Rechtsprechung
| BGH, 07.03.2024 - V ZB 46/23 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Sondereigentumsfähigkeit von Stellplätzen innerhalb einer Doppelstockgarage bzw. auf Parkpalettensystem
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 3 Abs 1 WoEigG vom 26.03.2007, § 3 Abs 1 S 2 WoEigG, § 3 Abs 2 S 2 WoEigG vom 26.03.2007, § 5 Abs 1 WoEigG vom 26.03.2007, § 5 Abs 1 WoEigG
Sondereigentumsfähigkeit von Stellplätzen innerhalb einer Doppelstockgarage bzw. auf Parkpalettensystem - IWW
§ 3 Abs. 2 Satz 2 WEG, § ... 7 Abs. 3, 4 Satz 1 Nr. 1 WEG, § 78 Abs. 1 GBO, § 78 Abs. 3 GBO, § 71 FamFG, § 3 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 WEG, § 1 Abs. 1, 3, § 3 Abs. 1, 2 WEG, § 5 Abs. 2 WEG, § 3 Abs. 2 WEG, Abs. 2 WEG, § 5 Abs. 1 WEG, § 3 Abs. 2 Satz 1 WEG, § 3 Abs. 1 Satz 2 WEG, § 903 Satz 1 BGB, § 5 Abs. 1, §§ 93, § 74 Abs. 5, Abs. 6 Satz 2 Halbs. 2 FamFG
- Deutsches Notarinstitut
WEG § 3 Abs. 1 S. 2; WEG a. F. § 3 Abs. 2 S. 2
Sondereigentumsfähigkeit von Stellplätzen in Duplexparkern und auf Parkpalettensystemen - iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Stellplätze nur nach neuem WEG-Recht sondereigentumsfähig; § 3 Abs. 1 S. 2 WEG n.F.
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
WEG § 3 Abs. 1 Satz 2; WEG § 3 Abs. 2 Satz 2 a. F.
Sondereigentumsfähigkeit der Stellplätze von "Duplex-" oder "Palettenparkern" nach altem und neuem WEG - grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
WEG § 3 Abs. 2 Satz 2 in der bis zum 30. November 2020 geltenden Fassung; WEG § 3 Abs. 1 Satz 2 WEG n.F.
Sondereigentum an Stellplätzen in Doppelstockgaragen und an Parkpaletten-systemen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 3 Abs. 1 S. 2; WEG a.F. § 3 Abs. 2 S. 1, 2
Begründung von Sondereigentum an den einzelnen Stellplätzen in Doppelstockgaragen nach der Neuregelung für Stellplätze; Sondereigentumsfähigkeit von Stellplätzen auf Parkpaletten bei fester Zuweisung eines bestimmten Palettenstellplatzes zum alleinigen Gebrauch - datenbank.nwb.de
Sondereigentumsfähigkeit von Stellplätzen innerhalb einer Doppelstockgarage bzw. auf Parkpalettensystem
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Sind Stellplätze innerhalb einer Doppelstockgarage sondereigentumsfähig?
Kurzfassungen/Presse (4)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Sondereigentumsfähigkeit von Stellplätzen innerhalb einer Doppelstockgarage oder auf einem Parkpalettensystem
- mdr-recht.de (Kurzinformation)
Sondereigentum an Stellplatz in Parkpalettensystem
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Besonderheiten bei der Auslegung einer Eintragung von Sondereigentum an Stellplätzen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Mögliches Sondereigentum an Stellplätze in Doppelstockgaragen und auf Parkpaletten - Feste Zuweisung des Palettenstellplatzes zum alleinigen Gebrauch
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Duplexparker/"Palettenparker" sondereigentumsfähig? (IMR 2024, 246)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW-RR 2024, 759
- MDR 2024, 628
- DNotZ 2024, 426
- NZM 2024, 424
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (9)
- BayObLG, 09.02.1995 - 2Z BR 4/95
Sondereigentum an einer Doppelstockgarage mit Kippvorrichtung
Auszug aus BGH, 07.03.2024 - V ZB 46/23
Begründet wird dies in erster Linie damit, dass der lichte Raum vom Boden bis zur Decke aufgrund der Kippvorrichtung nicht klar getrennt sei, sondern in einem Mittelbereich abwechselnd von beiden Parkern in Anspruch genommen werde (vgl. OLG Düsseldorf, MittRhNotK 1978, 85; BayObLG, NJW-RR 1995, 783; OLG Jena, NotBZ 2005, 219; offen gelassen von OLG Hamm, OLGZ 1983, 1, 4;… BeckOGK/Schultzky [1.3.2020], § 5 WEG, Rn. 103 mwN, ausführlich auch BeckOK WEG/Gerono/Leidner [42. Ed. 1.8.2020], § 3 Rn. 63 ff.).Bei der Doppelstockgarage wird der lichte Raum von beiden Parkern benutzt, so dass eine klare Trennung des Raumes zwischen Boden und Decke fehlt (vgl. BayObLG, NJW-RR 1995, 783).
