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Rechtsprechung
   BGH, 22.08.2019 - V ZB 39/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,32371
BGH, 22.08.2019 - V ZB 39/19 (https://dejure.org/2019,32371)
BGH, Entscheidung vom 22.08.2019 - V ZB 39/19 (https://dejure.org/2019,32371)
BGH, Entscheidung vom 22. August 2019 - V ZB 39/19 (https://dejure.org/2019,32371)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Anwesenheit eines Rechtsanwalts bei Anhörung in Haftverlängerungsverfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 420 Abs 1 S 1 FamFG, § 427 FamFG

  • IWW

    § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 AufenthG, § 62 FamFG, § 425 Abs. 3 FamFG, § 427 FamFG, § 81 Abs. 1 Satz 1 und 2, § 83 Abs. 2, § 430 FamFG, Art. 6 Abs. 3 Buchstabe e EMRK, § 36 Abs. 2, 3 GNotKG

  • Wolters Kluwer

    Vertretung eines Betroffenen auch im Verfahren über die Haftverlängerung durch einen Rechtsanwalt; Möglichkeit eines Rechtsanwalts an der Teilnahme an der persönlichen Anhörung des Betroffenen hinsichtlich Bestimmung eines Anhörungstermins

  • Anwaltsblatt

    § 420 FamFG, § 427 FamFG
    Haftrichter muss Teilnahme des Anwalts am Anhörungstermin ermöglichen

  • Anwaltsblatt

    § 420 FamFG, § 427 FamFG
    Haftrichter muss Teilnahme des Anwalts am Anhörungstermin ermöglichen

  • ra.de
  • anwaltsblatt-datenbank.de

    § 420 FamFG, § 427 FamFG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 62 ; FamFG § 427
    Vertretung eines Betroffenen auch im Verfahren über die Haftverlängerung durch einen Rechtsanwalt; Möglichkeit eines Rechtsanwalts an der Teilnahme an der persönlichen Anhörung des Betroffenen hinsichtlich Bestimmung eines Anhörungstermins

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Pflichten des Haftrichters bei Entscheidung über einen Haftverlängerungsantrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2019, 231
  • AnwBl 2020, 112
  • AnwBl Online 2020, 160
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.10.2018 - V ZB 69/18

    Abschiebungshaftsache: Ermöglichung der Teilnahme des bevollmächtigten …

    Auszug aus BGH, 22.08.2019 - V ZB 39/19
    Es kommt nicht darauf an, ob die Anordnung der Haft auf dem Fehler beruht (Senat, Beschlüsse vom 25. Oktober 2018 - V ZB 69/18, InfAuslR 2019, 152 Rn. 4 …und vom 6. Dezember 2018 - V ZB 79/18, juris Rn. 5).

    Der Haftrichter hat bis zu dem neuen Termin nur von einer endgültigen Entscheidung über die Haftverlängerung abzusehen, kann aber bis dahin auf entsprechenden Antrag Haft vorläufig im Wege der einstweiligen Anordnung gemäß § 427 FamFG anordnen (vgl. Senat, Beschluss vom 25. Oktober 2018 - V ZB 69/18, InfAuslR 2019, 152 Rn. 5).

  • BGH, 22.08.2019 - V ZB 144/17

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der Haftverlängerung einer Sicherungshaft; …

    Auszug aus BGH, 22.08.2019 - V ZB 39/19
    Es handelt sich bei der Haftanordnung und der Haftverlängerung um zwei unterschiedliche Verfahren (…vgl. Senat, Beschlüsse vom 3. Mai 2018 - V ZB 230/17, Asylmagazin 2018, 387 Rn. 7 und vom 22. August 2019 - V ZB 144/17, z. Veröff. best.).

    Der zur Entscheidung über einen Antrag auf Verlängerung einer Sicherungshaft berufene Haftrichter ist zwar nicht verpflichtet, von Amts wegen zu prüfen, ob sich in dem Verfahren über die vorangegangene Haftanordnung ein Rechtsanwalt bestellt hat (Senat, Beschluss vom 22. August 2019 - V ZB 144/17, z. Veröff. best.).

  • BGH, 11.10.2017 - V ZB 167/16

    Rücküberstellungshaftsache: Anordnung der Haftfortdauer bei Nichtteilnahme des …

    Auszug aus BGH, 22.08.2019 - V ZB 39/19
    Dies gilt auch für die Verlängerung der Abschiebungs- oder Rücküberstellungshaft, auf die nach § 425 Abs. 3 FamFG die Vorschriften über den Erstantrag, also auch diejenigen über die Anhörung, uneingeschränkt anzuwenden sind (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Oktober 2017 - V ZB 167/16, juris Rn. 7).

