Rechtsprechung
| BGH, 12.02.2026 - V ZB 60/25 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Anforderungen an die Behördenzuständigkeit und das Eintragungserfordernis bei der Umwandlung einer strafprozessualen Arresthypothek in eine Zwangssicherungshypothek
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Verletzung von gesetzlichen Vorschriften durch das Grundbuchamt bei der Umwandlung der Höchstbetragshypothek in eine Zwangssicherungshypothek; Bewirken des Vermögensarrests in ein Grundstück durch Eintragung einer Sicherungshypothek
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Strafrechtlicher Vermögensarrest: Umwandlung einer Höchstbetragshypothek
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Strafrechtlicher Vermögensarrest - und die Zwangssicherungshypothek
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Höchstbetragshypothek wandelt sich bei Vorliegen des Arrestforderungstitels nicht automatisch in Zwangssicherungshypothek um
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Strafrechtlicher Vermögensarrest: Umwandlung einer Höchstbetragshypothek (IVR 2026, 109)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 2026, 1886
- MDR 2026, 674
- MDR 2026, 698
- FGPrax 2026, 97
- WM 2026, 911
- Rpfleger 2026, 495
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (9)
- BGH, 16.10.2025 - V ZB 28/25
Amtswiderspruch gegen die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek
Auszug aus BGH, 12.02.2026 - V ZB 60/25
Die hiergegen gerichtete Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 1 wies der Senat mit Beschluss vom 16. Oktober 2025 (V ZB 28/25, NJW 2026, 321) zurück.Rn. 8 a) Das Grundbuchamt hat bei der Umwandlung der Höchstbetragshypothek in eine Zwangssicherungshypothek gesetzliche Vorschriften verletzt, weil die von ihm zu prüfenden (siehe hierzu Senat, Beschluss vom 16. Oktober 2025 - V ZB 28/25, WM 2025, 2294 Rn. 8) Voraussetzungen für ein Eintragungsersuchen nach § 38 GBO nicht vorgelegen haben.
Für die hier in Rede stehende isolierte Vollstreckung von gerichtlichen Verfahrenskosten besteht eine solche Zuständigkeit nicht (vgl. näher Senat, Beschluss vom 16. Oktober 2025 - V ZB 28/25, WM 2025, 2294 Rn. 12 ff.).
Rn. 12 aa) Liegen die von dem Grundbuchamt zu prüfenden Voraussetzungen für ein Ersuchen nach § 38 GBO auf Eintragung einer Zwangssicherungshypothek nicht vor, ist die gleichwohl vorgenommene Eintragung unwirksam mit der Folge, dass die Hypothek nicht gemäß § 867 Abs. 1 Satz 2 ZPO entsteht (vgl. Senat, Beschluss vom 16. Oktober 2025 - V ZB 28/25, WM 2025, 2294 Rn. 18).
- BGH, 28.05.2020 - V ZB 56/19
Vermögensarrest: Vollstreckungsverbot; Rangfolge der Staatsanwaltschaft; …
Auszug aus BGH, 12.02.2026 - V ZB 60/25
Dies lässt sich auf Grundstücke schon deswegen nicht übertragen, weil ein Vollstreckungspfandrecht nur bei der Mobiliarvollstreckung entsteht (vgl. Senat, Beschluss vom 28. Mai 2020 - V ZB 56/19, NJW 2020, 2337 Rn. 10). - BGH, 15.04.1997 - IX ZR 112/96
Aufklärungspflicht der Gläubigerbank über das Bürgschaftsrisiko; Vollstreckung …
Auszug aus BGH, 12.02.2026 - V ZB 60/25
Vielmehr muss der Arrestgläubiger, nachdem er einen Titel über die gesicherte Forderung erwirkt hat, zunächst seine Arresthypothek in eine Zwangshypothek - mit dem Rang der Arresthypothek - umwandeln lassen, und zwar entweder durch Einigung (§§ 877, 873, 1186 BGB) oder im Vollstreckungswege (vgl. § 867 Abs. 1, § 932 Abs. 2 ZPO) auf Antrag gegenüber dem Grundbuchamt unter Vorlage des Schuldtitels, der die Einigung und Eintragungsbewilligung des Grundstückseigentümers ersetzt, jeweils in Verbindung mit der Eintragung in das Grundbuch (vgl. zum Ganzen BGH, Urteil vom 15. April 1997 - IX ZR 112/96, NJW 1997, 3230 [juris Rn. 39]).
