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Rechtsprechung
   BGH, 18.07.2024 - V ZB 79/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,19390
BGH, 18.07.2024 - V ZB 79/23 (https://dejure.org/2024,19390)
BGH, Entscheidung vom 18.07.2024 - V ZB 79/23 (https://dejure.org/2024,19390)
BGH, Entscheidung vom 18. Juli 2024 - V ZB 79/23 (https://dejure.org/2024,19390)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Einlegung und Begründung der Berufung durch Prozessbevollmächtigten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 85 Abs 2 ZPO, § 233 S 1 ZPO, § 520 Abs 2 S 1 ZPO, § 520 Abs 2 S 2 ZPO, § 520 Abs 2 S 3 ZPO
    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Einlegung und Begründung der Berufung durch Prozessbevollmächtigten

  • IWW

    § 520 Abs. 2 Satz 3 ZPO, § ... 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 522 Abs. 1 Satz 4, § 238 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 574 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, § 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, Art. 2 Abs. 1 GG, § 520 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 233 Satz 1 ZPO, § 85 Abs. 2 ZPO, § 520 Abs. 2 Satz 2 und Satz 3 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 233 S. 1; ZPO § 520 Abs. 2 S. 1, 2, 3
    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist der Einlegung und Begründung der Berufung

  • datenbank.nwb.de

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Einlegung und Begründung der Berufung durch Prozessbevollmächtigten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anwalt muss Voraussetzungen für Fristverlängerung kennen!

Kurzfassungen/Presse

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Fristverlängerung: Anwälte müssen Voraussetzungen schon selber kennen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Voraussetzungen für eine Fristverlängerung muss der Rechtsanwalt kennen! (IBR 2024, 548)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.08.2021 - XII ZB 172/20

    A) Holt der Verfahrensbevollmächtigte eines Beteiligten einer Familienstreitsache …

    Auszug aus BGH, 18.07.2024 - V ZB 79/23
    Da gemäß § 520 Abs. 2 Satz 2 und Satz 3 ZPO eine Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist über einen Monat hinaus ohne Einwilligung des Gegners nicht in Betracht kommt, hätte der Prozessbevollmächtigte des Klägers grundsätzlich nur dann eine darüber hinausgehende Verlängerung der Frist erwarten dürfen, wenn er darauf vertrauen durfte, der Gegner werde die erbetene Einwilligung vor Ablauf der Frist erteilen (vgl. Senat…, Beschluss vom 13. Februar 2020 - V ZB 99/19, juris Rn. 6; BGH, Beschluss vom 25. August 2021 - XII ZB 172/20, MDR 2021, 1348 Rn. 11).

    Für ein entsprechendes Vertrauen bestand schon deswegen keine Grundlage, weil der Kläger erst nach Ablauf der Frist um eine Einwilligung zur Fristverlängerung nachgesucht hatte (vgl. BGH, Beschluss vom 25. August 2021 - XII ZB 172/20, aaO Rn. 11).

    Denn das Rechtsmittelgericht darf grundsätzlich davon ausgehen, dass dem Prozessbevollmächtigten einer Partei die Voraussetzungen für eine Fristverlängerung von mehr als einem Monat bekannt sind und er daher eines entsprechenden Hinweises nicht bedarf (vgl. BGH, Beschluss vom 25. August 2021 - XII ZB 172/20, MDR 2021, 1348 Rn. 14;… Beschluss vom 2. August 2023 - XII ZB 96/23, NJW-RR 2024, 113 Rn. 21).

  • BGH, 14.10.2008 - VI ZB 37/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mangels Hinweises des Berufungsgerichts auf …

    Auszug aus BGH, 18.07.2024 - V ZB 79/23
    Rn. 8 b) Allerdings ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auch bei einem der Partei zuzurechnenden Verschulden an der Fristversäumung zu gewähren, wenn sich das Verschulden wegen einer hierfür ursächlichen Verletzung der gerichtlichen Hinweispflicht nicht ausgewirkt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2008 - VI ZB 37/08, NJW-RR 2009, 564 Rn. 8).

    Rn. 10 bb) Auch der Grundsatz, wonach eine Partei darauf vertrauen darf, dass ihre Schriftsätze alsbald nach ihrem Eingang bei Gericht zur Kenntnis genommen werden, offensichtliche äußere formale Mängel dabei nicht unentdeckt bleiben und sie auf derartige behebbare Versäumnisse oder Fehler hingewiesen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2008 - VI ZB 37/08, NJW-RR 2009, 564 Rn. 10), führt - anders als die Rechtsbeschwerde meint - zu keiner anderen Beurteilung.

  • BGH, 02.08.2023 - XII ZB 96/23

    Wiedereinsetzungsgesuch bei abgelehnter Fristverlängerung über den …

    Auszug aus BGH, 18.07.2024 - V ZB 79/23
    Denn das Rechtsmittelgericht darf grundsätzlich davon ausgehen, dass dem Prozessbevollmächtigten einer Partei die Voraussetzungen für eine Fristverlängerung von mehr als einem Monat bekannt sind und er daher eines entsprechenden Hinweises nicht bedarf (vgl. BGH…, Beschluss vom 25. August 2021 - XII ZB 172/20, MDR 2021, 1348 Rn. 14; Beschluss vom 2. August 2023 - XII ZB 96/23, NJW-RR 2024, 113 Rn. 21).

