Rechtsprechung
| BFH, 27.03.2003 - V R 33/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
BGB § 94; ; BGB § 95; ; UStG 1980 § 4 Nr. 9 Buchst. a; ; UStG 1980 § 15a; ; UStG 1980 § 15 Abs. 1 Nr. 1; ; GrEStG § 2 Abs. 2 Nr. 2; ; AO 1977 § 42; ; AO 1977 § 42 Satz 2; ; AO 1977 § 75
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gebäudeerwerb auf gepachtetem Grundstück; Vorsteuerabzug
- datenbank.nwb.de
Vorsteuerabzug bei Erwerb eines Gebäudes auf gepachtetem Grundstück von einem illiquiden Veräußerer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- IWW (Kurzinformation)
Umsatzsteuer - Vorsteuer aus Gebäudeanschaffung abzugsfähig
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Gesondert ausgewiesene Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen, die von anderen Unternehmern ausgeführt worden sind; Verfügungsmacht an einem Gebäude; Steuerfreiheit einer Grundstückslieferung
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Grundstücksumsätze, Umsatzsteuer
- Veräußerung des Grundstücks im Unternehmensvermögen
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Köln, 14.06.2002 - 11 K 6049/99
- BFH, 27.03.2003 - V R 33/02
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- BFH, 24.02.1994 - V R 80/92
Vorsteuerabzug bei steuerpflichtigem Grundstückserwerb auch dann nicht …
Auszug aus BFH, 27.03.2003 - V R 33/02
Der Vorsteuerabzug durch einen Grundstückserwerber ist grundsätzlich nicht rechtsmissbräuchlich, wenn der insolvente Veräußerer die Grundstückslieferung als steuerpflichtig behandelt, aber die geschuldete Umsatzsteuer nicht entrichtet; vielmehr soll der Verzicht auf die Steuerbefreiung dem Erwerber den Vorsteuerabzug regelmäßig gerade ermöglichen (vgl. BFH-Urteil vom 24. Februar 1994 V R 80/92, BFHE 173, 468, BStBl II 1994, 487, mit weiteren Nachweisen).Dies geschieht auf Kosten des Fiskus, der von einer Erhebung der entsprechenden Umsatzsteuer bei dem überschuldeten Leistenden infolge der Verrechnung des Kaufpreisanspruches seitens des Erwerbers praktisch ausgeschlossen ist (BFH in BFHE 173, 468, BStBl II 1994, 487).
In derartigen Fällen ist grundsätzlich kein Rechtsmissbrauch gegeben (BFH in BFHE 173, 468, BStBl II 1994, 487).
- EuGH, 16.01.2003 - C-315/00
Maierhofer - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiungen - Umsätze aus der …
Auszug aus BFH, 27.03.2003 - V R 33/02
Aber auch dann, wenn er das Gebäude nicht nur zu einem vorübergehenden Zweck mit dem Grund und Boden verbunden hat und es gemäß § 94 BGB in das Eigentum des Grundstückseigentümers fällt, kann dem Mieter oder Pächter die Verfügungsmacht an dem von ihm errichteten und genutzten Gebäude zustehen (…vgl. Bundesfinanzhof --BFH-- Urteile vom 24. November 1992 V R 80/87, BFH/NV 1993, 634, und vom 12. November 1997 XI R 83/96, BFH/NV 1998, 749, und zur Vermietung von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- vom 16. Januar 2003 Rs. C-315/00, Maierhofer, BFH/NV 2003, 104, Beilage 2). - BFH, 06.06.1991 - V R 70/89
Mißbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten bei Veräußerung eines Grundstücks …
Auszug aus BFH, 27.03.2003 - V R 33/02
Der Senat hat einen Missbrauch beim Erwerber allerdings für den Fall bejaht, dass dieser den vereinbarten Kaufpreis (einschließlich Umsatzsteuer) dem Verkäufer gar nicht auszahlt, sondern mit eigenen --infolge der wirtschaftlichen Situation des Veräußerers notleidenden-- Gegenforderungen verrechnet (vgl. Urteile vom 6. Juni 1991 V R 70/89, BFHE 165, 1, BStBl II 1991, 866;… vom 23. September 1993 V R 3/93, BFH/NV 1994, 745).
