenn offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise die vom Kläger geltend gemachten Rechte bestehen oder ihm zustehen können (vgl. BFH-Urteil vom 25.09.2019 - I R 82/17, BFHE 266, 516, BStBl II 2020, 229, Rz 29;… BFH-Beschluss vom 30.08.2023 - X B 58/23, BFH/NV 2023, 1327, Rz 12). - BFH, 27.04.2000 - I R 65/98
Prozessbevollmächtigter einer gelöschten GmbH
Auszug aus BFH, 18.07.2024 - V B 68/23
Das FG geht nicht darauf ein, dass steuerrechtlich eine gelöschte GmbH als fortbestehend angesehen wird, solange sie noch steuerrechtliche Pflichten zu erfüllen hat oder gegen sie ergangene Steuerbescheide oder Haftungsbescheide angreift, und behauptet auf Seite 5 seines Urteils bloß floskelhaft, die Beteiligungsfähigkeit der Klägerin werde durch die Löschung nicht berührt, ohne sich weiter damit auseinanderzusetzen, dass eine erteilte Prozessvollmacht über den Zeitpunkt der Löschung der GmbH und des Verlustes der gesetzlichen Vertretungsmacht ihres Geschäftsführers fortdauert und dies (auch) für die Prozess- und Postulationsfähigkeit genügt (vgl. BFH-Urteil vom 27.04.2000 - I R 65/98, BFHE 191, 494, BStBl II 2000, 500, unter III.1., III.2. und III.3.;… vgl. auch BFH-Beschluss vom 15.02.2006 - I B 38/05, BFH/NV 2006, 1049, unter II.2.a).
- BFH, 10.01.2024 - XI B 13/22
Zur Unternehmereigenschaft einer Holdinggesellschaft
Auszug aus BFH, 18.07.2024 - V B 68/23
Ein Urteil enthält unter anderem dann keine hinreichenden Entscheidungsgründe, wenn das FG einen selbständigen Anspruch oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergeht oder einen bestimmten Sachverhaltskomplex überhaupt nicht berücksichtigt (BFH-Beschluss vom 10.01.2024 - XI B 13/22, BFH/NV 2024, 401, Rz 14). - BFH, 25.11.2015 - I R 85/13
Mitteilung der Finanzbehörde an die Gemeinde über die Besteuerungsgrundlagen zur …
Auszug aus BFH, 18.07.2024 - V B 68/23
Rn. 10 c) Danach hat das FG im Streitfall sowohl die das Rechtsschutzbedürfnis konkretisierende Klagebefugnis (vgl. BFH-Urteil vom 25.11.2015 - I R 85/13, BFHE 252, 217, BStBl II 2016, 479, Rz 15) als auch das allgemeine Rechtsschutzbedürfnis der Klägerin verfahrensfehlerhaft verneint. - BFH, 19.12.2016 - XI B 57/16
Klage auf Gewährung von Akteneinsicht - Aktenübersendung an das FG im …
Auszug aus BFH, 18.07.2024 - V B 68/23
Dabei hat sich die Abgrenzung zwischen erheblichen und nicht wesentlichen Begründungsmängeln am Zweck der Urteilsbegründung zu orientieren, der darin besteht, für den Ausspruch der Urteilsformel den Nachweis der Rechtmäßigkeit zu liefern (vgl. BFH-Beschluss vom 19.12.2016 - XI B 57/16, BFH/NV 2017, 599, Rz 22). - BFH, 21.08.2018 - X S 23/18
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses; fehlendes Rechtsschutzbedürfnis bei …
Auszug aus BFH, 18.07.2024 - V B 68/23
Dieses fehlt unter anderem dann, wenn es für den Rechtsbehelfsführer einen verfahrensmäßig einfacheren und/oder schnelleren Weg gibt, das angestrebte Rechtsschutzziel zu erreichen (BFH-Urteil vom 21.08.2018 - X S 23/18, BFH/NV 2019, 35, Rz 12 und 13). - BFH, 15.02.2006 - I B 38/05
Im Handelsregister gelöschte GmbH - steuerrechtliches Fortbestehen
Auszug aus BFH, 18.07.2024 - V B 68/23
Das FG geht nicht darauf ein, dass steuerrechtlich eine gelöschte GmbH als fortbestehend angesehen wird, solange sie noch steuerrechtliche Pflichten zu erfüllen hat oder gegen sie ergangene Steuerbescheide oder Haftungsbescheide angreift, und behauptet auf Seite 5 seines Urteils bloß floskelhaft, die Beteiligungsfähigkeit der Klägerin werde durch die Löschung nicht berührt, ohne sich weiter damit auseinanderzusetzen, dass eine erteilte Prozessvollmacht über den Zeitpunkt der Löschung der GmbH und des Verlustes der gesetzlichen Vertretungsmacht ihres Geschäftsführers fortdauert und dies (auch) für die Prozess- und Postulationsfähigkeit genügt (vgl. BFH-Urteil vom 27.04.2000 - I R 65/98, BFHE 191, 494, BStBl II 2000, 500, unter III.1., III.2. und III.3.; vgl. auch BFH-Beschluss vom 15.02.2006 - I B 38/05, BFH/NV 2006, 1049, unter II.2.a). - BFH, 14.11.2018 - XI R 32/17
Zum Fehlen von Entscheidungsgründen i.S. von § 119 Nr. 6 FGO
Auszug aus BFH, 18.07.2024 - V B 68/23
Unter selbständigen Ansprüchen und selbständigen Angriffs- und Verteidigungsmitteln sind dabei die eigenständigen Klagegründe und solche Angriffs- und Verteidigungsmittel zu verstehen, die den vollständigen Tatbestand einer mit selbständiger Wirkung ausgestatteten Rechtsnorm bilden (BFH-Urteil vom 14.11.2018 - XI R 32/17, BFH/NV 2019, 280, Rz 22).
- BFH, 30.04.2025 - XI B 72/24
Klagebefugnis bei unberechtigtem Steuerausweis und Ausführungen zur Begründetheit …
Rn. 11 a) Nach der Rechtsprechung des BFH liegt ein Verfahrensmangel vor, wenn über eine zulässige Klage nicht in der Sache, sondern durch Prozessurteil entschieden wird (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 30.08.2023 - X B 58/23, BFH/NV 2023, 1327, Rz 10 f.; vom 18.07.2024 - V B 68/23, BFH/NV 2024, 1145, Rz 8).Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung ist die Klagebefugnis gegeben, wenn es nach dem Klagevorbringen als zumindest möglich erscheint, dass das Behördenhandeln eigene subjektiv-öffentliche Rechte des Klägers verletzt (Möglichkeitstheorie;… vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 30.08.2023 - X B 58/23, BFH/NV 2023, 1327, Rz 12; vom 18.07.2024 - V B 68/23, BFH/NV 2024, 1145, Rz 9).
- BFH, 19.05.2025 - V B 13/24
Zur Bezeichnung des Klagebegehrens
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) liegt ein Verfahrensmangel vor, wenn über eine zulässige Klage nicht in der Sache, sondern durch Prozessurteil entschieden wird (z.B. BFH-Beschluss vom 18.07.2024 - V B 68/23, BFH/NV 2024, 1145, Rz 8).
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