Rechtsprechung
| BGH, 16.02.2012 - V ZB 308/10 |
Volltextveröffentlichungen (17)
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- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Grundbuchverfahren: Übergang des Rechts auf Beantragung eines neuen Grundschuldbriefs auf das Finanzamt als Pfändungsgläubiger
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 67 GBO, § 310 AO
Grundbuchverfahren: Übergang des Rechts auf Beantragung eines neuen Grundschuldbriefs auf das Finanzamt als Pfändungsgläubiger - IWW
- Deutsches Notarinstitut
GBO § 67; AO § 310
Pfändungsverfügung nach § 310 AO vermittelt Recht, nach Kraftloserklärung des bisherigen Grundschuldbriefs die Erteilung eines neuen zu beantragen - Wolters Kluwer
Übergang des Rechts des Gläubigers einer Briefgrundschuld zur Beantragung der Erteilung eines neuen Briefs nach Kraftloserklärung des bisherigen Briefs auf den Pfändungsgläubiger
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Berechtigung des Pfändungsgläubigers zur Erteilung eines neuen Grundschuldbriefs bereits mit Erlass der Pfändungsverfügung
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
GBO § 67; AO § 310
Briefgrundschuld; Übergang des Anspruchs auf Erteilung eines neuen Briefs auf Finanzamt - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 310; GBO § 67
Übergang des Rechts des Gläubigers einer Briefgrundschuld zur Beantragung der Erteilung eines neuen Briefs nach Kraftloserklärung des bisherigen Briefs auf den Pfändungsgläubiger - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Grundbuchrecht - Erteilung eines neuen Grundschuldbriefes und Pfändung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die gepfändete Grundschuld und der Grundschuldbrief
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Brieferteilung nach Kraftloserklärung
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW-RR 2012, 782
- MDR 2012, 672
- FGPrax 2012, 95
- WM 2012, 704
- Rpfleger 2012, 379
- BauR 2012, 1151
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BayObLG, 12.03.1987 - BReg. 2 Z 25/87
Eintragung der Abtretung einer Briefgrundschuld, wenn der Brief unauffindbar ist
Auszug aus BGH, 16.02.2012 - V ZB 308/10
Ob der Antragsteller des Aufgebotsverfahrens die Ausstellung einer neuen Urkunde verlangen kann, bestimmt sich aber nicht nach § 1018 Abs. 1 ZPO aF (= § 479 Abs. 1 FamFG), sondern nach dem dafür maßgeblichen materiellen und Verfahrensrecht, bei der Erteilung eines neuen Grundschuldbriefs also nach § 67 GBO (so BayObLG, DNotZ 1988, 111, 113; KG, OLGE 38, 10, 11;… Demharter, GBO, 28. Aufl., § 67 Rn. 3;… MünchKomm-ZPO/Eickmann, 3. Aufl., §§ 1003-1024 Rn. 44;… aM Staudinger/Wolfsteiner [2009], § 1162 Rn. 12).Das Ausschlussurteil ersetzt die Übergabe des Briefs nicht (BayObLG, DNotZ 1988, 111, 113; KG, KGJ 45, 294, 296 und OLGE 38, 10, 11;… Staudinger/Wolfsteiner, BGB [2009], § 1154 Rn. 49).
