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Rechtsprechung
   BFH, 27.07.2021 - V R 3/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,50764
BFH, 27.07.2021 - V R 3/20 (https://dejure.org/2021,50764)
BFH, Entscheidung vom 27.07.2021 - V R 3/20 (https://dejure.org/2021,50764)
BFH, Entscheidung vom 27. Juli 2021 - V R 3/20 (https://dejure.org/2021,50764)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    AO § 37 Abs 2, AO § 169 Abs 1, AO § 169 Abs 2 S 1 Nr 2, AO § 171 Abs 10, AO § 171 Abs 14, AO § 175 Abs 1 S 1 Nr 2, UStG § 13b, UStG § 27 Abs 19 S 1, UStG VZ 2009, AO § 47
    Keine Ablaufhemmung beim Bauleistenden in sog. Bauträgerfällen

  • rechtsinformationen.bund.de

    Keine Ablaufhemmung beim Bauleistenden in sog. Bauträgerfällen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 37 Abs 2 AO, § 169 Abs 1 AO, § 169 Abs 2 S 1 Nr 2 AO, § 171 Abs 10 AO, § 171 Abs 14 AO
    Keine Ablaufhemmung beim Bauleistenden in sog. Bauträgerfällen

  • IWW

    § 13b des Umsatzsteuergesetzes, § ... 168 der Abgabenordnung, § 13b UStG, § 164 Abs. 2 AO, § 171 Abs. 14 AO, § 171 Nr. 8 des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung, § 27 Abs. 19 UStG, § 37 Abs. 2 AO, § 169 Abs. 1 Satz 1 AO, § 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO, § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO, § 228 AO, § 171 AO, § 47 AO, §§ 169 bis 171, §§ 228 bis 232 AO, § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO, § 171 Abs. 10 AO, § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Erlasszeitpunkt eines Änderungsbescheides zur Umsatzsteuerfestsetzung; Ablauf der regulären Festsetzungsfrist

  • Betriebs-Berater

    Keine Ablaufhemmung beim Bauleistenden in sog. Bauträgerfällen

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    UStG § 13b; UStG § 27 Abs. 19 Satz 1; AO § 37 Abs. 2; AO § 169; AO § 171
    Keine Ablaufhemmung beim Bauleistenden in sog. Bauträgerfällen

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    AO § 37 Abs. 2; AO § 169 Abs. 1; AO § 169 Abs. Abs. 2 S. 1 Nr. 2; AO § 171 Abs. 10; AO § 171 Abs. Abs. 14; AO § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; UStG a.F. § 13b; UStG § 27 Abs. 19 S. 1
    Keine Ablaufhemmung beim Bauleistenden in sog. Bauträgerfällen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Ablaufhemmung beim Bauleistenden in sog. Bauträgerfällen

  • rechtsportal.de

    Erlasszeitpunkt eines Änderungsbescheides zur Umsatzsteuerfestsetzung; Ablauf der regulären Festsetzungsfrist

  • datenbank.nwb.de

    Keine Ablaufhemmung beim Bauleistenden in sog. Bauträgerfällen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bauträgerfälle - und die Ablaufhemmung beim Bauleistenden

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Enstehung des Erstattungsanspruchs vor Ablauf der Festsetzungsfrist als Voraussetzung für Ablaufhemmung

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Bauleistungen in der Umsatzsteuer
    Werklieferungen
    Bauleistungen in Bauträgerfällen
    Festsetzungsverjährung
    Dauer der Festsetzungsfrist
    Ablaufhemmung
    Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers
    Die maßgeblichen Umsätze i.S.d. § 13b Abs. 2 UStG
    Werklieferungen und sonstige Leistungen im Zusammenhang mit Bauleistungen
    Voraussetzungen für den Übergang der Steuerschuld bei der Ausführung von Bauleistungen
    Bauleistereigenschaft von Bauträgern

