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Rechtsprechung
   BGH, 13.10.2017 - V ZR 11/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,46245
BGH, 13.10.2017 - V ZR 11/17 (https://dejure.org/2017,46245)
BGH, Entscheidung vom 13.10.2017 - V ZR 11/17 (https://dejure.org/2017,46245)
BGH, Entscheidung vom 13. Oktober 2017 - V ZR 11/17 (https://dejure.org/2017,46245)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Haftung wegen Verschuldens bei Verhandlungen über einen Grundstückskaufvertrag: Verschweigen einer Kaufpreiserhöhungsabsicht; Abbruch der Vertragsverhandlungen trotz Kenntnis vom Abschluss eines Finanzierungsvertrags durch den Kaufinteressenten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 311 Abs 2 Nr 1 BGB, § 311b Abs 1 BGB
    Haftung wegen Verschuldens bei Verhandlungen über einen Grundstückskaufvertrag: Verschweigen einer Kaufpreiserhöhungsabsicht; Abbruch der Vertragsverhandlungen trotz Kenntnis vom Abschluss eines Finanzierungsvertrags durch den Kaufinteressenten

  • IWW

    § 311b BGB, § 286 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 311 Abs. 2 Nr. 1, 311b Abs. 1
    Abbruch von Vertragsverhandlungen vor Beurkundung und Treuepflichtverletzung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Verletzung vorvertraglicher Schutzpflichten bei einem Grundstückskaufvertrag; Haftung aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen aufgrund schwerwiegender Treuepflichtverletzung; Mangelnde Offenbarung des Vorbehalts einer Kaufpreiserhöhung gegenüber ...

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com

    Culpa in contrahendo

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB § 311 Abs. 2 Nr. 1, § 311b Abs. 1
    Keine Haftung wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen aufgrund kurzfristiger Erhöhung des Kaufpreises durch Grundstücksverkäufer

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Haftet der Verkäufer einer Immobilie auf Schadensersatz, wenn er während der Verkaufsverhandlungen des Kaufpreis erhöht; §§ 311 Abs. 2 Nr. 1, 311b Abs. 1, 280 BGB???

  • ra.de
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 311 Abs. 2 Nr. 1, 311b Abs. 1
    Kein Schadensersatz aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen bei vorbehaltloser Kaufpreiserhöhung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 311 Abs. 2 Nr. 1; BGB § 311b Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Verletzung vorvertraglicher Schutzpflichten bei einem Grundstückskaufvertrag; Haftung aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen aufgrund schwerwiegender Treuepflichtverletzung; Mangelnde Offenbarung des Vorbehalts einer Kaufpreiserhöhung gegenüber ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Haftung für Aufwendungen in Erwartung des Vertragsabschlusses!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Grundstück verkauf ich teurer...

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Haftung für Aufwendungen in Erwartung eines Grundstückskaufvertrages

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wer eine Immobilie zu erwerben beabsichtigt, sollte beachten, dass vor der Beurkundung des Kaufvertrags

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Abstandnahme von Grundstücksverkauf

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Haftung des Grundstücksverkäufers, wenn er Abstand vom Verkauf nimmt

  • fgs.de (Kurzinformation)

    Vorsicht im Auktionsverfahren

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Schutzpflichten des potenziellen Grundstückverkäufers

Besprechungen u.ä. (3)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    §§ 241, 280, 311, 311 b BGB
    Keine vorvertragliche Pflichtverletzung bei Erhöhung des Kaufpreises

  • zeitschrift-jse.de PDF (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Abbruch von Vertragsverhandlungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Erhöhung des Kaufpreises bei Grundstückskaufverträgen bis zur Beurkundung möglich! (IMR 2018, 68)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2018, 205
  • DNotZ 2018, 279
  • NZM 2018, 295
  • VersR 2018, 245
  • WM 2018, 688
  • BauR 2018, 541
 