    Rn. 9 3. Der Verfahrensfehler des Amtsgerichts ist - mit Wirkung für die Zukunft (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Oktober 2017 - V ZB 167/16, juris Rn. 9) - in der Beschwerdeinstanz geheilt worden.

  • BGH, 25.01.2018 - V ZB 71/17

    Abschiebungshaftsache: Behebung eines Mangels des Haftantrags während des …

    Auszug aus BGH, 22.08.2019 - V ZB 39/19
    Damit ist am 7. Februar 2019 Heilung des Verfahrensfehlers eingetreten (vgl. Senat, Beschluss vom 25. Januar 2018 - V ZB 71/17, FGPrax 2018, 136 Rn. 6), so dass die Rechtsverletzung bis zum 6. Februar 2019 angedauert hat.
  • BGH, 03.05.2018 - V ZB 230/17

    Zurückweisungshaft: Zustellung des Haftverlängerungsbeschlusses an den …

    Auszug aus BGH, 22.08.2019 - V ZB 39/19
    Es handelt sich bei der Haftanordnung und der Haftverlängerung um zwei unterschiedliche Verfahren (vgl. Senat, Beschlüsse vom 3. Mai 2018 - V ZB 230/17, Asylmagazin 2018, 387 Rn. 7 und vom 22. August 2019 - V ZB 144/17, z. Veröff. best.).
  • BGH, 06.12.2018 - V ZB 79/18

    Zurückweisungshaftsache: Verlegung des Termins zur persönlichen Anhörung des …

    Auszug aus BGH, 22.08.2019 - V ZB 39/19
    Es kommt nicht darauf an, ob die Anordnung der Haft auf dem Fehler beruht (…Senat, Beschlüsse vom 25. Oktober 2018 - V ZB 69/18, InfAuslR 2019, 152 Rn. 4 und vom 6. Dezember 2018 - V ZB 79/18, juris Rn. 5).
  • BGH, 22.08.2019 - V ZB 144/17

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der Haftverlängerung einer Sicherungshaft; …

    Rn. 7 1. Der Grundsatz des fairen Verfahrens garantiert einem Betroffenen, sich zur Wahrung seiner Rechte in einem Freiheitsentziehungsverfahren von einem Bevollmächtigten seiner Wahl vertreten zu lassen und diesen zu der Anhörung hinzuzuziehen (…vgl. Senat, Beschlüsse vom 25. Februar 2010 - V ZA 2/10, juris Rn. 10…, vom 31. Januar 2012 - V ZB 117/11, juris Rn. 4…, vom 10. Juli 2014 - V ZB 32/14, FGPrax 2014, 228 Rn. 8…, vom 20. Mai 2016 - V ZB 140/15, InfAuslR 2016, 381 Rn. 6 u. 20 mwN und vom 22. August 2019 - V ZB 39/19, juris Rn. 4).

    Das gilt auch für die Verlängerung der Abschiebungs- oder Rücküberstellungshaft, auf die nach § 425 Abs. 3 FamFG die Vorschriften über den Erstantrag, also auch diejenigen über die Anhörung, uneingeschränkt anzuwenden sind (…vgl. Senat, Beschlüsse vom 6. April 2017 - V ZB 59/16, InfAuslR 2017, 292 Rn. 7…, vom 13. Juli 2017 - V ZB 89/16, juris Rn. 5…, vom 3. Mai 2018 - V ZB 230/17, Asylmagazin 2018, 387 Rn. 7 und vom 22. August 2019 - V ZB 39/19, juris Rn. 7 f.).

    Anders liegt es, wenn dem Haftrichter bekannt ist, dass der Betroffene in dem vorangegangenen Verfahren durch einen Rechtsanwalt vertreten wurde; dann muss er den Betroffenen fragen, ob dieser ihn auch im Verfahren über die Haftverlängerung vertreten soll, und, wenn die Frage bejaht wird, dem Rechtsanwalt eine Teilnahme an der persönlichen Anhörung des Betroffenen ermöglichen (dazu: Senat, Beschluss vom 22. August 2019 - V ZB 39/19, juris Rn. 7 f.).

    Es hatte deshalb keinen Anlass, den Betroffenen danach zu fragen, ob er durch diesen Rechtsanwalt auch im Verlängerungsverfahren vertreten werden wolle und diesem die Teilnahme an der persönlichen Anhörung zu ermöglichen (vgl. zu dieser Konstellation: Senat, Beschluss vom 22. August 2019 - V ZB 39/19, juris Rn. 7).