Sonstiges (3)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 13b, AO § 171 Abs 14, UStG § 27 Abs 19, AO § 125 Abs 2, AO § 37 Abs 2
    Bauträger, Änderungsbescheid, Nichtigkeit, Festsetzungsverjährung, Erstattungsanspruch

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 13b ; AO § 171 Abs 14 ; UStG § 27 Abs 19 ; AO § 125 Abs 2 ; AO § 37 Abs 2

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2022, 235
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (11)

  • BFH, 25.11.2020 - II R 3/18

    Festsetzungsverjährung bei Erstattungsansprüchen im dreistufigen Verfahren …

    Auszug aus BFH, 27.07.2021 - V R 3/20
    Die Ablaufhemmung des § 171 Abs. 14 AO setzt voraus, dass der Erstattungsanspruch vor Ablauf der Festsetzungsfrist entstanden ist (Anschluss an BFH-Urteile vom 04.08.2020 - VIII R 39/18, BFHE 270, 81, sowie vom 25.11.2020 - II R 3/18, BFHE 272, 1).

    Die Vorschrift enthält somit keine Rechtsgrundlage für ein erneutes Anlaufen der Festsetzungsfrist (BFH-Urteil vom 25.11.2020 - II R 3/18, BFHE 272, 1, Rz 37).

    Rn. 18 Auch bei Anwendung von § 171 Abs. 14 AO kommt es somit --neben dem Vorliegen eines mit dem Steueranspruch "zusammenhängenden Erstattungsanspruchs"-- darauf an, dass dieser Erstattungsanspruch bereits vor Ablauf der Festsetzungsfrist entstanden ist (BFH-Urteil vom 04.08.2020 - VIII R 39/18, BFHE 270, 81, Rz 23, mit Hinweis auf die Gesetzesbegründung, BTDrucks 10/1636, S. 44, sowie im Anschluss hieran auch BFH-Urteil in BFHE 272, 1, Leitsatz 2, Rz 37; vgl. auch FG Schleswig-Holstein vom 03.08.2000 - V 788/98, EFG 2001, 56, sowie FG Köln vom 02.04.2009 - 15 K 2546/07, EFG 2009, 1430).

    Maßgeblich ist demnach, dass es für die Zahlung des Steuerpflichtigen an einem formalen Rechtsgrund in Gestalt eines wirksamen Steuerbescheids fehlt (BFH-Urteil in BFHE 270, 81, sowie im Anschluss BFH-Urteil in BFHE 272, 1, Rz 38, m.w.N.).

  • BFH, 06.02.1996 - VII R 50/95

    Steuerschuld - Tilgungswirkung - Entscheidungszeitpunkt

    Auszug aus BFH, 27.07.2021 - V R 3/20
    Eine Zahlung sei bereits dann ohne rechtlichen Grund geleistet, wenn sie den materiell-rechtlichen Anspruch übersteige (BFH-Urteile vom 06.02.1996 - VII R 50/95, BFHE 179, 556, BStBl II 1997, 112, und vom 15.10.1997 - II R 56/94, BFHE 184, 111, BStBl II 1997, 796).

    Rn. 20 c) Ohne Erfolg macht das FA demgegenüber geltend, der Erstattungsanspruch entstehe nach den BFH-Urteilen in BFHE 179, 556, BStBl II 1997, 112 sowie in BFHE 184, 111, BStBl II 1997, 796 materiell-rechtlich bereits mit der Zahlung der Steuer durch den Leistungsempfänger, sodass die Festsetzungsfrist im Zeitpunkt des Antrags der Leistungsempfängerin auf Rückerstattung noch nicht abgelaufen sei.

    Das BFH-Urteil in BFHE 179, 556, BStBl II 1997, 112 betrifft nicht die Entstehung eines Erstattungsanspruchs im Kontext des § 171 Abs. 14 AO und das BFH-Urteil in BFHE 184, 111, BStBl II 1997, 796 lässt es ausweislich seines Leitsatzes ausdrücklich offen, ob hinsichtlich des Entstehens von Steuererstattungsansprüchen der materiellen oder der formellen Rechtsgrundtheorie zu folgen ist.

