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Rechtsprechung
   BGH, 06.11.1963 - V ZR 191/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,614
BGH, 06.11.1963 - V ZR 191/62 (https://dejure.org/1963,614)
BGH, Entscheidung vom 06.11.1963 - V ZR 191/62 (https://dejure.org/1963,614)
BGH, Entscheidung vom 06. November 1963 - V ZR 191/62 (https://dejure.org/1963,614)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1964, 297
  • MDR 1964, 132
 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 22.02.1961 - V ZR 175/59
    Auszug aus BGH, 06.11.1963 - V ZR 191/62
    Eine Richtigkeit von Zweitgeschäften unter lebenden wegen .Aushöhlung" einer bindenden Verfügung von Todes wegen (Erbvertrag, gemeinschaftliches Testament = Erstgeschält)hat die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur in ganz besonders gelagerten Ausnahmefällen eingenommen (vgl, die Zusammenstellung im Senatsurtoil vom 22. Februar 1961, V ZR 175/59, LM § 2271 Hr. 11 HJff 1961, 1111 s MSR 1961, 402 - FaraRZ 1961, 271, sowie ncuostens die Senatsurteile vom 2«. Oktober 963, V ZR 140/61 zur Veröffentlichung bestimmt, und vom 16. Oktober 1963, V ZR 73/61, jeweils mit Nachweisen).

    Eine Absicht des Erblassers, den Erwerb dC 3 Hauses durch den Erstbodachten zu verhindern, würde zwar die Möglichkeit eines schuldrechtlichen Herausgabeanspruchs nahelcgcn (§ 2287 BGB), aber zur Nichtigkeit ebenfalls nicht ausreichen (Urteil vom 22. Februar 1961 aaO).

  • BGH, 20.03.1963 - V ZR 89/62

    Verpflichtung zur Nichtveräußerung einer Immobilie, Sinn und Zweck der …

    Auszug aus BGH, 06.11.1963 - V ZR 191/62
    Auch bei der Verneinung eines rcchtswirksamen Rücktritts, eines vertraglichen Rcsterfüllungcancpruchn (hinsichtlich der monatlichen Geldraten) und einer erbrechtlichen Ausgleichungspflicht ist ein Rechtsfehler weder geltend gemacht noch ersichtlich 2. Rechtlich zutreffend weist die Revision auf die Möglichkeit hin, daß sich ein Erblasser über die bindende Verfügung von Todes wegen hinaus zugunsten des darin Bedachten auch durch Rechtsgeschäft unter Lebenden (hier etyisli durch schuldrechtlichen Vertrag der Eltern miteinander zugunsten der Kinder) dazu verpflichtet!, den Jenem zugedachten Vermögensgegenstand auch unter Lebenden nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen zu veräußern (§ 137 Satz 2 BGB ; vgl. Senatsurteilo BGHZ 31, 13 sowie vom 2 0 . März 1963? V ZR 89/62, HJW 1963, 1602 - MDR 1963, 578 = FamRZ 1963? 557)« Ein derartiges Rechtsgeschäft ist auch bei einem Grundstück formlos möglich (Urteil vom 20. März 1963).
  • BGH, 30.09.1959 - V ZR 66/58

