Rechtsprechung
| BGH, 21.08.2019 - V ZB 60/17 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Erlass einer Abschiebungsanordnung: richtiger Zeitpunkt
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 62 Abs. 3 AufenthG, § ... 2 Abs. 15 AufenthG, § 417 Abs. 1 FamFG, § 417 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 FamFG, § 58 Abs. 2 Satz 1 AufenthG, § 58 Abs. 2 Satz 2 AufenthG, § 34a Abs. 1 Satz 2 AsylG, § 34a Abs. 1 Satz 3 AsylG, § 59 Abs. 1 AufenthG, § 9 VwVG, § 6 Abs. 1 VwVG, § 62 Abs. 2 AufenthG, § 62b AufenthG, § 427 FamFG, § 62 AufenthG, § 12 VwVG, § 13 Abs. 1 VwVG, § 58 Abs. 1, § 34a Abs. 1 Sätze 1 und 2 AsylG, Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2008/115/EG
- Wolters Kluwer
Erlass einer Abschiebungsanordnung während der angeordneten Haft im Gegensatz zur erlassenen Abschiebungsandrohung vor Anordnung von Sicherungshaft
- ra.de
- Informationsverbund Asyl und Migration
AsylG § 34a Abs. 1 S. 2, AufenthG § 59 Abs. 1, VwVG § 6 Abs. 1, AufenthG § 62 Abs. 2 aF, AufenthG § 62b aF, FamFG § 427, AufenthG § 62, VO 604/2013 Art. 28 Abs. 2, VwVG § 12, VwVG ... § 13, AufenthG § 58 Abs. 1, RL 2008/115/EG Art. 6 Abs. 1
Abschiebungshaft, Überstellungshaft, Abschiebungsandrohung, Abschiebungsanordnung, Rückführungsentscheidung, Dublinverfahren, Vollstreckung, Verwaltungsvollstreckungsrecht, Haftvollzug - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erlass einer Abschiebungsanordnung während der angeordneten Haft im Gegensatz zur erlassenen Abschiebungsandrohung vor Anordnung von Sicherungshaft
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Kulmbach, 11.11.2016 - 402 XIV 1/16
- LG Bayreuth, 02.02.2017 - 4 T 243/16
- BGH, 21.08.2019 - V ZB 60/17
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2019, 1022
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (3)
- BGH, 07.02.2019 - V ZB 216/17
Rücküberstellungshaftsache: Interesse des Betroffenen auf Feststellung der …
Auszug aus BGH, 21.08.2019 - V ZB 60/17
Rn. 8 aa) Es trifft zwar zu, dass das Vorliegen einer Abschiebungsandrohung zu den von dem Haftrichter zu prüfenden Vollstreckungsvoraussetzungen gehört (Senat, Beschluss vom 7. Februar 2019 - V ZB 216/17, InfAuslR 2019, 228 Rn. 11). - BGH, 28.04.2011 - V ZB 252/10
Vorliegen einer Freiheitsgrundrechtsverletzung im Falle einer Haftverlängerung
Auszug aus BGH, 21.08.2019 - V ZB 60/17
Fehlt es an einer für die Vollstreckung erforderlichen Voraussetzung, darf eine kraft Gesetzes (§ 58 Abs. 2 Satz 1 AufenthG) oder Verwaltungsakts (§ 58 Abs. 2 Satz 2 AufenthG) vollziehbare Ausreisepflicht nicht durch Abschiebung durchgesetzt und Haft zur Sicherung der Abschiebung bzw. Rücküberstellung nicht angeordnet werden (Senat, Beschlüsse vom 28. April 2011 - V ZB 252/10, juris Rn. 16 …und vom 27. September 2012 - V ZB 31/12, InfAuslR 2013, 38 Rn. 6). - BGH, 27.09.2012 - V ZB 31/12
Abschiebungshaft: Begründungszwang für Haftantrag
Auszug aus BGH, 21.08.2019 - V ZB 60/17
Fehlt es an einer für die Vollstreckung erforderlichen Voraussetzung, darf eine kraft Gesetzes (§ 58 Abs. 2 Satz 1 AufenthG) oder Verwaltungsakts (§ 58 Abs. 2 Satz 2 AufenthG) vollziehbare Ausreisepflicht nicht durch Abschiebung durchgesetzt und Haft zur Sicherung der Abschiebung bzw. Rücküberstellung nicht angeordnet werden (…Senat, Beschlüsse vom 28. April 2011 - V ZB 252/10, juris Rn. 16 und vom 27. September 2012 - V ZB 31/12, InfAuslR 2013, 38 Rn. 6).
