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Rechtsprechung
   BFH, 17.01.1995 - V R 28/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,9809
BFH, 17.01.1995 - V R 28/94 (https://dejure.org/1995,9809)
BFH, Entscheidung vom 17.01.1995 - V R 28/94 (https://dejure.org/1995,9809)
BFH, Entscheidung vom 17. Januar 1995 - V R 28/94 (https://dejure.org/1995,9809)
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Volltextveröffentlichungen (3)

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (4)

  • BFH, 30.07.1990 - V R 49/87

    Anforderungen an die Zulässigkeit der Revision - Voraussetzungen für die …

    Auszug aus BFH, 17.01.1995 - V R 28/94
    Eine Entscheidung ist nicht mit Gründen versehen, wenn entweder jegliche Begründung fehlt oder wenn ein selbständiger Anspruch bzw. ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel übergangen worden ist, das den vollständigen Tatbestand einer mit selbständiger Wirkung ausgestatteten Rechtsnorm darstellt (vgl. z. B. BFH- Beschluß vom 30. Juli 1990 V R 49/87, BFH/NV 1991, 325;… Gräber/Ruban, a.a.O., § 116 Anm. 2, § 119 Anm. 25).
  • BFH, 24.08.1990 - X R 45/90

    Auf die Öffentlichkeit des finanzgerichtlichen Verfahrens kann Beteiligter …

    Auszug aus BFH, 17.01.1995 - V R 28/94
    Eine den Anforderungen des § 120 Abs. 2 Satz 2 FGO entsprechende Revisionsrüge muß somit auch angeben, daß der die Verletzung der Öffentlichkeit begründende Mangel in der mündlichen Verhandlung gerügt worden ist, oder sie muß darlegen, weshalb dies nicht möglich war (vgl. BFH-Beschluß vom 24. August 1990 X R 45--46/90, BFHE 161, 427, BStBl II 1990, 1032).
  • BVerwG, 04.11.1977 - 4 C 71.77

    Mündliche Verhandlung - Öffentlichkeit der Verhandlung - Revision

    Auszug aus BFH, 17.01.1995 - V R 28/94
    Indes können die Prozeßbeteiligten auf die Beachtung der Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens verzichten (vgl. Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. November 1985 4 CB 46.85, nicht veröffentlicht -- NV --; vom 4. November 1977 IV C 71/77, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung -- HFR -- 1978, 174).
  • BFH, 14.07.1993 - I B 108/92

    Verletzung der Grundsätze der Beteiligtenöffentlichkeit und der Öffentlichkeit …

    Auszug aus BFH, 17.01.1995 - V R 28/94
    Für eine lückenlose Darlegung eines Verstoßes i. S. von § 116 Abs. 1 Nr. 4 FGO, d. h. gegen den im Verfahren vor den FG geltenden Grundsatz (§ 52 Abs. 1 FGO i. V. m. den sinngemäß anwendbaren §§ 169, 171 b bis 197 des Gerichtsverfassungsgesetzes -- GVG --), daß allen nicht aus sitzungspolizeilichen oder aus anderen gesetzlichen Gründen von der Teilnahme ausgeschlossenen Personen der Zugang zum Verhandlungssaal möglich sein muß (vgl. BFH-Beschluß vom 14. Juli 1993 I B 108/92, BFH/NV 1994, 381), reicht die bloße Behauptung nicht aus, daß ein Hinweis auf den Ort der auswärts abgehaltenen öffentlichen Sitzung des FG gefehlt habe.
  • BSG, 28.03.2000 - B 8 KN 7/99 R

    Herstellung der Öffentlichkeit bei Umwandlung des Erörterungstermins in mündliche …

    24. August 1990, BFHE 161, 427; BFH vom 17. Januar 1995 - V R 28/94, BFH/NV 1995, 893; BFH vom 8. Mai 1996 - XI R 5/96, BFH/NV 1996, 772).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.01.2025 - 12 N 3.24

