Rechtsprechung
| BGH, 12.11.2021 - V ZR 115/20 |
Volltextveröffentlichungen (12)
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Einschränkung des Grundstückseigentums durch Landesrecht: Gesetzgebungskompetenz des Landes für die Pflicht zur Duldung einer nachträglichen grenzüberschreitenden Wärmedämmung des Nachbargebäudes
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 72 Abs 1 GG, Art 124 BGBEG, § 912 BGB, § 23a Abs 1 NachbG NW
Einschränkung des Grundstückseigentums durch Landesrecht: Gesetzgebungskompetenz des Landes für die Pflicht zur Duldung einer nachträglichen grenzüberschreitenden Wärmedämmung des Nachbargebäudes - IWW
- Wolters Kluwer
Fehlende Stützung der Duldungspflichten auf das nachbarliche Gemeinschaftsverhältnis im Falle eines Überbaus über eine Grundstückgrenze; Nutzung der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das bürgerliche Recht Gebrauch und des Überbaurechts
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
GG Art. 72 Abs. 1; EGBGB Art. 124 ; BGB § 912; NachbarG NRW § 23a
Landesrechtliche Verpflichtung zur Duldung einer grenzüberschreitenden nachträglichen Wärmedämmung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Fehlende Stützung der Duldungspflichten auf das nachbarliche Gemeinschaftsverhältnis im Falle eines Überbaus über eine Grundstückgrenze; Nutzung der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das bürgerliche Recht Gebrauch und des Überbaurechts
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bundesländer dürfen grenzüberschreitende Wärmedämmung regeln
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (10)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Bundesländer dürfen grenzüberschreitende Wärmedämmung regeln
- lto.de (Kurzinformation)
Gesetzgebungskompetenz bei der Gebäudedämmung: Grundsatzfrage des Nachbarrechts geklärt
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Wärmedämmung - über die Grundstücksgrenze hinaus
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Bundesländer dürfen grenzüberschreitende Wärmedämmung regeln
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Bundesländer dürfen Grundstücksgrenze überschreitende Wärmedämmung regeln - Bundesländer dürfen Grundstücksgrenze überschreitende Wärmedämmung regeln
- anwalt.de (Kurzinformation)
Vereinbarkeit nachbarrechtlicher Regelungen zum Wärmedämmungs-Überbau
- juraforum.de (Kurzinformation)
Nachbar muss grenzüberschreitende Wärmedämmung dulden
- presseportal.de (Kurzinformation)
Grenzüberschreitung - Wenn die Wärmedämmung etwas mehr Platz benötigt
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Grenzüberschreitung durch Bestandsbau
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Nachbarstreit über grenzüberschreitende Wärmedämmung
Besprechungen u.ä. (2)
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Bundesländer dürfen grenzüberschreitende Wärmedämmung regeln (IMR 2022, 81)
Verfahrensgang
- AG Köln, 02.10.2019 - 127 C 551/17
- LG Köln, 14.05.2020 - 29 S 223/19
- BGH, 12.11.2021 - V ZR 115/20
Papierfundstellen
- NJW 2022, 336
- NJW-RR 2022, 92
- MDR 2022, 94
- NZM 2022, 149
- WM 2023, 392
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (23)
- BVerfG, 19.07.2007 - 1 BvR 650/03
Verfassungsmäßigkeit landesrechtlicher Regelungen des privaten Nachbarrechts; …
Auszug aus BGH, 12.11.2021 - V ZR 115/20
Hätte es sich so verhalten, wäre das Berufungsgericht selbst bei bestehenden Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit verpflichtet gewesen, unter Anwendung von § 23a NachbarG NW über die Berufung zu entscheiden und - wie geschehen - die Revision zuzulassen, weil die Auslegung des Art. 124 EGBGB höchstrichterlich nicht geklärt ist (vgl. BVerfG, ZfIR 2008, 108 Rn. 58 ff.; Senat…, Urteil vom 2. Juni 2017 - V ZR 196/16, NZM 2017, 855 Rn. 8).Rn. 7 c) Soweit das Berufungsgericht seine Vorgehensweise auf eine Kammerentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu § 7b NRG BW (BVerfG, ZfIR 2008, 108 ff.) stützt, unterliegt es einem Missverständnis.