- BGH, 31.08.2021 - XIII ZB 97/19
Ist der Betroffene weder kraft Gesetzes noch auf Grund eines anderen Bescheids …
Sie ist dann nicht nur Vollstreckungshandlung, sondern Grundlage der Ausreisepflicht (Abgrenzung zu BGH, Beschluss vom 21. August 2019 - V ZB 60/17, InfAuslR 2020, 28 Rn. 9, 12).Rn. 11 aa) Der Bundesgerichtshof hat zwar entschieden, dass eine Abschiebungsanordnung, anders als eine Abschiebungsandrohung, keine Vollstreckungsvoraussetzung, sondern eine Vollstreckungsmaßnahme ist und deshalb nicht schon bei Erlass der Haftanordnung erlassen und zugestellt sein muss (BGH, Beschluss vom 21. August 2019 - V ZB 60/17, InfAuslR 2020, 28 Rn. 9, 12).
In jenem Fall war der Betroffene aufgrund der gegen ihn ergangenen Entscheidung des Bundesamts in den Erstaufnahmestaat überstellt worden und von dort wieder unerlaubt in das Bundesgebiet eingereist (BGH, InfAuslR 2020, 28 Rn. 1).
- BGH, 06.10.2020 - XIII ZB 115/19
Freiheitsentziehungsverfahren: Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte für die …
Rn. 22 (aa) Ein solcher Rückgriff ist möglich, weil die Abschiebungshaft, um deren gesetzliches Ende es hier geht, den Zweck hat, die Vollstreckung der gesetzlichen oder durch Bescheid begründeten Verlassenspflicht im Wege der Verwaltungsvollstreckung abzusichern (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. September 2012 - V ZB 31/12, InfAuslR 2013, 38 Rn. 6, und vom 21. August 2019 - V ZB 60/17, InfAuslR 2020, 28 Rn. 12).Sie setzt den (Fort-)Bestand der Verlassenspflicht voraus (BGH, Beschluss vom 21. August 2019 - V ZB 60/17, InfAuslR 2020, 28 Rn. 12) und ist deshalb zu beenden, wenn diese nicht mehr besteht.
- BGH, 24.06.2020 - XIII ZB 20/19
Beruhen der vollziehbaren Ausreisepflicht eines Betroffenen auf einer …
Beruht die vollziehbare Ausreisepflicht - wie hier - auf einer Ausweisungsverfügung, umfasst diese Prüfung auch die Feststellung, ob die Ausweisungsverfügung erlassen und vollziehbar ist (BGH, Beschlüsse vom 21. August 2019 - V ZB 60/17, InfAuslR 2020, 28 Rn. 10 …und vom 21. August 2019 - V ZB 174/17, juris Rn. 8).