- BFH, 12.11.1997 - XI R 83/96
Bauten auf fremdem Grund und Boden
Auszug aus BFH, 27.03.2003 - V R 33/02
Aber auch dann, wenn er das Gebäude nicht nur zu einem vorübergehenden Zweck mit dem Grund und Boden verbunden hat und es gemäß § 94 BGB in das Eigentum des Grundstückseigentümers fällt, kann dem Mieter oder Pächter die Verfügungsmacht an dem von ihm errichteten und genutzten Gebäude zustehen (…vgl. Bundesfinanzhof --BFH-- Urteile vom 24. November 1992 V R 80/87, BFH/NV 1993, 634, und vom 12. November 1997 XI R 83/96, BFH/NV 1998, 749, und zur Vermietung von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- vom 16. Januar 2003 Rs. C-315/00, Maierhofer, BFH/NV 2003, 104, Beilage 2). - BFH, 24.11.1992 - V R 80/87
Umsatzsteuerpflicht von Lieferungsentgelten die im Inland entstehen
Auszug aus BFH, 27.03.2003 - V R 33/02
Aber auch dann, wenn er das Gebäude nicht nur zu einem vorübergehenden Zweck mit dem Grund und Boden verbunden hat und es gemäß § 94 BGB in das Eigentum des Grundstückseigentümers fällt, kann dem Mieter oder Pächter die Verfügungsmacht an dem von ihm errichteten und genutzten Gebäude zustehen (vgl. Bundesfinanzhof --BFH-- Urteile vom 24. November 1992 V R 80/87, BFH/NV 1993, 634, …und vom 12. November 1997 XI R 83/96, BFH/NV 1998, 749, und zur Vermietung von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- vom 16. Januar 2003 Rs. C-315/00, Maierhofer, BFH/NV 2003, 104, Beilage 2). - BFH, 07.03.1996 - V R 14/95
Kein Vorsteuerabzug des Grundstückserwerbers, wenn ein insolventer Veräußerer …
Auszug aus BFH, 27.03.2003 - V R 33/02
Außerdem hat der Senat beim Erwerber einen Missbrauch für möglich gehalten, wenn ein insolventer Grundstücksveräußerer eine Grundstückslieferung aufgrund einer nachträglich vereinbarten Erhöhung der Gegenleistung als steuerpflichtig behandelt und wenn mit dem zusätzlichen Kaufpreis Gläubiger des Veräußerers befriedigt werden, denen der Erwerber selbst für die auf diese Weise erfüllten Ansprüche einzustehen hatte (BFH-Urteil vom 7. März 1996 V R 14/95, BFHE 180, 199, BStBl II 1996, 491). - BFH, 23.09.1993 - V R 3/93
Umsatzsteuer; Umsatzsteueroption als Gestaltungsmißbrauch
Auszug aus BFH, 27.03.2003 - V R 33/02
Der Senat hat einen Missbrauch beim Erwerber allerdings für den Fall bejaht, dass dieser den vereinbarten Kaufpreis (einschließlich Umsatzsteuer) dem Verkäufer gar nicht auszahlt, sondern mit eigenen --infolge der wirtschaftlichen Situation des Veräußerers notleidenden-- Gegenforderungen verrechnet (vgl. Urteile vom 6. Juni 1991 V R 70/89, BFHE 165, 1, BStBl II 1991, 866; vom 23. September 1993 V R 3/93, BFH/NV 1994, 745).
- BFH, 25.09.2024 - XI R 19/22
Lieferung von städtischen Wasserversorgungsanlagen als nicht umsatzsteuerbare …
Rn. 47 cc) Die Lieferung kann darüber hinaus nicht nur an den Grundstückseigentümer, sondern auch an einen Dritten (zum Beispiel einen neuen Pächter) erfolgen (vgl. BFH-Urteil vom 27.03.2003 - V R 33/02, BFH/NV 2003, 1224, unter II.1.). - BFH, 03.07.2019 - XI B 17/19
Verfahrensfehler bei Unterstellung eines Sachverhalts, der von den tatsächlichen …
Rn. 19 (3) Allerdings ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) der Umstand, ob die Mehrwertsteuer, die für die vorausgegangenen Verkäufe der betreffenden Gegenstände (hier: möglicherweise durch die A-GmbH, M-GmbH, S-GmbH und T-GmbH) geschuldet war, tatsächlich (hier: von der A-GmbH, M-GmbH, S-GmbH und T-GmbH) an den Fiskus entrichtet wurde, für das Recht des Steuerpflichtigen auf Vorsteuerabzug nicht von Bedeutung (…vgl. EuGH-Urteile Optigen u.a. vom 12.01.2006 - C-354/03, C-355/03 und C-484/03, EU:C:2006:16, BFH/NV 2006, Beilage 2, 144, Rz 54; Bonik vom 06.12.2012 - C-285/11, EU:C:2012:774, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2013, 195, Rz 28; PPUH Stehcemp vom 22.10.2015 - C-277/14, EU:C:2015:719, UR 2015, 917, Rz 45; Wind Inovation 1 vom 09.11.2017 - C-552/16, EU:C:2017:849, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2018, 84, Rz 44; s.a. BFH-Urteile vom 24.02.1994 - V R 80/92, BFHE 173, 468, BStBl II 1994, 487; vom 27.03.2003 - V R 33/02, BFH/NV 2003, 1224).
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