Raum bleibt den Ländern selbst bei umfassender Regelung der Materie durch den Bund nach Maßgabe der im Bundesgesetz vorgesehenen Regelungsvorbehalte zugunsten des Landesgesetzgebers (vgl. BVerfG, ZfIR 2008, 108 Rn. 43;… NJW 2021, 1377 Rn. 83 mwN).
Rn. 17 (3) Das Bundesverfassungsgericht hat die zweite Auffassung als gut vertretbar bezeichnet (BVerfG, ZfIR 2008, 108 Rn. 50).
Denn im Hinblick auf den vorsätzlichen Überbau enthält das Bundesrecht im Grundsatz eine erschöpfende Regelung; die darauf bezogenen Zweifel des Bundesverfassungsgerichts (ZfIR 2008, 108 Rn. 44 f.) teilt der Senat nicht.
Rn. 24 (b) Mit dem allgemeinen Sprachgebrauch ist es aber vereinbar, eine landesrechtliche Beschränkung dann zu den "anderen" im Sinne von Art. 124 EGBGB zu zählen, wenn sie nach ihrem Gesamtzusammenhang einen anderen Regelungsgegenstand als eine vergleichbare bundesrechtliche Norm betrifft (…zutreffend BeckOGK/Vollkommer, BGB [1.2.2021], Art. 124 EGBGB Rn. 52 ff.; vgl. auch BVerfG, ZfIR 2008, 108 Rn. 51).
Der Landesgesetzgeber hat den ihm bei der Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums (Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG) zustehenden Gestaltungsspielraum eingehalten, indem er differenzierte Vorgaben zu Inhalt und Grenzen der Duldungspflicht vorgesehen hat (vgl. auch BVerfG, ZfIR 2008, 108 Rn. 54).
- BGH, 02.06.2017 - V ZR 196/16
Keine grenzüberschreitende Wärmedämmung für Neubauten
Auszug aus BGH, 12.11.2021 - V ZR 115/20
Hätte es sich so verhalten, wäre das Berufungsgericht selbst bei bestehenden Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit verpflichtet gewesen, unter Anwendung von § 23a NachbarG NW über die Berufung zu entscheiden und - wie geschehen - die Revision zuzulassen, weil die Auslegung des Art. 124 EGBGB höchstrichterlich nicht geklärt ist (…vgl. BVerfG, ZfIR 2008, 108 Rn. 58 ff.; Senat, Urteil vom 2. Juni 2017 - V ZR 196/16, NZM 2017, 855 Rn. 8).Auch der Senat hat diese Frage bislang offengelassen (vgl. Urteil vom 2. Juni 2017 - V ZR 196/16, NZM 2017, 855 Rn. 8).
Landesrechtliche Normen dieser Art ändern gerade nichts daran, dass Neubauten - der Grundkonzeption des § 912 BGB entsprechend - so zu planen sind, dass sich die Wärmedämmung in den Grenzen des eigenen Grundstücks befindet (so zu § 16a NachbarG Bln Senat, Urteil vom 2. Juni 2017 - V ZR 196/16, NZM 2017, 855 Rn. 11 f.).
Sie setzen früher an und sollen dem Grundstückseigentümer von vornherein einen bewussten und geplanten Überbau zu dem spezifischen Zweck der nachträglichen energetischen Gebäudesanierung ermöglichen, wenn die Grenzbebauung die Inanspruchnahme des Nachbargrundstücks erforderlich macht (vgl. zu § 16a NachbarG Bln Senat, Urteil vom 2. Juni 2017 - V ZR 196/16, NZM 2017, 855 Rn. 11).
- BVerfG, 25.03.2021 - 2 BvF 1/20
Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin ("Berliner Mietendeckel") …
Auszug aus BGH, 12.11.2021 - V ZR 115/20
Maßgebend ist, ob ein bestimmter Sachverhalt tatsächlich umfassend und lückenlos geregelt ist oder nach dem aus Gesetzgebungsgeschichte und Materialien ablesbaren objektivierten Willen des Gesetzgebers abschließend geregelt werden sollte (näher BVerfG, NJW 2021, 1377 Rn. 89 ff. mwN).Raum bleibt den Ländern selbst bei umfassender Regelung der Materie durch den Bund nach Maßgabe der im Bundesgesetz vorgesehenen Regelungsvorbehalte zugunsten des Landesgesetzgebers (…vgl. BVerfG, ZfIR 2008, 108 Rn. 43; NJW 2021, 1377 Rn. 83 mwN).