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 29.03.1996 - V ZR 332/94

    Voraussetzungen des Schadensersatzes wegen des Abbruchs von Verhandlungen vor …

    Auszug aus BGH, 13.10.2017 - V ZR 11/17
    Eine solche ist beispielsweise beim Vorspiegeln einer tatsächlich nicht vorhandenen Abschlussbereitschaft oder auch dann gegeben, wenn ein Verhandlungspartner zwar zunächst verkaufsbereit war, im Verlaufe der Verhandlungen aber innerlich von dieser Bereitschaft abgerückt ist, ohne dies zu offenbaren (vgl. Senat, Urteil vom 29. März 1996 - V ZR 332/94, NJW 1996, 1884, 1885;… Urteil vom 9. November 2012 - V ZR 182/11, NJW 2013, 928 Rn. 8 mwN).

    Ein solcher Zwang liefe dem Zweck der Formvorschrift des § 311b BGB zuwider, nach der wegen der objektiven Eigenart des Vertragsgegenstandes eine Bindung ohne Einhaltung der Form verhindert werden soll (Senat, Urteil vom 29. März 1996 - V ZR 332/94, NJW 1996, 1884, 1885;… Urteil vom 9. November 2012 - V ZR 182/11, NJW 2013, 928 Rn. 8).

  • BGH, 09.11.2012 - V ZR 182/11

    Aufschiebend bedingter Grundstückskaufvertrag: Haftung der vollmachtlos …

    Auszug aus BGH, 13.10.2017 - V ZR 11/17
    Eine solche ist beispielsweise beim Vorspiegeln einer tatsächlich nicht vorhandenen Abschlussbereitschaft oder auch dann gegeben, wenn ein Verhandlungspartner zwar zunächst verkaufsbereit war, im Verlaufe der Verhandlungen aber innerlich von dieser Bereitschaft abgerückt ist, ohne dies zu offenbaren (vgl. Senat, Urteil vom 29. März 1996 - V ZR 332/94, NJW 1996, 1884, 1885; Urteil vom 9. November 2012 - V ZR 182/11, NJW 2013, 928 Rn. 8 mwN).

    Ein solcher Zwang liefe dem Zweck der Formvorschrift des § 311b BGB zuwider, nach der wegen der objektiven Eigenart des Vertragsgegenstandes eine Bindung ohne Einhaltung der Form verhindert werden soll (Senat, Urteil vom 29. März 1996 - V ZR 332/94, NJW 1996, 1884, 1885; Urteil vom 9. November 2012 - V ZR 182/11, NJW 2013, 928 Rn. 8).

  • BGH, 05.11.2010 - V ZR 228/09

    Mängel der Kaufsache beim Kauf eines Fabrikgeländes: Schadensersatzanspruch des …

    Auszug aus BGH, 13.10.2017 - V ZR 11/17
    Rn. 8 a) Die Beweiswürdigung des Tatrichters kann von dem Revisionsgericht nur darauf überprüft werden, ob das Berufungsgericht sich dem Gebot des § 286 ZPO entsprechend mit dem Streitstoff und den Beweisergebnissen umfassend und widerspruchsfrei auseinandergesetzt hat, die Beweiswürdigung also vollständig und rechtlich möglich ist und nicht gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt (Senat, Urteil vom 9. Juli 1999 - V ZR 12/98, NJW 1999, 3481, 3482; Urteil vom 5. November 2010 - V ZR 228/09, NJW 2011, 1217 Rn. 25).
  • BGH, 07.02.1980 - III ZR 23/78

    Verschulden einer Gemeinde bei Abbruch der Verhandlungen über einen …

    Auszug aus BGH, 13.10.2017 - V ZR 11/17
    Nur wenn der Vertragsschluss nach den Verhandlungen zwischen den Parteien als sicher anzunehmen ist und in dem hierdurch begründeten Vertrauen Aufwendungen zur Durchführung des Vertrages vor dessen Abschluss gemacht werden, können diese vom Verhandlungspartner unter dem Gesichtspunkt der Verletzung vorvertraglicher Schutzpflichten zu erstatten sein, wenn er den Vertragsabschluss später ohne triftigen Grund ablehnt (BGH, Urteile vom 6. Februar 1969 - II ZR 86/67, WM 1969, 595, 597, vom 12. Juni 1975 - X ZR 25/73, WM 1975, 923, 924 und vom 7. Februar 1980 - III ZR 23/78, BGHZ 76, 343, 349).
  • BGH, 09.07.1999 - V ZR 12/98

