Rechtsprechung
| BGH, 06.11.2014 - V ZB 105/14 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Kostenentscheidung im Abschiebungshaftverfahren: Gewichtung der Anträge auf Aufhebung der Abschiebungshaft und auf Feststellung der Rechtswidrigkeit bereits vollzogener Haft
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 62 FamFG, § 81 Abs 1 FamFG
Kostenentscheidung im Abschiebungshaftverfahren: Gewichtung der Anträge auf Aufhebung der Abschiebungshaft und auf Feststellung der Rechtswidrigkeit bereits vollzogener Haft - IWW
§ 74 Abs. 7 FamFG, § 81 Abs. 1 Satz 1 und 2, § 83 Abs. 2, § 430 FamFG, Art. 2, 5 Abs. 5 EMRK
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Gleiche Kostengewichtung des Antrags der Aufhebung der Abschiebungshaft und des Antrags auf Feststellung der Rechtswidrigkeit bereits vollzogener Haft
- ra.de
- Informationsverbund Asyl und Migration
FamFG § 81 Abs. 1 S. 1, FamFG § 81 Abs. 1 S. 2, FamFG § 83 Abs. 2, FamFG § 430, EMRK Art. 2, EMRK Art. 5 Abs. 5
Notwendige Auslagen, Abschiebungshaft, Sicherungshaft, Verfahrenskosten, Beschwerde, Freiheitsentziehung, Rechtswidrigkeit, Haftaufhebung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FamFG § 81 Abs. 1 S. 1; FamFG § 83 Abs. 2
Gleiche Kostengewichtung des Antrags der Aufhebung der Abschiebungshaft und des Antrags auf Feststellung der Rechtswidrigkeit bereits vollzogener Haft - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Aufhebung der Abschiebungshaft - und Feststellung der Rechtswidrigkeit bereits vollzogener Haft
Verfahrensgang
- AG Otterndorf, 15.04.2014 - 3 XIV 637
- LG Stade, 21.05.2014 - 9 T 52/14
- BGH, 06.11.2014 - V ZB 105/14
Papierfundstellen
- FGPrax 2015, 41
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 31.10.2005 - 2 BvR 2233/04
Freiheit der Person; Haftbefehl (Aufhebung; Ersetzung; Beschwerde; weitere …
Auszug aus BGH, 06.11.2014 - V ZB 105/14
Das Rechtsschutzziel der Aufhebung einer noch bestehenden wirksamen freiheitsentziehenden Maßnahme ist "wesensgleich" mit dem Begehren auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Maßnahme (vgl. BVerfGK 6, 303, 311;… Keidel/Budde, FamFG, 18. Aufl., § 62 Rn. 8).
- BVerfG, 30.07.2025 - 2 BvR 1867/22
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung von Art. 3 Abs. 1 GG in …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entspricht es in Freiheitsentziehungssachen zudem der Billigkeit, im Rahmen der Ermessensausübung nach § 81 Abs. 1 Satz 1 FamFG die Regelung in Art. 5 Abs. 5 EMRK, wonach Personen, die unter Verletzung von Art. 5 EMRK festgenommen oder von einer Freiheitsentziehung betroffen sind, einen Anspruch auf Schadensersatz haben, im Rahmen der Ermessensentscheidung zu berücksichtigen (vgl. BGH…, Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 218/09 -, juris, Rn. 27; Beschluss vom 6. November 2014 - V ZB 105/14 -, juris, Rn. 4;… Beschluss vom 20. April 2018 - V ZB 226/17 -, juris, Rn. 15). - BGH, 12.03.2015 - V ZB 81/14
Unbegründetheit einer Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss
Wegen der Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens wird auf den Beschluss des Senats vom 6. November 2014 (V ZB 105/14, FGPrax 2015, 41 Rn. 4) verwiesen. - LG Hagen, 14.07.2016 - 3 T 95/16 Rn. 73 Eine Heilung ist allerdings für die Zukunft möglich (vgl. BGH, Beschluss vom 25.08.2011 - V ZB 188/11, BeckRS 2011, 22380; LG Stade, Beschluss vom 21.05.2014 - Aktenzeichen 9 T 52/14, BeckRS 2014, 22951; nachfolgend BGH, Beschluss vom 6.11.2014 - V ZB 105/14; LG Paderborn, Beschluss vom 07.01.2014 - 5 T 429/13 BeckRS 2014, 19069) und durch den im Anhörungstermin vom 14.07.2016 unter erneuter Bezugnahme auf die Möglichkeit, das Konsulat benachrichtigen zu lassen, nunmehr erklärten Verzicht des Betroffenen hierauf erfolgt.
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