Allerdings dürfen konzeptionelle Entscheidungen des Bundesgesetzgebers durch die Landesgesetzgeber nicht verfälscht werden; die Grundkonzeption des Bundesgesetzes muss grundsätzlich auch dann gewahrt bleiben, wenn die Länder von Öffnungsklauseln Gebrauch machen (vgl. BVerfG, NJW 2021, 1377 Rn. 83 mwN).
- BGH, 19.09.2008 - V ZR 152/07
Duldung eines den Regeln der Baukunst nicht entsprechenden Überbaus durch den …
Auszug aus BGH, 12.11.2021 - V ZR 115/20
Nichts Anderes folgt aus dem Umstand, dass § 912 BGB etwa beim Eigengrenzüberbau oder bei der nachträglichen Gebäudeerweiterung analog anzuwenden ist (vgl. Senat, Urteil vom 19. September 2008 - V ZR 152/07, NJW-RR 2009, 24 Rn. 9 f.;… zu den einzelnen Fallgruppen MüKoBGB/Brückner, 8. Aufl., § 912 Rn. 47 ff. mwN).Deshalb hängt die Duldungspflicht maßgeblich von den mit dem Rückbau verbundenen Folgen ab (vgl. Senat, Urteil vom 19. September 2008 - V ZR 152/07, NJW-RR 2009, 24 Rn. 9 f. mwN).
- BVerfG, 29.11.1967 - 1 BvL 16/63
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs.1 GG
Auszug aus BGH, 12.11.2021 - V ZR 115/20
Das aus Art. 100 GG folgende Verwerfungsmonopol des Bundesverfassungsgerichts dient dazu, die Autorität des unter der Herrschaft des Grundgesetzes tätig gewordenen Gesetzgebers zu wahren und zu verhüten, dass ein einzelnes Gericht sich über den Willen des Gesetzgebers hinwegsetzt, indem es die von ihm beschlossenen Gesetze nicht anwendet, und es soll über die Entscheidung im konkreten Fall hinaus durch allgemein verbindliche Klärung verfassungsrechtlicher Fragen divergierende Entscheidungen der Gerichte, Rechtsunsicherheit und Rechtszersplitterung vermeiden (vgl. BVerfGE 22, 373, 378; 42, 42, 49 f.; 63, 131, 141).Eine Sachentscheidungskompetenz hätte ihm nur dann zugestanden, wenn es nicht von der Verfassungswidrigkeit überzeugt und eine Vorlage gemäß Art. 100 GG deshalb nicht zulässig gewesen wäre (vgl. dazu BVerfGE 1, 184, 188 f.; 2, 406, 410 f.; 22, 373, 378; 48, 40, 45 f.; 68, 337, 344 f.).