    Berufung auf fehlende Ernstlichkeit eines Geschäfts

    Auszug aus BGH, 13.10.2017 - V ZR 11/17
    Rn. 8 a) Die Beweiswürdigung des Tatrichters kann von dem Revisionsgericht nur darauf überprüft werden, ob das Berufungsgericht sich dem Gebot des § 286 ZPO entsprechend mit dem Streitstoff und den Beweisergebnissen umfassend und widerspruchsfrei auseinandergesetzt hat, die Beweiswürdigung also vollständig und rechtlich möglich ist und nicht gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt (Senat, Urteil vom 9. Juli 1999 - V ZR 12/98, NJW 1999, 3481, 3482;… Urteil vom 5. November 2010 - V ZR 228/09, NJW 2011, 1217 Rn. 25).
  • BGH, 06.02.1969 - II ZR 86/67

    Voraussetzungen für das rechtswirksame Zustandegekommen eines Vorvertrages - …

    Auszug aus BGH, 13.10.2017 - V ZR 11/17
    Nur wenn der Vertragsschluss nach den Verhandlungen zwischen den Parteien als sicher anzunehmen ist und in dem hierdurch begründeten Vertrauen Aufwendungen zur Durchführung des Vertrages vor dessen Abschluss gemacht werden, können diese vom Verhandlungspartner unter dem Gesichtspunkt der Verletzung vorvertraglicher Schutzpflichten zu erstatten sein, wenn er den Vertragsabschluss später ohne triftigen Grund ablehnt (BGH, Urteile vom 6. Februar 1969 - II ZR 86/67, WM 1969, 595, 597, vom 12. Juni 1975 - X ZR 25/73, WM 1975, 923, 924 und vom 7. Februar 1980 - III ZR 23/78, BGHZ 76, 343, 349).
  • BGH, 12.06.1975 - X ZR 25/73
    Auszug aus BGH, 13.10.2017 - V ZR 11/17
    Nur wenn der Vertragsschluss nach den Verhandlungen zwischen den Parteien als sicher anzunehmen ist und in dem hierdurch begründeten Vertrauen Aufwendungen zur Durchführung des Vertrages vor dessen Abschluss gemacht werden, können diese vom Verhandlungspartner unter dem Gesichtspunkt der Verletzung vorvertraglicher Schutzpflichten zu erstatten sein, wenn er den Vertragsabschluss später ohne triftigen Grund ablehnt (BGH, Urteile vom 6. Februar 1969 - II ZR 86/67, WM 1969, 595, 597, vom 12. Juni 1975 - X ZR 25/73, WM 1975, 923, 924 und vom 7. Februar 1980 - III ZR 23/78, BGHZ 76, 343, 349).
  • BGH, 16.07.2021 - V ZR 119/20

    Sachmängelhaftung beim Grundstückskauf: Unzutreffende öffentliche Äußerung über …

    Im Rahmen der Privatautonomie hat nämlich jede Partei bis zum Vertragsabschluss das Recht, von dem in Aussicht genommenen Vertrag Abstand zu nehmen (Senat, Urteil vom 13. Oktober 2017 - V ZR 11/17, ZfIR 2018, 98 Rn. 5; BGH, Urteil vom 22. Februar 1989 - VIII ZR 4/88, ZIP 1989, 514, 515).