    Erbvertragsvermächtnis

    Auszug aus BGH, 06.11.1963 - V ZR 191/62
    Auch bei der Verneinung eines rcchtswirksamen Rücktritts, eines vertraglichen Rcsterfüllungcancpruchn (hinsichtlich der monatlichen Geldraten) und einer erbrechtlichen Ausgleichungspflicht ist ein Rechtsfehler weder geltend gemacht noch ersichtlich 2. Rechtlich zutreffend weist die Revision auf die Möglichkeit hin, daß sich ein Erblasser über die bindende Verfügung von Todes wegen hinaus zugunsten des darin Bedachten auch durch Rechtsgeschäft unter Lebenden (hier etyisli durch schuldrechtlichen Vertrag der Eltern miteinander zugunsten der Kinder) dazu verpflichtet!, den Jenem zugedachten Vermögensgegenstand auch unter Lebenden nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen zu veräußern (§ 137 Satz 2 BGB ; vgl. Senatsurteilo BGHZ 31, 13 sowie vom 2 0 . März 1963? V ZR 89/62, HJW 1963, 1602 - MDR 1963, 578 = FamRZ 1963? 557)« Ein derartiges Rechtsgeschäft ist auch bei einem Grundstück formlos möglich (Urteil vom 20. März 1963).
  • BGH, 13.07.1960 - V ZR 90/59
    Auszug aus BGH, 06.11.1963 - V ZR 191/62
    Das nötigt jedoch nicht zur Urteilsaufhebung und ZurückveiWeisung; vielmehr kann das Revisionsgericht dieso Lücke durch eigene Auslegung auafüllen (vgl, Senatcurtcil vom 13° Juli I960, V ZR 90/59" NJV" I960, 1248 = MDR I960, 9 H = WH I960, 787)° Die Auslegung ergibt, daß derartige schuldrechtlicho Ansprüche der Kläger auf Grund deD Testaments nicht bestehen: Eür einen Tectierwillen der Eltern im einen oder anderen Sinne sind weder in einem (von der Revision anzuführenden) vorinstanzlichen Parteivortrag noch in Testamentstext noch sonstwo ausreichende tatsächliche Anha3fcpunkte ersichtlich.
  • BGH, 15.05.1963 - V ZR 141/61
    Auszug aus BGH, 06.11.1963 - V ZR 191/62
    Richtig ist, daß sowohl für $ 2287 als auch für §§ 2325 ff BGB der allgemeine Schenkungsbegriff des § 516 BGB maßgebend ist, wonach zur objektiven Bereicherung noch die Einigung der Vertragsparteien über die Unentgeltlichkeit der Zuwendung; .hinzukommen muß (vgl. die Zusammenstellung im Senatsurteil vom 15. Mai 1963 - V ZR Hl/61, NJW 1963, 1613 = MBR 1963, 666 = PcnRZ 1963, 426).
  • BGH, 08.02.1961 - V ZR 137/59
    Auszug aus BGH, 06.11.1963 - V ZR 191/62
    Der Pflichtteilsergänzungsanspruch kann sich gegen den Beklagten als Miterben (§ 2325 9 vgl, §§ 1967 Abs, 2, 2058 BGB) oder als Beschenkten richten (§ 2329 BGB} vgl, Senatsurteil von 8 , Februar 1961, V ZR 137/599 Ul BGB § 2325 Nr, 2 = NJW 1961, 70 - MDR 1961, 491 = FamRZ 1961, 272).
  • BGH, 16.10.1963 - V ZR 73/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.11.1963 - V ZR 191/62
    Eine Richtigkeit von Zweitgeschäften unter lebenden wegen .Aushöhlung" einer bindenden Verfügung von Todes wegen (Erbvertrag, gemeinschaftliches Testament = Erstgeschält)hat die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur in ganz besonders gelagerten Ausnahmefällen eingenommen (vgl, die Zusammenstellung im Senatsurtoil vom 22. Februar 1961, V ZR 175/59, LM § 2271 Hr. 11 HJff 1961, 1111 s MSR 1961, 402 - FaraRZ 1961, 271, sowie ncuostens die Senatsurteile vom 2«. Oktober 963, V ZR 140/61 zur Veröffentlichung bestimmt, und vom 16. Oktober 1963, V ZR 73/61, jeweils mit Nachweisen).
  • BGH, 06.07.1962 - V ZR 17/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.11.1963 - V ZR 191/62
    Aus diesem Grunde kommt es auf die Ausführungei der Revision Uber den geringen Wert der Gegenleistung nicht mehr an« Immerhin ist darauf hinzuweiBen, daß die Verpflichtung zu lebenslänglicher Pflege und persönlicher Hilfo bei derartigen Verträgen gegenüber dem betagten Übergeber in der Bewertung durch die Vertragschließenden nach der Lebenserfahrung in der Regel eine keineswegs geringe Rollo spielt« Die Annahme des Berufungsgerichts, die Mutter habe das mit dem Vertrag verbundene Vermögensopfer schon zu ihren Lebzeiten erbracht, wird von der Revision deshalb beanstandet, weil für die Mutter rein tatsächlich alles beim alten geblieben sei; sie habe nach wie vor dem Vertrag dieselben Räume bewohnt und Monatseinnahmen in gleicher Höhe (100 DM) su beanspruchen gehabt, nämlich früher als Mieto, jetzt als Übernahmepreis und notfalls auf