- BGH, 15.06.2010 - XI ZB 33/09
Richterablehnung: Erledigung des Ablehnungsgesuchs trotz Anhörungsrüge gegen …
Auszug aus BGH, 16.02.2012 - V ZB 308/10
Die Zulassung der Rechtsbeschwerde kann nämlich nur auf Verfahrensstoff beschränkt werden, der Gegenstand einer Teilentscheidung sein könnte (BGH, Beschluss vom 15. Juni 2010 - XI ZB 33/09, NJW-RR 2011, 427). - BGH, 21.11.1960 - III ZR 160/59
Umfang der Sorgfaltspflichten des Rechtsanwalts bei Vollstreckungsaufträgen - …
Auszug aus BGH, 16.02.2012 - V ZB 308/10
Rn. 14 aa) Zur Pfändung einer Briefgrundschuld ist nach den hier anzuwendenden Vorschriften der §§ 321 Abs. 6 in Verbindung mit 310 Abs. 1 Satz 1 AO (die § 857 Abs. 6 iVm § 830 Abs. 1 Satz 1 ZPO entsprechen) außer der Pfändungsverfügung nach § 309 Abs. 1 Satz 1 AO die Aushändigung des Grundschuldbriefs oder, § 310 Abs. 1 Satz 2 AO, die Wegnahme des Briefs durch den Vollziehungsbeamten erforderlich (für die nahezu wortgleichen Vorschriften der ZPO: BGH, Urteil vom 21. November 1960 - III ZR 160/59, NJW 1961, 601;… Stein/Jonas/Brehm, ZPO, 22. Aufl., § 830 Rn. 10-12; vgl. auch Senat, Urteil vom 6. April 1979 - V ZR 216/77, NJW 1979, 2045). - BGH, 06.04.1979 - V ZR 216/77
Anforderungen an die Bezeichnung des Rechts im Pfändungsbeschluß
Auszug aus BGH, 16.02.2012 - V ZB 308/10
Rn. 14 aa) Zur Pfändung einer Briefgrundschuld ist nach den hier anzuwendenden Vorschriften der §§ 321 Abs. 6 in Verbindung mit 310 Abs. 1 Satz 1 AO (die § 857 Abs. 6 iVm § 830 Abs. 1 Satz 1 ZPO entsprechen) außer der Pfändungsverfügung nach § 309 Abs. 1 Satz 1 AO die Aushändigung des Grundschuldbriefs oder, § 310 Abs. 1 Satz 2 AO, die Wegnahme des Briefs durch den Vollziehungsbeamten erforderlich (für die nahezu wortgleichen Vorschriften der ZPO: BGH, Urteil vom 21. November 1960 - III ZR 160/59, NJW 1961, 601;… Stein/Jonas/Brehm, ZPO, 22. Aufl., § 830 Rn. 10-12; vgl. auch Senat, Urteil vom 6. April 1979 - V ZR 216/77, NJW 1979, 2045).
- KG, 22.01.2019 - 1 W 127/18
Grundbuchsache: Löschung einer Inhabergrundschuld
Nach § 67 GBO ist auf Grund des Ausschließungsbeschlusses nicht demjenigen der neue Brief zu erteilen, der diesen Beschluss erwirkt hat, sondern dem "Berechtigten" (BGH, NJW-RR 2012, 782 Rn. 12). - OLG München, 12.08.2016 - 34 Wx 106/16
Reichweite der Legitimationswirkung des Ausschließungsbeschlusses im …
Daraus, dass die Gläubigerin allein auf der Grundlage des von ihr erwirkten Beschlusses in Verbindung mit einer Kette von (nur in Kopie vorliegenden) Abtretungserklärungen (§ 1155 BGB) bei fehlendem Nachweis von Übergabe oder Übergabeersatz (§ 1154 Abs. 1 Satz 1, § 1117 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 BGB) die Ausstellung eines neuen Briefes nicht nach § 67 GBO verlangen kann (BGH FGPrax 2012, 95/96; BayObLG Rpfleger 1987, 363; NJW-RR 1988, 84;… Keidel/Giers § 479 Rn. 3;… MüKo/Eickmann §§ 466, 486 Rn. 45), bewirkt für den noch eingetragenen Gläubiger keinen Rechtsvorteil. - OLG Hamm, 17.10.2013 - 15 W 439/12
Rechtsstellung des Inhabers einer Grundschuld im Verfahren über die …