  • BVerfG, 01.08.2025 - 2 BvR 288/22

    Überwiegend erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Grundrechts …

    Vereitelt das Gericht durch seine Verfahrensgestaltung eine Teilnahme des Bevollmächtigten an der Anhörung, führt dies ohne Weiteres zur Rechtswidrigkeit der Abschiebungshaft (vgl. BGH…, Beschluss vom 22. August 2019 - V ZB 144/17 -, juris, Rn. 7; Beschluss vom 22. August 2019 - V ZB 39/19 -, juris, Rn. 4).

    Dann aber muss nach § 427 FamFG im Wege der einstweiligen Anordnung "unter Anordnung einer nur kurzen Haft" vorgegangen und die Beteiligung des Anwaltes nachgeholt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 22. August 2019 - V ZB 39/19 -, juris, Rn. 7;… Beschluss vom 12. November 2019 - XIII ZB 34/19 -, juris, Rn. 8;… Beschluss vom 7. April 2020 - XIII ZB 84/19 -, juris, Rn. 10).

    Wenn dem zur Entscheidung über den Antrag auf Haftverlängerung berufenen Richter jedoch positiv bekannt ist, dass der Betroffene im vorangegangenen Verfahren zur Anordnung von Abschiebungshaft anwaltlich vertreten wurde, dann muss er den Betroffenen fragen, ob dieser Rechtsanwalt ihn auch im aktuellen Verfahren vertreten soll, und, wenn jener bejaht, muss der Richter dem Rechtsanwalt eine Teilnahme an der Anhörung ermöglichen (zu alledem: BGH, Beschluss vom 22. August 2019 - V ZB 39/19 -, juris, Rn. 7;… Beschluss vom 22. August 2019 - V ZB 144/17 -, juris, Rn. 12).

  • BGH, 14.07.2025 - XIII ZB 24/24

    Geltung der Anforderungen des § 417 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 FamFG für den auf …

    Ein solches "anderes Verfahren" stellen auch ein vorhergehendes oder parallel laufendes ausländerrechtliches Verfahren (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. August 2019 - V ZB 144/17, InfAuslR 2020, 30 Rn. 9;… vom 28. Februar 2023 - XIII ZB 70/21, Asylmagazin 2023, 275 Rn. 10) oder ein vorangegangenes Verfahren über die - gegebenenfalls vorläufige (§ 427 FamFG) - Anordnung von Sicherungshaft dar (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. August 2019 - V ZB 39/19, InfAuslR 2019, 454 Rn. 6 f.;… BGH, InfAuslR 2020, 30 Rn. 12;… vom 16. Januar 2024 - XIII ZB 46/20, juris Rn. 16;… vom 30. Januar 2024 - XIII ZB 4/22, juris Rn. 7).

    Denn angesichts des unmittelbaren Zusammenhangs der betreffenden Verfahren liegt es nahe, dass sich die anwaltliche Vertretung auch auf das aktuelle Verfahren erstreckt (vgl. BGH, InfAuslR 2019, 454 Rn. 7; BGH…, Beschluss vom 30. Januar 2024 - XIII ZB 4/22, juris Rn. 8) oder der Betroffene den Rechtsanwalt auch in diesem mandatieren möchte.

  • BGH, 30.01.2024 - XIII ZB 4/22

    Vorläufige Freiheitsentziehung zur Sicherung der Abschiebung; Beachtung des …

    Eine solche Bestellung oder Mitteilung ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs weder entbehrlich, wenn der Verfahrensbevollmächtigte den Betroffenen in einem dem Haftantragsverfahren vorhergehenden ausländer- oder asylrechtlichen Verfahren vertreten hat (…BGH, Asylmagazin 2023, 275 Rn. 10), noch - in einem Verfahren über einen Antrag auf Verlängerung der Haft -, wenn der Rechtsanwalt bereits Beschwerde gegen eine vorangegangene Anordnung von Sicherungshaft eingelegt hat (BGH, Beschluss vom 22. August 2019 - V ZB 39/19, InfAuslR 2019, 454 Rn. 7 f.;… BGH, InfAuslR 2020, 30 Rn. 12).

    Rn. 8 c) Das über einen Antrag auf Anordnung der Sicherungshaft entscheidende Amtsgericht ist auch nicht verpflichtet, von Amts wegen zu prüfen, ob sich in einem vorangegangenen Verfahren für den Betroffenen ein Verfahrensbevollmächtigter bestellt hat (für ein dem Verfahren über einen Haftverlängerungsantrag vorangegangenes Verfahren über die Haftanordnung: BGH, InfAuslR 2019, 454 Rn. 7 f.;… InfAuslR 2020, 30 Rn. 12).