Grund des Nießbrauchs« Maß gebend ist indessen, daß die Erblasserin in rechtlicher Beziehung das in der Aufgabe des Eigentums bestehende Vermögenoopfer eindeutig schon zu ihren Lebzeiten erbracht hat (Senatsurteile vom 6 " Juli 1962, V ZR 17/61 S« 13-15, und vom 2« Oktober 1963)" Aber das Ergebnis wäre auch nicht anders, wenn man mit der Revision auf den Zeitpunkt nicht des rechtlichen, sondern des wirtschaftlichen Opfers abstellte« Denn auch in wirtschaftlicher Hinsicht hat die Erblasserin die Nutzung der Grund stückssubstanz schon mit dem Vertragsschluß, also zu ihren Lebzeiten, aufgegeben; sie hat sich zwar den Nießbrauch am Übergabegrundstück bestellen lassen, dessen Ausübung jedoch mit Ausnahmo des Wohnrechts von Anfang an dem Beklagten über lassen (auch in diesem Punkt steht der vorliegende Sachverhalt dem Entscheidungsfoll vom 6 « Juli 1962 näher als dem vom 1 7 « November 1959)« Demgegenüber läßt sich in diesem Zusammenhang nicht darauf abstellen, daß die der Erblasserin zuflieosenden Ubergabepreisraten (monatlich 100 DM) in ihrer Höhe ungefähr ihren bisherigen Mieteinnahmen aus dem Grundstück entsprachen und auf die Lebenszeit der Erblasserin bemessen wareno Denn sonst würden entgeltliche Zweitgeschäfte von der Aushöhlungsnichtigkeit leichter betroffen als unentgeltliche und unter den entgeltlichen wiederum diejenigen? hoi donen die Gegenleistung sich zeitlich bis zum Erbfall erstreckt oder ihn noch überdauert; dabei sind sie für den Erben? der durch eine Aushöhlungsnichtigkeit goschützt werden soll? grundsätzlich weniger nachteilig? weil der Nachlaß zwar nicht in seiner Substanz? aber in seinem Wert durch eine solche Gegenleistung eher erhalten bleibt als ohne eie (Urteil vom 6 " Juli 1962)" Der Umstand? daß ein Teil der Übernehmerleistung (Zahlung von jo 300 DM an die Geschwister) erst nach dem Erbfall erbracht werden sollte? besagt nichts gegen das Vorliegen eines echten Rechtsgeschäfts unter Lebenden; die gegenteilige Auffassung würde rechtsbegrifflich den Unterschied zwischen Rechtsgeschäften von Todes wegen und Rechtsgeschäften unter Lebenden auf den Todesfall und rechtspolitisch die oben erwähnten Auswirkungen für den Schutz dos Erben übersehen (Urteil vom 6 " Juli 962)« Daß der Verlust des Eigentums di'e Mutter nur eine verhältnismäßig viel kürzere Zeitspanne traf als ihre Erben? liegt bei Veräußerungen in hohem Alter in der Natur der Sache und ergibt nichts für eine Aushöhlungsnichtigkeit (Urteil vom 2. Oktober 1963).
  • BGH, 02.10.1963 - V ZR 140/61
    Auszug aus BGH, 06.11.1963 - V ZR 191/62
    Eine Richtigkeit von Zweitgeschäften unter lebenden wegen .Aushöhlung" einer bindenden Verfügung von Todes wegen (Erbvertrag, gemeinschaftliches Testament = Erstgeschält)hat die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur in ganz besonders gelagerten Ausnahmefällen eingenommen (vgl, die Zusammenstellung im Senatsurtoil vom 22. Februar 1961, V ZR 175/59, LM § 2271 Hr. 11 HJff 1961, 1111 s MSR 1961, 402 - FaraRZ 1961, 271, sowie ncuostens die Senatsurteile vom 2«. Oktober 963, V ZR 140/61 zur Veröffentlichung bestimmt, und vom 16. Oktober 1963, V ZR 73/61, jeweils mit Nachweisen).
  • BGH, 09.06.1958 - III ZR 54/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.11.1963 - V ZR 191/62
    Zur Kenntnis eines Pflichttoils- (ergäncungo)berechtigton von dor ihn beeinträchtigenden Verfügung genügt jedoch die - hier vom Berufungsgericht für den Zeitpunkt der Klagerhebung (November 1957) festgestellte - Kenntnis vom Verfügungsinhalt dann nicht, v;enn er die Verfügung für rechtsunwirkoan hielt, mindestens dann, wenn diese Wirksamkeitsbodenken damals nicht von vornherein von der Hand zu weisen waren; dann fehlt ihm nämlich dasjenige Maß an Kenntnis von der V/irkeankeit der Verfügung, auf Grund dessen ein Handeln von ihm verlangt werden kann ("berechtigte Zweifel", RGZ H O , 75, 76; vgl. für § 852 BGB die ähnlich abgrenzende Entscheidung vom 9. Juni 1958 - III ZR 54/57 US. BGB § 852 Nr. 9" wonach bei erheblichen rechtlichen Zweifeln, bei verwickelten und zweifelhaften Rechtsfragen die dort nötige Kenntnis erst vorliegt, wenn diese Fragen eine gewisse Klärung gefunden haben).
  • BGH, 18.05.2021 - II ZR 41/20

