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Rechtsprechung
   BFH, 05.04.2023 - V R 5/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,10945
BFH, 05.04.2023 - V R 5/22 (https://dejure.org/2023,10945)
BFH, Entscheidung vom 05.04.2023 - V R 5/22 (https://dejure.org/2023,10945)
BFH, Entscheidung vom 05. April 2023 - V R 5/22 (https://dejure.org/2023,10945)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 76 Abs 1 S 1, FGO § 81 Abs 1
    Zur Beweisaufnahme im finanzgerichtlichen Verfahren

  • rechtsinformationen.bund.de

    Zur Beweisaufnahme im finanzgerichtlichen Verfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 76 Abs 1 S 1 FGO, § 81 Abs 1 FGO
    Zur Beweisaufnahme im finanzgerichtlichen Verfahren

  • IWW

    § 115 Abs. 2 Nr. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § ... 81 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 126a FGO, § 118 Abs. 3 Satz 1 FGO, § 155 Satz 1 FGO, § 295 der Zivilprozessordnung (ZPO), § 94 FGO, §§ 160 Abs. 4, 164 ZPO, § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 81 Abs. 1 Satz 2 FGO, § 2 Abs. 2 Nr. 2 des Umsatzsteuergesetzes, § 115 Abs. 2 Nr. 1 oder 2 FGO, Richtlinie 77/388/EWG, Richtlinie 2000/65/EG, Art. 11 Abs. 1 der Richtlinie 2006/112/EG, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Verwertbarkeit in einem Strafverfahren getroffener Feststellungen im finanzgerichtlichen Verfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 76 Abs. 1 S. 1; FGO § 81 Abs. 1
    Verwertbarkeit in einem Strafverfahren getroffener Feststellungen im finanzgerichtlichen Verfahren

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Strafurteil - und die Beweisaufnahme im finanzgerichtlichen Verfahren

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 2 Abs 2 S 1 Nr 2, FGO § 81 Abs 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 3
    Organschaft, Beweisaufnahme, Verfahrensmangel

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    FGO § 81 Abs 1 ; FGO § 115 Abs 2 Nr 3 ; UStG § 2 Abs 2 S 1 Nr 2

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (10)

  • BFH, 13.07.2004 - II B 42/03

    Zeuge vom Hörensagen

    Auszug aus BFH, 05.04.2023 - V R 5/22
    Als Zeuge vom Hörensagen könnte er ggf. Indizien bezeugen, denen nicht von vornherein jede Bedeutung für die Beweiswürdigung abgesprochen werden kann (BFH-Beschluss vom 13.07.2004 - II B 42/03, BFH/NV 2004, 1543, unter II.).

    Das Absehen von der Ladung eines Zeugen vom Hörensagen würde jedoch nur dann gegen die Pflicht zur Sachaufklärung verstoßen, wenn der Kläger einen substantiierten Beweisantrag auf Vernehmung des Zeugen gestellt hätte (BFH-Beschluss in BFH/NV 2004, 1543, unter II.).

  • EuGH, 01.12.2022 - C-141/20

    Norddeutsche Gesellschaft für Diakonie - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

    Auszug aus BFH, 05.04.2023 - V R 5/22
    Indes hat der Gerichtshof der Europäischen Union in seinen Urteilen Norddeutsche Gesellschaft für Diakonie vom 01.12.2022 - C-141/20 (EU:C:2022:943) und Finanzamt T vom 01.12.2022 - C-269/20 (EU:C:2022:944) festgestellt, dass Art. 4 Abs. 4 Unterabs. 2 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17.05.1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern in der durch die Richtlinie 2000/65/EG des Rates vom 17.10.2000 geänderten Fassung (entspricht Art. 11 Abs. 1 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem) dahin auszulegen ist, dass er es einem Mitgliedstaat nicht verwehrt, zum einzigen Steuerpflichtigen einer Gruppe von Personen, die zwar rechtlich unabhängig, aber durch gegenseitige finanzielle, wirtschaftliche und organisatorische Beziehungen eng miteinander verbunden sind, den Organträger dieser Gruppe zu bestimmen, wenn dieser in der Lage ist, seinen Willen bei den anderen Mitgliedern dieser Gruppe durchzusetzen, und unter der Voraussetzung, dass diese Bestimmung nicht zur Gefahr von Steuerverlusten führt.
  • EuGH, 01.12.2022 - C-269/20