    Bei der Einwilligung des Gegners zu einer über die Monatsfrist des § 520 Abs. 2 Satz 3 ZPO hinausgehenden Fristverlängerung handelt es sich schon nicht lediglich um eine bloße Formalie, bei deren Fehlen von einem offenkundigen Versehen der antragstellenden Partei auszugehen ist (vgl. näher BGH, Beschluss vom 2. August 2023 - XII ZB 96/23, NJW-RR 2024, 113 Rn. 19 ff. mwN).

  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 18.07.2024 - V ZB 79/23
    Insbesondere hat das Berufungsgericht dem Kläger den Zugang zu der an sich gegebenen Berufung nicht unzumutbar erschwert und dessen Anspruch auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip, vgl. BVerfGE 77, 275, 284) nicht verletzt.
  • BGH, 13.02.2020 - V ZB 99/19

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Unberechtigtes Vertrauen in eine …

    Auszug aus BGH, 18.07.2024 - V ZB 79/23
    Da gemäß § 520 Abs. 2 Satz 2 und Satz 3 ZPO eine Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist über einen Monat hinaus ohne Einwilligung des Gegners nicht in Betracht kommt, hätte der Prozessbevollmächtigte des Klägers grundsätzlich nur dann eine darüber hinausgehende Verlängerung der Frist erwarten dürfen, wenn er darauf vertrauen durfte, der Gegner werde die erbetene Einwilligung vor Ablauf der Frist erteilen (vgl. Senat, Beschluss vom 13. Februar 2020 - V ZB 99/19, juris Rn. 6; BGH…, Beschluss vom 25. August 2021 - XII ZB 172/20, MDR 2021, 1348 Rn. 11).
  • BGH, 20.08.2025 - VII ZB 16/24

    Sicherer Übermittlungsweg: Postfachinhaber muss signieren!

    Die Wiedereinsetzung ist unabhängig von einem Verschulden der Partei gemäß Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG zu gewähren, wenn sie geboten ist, weil das Gericht seine prozessuale Fürsorgepflicht verletzt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juli 2024 - V ZB 79/23 Rn. 8, juris;… Beschluss vom 29. August 2017 - VI ZB 49/16 Rn. 13, MDR 2017, 1381;… Beschluss vom 20. April 2011 - VII ZB 78/09 Rn. 13, MDR 2011, 747;… Beschluss vom 14. Oktober 2008 - VI ZB 37/08 Rn. 9 m.w.N., MDR 2009, 285; BAG…, Beschluss vom 5. Juni 2020 - 10 AZN 53/20 Rn. 38, BAGE 171, 28; BSG…, Beschluss vom 9. Mai 2018 - B 12 KR 26/18 B Rn. 10, NJW 2018, 2222).
  • BGH, 11.02.2025 - VIII ZB 65/23

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Rechtsanwaltsverschulden bei …

    Rn. 29 Insoweit ist der vorliegende Sachverhalt nicht mit den - durch die Rechtsprechungszitate der Rechtsbeschwerde angesprochenen - Fallgestaltungen zu vergleichen, in denen ein Schriftsatz versehentlich bei einem unzuständigen Gericht eingeht (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. April 2011 - VII ZB 78/09, NJW 2011, 2053 Rn. 12-14;… vom 18. Oktober 2017 - LwZB 1/17, NJW 2018, 165 Rn. 10; siehe auch BGH…, Beschluss vom 20. April 2023 - I ZB 83/22, ZIP 2023, 1614 Rn. 16; jeweils mwN) oder an einem offensichtlichen äußeren formalen - ohne Kenntnis der Akten und ohne inhaltliche Prüfung unschwer erkennbaren - Mangel, etwa einer fehlenden Unterschrift, leidet (vgl. BGH…, Beschluss vom 14. Oktober 2008 - VI ZB 37/08, NJW-RR 2009, 564 Rn. 10 f.;… siehe auch BGH, Beschlüsse vom 2. August 2023 - XII ZB 96/23, NJW-RR 2024, 113 Rn. 19; vom 18. Juli 2024 - V ZB 79/23, juris Rn. 10).
  • OLG Bamberg, 29.10.2024 - 10 U 42/24

    Zweite Fristverlängerung, Wiederholte Fristverlängerung, …

    Rn. 33 Das Fehlen der dafür notwendigen Darlegung einer Einwilligung des Gegners stellt auch kein offensichtliches Versehen dar (vgl. BGH, Bes. v. 18.07.2024 - V ZB 79/23 -, juris, Rn. 10, m. w. N.).

    Auf den Zeitpunkt des gerichtlichen Erkennens des Fehlens der Einwilligung und dessen Abstand zu Ablauf der (bereits verlängerten) Berufungsbegründungsfrist kommt es gerade nicht an (vgl. BGH, Bes. v. 18.07.2024 - V ZB 79/23 -, juris, Rn. 10).

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