    Wirksamkeit des Ausschlusses eines GbR-Gesellschafters aus wichtigem Grund

    In diesen Fällen fehlt es an der Zumutbarkeit der Klageerhebung als übergreifender Voraussetzung für den Verjährungsbeginn (BGH…, Urteil vom 26. September 2012 - VIII ZR 279/11, NJW 2013, 1077 Rn. 47;… Urteil vom 28. Oktober 2014 - XI ZR 348/13, BGHZ 203, 115 Rn. 35;… Urteil vom 4. Juli 2017 - XI ZR 562/15, BGHZ 215, 172 Rn. 86;… Urteil vom 10. Oktober 2019 - III ZR 227/18, ZIP 2019, 2356 Rn. 12; für § 2332 Abs. 1 BGB aF: BGH, Urteil vom 6. November 1963 - V ZR 191/62, NJW 1964, 297; Urteil vom 25. Januar 1995 - IV ZR 134/94, NJW 1995, 1157; Urteil vom 6. Oktober 1999 - IV ZR 262/98, NJW 2000, 288, 289).
  • BGH, 25.01.1995 - IV ZR 134/94

    Beginn der Verjährung der Pflichtteilsansprüche

    Gleichwohl kann von dem Pflichtteilsberechtigten ein die Verjährung unterbrechendes Handeln erwartet werden (RGZ 140, 75, 76; BGH, Urteil vom 6. November 1963 - V ZR 191/61 - NJW 1964, 297; Urteil vom 19. Februar 1968 - III ZR 196/65 - Rpfleger 1968, 183).
  • OLG Schleswig, 05.05.2015 - 3 U 98/14

    Voraussetzungen der Entscheidung im schriftlichen Verfahren

    Es ist seit langem anerkannt, dass zur Kenntnis des Pflichtteils- bzw. Pflichtteilsergänzungsberechtigten von der ihn beeinträchtigenden Verfügung als Voraussetzung für den Beginn des Laufs der Verjährungsfrist die Kenntnis des Verfügungsinhalts als solche nicht genügt, wenn er die Verfügung aufgrund von Wirksamkeitsbedenken, die aus damaliger Sicht nicht von vornherein von der Hand zu weisen sind, für rechtsunwirksam hält (BGH NJW 1964, 297 m.w.N.;… BGH NJW 1995, 1157 f [...] Rn. 15;… BGH NJW 2000, 288 f [...] Rn. 8;… KG FamRZ 2007, 682 [...] Rn. 37;… Palandt/Weidlich, a.a.O., § 2317 Rn. 13).
  • OLG Düsseldorf, 25.01.2008 - 7 U 2/07

    Zum Verjährungsbeginn beim Pflichtteilsanspruch beim Einwand von Zweifeln an der …

    Das kann dann der Fall sein, wenn "Wirksamkeitsbedenken [gegen die beeinträchtigende Verfügung] nicht von vorneherein von der Hand zu weisen sind" (…u.a. RGZ aaO; BGH NJW 1964, 297; 1995, 1157; 2000, 288).

    Welche "besondere Lage des Falles" (RGZ 115, 27, 31) es rechtfertigt, daß ein Pflichtteilsberechtigter "berechtigte Zweifel" an der Echtheit einer beeinträchtigenden Verfügung hat, bestimmt sich gemäß RGZ 140, 75, 77 und BGH NJW 1964, 297 f nach denselben Grundsätzen wie bei § 852 BGB [a.F.]: es müssen "erhebliche rechtliche Zweifel, verwickelte oder zweifelhafte Rechtsfragen" sein, die, bevor Kenntnis bejaht werden kann, "eine gewisse Klärung gefunden haben müssen".