- BVerfG, 24.03.2021 - 1 BvR 2656/18
Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz teilweise erfolgreich
Auszug aus BGH, 12.11.2021 - V ZR 115/20
Damit werden ebenfalls öffentliche Interessen verfolgt, aber andere als im Rahmen des § 912 BGB; die energetische Gebäudesanierung soll nämlich zur Energieeinsparung führen, die schon wegen der nunmehr durch das Klimaschutzgesetz vorgegebenen Verminderung von Treibhausgasemissionen im allgemeinen Interesse liegt (vgl. §§ 3, 4 KSK, Art. 20a GG und dazu BVerfG, NJW 2021, 1723 Rn. 195 ff.). - BGH, 14.12.2012 - V ZR 49/12
Nachbarrecht in Nordrhein-Westfalen: Notwendiger Inhalt einer Anzeige der …
Auszug aus BGH, 12.11.2021 - V ZR 115/20
So besteht unbestritten etwa die Kompetenz des Landesgesetzgebers, das Hammerschlags- und Leiterrecht zu regeln (vgl. etwa § 24 NachbarG NW; vgl. Senat, Urteil vom 14. Dezember 2012 - V ZR 49/12, NZM 2013, 243 Rn. 7;… Staudinger/Albrecht, BGB [2018], Art. 124 EGBGB Rn. 30 f.). - BGH, 29.06.2012 - V ZR 97/11
Nachbarschutz: Unterlassungsanspruch gegen den Abbruch einer Mauer auf dem …
Auszug aus BGH, 12.11.2021 - V ZR 115/20
Diese Regeln betreffen nämlich lediglich die einzelfallbezogene Anwendung von § 242 BGB (vgl. Dehner, NVwZ 2009, 369, 371), und sie erlauben es gerade nicht, die nachbarrechtlichen Regelungen in ihr Gegenteil zu verkehren (st. Rspr., vgl. nur Senat…, Urteil vom 13. Dezember 2019 - V ZR 152/18, NZM 2020, 811 Rn. 44; Urteil vom 29. Juni 2012 - V ZR 97/11, NJW-RR 2012, 1160 Rn. 20). - BGH, 13.12.2019 - V ZR 152/18
Verlegung des Verkündungstermins wegen angekündigter Vergleichsgespräche; …
Auszug aus BGH, 12.11.2021 - V ZR 115/20
Diese Regeln betreffen nämlich lediglich die einzelfallbezogene Anwendung von § 242 BGB (vgl. Dehner, NVwZ 2009, 369, 371), und sie erlauben es gerade nicht, die nachbarrechtlichen Regelungen in ihr Gegenteil zu verkehren (st. Rspr., vgl. nur Senat, Urteil vom 13. Dezember 2019 - V ZR 152/18, NZM 2020, 811 Rn. 44;… Urteil vom 29. Juni 2012 - V ZR 97/11, NJW-RR 2012, 1160 Rn. 20). - BGH, 26.01.2018 - V ZR 47/17
Notleitungsrecht: Leitungsführung durch ein Gebäude
Auszug aus BGH, 12.11.2021 - V ZR 115/20
Schließlich wird auch das Notleitungsrecht als "andere" Beschränkung angesehen, obwohl es wie das Notwegrecht dazu führt, dass die Nutzung des Nachbargrundstücks geduldet werden muss; infolgedessen wird § 917 BGB nur dann analog angewendet, wenn es an landesrechtlichen Regelungen zum Notleitungsrecht fehlt (vgl. Senat, Urteil vom 26. Februar 2018 - V ZR 47/17, NJW-RR 2018, 913 Rn. 5). - BGH, 11.04.2008 - V ZR 158/07
Pflichten der Nachbarn bei gemeinsamer, nur teilweise angebauter Giebelwand
- BGH, 16.04.2021 - V ZR 85/20
Notwegrecht: Möglichkeit der Errichtung einer Zufahrt über ein anderes Grundstück …
- BGH, 21.11.2008 - V ZR 35/08
Revisionsrechtliche Nachprüfbarkeit des gewohnheitsrechtlichen Nachbarechtssatzes …
- AG Brandenburg, 07.12.2016 - 31 C 160/14
Überbau unterhalb der 25 cm-Grenze muss der Nachbar hinnehmen!
- BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 20/81
Gegendarstellung
- BVerfG, 20.03.1952 - 1 BvL 12/51
Normenkontrolle I
- BGH, 29.11.1961 - V ZR 181/60
Notwendige Streitgenossenschaft
- BVerfG, 28.05.2008 - 2 BvL 8/08
Vorlage zum neuen niedersächsischen Justizvollzugsgesetz unzulässig
- BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvL 20/77
Anforderungen an die Zulässigkeit einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
- BVerfG, 18.12.1984 - 2 BvL 22/82
Unzulässigkeit der Normenkontrolle bei fehlender Überzeugung des vorlegenden …
- BGH, 04.05.1984 - V ZR 82/83
Zulässigkeit einer nicht gegen sämtliche Miteigentümer des Verbindungsgrundstücks …
- BVerfG, 24.03.1976 - 1 BvL 7/74
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
- BVerfG, 15.07.1953 - 1 BvL 7/53
Voraussetzungen für eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
- BGH, 01.07.2022 - V ZR 23/21
Nachbarstreit über grenzüberschreitende Wärmedämmung
Auf die dortige Begründung, die auf § 16a NachbarG Bln übertragbar ist, wird verwiesen (Senat, Urteil vom 12. November 2021 - V ZR 115/20, NZM 2022, 149 Rn. 18 ff.).Ebenso hat der Senat die Regelung in § 23a NachbarG NW schon deshalb als verhältnismäßig angesehen, weil die Duldungspflicht hinsichtlich des Überbaus danach nur besteht, wenn eine vergleichbare Wärmedämmung auf andere Weise mit vertretbarem Aufwand nicht vorgenommen werden kann, die Überbauung die Benutzung des Grundstücks nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen darf und ein finanzieller Ausgleich nach Maßgabe von § 23a Abs. 5 NachbarG NW erfolgen muss (Senat, Urteil vom 12. November 2021 - V ZR 115/20, NZM 2022, 149 Rn. 29).