    Finanzamt T (Prestations internes d'un groupement TVA) - Vorlage zur …

    Auszug aus BFH, 05.04.2023 - V R 5/22
    Indes hat der Gerichtshof der Europäischen Union in seinen Urteilen Norddeutsche Gesellschaft für Diakonie vom 01.12.2022 - C-141/20 (EU:C:2022:943) und Finanzamt T vom 01.12.2022 - C-269/20 (EU:C:2022:944) festgestellt, dass Art. 4 Abs. 4 Unterabs. 2 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17.05.1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern in der durch die Richtlinie 2000/65/EG des Rates vom 17.10.2000 geänderten Fassung (entspricht Art. 11 Abs. 1 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem) dahin auszulegen ist, dass er es einem Mitgliedstaat nicht verwehrt, zum einzigen Steuerpflichtigen einer Gruppe von Personen, die zwar rechtlich unabhängig, aber durch gegenseitige finanzielle, wirtschaftliche und organisatorische Beziehungen eng miteinander verbunden sind, den Organträger dieser Gruppe zu bestimmen, wenn dieser in der Lage ist, seinen Willen bei den anderen Mitgliedern dieser Gruppe durchzusetzen, und unter der Voraussetzung, dass diese Bestimmung nicht zur Gefahr von Steuerverlusten führt.
  • BFH, 15.09.2021 - XI R 12/21

    Besteuerung von Umsätzen einer Bäckerei mit Filialen in "Vorkassenzonen" eines …

    Auszug aus BFH, 05.04.2023 - V R 5/22
    Der Wechsel in der Richterbank bei der Beschlussfassung gegenüber der Beratung steht der Anwendung des § 126a FGO nicht entgegen (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15.09.2021 - XI R 12/21 (XI R 25/19), BFHE 274, 317, BStBl II 2022, 417).
  • BFH, 06.08.2014 - VI B 38/14

    Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls bei Ermittlung des …

    Auszug aus BFH, 05.04.2023 - V R 5/22
    Ferner ist das FG nicht verpflichtet, unsubstantiierten Beweisanträgen nachzugehen (BFH-Beschluss vom 06.08.2014 - VI B 38/14, BFH/NV 2014, 1904, Rz 9).
  • BFH, 20.09.2022 - VIII B 82/21

    Berücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens im Rahmen der …

    Auszug aus BFH, 05.04.2023 - V R 5/22
    Ein substantiierter Beweisantrag setzt voraus, dass das Beweisthema und das voraussichtliche Ergebnis der Beweisaufnahme in Bezug auf einzelne konkrete Tatsachen genau angegeben werden (BFH-Beschluss vom 20.09.2022 - VIII B 82/21, BFH/NV 2022, 1295, Rz 13 f.).
  • BFH, 19.01.2012 - VII B 88/11

    Verwendung der in einem amtlichen Vernehmungsprotokoll getroffenen Feststellungen

    Auszug aus BFH, 05.04.2023 - V R 5/22
    Nach der Rechtsprechung des BFH ist es jedoch auch grundsätzlich zulässig, die in strafrechtlichen Ermittlungen oder in einem Strafurteil getroffenen Feststellungen im finanzgerichtlichen Verfahren zu verwerten, es sei denn, die Beteiligten erheben gegen die Feststellungen substantiierte Einwendungen und stellen entsprechende Beweisanträge, die das FG nicht nach den allgemeinen für die Beweiserhebung geltenden Grundsätzen unbeachtet lassen kann (BFH-Beschluss vom 19.01.2012 - VII B 88/11, BFH/NV 2012, 761, Rz 8).
  • BFH, 05.08.2022 - VI B 65/21

    Zum Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme

    Auszug aus BFH, 05.04.2023 - V R 5/22
    Dies bedeutet neben dem (formellen) Erfordernis eigener Anschauung durch die Richter des erkennenden Spruchkörpers, dass diese die für die Entscheidung notwendigen Tatsachen im weitestmöglichen Umfang aus der Quelle selbst schöpfen müssen, d.h. bei mehreren in Betracht kommenden Beweismitteln die Beweisaufnahme mit demjenigen durchzuführen haben, das ihnen den "unmittelbarsten" Eindruck von dem streitigen Sachverhalt vermittelt (BFH-Beschluss vom 05.08.2022 - VI B 65/21, BFH/NV 2022, 1185, Rz 4).
  • BFH, 23.10.2019 - IX B 54/19

    Nichtzulassungsbeschwerde: Fortbildung des Rechts, Verfahrensmangel

    Auszug aus BFH, 05.04.2023 - V R 5/22
    Ausweislich des insoweit maßgeblichen Sitzungsprotokolls (§ 94 FGO i.V.m. §§ 160 Abs. 4, 164 ZPO) hat der rechtskundig vertretene Kläger eine Verletzung dieses Grundsatzes in der mündlichen Verhandlung nicht konkret gerügt, sondern einen Klageantrag gestellt (vgl. BFH-Beschluss vom 23.10.2019 - IX B 54/19, BFH/NV 2020, 219, Rz 16).
  • FG Münster, 23.02.2022 - 5 K 977/19

    Änderung von Umsatzsteuerbescheiden; Steuerfreiheit innergemeinschaftliche …

    Auszug aus BFH, 05.04.2023 - V R 5/22
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 23.02.2022 - 5 K 977/19 U,AO wird als unbegründet zurückgewiesen.
  • BFH, 05.09.2024 - V R 36/21