    Bis dahin sind die späteren Vertragsparteien nicht gebunden und können von dem Abschluss des Grundstückskaufvertrags noch im Notartermin Abstand nehmen, ohne sich - von dem Ausnahmefall einer besonders schwerwiegenden Treuepflichtverletzung abgesehen - schadensersatzpflichtig zu machen (Senat, Urteil vom 13. Oktober 2017 - V ZR 11/17, ZfIR 2018, 98 Rn. 5 ff.;… Urteil vom 9. November 2012 - V ZR 182/11, NJW 2013, 928 Rn. 8).

  • BGH, 10.02.2023 - V ZR 246/21

    WEG-Recht: Zulässigkeit eines inhaltlichen Zweitbeschlusses nach …

    Zwar kann die Beweiswürdigung des Tatrichters von dem Revisionsgericht nur darauf überprüft werden, ob das Berufungsgericht sich dem Gebot des § 286 ZPO entsprechend mit dem Streitstoff und den Beweisergebnissen umfassend und widerspruchsfrei auseinandergesetzt hat, die Beweiswürdigung also vollständig und rechtlich möglich ist und nicht gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt (vgl. nur Senat, Urteil vom 13. Oktober 2017 - V ZR 11/17, DNotZ 2018, 279 Rn. 8 mwN).
  • OLG Hamm, 22.02.2024 - 22 U 29/23

    Schadensersatz wegen Rücktritts von einem Grundstückskaufvertrag; Vollmachtlos …

    Dies liefe dem Zweck der Formvorschrift zuwider, BGH, Urteil vom 13. Oktober 2017 - V ZR 11/17 -, juris Rn. 14. Auch der Vorbehalt einer Erhöhung des Kaufpreises - bei grundsätzlicher Abschlussbereitschaft - führt nicht zu einem Anspruch gem. §§ 311, 280 BGB (…vgl. BGH a.a.O. Rn. 10).
  • BGH, 26.06.2026 - V ZR 78/25

    Entschuldigter Überbau ist Sachmangel!

    Die tatrichterliche Würdigung, dem Schreiben könne zumindest im Wege der Umdeutung (§ 140 BGB) auch eine Rücktrittserklärung entnommen werden, unterliegt nur eingeschränkter Nachprüfung durch das Revisionsgericht (vgl. Senat, Urteil vom 13. Oktober 2017 - V ZR 11/17, NZM 2018, 295 Rn. 8 mwN) und ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden (siehe auch BGH…, Urteil vom 7. Juni 2006 - VIII ZR 209/05, BGHZ 168, 64 Rn. 16).
  • BGH, 20.02.2025 - I ZR 122/23

    Umfang der Aufklärungspflicht eines nicht gebundenen Darlehensvermittlers

    Rn. 25 (1) Es handelt sich um ein reales Risiko, weil der Verkäufer vor der Beurkundung im Grundsatz frei ist, von dem geplanten Kaufvertrag Abstand zu nehmen, und gegenüber dem Kaufinteressenten auch dann nicht auf Schadensersatz haftet, wenn ihm bekannt ist, dass dieser bereits einen Darlehensvertrag für den Grundstückskauf geschlossen hat (vgl. BGH, Urteil vom 13. Oktober 2017 - V ZR 11/17, NZM 2018, 295 [juris Rn. 5 f. und 14 f.]).

    Das von der Revision ergänzend in Bezug genommene Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13. Oktober 2017 (V ZR 11/17, NZM 2018, 295 [juris Rn. 14 f.]) behandelt das Rechtsverhältnis des Käufers mit dem Verkäufer und trifft keine Aussage über die Aufklärungs- und Beratungspflichten eines Darlehensvermittlers.

  • OLG Hamm, 29.11.2023 - 22 U 60/23

    Grundloser Abbruch von Vertragsverhandlungen; Grundstückskaufvertrag

    Dies stünde im Widerspruch zum Zweck der Formvorschrift (zum Vorstehenden: BGH, Urteil vom 13. Oktober 2017 - V ZR 11/17 -, Rn. 14, juris).