Diese Regeln betreffen nämlich lediglich die einzelfallbezogene Anwendung von § 242 BGB, und sie erlauben es nicht, die nachbarrechtlichen Regelungen in ihr Gegenteil zu verkehren (st. Rspr., vgl. Senat, Urteil vom 12. November 2021 - V ZR 115/20, NZM 2022, 149 Rn. 21 mwN).
Rn. 29 (1) Die Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG setzt voraus, dass das Fachgericht an der Verfassungsmäßigkeit eines entscheidungserheblichen Gesetzes nicht nur zweifelt, sondern - vorbehaltlich einer verfassungskonformen Auslegung - von der Verfassungswidrigkeit überzeugt ist; hat das Gericht lediglich Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes, ist die Vorlage unzulässig (…st. Rspr., vgl. etwa BVerfGE 138, 64 Rn. 82, 84 mwN; vgl. auch Senat, Urteil vom 12. November 2021 - V ZR 115/20, NZM 2022, 149 Rn. 6).
- BGH, 20.05.2022 - V ZR 199/21
Anspruch eines Grundstückseigentümers auf Grenzfeststellung: Mitwirkungspflicht …
Insbesondere erlauben es die Regeln des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses nicht, die nachbarrechtlichen Regelungen in ihr Gegenteil zu verkehren (st. Rspr., vgl. nur Senat, Urteil vom 12. November 2021 - V ZR 115/20, NZM 2022, 149 Rn. 21 mwN). - BGH, 03.06.2026 - I ZR 123/25
Rückkehrpflicht für Mietwagen
Die Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG setzt voraus, dass das Fachgericht an der Verfassungsmäßigkeit eines entscheidungserheblichen Gesetzes nicht nur zweifelt, sondern - vorbehaltlich einer verfassungskonformen Auslegung - von der Verfassungswidrigkeit überzeugt ist; hat das Gericht lediglich Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes, ist die Vorlage unzulässig (st. Rspr.;… BVerfGE 138, 64 [juris Rn. 82 und 84] mwN; BGH, Urteil vom 12. November 2021 - V ZR 115/20, NZM 2022, 149 [juris Rn. 6];… Urteil vom 1. Juli 2022 - V ZR 23/21, NZM 2022, 890 [juris Rn. 29]).
- VGH Bayern, 19.09.2022 - 8 CS 22.1552
Planfeststellung zur Anlage eines Sees für die Landesgartenschau
Aus den von den Antragstellern angeführten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (U.v. 12.11.2021 - V ZR 115/20 - NJW-RR 2022, 92 - juris; U.v. 1.7.2022 - V ZR 23/21 - NJW-RR 2022, 1095 - juris), folgt dies ebenfalls nicht. - VG Düsseldorf, 08.01.2025 - 16 K 2716/23 Durch den Überbau werde die Benutzung des Gehweges an der U.-straße N01 nicht beeinträchtigt, vergleiche BGH vom 12.11.2021 - V ZR 115/20 -.
- OVG Niedersachsen, 25.01.2024 - 7 LB 11/22
Deichrechtliche Ausnahmegenehmigung bei Errichtung und Erweiterung von Gebäuden; …
Die Wärmedämmung von Bestandsgebäuden entspricht in der Regel jedenfalls auch öffentlichen Belangen (vgl. BGH, Urteil vom 12.11.2021 - V ZR 115/20 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.01.2017 - 2 A 917/15 -, juris).
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