  • BFH, 15.10.1997 - II R 56/94

    Einheitswert des Betriebsvermögens: Steuererstattungsanspruch

    Auszug aus BFH, 27.07.2021 - V R 3/20
    Eine Zahlung sei bereits dann ohne rechtlichen Grund geleistet, wenn sie den materiell-rechtlichen Anspruch übersteige (BFH-Urteile vom 06.02.1996 - VII R 50/95, BFHE 179, 556, BStBl II 1997, 112, und vom 15.10.1997 - II R 56/94, BFHE 184, 111, BStBl II 1997, 796).

    Rn. 20 c) Ohne Erfolg macht das FA demgegenüber geltend, der Erstattungsanspruch entstehe nach den BFH-Urteilen in BFHE 179, 556, BStBl II 1997, 112 sowie in BFHE 184, 111, BStBl II 1997, 796 materiell-rechtlich bereits mit der Zahlung der Steuer durch den Leistungsempfänger, sodass die Festsetzungsfrist im Zeitpunkt des Antrags der Leistungsempfängerin auf Rückerstattung noch nicht abgelaufen sei.

    Das BFH-Urteil in BFHE 179, 556, BStBl II 1997, 112 betrifft nicht die Entstehung eines Erstattungsanspruchs im Kontext des § 171 Abs. 14 AO und das BFH-Urteil in BFHE 184, 111, BStBl II 1997, 796 lässt es ausweislich seines Leitsatzes ausdrücklich offen, ob hinsichtlich des Entstehens von Steuererstattungsansprüchen der materiellen oder der formellen Rechtsgrundtheorie zu folgen ist.

  • BFH, 04.08.2020 - VIII R 39/18

    Zur Ablaufhemmung gemäß § 171 Abs. 14 AO

    Auszug aus BFH, 27.07.2021 - V R 3/20
    Die Ablaufhemmung des § 171 Abs. 14 AO setzt voraus, dass der Erstattungsanspruch vor Ablauf der Festsetzungsfrist entstanden ist (Anschluss an BFH-Urteile vom 04.08.2020 - VIII R 39/18, BFHE 270, 81, sowie vom 25.11.2020 - II R 3/18, BFHE 272, 1).

    Rn. 18 Auch bei Anwendung von § 171 Abs. 14 AO kommt es somit --neben dem Vorliegen eines mit dem Steueranspruch "zusammenhängenden Erstattungsanspruchs"-- darauf an, dass dieser Erstattungsanspruch bereits vor Ablauf der Festsetzungsfrist entstanden ist (BFH-Urteil vom 04.08.2020 - VIII R 39/18, BFHE 270, 81, Rz 23, mit Hinweis auf die Gesetzesbegründung, BTDrucks 10/1636, S. 44, sowie im Anschluss hieran auch BFH-Urteil in BFHE 272, 1, Leitsatz 2, Rz 37; vgl. auch FG Schleswig-Holstein vom 03.08.2000 - V 788/98, EFG 2001, 56, sowie FG Köln vom 02.04.2009 - 15 K 2546/07, EFG 2009, 1430).

    Maßgeblich ist demnach, dass es für die Zahlung des Steuerpflichtigen an einem formalen Rechtsgrund in Gestalt eines wirksamen Steuerbescheids fehlt (BFH-Urteil in BFHE 270, 81, sowie im Anschluss BFH-Urteil in BFHE 272, 1, Rz 38, m.w.N.).