    Gemeinnützigkeit nach §§ 51 ff. der Abgabenordnung (AO) und …

    Dies gilt ungeachtet der Frage, ob der Kläger im Hinblick darauf, dass das VG die tatsächlichen Feststellungen der Verfassungsschutzberichte für sachlich zutreffend und für die darauf beruhenden Wertungen als tragend erachtet, hiergegen im finanzgerichtlichen Verfahren substantiiert vorzutragen und entsprechende Beweisanträge zu stellen hat, wollte er diese Feststellungen angreifen (vgl. zur Übernahme strafgerichtlicher Feststellungen BFH-Beschluss vom 05.04.2023 - V R 5/22, BFH/NV 2023, 816, Rz 11).
  • BFH, 16.01.2024 - VII R 24/22

    Anonymitätsgrundsatz und Überdenkungsverfahren in der Steuerberaterprüfung

    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist es zulässig, Beweisermittlungsanträge oder Beweisausforschungsanträge, die so unbestimmt sind, dass im Grunde erst die Beweiserhebung selbst die entscheidungserheblichen Tatsachen und Behauptungen aufdecken soll, als zu unsubstantiiert zurückzuweisen (BFH-Beschluss vom 05.04.2023 - V R 5/22, Rz 20).
  • FG Münster, 17.03.2025 - 5 K 694/17

    Verschulden beim Wissen müssen einer Umsatzsteuerhinterziehung

    Nach der Rechtsprechung des BFH ist es grundsätzlich zulässig, die in strafrechtlichen Ermittlungen oder in einem Strafurteil getroffenen Feststellungen im finanzgerichtlichen Verfahren als Urkundenbeweis zu verwerten, es sei denn, die Beteiligten erheben gegen die Feststellungen substantiierte Einwendungen und stellen entsprechende Beweisanträge, die das Finanzgericht nicht nach den allgemeinen für die Beweiserhebung geltenden Grundsätzen unbeachtet lassen kann (vgl. u.a. BFH-Beschluss vom 05.04.2023 - V R 5/22, BFH/NV 2023, 816;… BFH-Beschluss vom 19.01.2012 - VII B 88/11, BFH/NV 2012, 761).
  • BFH, 17.04.2024 - X B 61/23

    Sachaufklärungsmangel durch Übergehen eines erheblichen Beweisantrags

    Aus § 81 Abs. 1 Satz 1 FGO folgt unter anderem, dass das Gericht die für die Entscheidung notwendigen Tatsachen im weitestmöglichen Umfang aus der Quelle selbst schöpfen muss (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 05.04.2023 - V R 5/22, BFH/NV 2023, 816, Rz 11).
  • FG Nürnberg, 29.04.2025 - 2 K 727/18

    Unangemessene Benachteiligung, Hinterziehungszinsen, Steuerstrafverfahren, …

    Unabhängig davon musste der Senat den die Arbeitsbedingungen der Prostituierten betreffenden Beweisanträgen schon deswegen nicht nachkommen, weil sie unsubstantiiert sind und auf Ausforschung abzielen (vgl. BFH-Beschluss vom 05.04.2023 - V R 5/22, BFH/NV 2023, 816, Rn. 20, m.w.N.).
  • FG Sachsen, 22.02.2024 - 6 K 865/20

    Persönliche Haftung der Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft für die …

    Ein substantiierter Beweisantrag setzt voraus, dass das Beweisthema und das voraussichtliche Ergebnis der Beweisaufnahme in Bezug auf einzelne konkrete Tatsachen genau angegeben werden (zum Ganzen: Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 5. April 2023, V R 5/22, BFH/NV 2023, 816 m. w. N.).
  • FG Sachsen, 17.12.2024 - 4 K 1187/13

    Nacherhebung von Einfuhrabgaben: Unangemessenheit des Kaufpreises bei der Einfuhr …

    Der Kläger hat nicht in Abrede gestellt, dass sich die Rechnungen auf seinem PC befunden haben (vgl. zu diesem Erfordernis BFH-Beschluss vom 5. April 2023 V R 5/22, BFH/NV 2023, 816).
  • FG Hamburg, 24.04.2025 - 4 K 105/21

    Tabaksteuer; Prozessrecht: Klagebefugnis des Testamentsvollstreckers

    Diese macht sich der Einzelrichter zu eigen, weil er sie für zutreffend hält, sie nicht substantiiert bestritten und keine entsprechenden Beweisanträge gestellt wurden, die nach den allgemeinen für die Beweiserhebung geltenden Grundsätzen nicht unbeachtet bleiben können (zu diesen Voraussetzungen BFH, Beschluss vom 5. April 2023, V R 5/22, BFH/NV 2023, 816, Rn. 11; FG Hamburg…, Urteil vom 14. Januar 2020, 4 K 123/15 , juris, Rn. 65 m.w.N.).
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