Rechtsprechung
| BGH, 27.09.2019 - V ZR 1/18 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Kostentragung der Unterhaltungspflicht für die der Ausübung der Grunddienstbarkeit dienenden Anlagen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 154 Abs 2 BGB, § 679 BGB, § 742 BGB, § 745 Abs 2 BGB, § 748 BGB
Kostentragung der Unterhaltungspflicht für die der Ausübung der Grunddienstbarkeit dienenden Anlagen - IWW
§ 154 Abs. 2 BGB, § 1020 Satz 2 BGB, § 679 BGB, § 745 Abs. 2, §§ 748, 742 BGB, § 745 Abs. 2 BGB, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 154 Abs. 2, 679, 742, 745 Abs. 2, 748, 1020 S. 2
Grunddienstbarkeit; Beteiligung der Anlieger eines Privatwegs an Unterhaltungs- und Instandhaltungskosten; Kosten für Haftpflichtversicherung, Immobilienverwaltungsgesellschaft und Kontoführung - Wolters Kluwer
Streit um die Beteiligung eines Grundstückseigentümers an den Kosten für die Unterhaltung und Verwaltung einer Privatstraße; Nichtunterzeichnung einer Vertragsurkunde über die anteilige Tragung von Unterhaltungskosten; Wahrnehmung von Unterhaltungspflichten für Anlagen ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Streit um die Beteiligung eines Grundstückseigentümers an den Kosten für die Unterhaltung und Verwaltung einer Privatstraße; Nichtunterzeichnung einer Vertragsurkunde über die anteilige Tragung von Unterhaltungskosten; Wahrnehmung von Unterhaltungspflichten für Anlagen ...
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Pankow/Weißensee, 24.02.2016 - 2 C 127/15
- LG Berlin, 01.12.2017 - 55 S 67/16
- BGH, 27.09.2019 - V ZR 1/18
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2020, 866
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 08.03.2019 - V ZR 343/17
Grunddienstbarkeit: Erfüllung der Unterhaltungspflichten durch mehrere …
Auszug aus BGH, 27.09.2019 - V ZR 1/18
Auch wenn die Parteien den noch nicht unterzeichneten Vertrag einvernehmlich in Vollzug setzen, können sie damit zu erkennen geben, dass der Vertrag wirksam werden soll (vgl. Senat, Urteil vom 8. März 2019 - V ZR 343/17, NJW 2019, 2615 Rn. 8 mwN).Die Kosten für die einheitliche Wahrnehmung der Unterhaltungspflicht tragen in einem solchen Fall entsprechend §§ 748, 742 BGB anteilig die Dienstbarkeitsberechtigten und der mitnutzungsberechtigte Grundstückseigentümer (vgl. näher Senat, Urteil vom 8. März 2019 - V ZR 343/17, NJW 2019, 2615 Rn. 10 f., 14 f.).
Auch steht die Mitbenutzung durch den Eigentümer oder Dritte einem "Halten" der Anlage durch den Beklagten als Dienstbarkeitsberechtigten nicht entgegen (vgl. Senat, Urteil vom 8. März 2019 - V ZR 343/17, NJW 2019, 2615 Rn. 17 mwN).
Rn. 16 dd) Der Kläger kann von dem Beklagten dem Grunde nach die anteilige Tragung der Vergütung der beauftragten Immobilienverwaltungsgesellschaft, der Kosten des Girokontos und der Haftpflichtversicherung verlangen (vgl. Senat, Urteil vom 8. März 2019 - V ZR 343/17, NJW 2019, 2615 Rn. 21 f.).
- BGH, 08.10.2008 - XII ZR 66/06
Wirksamkeit der formlosen Fortsetzung eines Mietvertrages bei vorhandener …
Auszug aus BGH, 27.09.2019 - V ZR 1/18
Rn. 8 a) Die Nichtunterzeichnung der Vertragsurkunde führt nach der Auslegungsregel des § 154 Abs. 2 BGB, die auch auf die Errichtung einer privatschriftlichen Urkunde Anwendung findet (vgl. BGH, Urteil vom 8. Oktober 2008 - XII ZR 66/06, NJW 2009, 433 Rn. 27; Urteil vom 15. September 2009 - X ZR 115/05, GRUR 2010, 322, 326), im Zweifel zum Scheitern des Vertragsschlusses. - BGH, 15.09.2009 - X ZR 115/05
Sektionaltor
Auszug aus BGH, 27.09.2019 - V ZR 1/18
Rn. 8 a) Die Nichtunterzeichnung der Vertragsurkunde führt nach der Auslegungsregel des § 154 Abs. 2 BGB, die auch auf die Errichtung einer privatschriftlichen Urkunde Anwendung findet (vgl. BGH…, Urteil vom 8. Oktober 2008 - XII ZR 66/06, NJW 2009, 433 Rn. 27; Urteil vom 15. September 2009 - X ZR 115/05, GRUR 2010, 322, 326), im Zweifel zum Scheitern des Vertragsschlusses.
- BGH, 27.01.2023 - V ZR 261/21
Grunddienstbarkeit: Vereinbarung der Aufteilung der Pflicht zur Unterhaltung …
Aus den von der Revisionserwiderung zitierten Entscheidungen des Senats, in denen für die Frage der Tragung der Unterhaltungskosten bei einer gleichberechtigten Mitbenutzung einer Anlage durch den Berechtigten einer Grunddienstbarkeit und den Eigentümer des dienenden Grundstücks Vorschriften über die Bruchteilsgemeinschaft herangezogen wurden (…vgl. Urteil vom 8. März 2017 - V ZR 343/17, NJW 2019, 2615 Rn. 10 f., 14 f.; Urteil vom 27. September 2019 - V ZR 1/18, juris Rn. 11), ergibt sich nichts Anderes. - OLG Köln, 24.10.2024 - 24 U 54/24 Ist allerdings eine Beurkundung des beabsichtigten Vertrages verabredet worden, ist nach der Auslegungsregel des § 154 Abs. 2 BGB der Vertrag im Zweifel nicht geschlossen, bis die Beurkundung erfolgt ist; dies gilt auch, wenn zwischen den Parteien Schriftform vereinbart ist (…vgl. BGH, GRUR 2010, 322 Rn. 23; BGH, NVwZ-RR 2020, 866 Rn. 8).
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