  • FG Niedersachsen, 19.11.2019 - 5 K 193/18

    Erlass eines rechtswidrigen Steuerbescheids nach Eintritt der …

    Auszug aus BFH, 27.07.2021 - V R 3/20
    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 19.11.2019 - 5 K 193/18 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    das angefochtene Urteil des FG vom 19.11.2019 - 5 K 193/18 aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • BFH, 08.10.2019 - V R 15/18

    Vollverzinsung beim Bauträger, der auch Bauunternehmer ist

    Auszug aus BFH, 27.07.2021 - V R 3/20
    § 27 Abs. 19 UStG beinhaltet keine Ablaufhemmung für die Umsatzsteuerfestsetzung gegenüber dem leistenden Unternehmer und die Rechtsprechung des BFH zur (fehlenden) Steuerschuldnerschaft von Bauträgern als Leistungsempfänger von Bauleistungen stellt kein rückwirkendes Ereignis i.S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO dar (BFH-Beschluss vom 08.10.2019 - V R 15/18, BFHE 266, 28, Rz 29; FG Berlin-Brandenburg vom 28.03.2018 - 7 K 7243/16, EFG 2018, 989), das die Änderung eines Steuerbescheids rechtfertigt.
  • FG Berlin-Brandenburg, 28.03.2018 - 7 K 7243/16

    Zinsen zur Umsatzsteuer 2009

    Auszug aus BFH, 27.07.2021 - V R 3/20
    § 27 Abs. 19 UStG beinhaltet keine Ablaufhemmung für die Umsatzsteuerfestsetzung gegenüber dem leistenden Unternehmer und die Rechtsprechung des BFH zur (fehlenden) Steuerschuldnerschaft von Bauträgern als Leistungsempfänger von Bauleistungen stellt kein rückwirkendes Ereignis i.S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO dar (BFH-Beschluss vom 08.10.2019 - V R 15/18, BFHE 266, 28, Rz 29; FG Berlin-Brandenburg vom 28.03.2018 - 7 K 7243/16, EFG 2018, 989), das die Änderung eines Steuerbescheids rechtfertigt.
  • BFH, 22.08.2013 - V R 37/10

    Steuerschuldnerschaft bei sog. "Bauleistungen" - Unionsrechtlich gebotene …

    Auszug aus BFH, 27.07.2021 - V R 3/20
    Rn. 3 Im Anschluss an das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 22.08.2013 - V R 37/10 (BFHE 243, 20, BStBl II 2014, 128) beantragte die Firma X als Leistungsempfängerin mit Schreiben vom 30.12.2014 die Erstattung der von ihr als Steuerschuldnerin nach § 13b UStG a.F. an das FA gezahlten Umsatzsteuer.
  • BFH, 14.09.2007 - VIII B 20/07

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache; verlängerte …

    Auszug aus BFH, 27.07.2021 - V R 3/20
    Die verjährungshemmenden Tatbestände des § 171 AO schieben den Eintritt der Verjährung über den regulären Zeitpunkt hinaus (BFH-Beschluss vom 14.09.2007 - VIII B 20/07, BFH/NV 2008, 25), eröffnen aber nicht eine einmal abgelaufene Festsetzungsfrist erneut (Drüen in Tipke/Kruse, § 171 AO Rz 1).
  • FG Schleswig-Holstein, 03.08.2000 - V 788/98

    Festsetzungsverjährung - Voraussetzungen des § 171

    Auszug aus BFH, 27.07.2021 - V R 3/20
    Rn. 18 Auch bei Anwendung von § 171 Abs. 14 AO kommt es somit --neben dem Vorliegen eines mit dem Steueranspruch "zusammenhängenden Erstattungsanspruchs"-- darauf an, dass dieser Erstattungsanspruch bereits vor Ablauf der Festsetzungsfrist entstanden ist (…BFH-Urteil vom 04.08.2020 - VIII R 39/18, BFHE 270, 81, Rz 23, mit Hinweis auf die Gesetzesbegründung, BTDrucks 10/1636, S. 44, sowie im Anschluss hieran auch BFH-Urteil in BFHE 272, 1, Leitsatz 2, Rz 37; vgl. auch FG Schleswig-Holstein vom 03.08.2000 - V 788/98, EFG 2001, 56, sowie FG Köln vom 02.04.2009 - 15 K 2546/07, EFG 2009, 1430).
  • FG Köln, 02.04.2009 - 15 K 2546/07

    Voraussetzungen für den Eintritt einer Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 4 …

  • FG Berlin-Brandenburg, 07.05.2025 - 7 K 11132/22

    Aufrechnung in Bauträgerfällen - Ergänzende Vertragsauslegung des Vertrags …

    Der BFH habe mit seinem Urteil vom 04.08.2000 - VIII R 39/18 und vom 27.07.2021 - V R 3/20 insofern auch die formelle Rechtsgrundtheorie vertreten.