    Anschlusszwang an zentrale Abwasserentsorgungsanlage; Grundsatz der …

    Rn. 20 Die Befolgung der Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens ist zunächst verzichtbar, so dass eine Rügeobliegenheit greift (vgl. § 295 Abs. 2 ZPO; so BVerwG…, Beschluss vom 30. November 2004 - 10 B 64.04 -, juris Rn. 2; Beschluss vom 26. November 1985 - 4 CB 46.85 -, BA S. 6;… Beschluss vom 24. Mai 1984 - 4 CB 2.84 -, juris Rn. 4;… Beschluss vom 4. November 1977 - IV C 71/77 -, juris Rn. 3; BFH…, Beschluss vom 25. November 2019 - IX B 71/19 -, juris Rn. 4; Beschluss vom 17. Januar 1995 - V R 28/94 -, juris Rn. 15; BSG…, Beschluss vom 17. Oktober 2018 - B 9 V 20/18 B -, juris Rn. 14; OVG BE-BB, Beschluss vom 1. März 2019 - OVG 5 N 5.16 -, BA S. 3 f.;… Beschluss vom 26. März 2010 - 3 N 33/10 -, juris Rn. 4 f.; OVG SH…, Beschluss vom 22. Juli 2020 - 5 LA 223/20 - juris Rn. 18; VGH BW…, Beschluss vom 10. März 2017 - A 12 S 338/17 -, juris Rn. 6; OVG SN…, Beschluss vom 21. Januar 2013 - 1 A 605/12 -, juris Rn. 11 ff.;… Kuhlmann/Wysk, in: Wysk, VwGO, 4. Aufl. 2025, § 138 Rn. 47;… Buchheister, in: Schoch/Schneider, VerwR [46. EL August 2024], § 132 Rn. 103;… Berlit, in: BeckOK/VwGO, § 132 RN.

    Jedenfalls genügt die diesbezügliche Begründung des Zulassungsantrags nicht den Anforderungen an die Geltendmachung einer Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes, da sie jegliche Angaben zum Rügeerfordernis vermissen lässt (vgl. deutlich hierzu OVG SN…, Beschluss vom 21. Januar 2013 - 1 A 605/12 -, juris Rn. 9 ff., wonach auch die Berufung auf die etwaige Unverzichtbarkeit des Öffentlichkeitsprinzips begründet werden müsse;… ebenso Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 124a Rn. 218; vgl. auch OVG NW…, Beschluss vom 16. März 2010 - 6 A 1137/08 -, juris, Rn. 44; vgl. entsprechend zur hinreichenden Darlegung eines Revisionsgrundes bei Verstößen gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz BFH, Beschluss vom 17. Januar 1995 - V R 28/94 -, juris Rn. 14).

  • BFH, 20.12.2006 - VII B 198/06

    Zurückweisung einer in einem anderen Mitgliedstaat der EU niedergelassenen …

    Jedenfalls fehlt es an dem weiter erforderlichen Vortrag, dass dieser den Direktoren der Klägerin bekannte Umstand von diesen in der mündlichen Verhandlung vor dem FG gerügt worden ist oder warum (ggf.) eine solche Rüge nicht möglich war (vgl. BFH-Beschluss vom 17. Januar 1995 V R 28/94, BFH/NV 1995, 893).
  • BVerwG, 10.06.2024 - 1 B 48.23

    Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatz; Rügeverlust

    Die Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit bei einer mündlichen Verhandlung gemäß § 169 GVG ist nämlich nur dann hinreichend dargelegt, wenn angegeben wird, dass die Rüge bereits in der mündlichen Verhandlung angebracht worden ist oder dass und aus welchen Gründen dies nicht möglich war (BFH, Beschluss vom 17. Januar 1995 - V R 28/94 - BFH/NV 1995, 893).
  • BFH, 10.11.2005 - VIII B 166/04

    NZB: Öffentlichkeit des Verfahrens

    Die substantiierte Geltendmachung eines Verstoßes gegen § 119 Nr. 5 FGO im Beschwerdeverfahren setzt deshalb --was im anhängigen Verfahren gleichfalls nicht beachtet wurde-- auch den Vortrag voraus, dass der Verstoß bereits in der mündlichen Verhandlung beim FG gerügt worden sei (vgl. zu Einzelheiten BFH-Beschluss vom 17. Januar 1995 V R 28/94, BFH/NV 1995, 893).
  • BFH, 22.10.2004 - IX B 114/04

    Verfahrensfehler: Rüge des unterbliebenen Ausschlusses der Öffentlichkeit

    Des Weiteren tragen die Kläger nicht vor, warum die Rüge nicht bereits in der mündlichen Verhandlung vor dem Finanzgericht (FG) angebracht wurde bzw. weshalb dies nicht möglich war (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Januar 1995 V R 28/94, BFH/NV 1995, 893;… vom 4. Juni 1996 IV R 20/95, BFH/NV 1996, 914;… vom 10. Dezember 1997 IX R 54/97, BFH/NV 1998, 719).
  • BFH, 10.12.1997 - IX R 54/97

    Anforderungen an eine zulassungsfreie Revision

    Die Rüge der Verletzung der Öffentlichkeit ist nur dann schlüssig erhoben, wenn vorgetragen wird, daß die Rüge bereits in der mündlichen Verhandlung vor dem FG angebracht wurde bzw. weshalb dies nicht möglich war (vgl. BFH-Beschluß vom 17. Januar 1995 V R 28/94, BFH/NV 1995, 893).
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