    Denn angesichts des unmittelbaren Zusammenhangs der betreffenden Verfahren liegt nahe, dass sich die anwaltliche Vertretung auch auf letzteres Verfahren erstreckt (vgl. BGH, InfAuslR 2019, 454 Rn. 6 ff.).

  • BGH, 26.01.2021 - XIII ZB 14/20

    Einstweilige Anordnung zum Zwecke der Inhaftnahme einer irakischen …

    Dass der für die Betroffene im Asylverfahren tätige Rechtsanwalt A. auch in dem nachfolgenden Freiheitsentziehungsverfahren mandatiert war, lag - anders als bei den in einem besonders engen Zusammenhang stehenden Verfahren über die Anordnung und die Verlängerung einer Haft (dazu vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. August 2019 - V ZB 39/19, InfAuslR 2019, 454 Rn. 6 und - V ZB 144/17, InfAuslR 2020, 30 Rn. 12) - nicht so nahe, dass der Grundsatz des fairen Verfahrens über die allgemeine Belehrung hinaus geboten hätte, die Betroffene ausdrücklich danach zu fragen, ob sie von Rechtsanwalt A. vertreten werde.
  • BGH, 24.06.2020 - XIII ZB 9/19

    Verlängerung der Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung gegen den …

    Die Heilung tritt nicht schon mit der persönlichen Anhörung, sondern erst mit der Entscheidung des Gerichts ein (…BGH, Beschlüsse vom 25. Januar 2018 - V ZB 71/17, InfAuslR 2018, 218 Rn. 6, 9…, vom 12. Juli 2018 - V ZB 184/17, Asylmagazin 2019, 78 Rn. 10…, vom 22. August 2019 - V ZB 179/17, juris Rn. 21, und vom 22. August 2019 - V ZB 39/19, InfAuslR 2019, 454 Rn. 9).
  • BGH, 16.01.2024 - XIII ZB 46/20

    Anordnung der Haftverlängerung zur Sicherung der Abschiebung

    Anders liegt es, wenn dem Haftrichter bekannt wird, dass der Betroffene in dem vorangegangenen Verfahren durch einen Rechtsanwalt vertreten wurde; dann muss er den Betroffenen fragen, ob dieser ihn auch im Verfahren über die Haftverlängerung vertreten soll, und, wenn die Frage bejaht wird, dem Rechtsanwalt eine Teilnahme an der persönlichen Anhörung des Betroffenen ermöglichen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. August 2019 - V ZB 39/19, juris Rn. 7 f. und V ZB 144/17, InfAuslR 2020, 30 Rn. 12).
  • BGH, 06.10.2020 - XIII ZB 21/19

    Vorliegen eines zulässigen Haftantrags als eine in jeder Lage des Verfahrens von …

    (3) Jedenfalls aber hätte das Amtsgericht angesichts der Verhinderung der Verfahrensbevollmächtigten der Betroffenen in dem anberaumten Termin keine endgültige Entscheidung treffen dürfen, sondern sich bei entsprechendem Antrag der beteiligten Behörde auf den Erlass einer einstweiligen Anordnung beschränken müssen, um dem Verfahrensbevollmächtigten die Teilnahme an einem neuen Termin zur persönlichen Anhörung der Betroffenen zu ermöglichen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Oktober 2018 - V ZB 69/18, InfAuslR 2019, 152 Rn. 5, und vom 22. August 2019 - V ZB 39/19, InfAuslR 2019, 454 Rn. 7).
  • BGH, 26.01.2021 - XIII ZB 117/19

    Rechtsbeschwerde eines srilankischen Staatsangehörigen wegen der Verletzung …

    Da es sich bei der Haftanordnung und der Haftverlängerung um zwei unterschiedliche Verfahren handelt (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 2018 - V ZB 230/17, Asylmagazin 2018, 387 Rn. 7…, vom 22. August 2019 - V ZB 144/17, InfAuslR 2020, 30 Rn. 11 und vom 22. August 2019 - V ZB 39/19, InfAuslR 2020, 112 Rn. 6), musste das Amtsgericht gleichwohl nicht zwingend davon ausgehen, dass der Betroffene auch in dem Verfahren über die Haftverlängerung durch diese Rechtsanwälte vertreten werden würde.
  • LG Krefeld, 02.07.2021 - 7 T 70/21
    Der Haftrichter hat bis zu dem neuen Termin nur von einer endgültigen Entscheidung über die Haftverlängerung abzusehen, kann aber bis dahin auf entsprechenden Antrag Haft vorläufig im Wege der einstweiligen Anordnung gemäß § 427 FamFG anordnen (vgl. BGH Beschl. v. 22.8.2019 - V ZB 39/19, BeckRS 2019, 23066 Rn. 4-8, beck-online).
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