Streitig ist insoweit, ob durch die pfändende Gläubigerin eine Hilfspfändung des Antragsrechts im Aufgebotverfahren erfolgen muss (…so: Smid in Münchener Kommentar, 4. Aufl., § 830, Rn. 19;… wohl auch: Keidel/ Zimmermann, FamFG, 17. Aufl., § 448, Rn. 2; vgl. zur Pfändbarkeit des Antragsrechts auch: OLG Frankfurt NJW 1962, 640 ff.) oder ob dieses Recht von der Pfändung des Grundpfandrechtes erfasst ist (so: OLG München BeckRS 2011, 08536;… Zöller/ Stöber, ZPO, 29. Aufl., § 830, Rn. 5 a.E.; Riedel in Beck´…scher Online-Kommentar ZPO, Stand 15.07.2012, § 830, Rn. 14.3; vgl. auch: BGH NJW-RR 2012, 782 zum Übergang des Antragsrecht auf Neuerteilung eines Grundschuldbriefes mit Pfändung). - KG, 09.12.2014 - 1 W 262/14
Grundbuchverfahren: Löschung einer Vormerkung bei vorrangig bestellter …
Rn. 15 Schließlich kann selbst bei einer - stillschweigenden - Verbindung der Anträge eine solche Verknüpfung jederzeit wieder aufgehoben werden, insbesondere dann, wenn dem Vollzug eines der Anträge ein Hindernis entgegensteht (BGH, FGPrax 2012, 95).
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Rechtsprechung
| BGH, 04.04.2011 - V ZB 308/10 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine
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- Wolters Kluwer
Verlust der Aktivlegitimation durch einen Kläger wegen Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen
- ra.de
- rechtsportal.de
GBO § 67; InsO § 80 Abs. 1
Verlust der Aktivlegitimation des Insolvenzschuldners wegen Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen im Falle der Einlegung eines Rechtsmittels im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit - datenbank.nwb.de
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Grundbuchrecht - Neuer Brief nach Pfändung einer Grundschuld?
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (3)
- KG, 25.07.2014 - 12 W 81/13
Unternehmensrechtliches Verfahren: Zwangsweise Durchsetzung des …
Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat jedoch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht die Unterbrechung des dortigen Zwangsvollstreckungsverfahrens zur Folge (BGH, Beschluss vom 04.04.2011, V ZB 308/10, juris Rn. 4;… Keidel/Zimmermann, a.a.O., § 21 Rn. 37). - BayObLG, 17.03.2025 - 101 W 136/24
Handlungen des Insolvenzverwalters, Informationsanspruch, …
Rn. 30 a) Dahinstehen kann, ob § 240 ZPO auf echte Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechende Anwendung finden kann (grundsätzlich keine Verfahrensunterbrechung: BGH, Beschluss vom 4. April 2011, V ZB 308/10, juris Rn. 4; BayObLG…, Beschluss vom 14. Februar 2002, 2Z BR 176/01, NJW-RR 2002, 991 [juris Rn. 8];… Sternal in K. Schmidt, InsO, § 85 Rn. 13 m. w. N.;… a. M. Eckhardt in Gottwald/Haas, Insolvenzrechts-Handbuch, § 32 [Prozessführung im Insolvenzverfahren] Rn. 112 m. w. N.; zur Problematik speziell bei der Verfolgung von Auskunftsansprüchen nach § 51a GmbHG: Gessner, NZI 2013, 677 ff.). - OLG Frankfurt, 23.07.2019 - 20 W 112/19
Auswirkungen fehlerhafter Zuordnung eines Raums zum Sondereigentum im Rahmenvon …
Abgesehen davon, dass durch diese Entscheidung des Senats eine Entscheidung über den Eintragungsantrag noch nicht abschließend getroffen wurde, die das Grundbuchamt erst vorzunehmen haben wird, würde selbst die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ein Grundbuchverfahren grundsätzlich nicht unterbrechen (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 04.04.2011, V ZB 308/10; OLG München ZInsO 2019, 963; BayObLG NZI 2002, 512, je zitiert nach juris;… Keidel/Sternal, FamFG, 19. Aufl., § 21 Rz. 37).
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