  • OLG Koblenz, 09.08.2004 - 12 U 432/03

    Anrechnung von Eigengeschenken auf den Pflichtteilsergänzungsanspruch

    Gleichwohl kann von ihm ein die Verjährung unterbrechendes Handeln erwartet werden (BGH NJW 1964, 297; Rpfleger 1968, 183;… BGHR BGB § 2332 Abs. 1 Kenntnis 1).
  • BGH, 09.10.1985 - IVa ZR 1/84

    Verjährung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs

    Diese Streitfrage geht zurück auf ein Urteil des V. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes vom 6. November 1963 (V ZR 191/62 = LM BGB § 2332 Nr. 3 = NJW 1964, 297); dort hat der Bundesgerichtshof dem Berufungsgericht ohne eigene Stellungnahme aufgetragen zu prüfen, ob die Verjährung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs aus § 2329 BGB nach § 2332 Abs. 1 oder Abs. 2 BGB zu beurteilen ist, wenn der Beschenkte zugleich (Mit-)Erbe ist.
  • OLG Düsseldorf, 26.01.2018 - 7 U 75/17

    Beginn der Verjährung von Ansprüchen des Vermächtnisnehmers bei Anhängigkeit …

    Sind Wirksamkeitsbedenken nicht von vornherein von der Hand zu weisen, fehlt beim Berechtigten dasjenige Maß an Kenntnis von der Wirksamkeit der Verfügung, auf Grund dessen ein Handeln von ihm verlangt werden kann (BGH NJW 1964, 297).
  • OLG Düsseldorf, 02.06.1995 - 7 U 129/94

    Anwaltshaftung, Verjährung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen

    Kenntnis ist dann ausgeschlossen, wenn der Berechtigte die ihn beeinträchtigende Verfügung für unwirksam hält, jedenfalls dann, wenn diese Wirksamkeitsbedenken damals nicht von vornherein von der Hand zu weisen waren (vgl. BGH Rechtspfleger 1968, 183; BGH NJW 1964, 297; OLG Düsseldorf FamRZ 1992, 1223 ).
  • BGH, 23.06.1993 - XII ZR 12/92

    Verjährung des Zahlungsanspruches auf Zugewinnausgleich auch bei Klage wegen …

    Dabei kann der Verjährungsbeginn hinausgeschoben sein, solange berechtigte Zweifel an der Gültigkeit des Testaments bestehen (vgl. BGH, Urteile vom 6. November 1963 - V ZR 191/62 - NJW 1964, 297; vom 5. April 1984 - IX ZR 71/83 - FamRZ 1984, 655, 656;… Palandt/Diederichsen BGB 52. Aufl. § 1378 Rdn. 11).
  • BGH, 18.03.1987 - IVb ZR 44/86

    Verjährung des Zugewinnausgleichsanspruchs

    Ob - in Anlehnung an die Rechtsprechung zu §§ 2332 und 852 BGB - Kenntnis von der Beendigung des Güterstandes angenommen werden kann, wenn die Verkennung der Rechtswirkung auf Gründen beruht, die von vornherein einen berechtigten Zweifel nicht zu begründen vermögen (vgl. zu § 2332 BGB: BGH Urteile vom 6. November 1963 - V ZR 191/62 - FamRZ 1964, 144 = NJW 1964, 297 und vom 5. April 1984 - IX ZR 71/83 - FamRZ 1984, 655, 656 = NJW 1984, 2935, 2936), oder wenn der Gläubiger die Augen vor einer sich ihm aufdrängenden Erkenntnis verschließt (vgl. zu § 852 Abs. 1 BGB: BGH Urteil vom 5. Februar 1985 - VI ZR 61/83 - NJW 1985, 2022, 2023 unter Berufung auf den Grundsatz des § 162 BGB), kann offen bleiben.
  • BGH, 23.02.1972 - IV ZR 135/70

    Anspruch einer Pflichtteilsberechtigten auf Erteilung von Auskunft über den …

  • BGH, 05.04.1984 - IX ZR 71/83

    Verjährung des Zugewinnausgleichsanspruchs

  • LG München II, 24.11.2022 - 12 O 1198/22

    Kein Auskunftsanspruchs des Pflichtteilsberechtigten bei Verjährung des …

  • OLG Hamburg, 10.08.1983 - 2 Ss 64/83
  • OLG Braunschweig, 22.12.1994 - 1 U 9/94

    Pflichtteilsanspruch gegen den Erben bei Ausschlagung einer zugefallenen …

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