    Rn. 69 Die Anweisung zur allgemeinen Anwendung der Urteile - durch Vorabhinweis auf der Website des BMF für das Verfahren VIII R 39/18 am 26.01.2022, für das Verfahren V R 3/20 am 09.02.2022; durch Veröffentlichung im Bundessteuerblatt -BStBl.- für das Verfahren VIII R 39/18 am 21.02.2022, für das Verfahren V R 24/21 am 16.03.2022 - sei dann zum Anlass genommen worden, in dem Abrechnungsbescheid vom 10.05.2022 (2022-A-03) nur noch solche Fälle aufzunehmen, in denen Kenntnisse dazu vorgelegen hätten, dass gegenüber den leistenden Unternehmern nach § 27 Abs. 19 AO geänderte Steuerfestsetzungen ergangen und diese bestandskräftig gewesen seien.

    Rn. 112 (cc) Der Beklagte hat dargelegt, dass die Finanzverwaltung bundesweit bis zur Veröffentlichung der BFH-Urteile vom 04.08.2000 - VIII R 39/18 (BStBl. 2022, 98) vom 27.07.2021 - V R 3/20 (BStBl. II 2022, 155) und V R 27/20 (BStBl. II 2022, 155) im Jahr 2022 die Auffassung vertreten habe, dass § 171 Abs. 14 AO jedenfalls für die Fälle des § 27 Abs. 19 UStG im Sinne der sogenannten "materiellen Rechtsgrundtheorie" anzuwenden sei.

    Rn. 113 Der BFH habe mit seinen Urteilen vom 04.08.2000 - VIII R 39/18 und vom 27.07.2021 - V R 3/20 sowie V R 27/20 dann jedoch die formelle Rechtsgrundtheorie vertreten.

    Rn. 114 Es war bis zur Veröffentlichung der BFH-Urteile zum Aktenzeichen VIII R 39/18 und zum Aktenzeichen V R 3/20 sowie V R 27/20 im Bundessteuerblatt für die Finanzverwaltung möglich, bei der Anwendung des § 171 Abs. 14 AO in den Fällen des § 27 Abs. 19 UStG auf die materielle Rechtsgrundtheorie abzustellen.

    Rn. 115 Bis zur Veröffentlichung der BFH-Urteile zum Aktenzeichen VIII R 39/18 und zum Aktenzeichen V R 3/20 sowie V R 27/20 im Bundessteuerblatt, bestand aus der insoweit maßgeblichen Sicht der Bauunternehmer die Gefahr, dass sie trotz eingetretener Verjährung in Anspruch genommen werden, da bis zu diesem Zeitpunkt in der Finanzverwaltung die materielle Rechtsgrundtheorie vertreten wurde.

    Rn. 120 (c) Auch, wenn man für die Entstehung des Anspruchs gegenüber den Bauunternehmern auf das Urteil des hiesigen FG vom 06.07.2020 abstellt, so bestand auch zu diesem Zeitpunkt die Gefahr der Inanspruchnahme, da die Veröffentlichung der Urteile in den Rechtssachen VIII R 39/18 und V R 3/20 im Bundessteuerblatt wie bereits erläutert erst im Jahr 2022 erfolgt ist.