    Eine besonders schwere Treuepflichtverletzung ist beispielsweise beim Vorspiegeln einer tatsächlich nicht vorhandenen Abschlussbereitschaft oder auch dann gegeben, wenn ein Verhandlungspartner zwar zunächst verkaufsbereit war, im Verlaufe der Verhandlungen aber innerlich von dieser Bereitschaft abgerückt ist, ohne dies zu offenbaren (BGH, Urteil vom 13. Oktober 2017 - V ZR 11/17 -, Rn. 6, juris).

  • LG Köln, 11.04.2019 - 2 O 202/18

    Verhandlungen können ohne triftigen Grund abgebrochen werden!

    Bei Verhandlungen über form- oder genehmigungsbedürftige Verträge besteht zur Vermeidung eines auch nur mittelbaren Zwangs zum Vertragsschluss ein Schadensersatzanspruch nur bei einem schweren Verstoß gegen die Pflicht zum redlichen Verhalten; erforderlich ist in der Regel ein vorsätzlicher Verstoß (…Palandt-Grüneberg, aaO; BGH v. 13.10.2017 - V ZR 11/17, Rn 6).
  • LG Karlsruhe, 28.03.2025 - 9 S 41/24

    Es gibt ihn doch: Vorvertraglicher Schadensersatz beim gescheiterten …

    Um auf den Verkäufer keinen indirekten Zwang zum Abschluss eines Grundstückskaufvertrags auszuüben, kommt ein Anspruch auf vorvertraglichen Schadensersatz nur bei besonders schwer wiegenden, in der Regel vorsätzlichen Treuepflichtverletzungen infrage (in Anlehnung an BGH, IMR 2018, 68).
  • OLG Brandenburg, 29.11.2019 - 7 U 86/19

    Verletzung vorvertraglicher Pflichten

    Danach ergibt sich insbesondere keine Haftung daraus, wenn der Vertragspartner bei grundsätzlich vorhandener Abschlussbereitschaft mit anderen Interessenten zu günstigeren Konditionen einen Vertrag abschließt (BGH, Urteil vom 13.10.2017, V ZR 11/17, VersR 2018, 98).
  • VerfG Brandenburg, 30.11.2018 - VfGBbg 46/17

    Zu den Begründungsanforderungen an eine Urteilsverfassungsbeschwerde - …

    Das Verfassungsgericht überprüft die Beweiswürdigung des Tatrichters - entsprechend des revisionsgerichtlichen Maßstabs (vgl. BGH, Urteil vom 13. Oktober 2017 - V ZR 11/17 -, juris Rn. 8 m. w. N.) - nur darauf, ob das Gericht sich gem. § 286 ZPO mit dem Streitstoff und den Beweisergebnissen umfassend und widerspruchsfrei auseinandergesetzt hat, die Beweiswürdigung also vollständig und rechtlich möglich ist und nicht gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt.
  • OLG Köln, 27.08.2019 - 14 U 25/19

    Vereinbarung über die Übernahme von Stillstandskosten

  • KG, 23.03.2021 - 7 U 168/19

    Schadensersatz wegen Abbruch von Vertragsverhandlungen über ein Bauvorhaben

  • OLG München, 30.10.2025 - 32 U 1114/25

    Beweislast, Zugang von Willenserklärungen, Verzugszinsen, Grundstückskaufvertrag, …

  • VG München, 13.06.2022 - M 7 E 22.2825

    Erfolgloser Eilantrag auf Zulassung zu einem Bürgerfest als Festwirt

  • LG Schwerin, 18.02.2022 - 3 O 30/21

    Schadensersatz wegen Abbruchs von Vertragsanbahnungsgesprächen?

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.02.2023 - 2 Sa 193/22

    Zugewiesener Beamter - Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses

  • OLG Koblenz, 26.02.2026 - 2 U 1333/24

    Vorvertragliche Pflicht zur Aufklärung über Altlasten?

  • LG Konstanz, 13.01.2022 - A 11 S 19/21

    Verstoß einer Betreuerin gegen vorvertragliche Pflichten

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