- BGH, 17.03.2023 - V ZR 140/22
BGH bejaht "Beschlusszwang" für bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums …
Auszug aus BGH, 07.03.2024 - V ZB 46/23
Rn. 9 a) Anwendbar ist noch das bisherige Recht, weil es sich bei der Frage, ob im Zusammenhang mit der Teilung des Grundstücks im Jahr 1996 an den Stellplätzen mit den Nummern 89 bis 106 Sondereigentum begründet worden ist, um die Beurteilung eines abgeschlossenen Sachverhalts handelt (vgl. allgemein Senat, Urteil vom 17. März 2023 - V ZR 140/22, NJW-RR 2023, 791 Rn. 10 f.). - BGH, 20.11.2015 - V ZR 284/14
Anspruch eines Wohnungseigentümers auf erstmalige plangerechte Herstellung des …
Auszug aus BGH, 07.03.2024 - V ZB 46/23
Rn. 12 (1) Bei der Auslegung von Grundbucheintragungen, die der Senat in vollem Umfang überprüfen kann, ist vorrangig auf den Wortlaut und den Sinn der Eintragung sowie der darin in Bezug genommenen Eintragungsbewilligung abzustellen, wie sie sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergeben (vgl. nur Senat, Urteil vom 20. November 2015 - V ZR 284/14, NJW 2016, 473 Rn. 10).
- BGH, 05.12.2003 - V ZR 447/01
Rechtsfolgen der Abweichung der Bauausführung einer Wohnungseigentumsanlage von …
Auszug aus BGH, 07.03.2024 - V ZB 46/23
Ist an den Tiefgaragenstellplätzen mit den Nummern 89 bis 106 wirksam Sondereigentum begründet worden, scheidet die Entstehung von "isolierten Miteigentumsanteilen" (vgl. zu dieser Möglichkeit Senat, Beschluss vom 5. Dezember 2003 - V ZR 447/01, NJW 2004, 1798, 1800) und deren Vereinigung mit anderen Miteigentumsanteilen von vornherein aus. - BGH, 21.10.2011 - V ZR 75/11
Wohnungseigentum: Erstreckung des Sondereigentums an einer Doppelstockgarage auf …
Auszug aus BGH, 07.03.2024 - V ZB 46/23
Offen gelassen hat der Senat, ob auch der einzelne Stellplatz innerhalb einer Doppelstockgarage sondereigentumsfähig ist (Senat, Urteil vom 21. Oktober 2011 - V ZR 75/11, NJW-RR 2012, 85 Rn. 7). - BGH, 20.02.2014 - V ZB 116/13
Bruchteilssondereigentum an einer Doppelstockgarage in einer …
Auszug aus BGH, 07.03.2024 - V ZB 46/23
Ebensowenig kommt dann die Begründung von Sondernutzungsrechten in Betracht, da solche Rechte nur am Gemeinschaftseigentum bestehen können (vgl. Senat, Beschluss vom 20. Februar 2014 - V ZB 116/13, NJW 2014, 1879 Rn. 11); folgerichtig wäre der auf eine entsprechende Eintragung gerichtete Antrag zurückzuweisen. - BGH, 05.07.1991 - V ZR 222/90
Sondereigentum an Zugang zur gemeinschaftlichen Heizanlage
Auszug aus BGH, 07.03.2024 - V ZB 46/23
Diesem Zweck würde ein Zusammentreffen von Sondereigentum und Gemeinnutzungsrecht widersprechen (vgl. Senat, Urteil vom 5. Juli 1991 - V ZR 222/90, NJW 1991, 2909 f.). - OLG Jena, 20.12.2004 - 9 W 654/03
Sondereigentumsfähigkeit des Einzelstellplatzes einer Doppelstockgarage
Auszug aus BGH, 07.03.2024 - V ZB 46/23
Begründet wird dies in erster Linie damit, dass der lichte Raum vom Boden bis zur Decke aufgrund der Kippvorrichtung nicht klar getrennt sei, sondern in einem Mittelbereich abwechselnd von beiden Parkern in Anspruch genommen werde (vgl. OLG Düsseldorf, MittRhNotK 1978, 85; BayObLG, NJW-RR 1995, 783; OLG Jena, NotBZ 2005, 219; offen gelassen von OLG Hamm, OLGZ 1983, 1, 4;… BeckOGK/Schultzky [1.3.2020], § 5 WEG, Rn. 103 mwN, ausführlich auch BeckOK WEG/Gerono/Leidner [42. Ed. 1.8.2020], § 3 Rn. 63 ff.). - OLG Hamm, 04.10.1982 - 15 W 293/82
Sondereigentum an Doppelstockgarage; Instandhaltungskosten für Hebebühne in …
Auszug aus BGH, 07.03.2024 - V ZB 46/23
Begründet wird dies in erster Linie damit, dass der lichte Raum vom Boden bis zur Decke aufgrund der Kippvorrichtung nicht klar getrennt sei, sondern in einem Mittelbereich abwechselnd von beiden Parkern in Anspruch genommen werde (vgl. OLG Düsseldorf, MittRhNotK 1978, 85; BayObLG, NJW-RR 1995, 783; OLG Jena, NotBZ 2005, 219; offen gelassen von OLG Hamm, OLGZ 1983, 1, 4;… BeckOGK/Schultzky [1.3.2020], § 5 WEG, Rn. 103 mwN, ausführlich auch BeckOK WEG/Gerono/Leidner [42. Ed. 1.8.2020], § 3 Rn. 63 ff.).