  • FG Baden-Württemberg, 23.07.2020 - 12 K 2945/19

    Verlagerung der Steuerschuldnerschaft in Bauträgerfällen - Zeitpunkt des …

    Rn. 85 Die Revision ist zuzulassen, da gegen das Urteil des FG Niedersachsen vom 19. November 2019 5 K 193/18 ( EFG 2020, 120 ) Revision eingelegt wurde und das Verfahren noch anhängig ist (Az. beim BFH V R 3/20).
  • OLG Stuttgart, 01.12.2020 - 10 U 211/20

    Anspruch eines Bauunternehmers auf Zahlung von Umsatzsteuer aufgrund einer …

    In der Rechtsprechung ist dies allerdings streitig und bislang nicht höchstrichterlich geklärt (Niedersächsisches Finanzgericht…, Urteil vom 19. November 2019 - 5 K 193/18 -, juris zu Rn. 22 ff.; Niedersächsisches Finanzgericht…, Beschluss vom 07. Juni 2018 - 5 V 123/18 -, juris zu Rn. 21; die Revision ist anhängig unter dem Aktenzeichen V R 3/20; vgl. OLG Köln…, Beschluss vom 25. Februar 2019 - 11 U 87/18 -, juris zu Rn. 27, das die Anwendung des § 171 Abs. 14 AO ohne nähere Begründung bejaht hat;… BeckOK UStG-Weymüller, Stand: 31.07.2020, § 27 Rn. 59.6).
  • BFH, 27.07.2021 - V R 27/20

    Keine Ablaufhemmung beim Bauleistenden nach § 171 Abs. 14 AO

    NV: In den sog. Bauträgerfällen (§ 27 Abs. 19 Satz 1 UStG) führt der Erstattungsanspruch des Leistungsempfängers (Bauträger) nicht zu einer Ablaufhemmung für die Steuerfestsetzung des Bauleistenden nach § 171 Abs. 14 AO, wenn im Zeitpunkt der Festsetzung des Erstattungsanspruchs gegenüber dem Leistungsempfänger (Bauträger) bereits Festsetzungsverjährung beim Leistenden eingetreten war (Parallelentscheidung zum BFH-Urteil vom 27.07.2021 - V R 3/20, BFHE 273, 398).
  • OLG Stuttgart, 16.11.2020 - 10 U 211/20

    Anspruch des Bauunternehmers auf Zahlung des Umsatzsteuerbetrages bei vorheriger …

    In der Rechtsprechung ist dies allerdings streitig und bislang nicht höchstrichterlich geklärt (Niedersächsisches Finanzgericht…, Urteil vom 19. November 2019 - 5 K 193/18 -, juris zu Rn. 22 ff.; Niedersächsisches Finanzgericht…, Beschluss vom 07. Juni 2018 - 5 V 123/18 -, juris zu Rn. 21; die Revision ist anhängig unter dem Aktenzeichen V R 3/20; vgl. OLG Köln…, Beschluss vom 25. Februar 2019 - 11 U 87/18 -, juris zu Rn. 27, das die Anwendung des § 171 Abs. 14 AO ohne nähere Begründung bejaht hat;… BeckOK UStG -Weymüller, Stand: 31.07.2020, § 27 Rn. 59.6).
  • BFH - V R 14/25 (anhängig)

    Steuerschuldner, Bauleistung, Abtretung, Festsetzungsfrist, Zahlungsverjährung

    Ist es der Finanzverwaltung bis zur Veröffentlichung der BFH-Urteile VIII R 39/18 und V R 3/20 sowie V R 27/20 im BStBl II möglich gewesen, bei der Anwendung des § 171 Abs. 14 AO in den Fällen des § 27 Abs. 19 UStG auf die materielle Rechtsgrundtheorie abzustellen, so dass bis dahin die Gefahr der Inanspruchnahme für den Bauleistenden bestanden hatte und deshalb bei dem Bauleistenden ein zivilrechtlicher Nachzahlungsanspruch entstanden war, wenn bis zur Veröffentlichung der vorgenannten Urteile im BStBl II nach der materiellen Rechtsgrundtheorie bei ihm noch keine Verjährung eingetreten war?.
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