- BGH, 24.06.2020 - XIII ZB 33/19
Haftanordnung zur Überstellung eines Drittstaaters an einen Eu-Erstaufnahmestaat: …
Eine solche ist nämlich nach § 34a Abs. 1 Satz 3 AsylG nicht erforderlich, wenn die Grundlage der Überstellung - wie hier - eine Abschiebungsanordnung des Bundesamts ist (vgl. BGH, Beschluss vom 21. August 2019 - V ZB 60/17, InfAuslR 2020, 28 Rn. 8). - BGH, 25.10.2022 - XIII ZB 65/20
Durchsetzen der Ausreisepflicht eines Betroffenen durch Abschiebung und Anordnung …
Fehlt es an einer für die Vollstreckung erforderlichen Voraussetzung, darf eine Ausreisepflicht nicht durch Abschiebung durchgesetzt und Haft zur Sicherung der Abschiebung nicht angeordnet werden (…BGH, Beschlüsse vom 28. April 2011 - V ZB 252/10, juris Rn. 16;… vom 27. September 2012 - V ZB 31/12, InfAuslR 2013, 38 Rn. 6; vom 21. August 2019 - V ZB 60/17, juris Rn. 8). - BGH, 06.10.2020 - XIII ZB 21/19
Vorliegen eines zulässigen Haftantrags als eine in jeder Lage des Verfahrens von …
Eine Haft dieser Dauer hätte das Amtsgericht zwar mangels entsprechenden Antrags nicht anordnen dürfen; die dennoch angeordnete Haft endete aber dessen ungeachtet nach § 16 Abs. 2 FamFG, § 222 Abs. 1 ZPO, § 188 Abs. 2, § 187 Abs. 2 BGB erst am 31. Januar 2018 (zum Unterschied zwischen Monats- und Wochenfrist: BGH, Beschluss vom 21. August 2019 - V ZB 60/17, InfAuslR 2020, 28 Rn. 5). - BGH, 25.10.2022 - XIII ZB 64/20
Beschwerde in einer Abschiebehaftsache wegen Verlängerung der Sicherungshaft: …
Rn. 11 aa) Für den vor Bekanntgabe des Bescheids vom 24. August 2020 angeordneten Haftzeitraum konnte dieser Bescheid schon keine tragfähige Grundlage bilden, weil die Abschiebungsandrohung, die nach § 59 Abs. 1 AufenthG eine unabdingbare Vollstreckungsvoraussetzung bildet, nicht wie erforderlich (BGH, Beschlüsse vom 21. August 2019 - V ZB 60/17, InfAuslR 2020, 28 Rn. 9;… vom 31. August 2021 - XIII ZB 97/19, NVwZ-RR 2022, 115 Rn. 11) im Zeitpunkt der Verlängerung der Sicherungshaft vorlag. - BGH, 22.10.2020 - XIII ZB 33/19
Berichtigung des Tenors des Senatsbeschlusses
Eine solche ist nämlich nach § 34a Abs. 1 Satz 3 AsylG nicht erforderlich, wenn die Grundlage der Überstellung - wie hier - eine Abschiebungsanordnung des Bundesamts ist (vgl. BGH, Beschluss vom 21. August 2019 - V ZB 60/17, InfAuslR 2020, 28 Rn. 8). - BGH, 26.05.2025 - XIII ZB 55/22
Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung; Fehelende Abschiebungsandrohung nach …
Fehlt es an einer für die Vollstreckung erforderlichen Voraussetzung, darf eine kraft Gesetzes (§ 58 Abs. 2 Satz 1 AufenthG) oder Verwaltungsakts (§ 58 Abs. 2 Satz 2 AufenthG) vollziehbare Ausreisepflicht nicht durch Abschiebung durchgesetzt und Haft zur Sicherung der Abschiebung oder Rücküberstellung nicht angeordnet werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. August 2019 - V ZB 60/17, InfAuslR 2020, 28 Rn. 8;… vom 31. August 2021 - XIII ZB 97/19, NVwZ-RR 2022, 115 Rn. 11;… vom 25. Oktober 2022 - XIII ZB 64/20, juris Rn. 11, jeweils mwN). - BGH, 21.08.2019 - V ZB 146/17
Notwendigkeit einer Abschiebungsandrohung vor einer Anordnung einer Abschiebung
Die Anordnung selbst muss, anders als die Abschiebungsandrohung, nicht vor Anordnung der Sicherungshaft ergangen sein; es genügt, wenn sie rechtzeitig vor der Abschiebung bzw. Rücküberstellung ergeht (Senat, Beschluss vom 21. August 2019 - V ZB 60/17, z. Veröff. best.). - LG Krefeld, 22.09.2020 - 7 T 64/20
- LG Krefeld, 23.09.2020 - 7 T 58/20
- LG Frankfurt/Main, 15.09.2025 - 12 T 179/25
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