- BGH, 20.02.2026 - V ZR 34/25
Heizungskeller kann auch im Sondereigentum stehen
Rn. 5 1. Anwendbar ist das Wohnungseigentumsrecht in der zum Zeitpunkt der Teilung des Grundstücks im Jahr 2013 geltenden Fassung, weil es sich bei der Frage, ob an den drei Kellerräumen Sondereigentum begründet worden ist, um die Beurteilung eines abgeschlossenen Sachverhalts handelt (vgl. Senat, Beschluss vom 7. März 2024 - V ZB 46/23, NZM 2024, 424 Rn. 9 mwN).Diese Gebäudeteile, Anlagen und Einrichtungen sind nicht sondereigentumsfähig und stehen daher zwingend im gemeinschaftlichen Eigentum (vgl. Senat…, Urteil vom 23. Mai 2025 - V ZR 39/24, NZM 2025, 600 Rn. 14 für Gebäudeteile; Beschluss vom 7. März 2024 - V ZB 46/23, NZM 2024, 424 Rn. 15 für Anlagen und Einrichtungen).
Rn. 9 bb) Obgleich die Regelung des § 5 Abs. 2 WEG sich ihrem Wortlaut nach nur auf Anlagen und Einrichtungen bezieht, gilt sie ihrem Sinn gemäß nach ständiger Senatsrechtsprechung auch für Räume (vgl. Senat…, Urteil vom 2. Februar 1979 - V ZR 14/77, BGHZ 73, 302, 311 [juris Rn. 31];… Urteil vom 5. Juli 1991 - V ZR 222/90, NJW 1991, 2909 [juris Rn. 5]; Beschluss vom 7. März 2024 - V ZB 46/23, NZM 2024, 424 Rn. 15).
Auch die Zugänge zu im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Räumen und Flächen sind im Grundsatz nicht sondereigentumsfähig, sondern stehen zwingend im Gemeinschaftseigentum (vgl. Senat, Beschluss vom 7. März 2024 - V ZB 46/23, NZM 2024, 424 Rn. 15).
Auf die letztgenannte Entscheidung hat der Senat noch in seinem Beschluss vom 7. März 2024 (V ZB 46/23, NZM 2024, 424 Rn. 15) verwiesen.
Allerdings kam es dabei auf die hier maßgebliche Rechtsfrage nicht an, weil es nicht um einen Raum mit gemeinschaftsdienlichen Anlagen und Einrichtungen ging, sondern um Bodenflächen (Palettenparker), die auch für den Zugang zu den dahinter liegenden Stellplätzen genutzt werden müssen und schon deshalb im zwingenden Gemeinschaftseigentum stehen (vgl. Senat, Beschluss vom 7. März 2024 - V ZB 46/23, aaO Rn. 16).
- LSG Sachsen, 05.06.2025 - L 3 AS 787/19 Auf die lange umstrittene Frage, ob auch der einzelne Stellplatz innerhalb einer Doppelstockgarage sondereigentumsfähig ist, kommt es daher nicht an, da die Kläger beide Stellplätze des Doppelparkers erworben haben (vgl. zu § 3 Abs. 2 Satz 2 WEG a. F.: BGH, Beschluss vom 7. März 2024 - V ZB 46/23 - NJW-RR 2024, 759 ff. = juris Rdnr. 21 [keine Sondereigentumsfähigkeit eines einzelnen Stellplatzes innerhalb einer Doppelstockgarage]).
- LG Koblenz, 30.01.2025 - 2 S 26/24
WEG-Streit über Zutritt zu Technikraum, Flur und Treppenhaus
Auf die Einschränkung der zuvor genannten Entscheidung hat er dabei gerade nicht verwiesen, die Frage, ob auch in einem solchen Fall Sondereigentum möglich ist, wenn die Flure und Flächen nicht ausschließlich demselben Zweck wie der Anlage dienen, nicht beantwortet (BGH, Urteil vom 05.07.1991 - V ZR 222/90 in NJW 1991, 2909; so auch BGH, Beschluss vom 07.03.2024 - V ZB 46/23 in NZM 2024, 424).
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