- BGH, 21.11.2019 - V ZB 75/18
Ersuchen der Strafverfolgungsbehörde um die Eintragung einer Sicherungshypothek …
Auszug aus BGH, 12.02.2026 - V ZB 60/25
Denn die Eintragung der Sicherungshypothek gemäß § 111f Abs. 2 StPO i.V.m. § 932 ZPO hat nach § 111f Abs. 4, § 111h Abs. 1 Satz 1 StPO die Wirkung eines Veräußerungsverbots gemäß § 136 BGB, das ebenfalls in das Grundbuch einzutragen ist (vgl. Senat, Beschluss vom 21. November 2019 - V ZB 75/18, NJW-RR 2020, 339 Rn. 5 aE) und somit auch den gutgläubigen Erwerb des Grundstücks nach § 892 BGB ausschließt. - BGH, 07.11.2024 - V ZB 6/24
Grundbuchverfahren: Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf …
Auszug aus BGH, 12.02.2026 - V ZB 60/25
Sie kann aber nach § 71 Abs. 2 Satz 2 ZPO mit dem Ziel eingelegt werden, dass das Grundbuchamt angewiesen wird, nach § 53 GBO einen Widerspruch gegen die Unrichtigkeit des Grundbuchs einzutragen (vgl. Senat, Beschluss vom 7. November 2024 - V ZB 6/24, NJW 2025, 506 Rn. 7 mwN). - OLG Köln, 24.03.2004 - 2 Wx 34/03
Keine Beeinträchtigung diplomatischer Immunität eines hoheitlich genutzten …
Auszug aus BGH, 12.02.2026 - V ZB 60/25
Dem folgt die übrige Rechtsprechung und die zivilrechtliche Literatur - soweit ersichtlich - einhellig (vgl. etwa OLG Köln, FGPrax 2004, 100, 101 f. [juris Rn. 20 f.];… Wieczorek/Schütze/Thümmel, ZPO, 5. Aufl., § 932 Rn. 14;… MüKoZPO/Drescher, 7. Aufl., § 932 Rn. 12;… Zöller/G. Vollkommer, ZPO, 36. Aufl., § 932 Rn. 4;… BeckOK ZPO/Elzer [1.12.2025], § 932 Rn. 58;… Anders/Gehle/Becker, ZPO, 84. Aufl., § 932 Rn. 6). - BGH, 13.01.1956 - V ZB 49/55
Vorlagepflicht in Grundbuchsachen
Auszug aus BGH, 12.02.2026 - V ZB 60/25
Befugt im Sinne dieser Vorschrift ist eine Behörde, wenn eine gesetzliche Vorschrift ihr das Recht gibt, das Grundbuchamt um die in Rede stehende Eintragung zu ersuchen (vgl. Senat, Beschluss vom 13. Januar 1956 - V ZB 49/55, BGHZ 19, 355, 357 f. [juris Rn. 9]). - BGH, 14.07.1951 - V ZB 4/51
Zwangshypothek für Steuerrückstände
Auszug aus BGH, 12.02.2026 - V ZB 60/25
Zwar befreit § 38 GBO die Behörde von dem Erfordernis, mit dem Antrag auf Eintragung einer Zwangssicherungshypothek den vollstreckbaren Schuldtitel vorzulegen (vgl. schon Senat, Beschluss vom 14. Juli 1951 - V ZB 4/51, BGHZ 3, 140, 142, 147), hier also die Festsetzung von Verfahrenskosten gegenüber dem Beteiligten zu 2 in Höhe von 181.704,90 EUR (vgl. § 464b StPO). - RG, 29.06.1928 - VII 159/28
Arrestpfändung; Verteilungsverfahren
Auszug aus BGH, 12.02.2026 - V ZB 60/25
Denn bei einem Arrest von beweglichen Gegenständen ist auch in der zivilrechtlichen Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass sich das Arrestpfandrecht mit der Erlangung eines vollstreckbaren Titels über die Arrestforderung (und Vorliegen der weiteren Vollstreckungsvoraussetzungen) kraft Gesetzes ohne weitere Pfändung in ein Vollstreckungspfandrecht umwandelt (vgl. RGZ 121, 349, 351 f.), bzw. - genauer - dass zu der Sicherungsfunktion des Arrestpfandrechts die Verwertungsfunktion hinzutritt (…vgl. Stein/Jonas/Bruns, ZPO, 23. Aufl., § 930 Rn. 11;… MüKoZPO/Drescher, 7. Aufl., § 930 Rn. 10;… BeckOK ZPO/Elzer [1.12.2025], § 930 Rn. 35) oder das Arrestpfandrecht zu einem Vollstreckungspfandrecht "erstarkt" (…so Wieczorek/Schütze/Thümmel, ZPO, 5. Aufl., § 930 Rn. 12).
- LG Stuttgart, 22.07.2026 - 7 O 124/26
Kein dinglicher Arrest zur Sicherung von Pflichtteilsansprüchen bei lediglich …
Die Eintragung einer Arresthypothek stellt gemäß § 932 ZPO eine Maßnahme zur Vollziehung eines zuvor angeordneten dinglichen Arrests dar (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Februar 2026 - V ZB 60/25 -, juris, Rn. 9;… Urteil vom 15. April 1997 - IX ZR 112/96 -, juris, Rn. 39;… Drescher, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 7. Aufl. 2025, § 932 Rn. 1, 3).
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