Rechtsprechung
| BGH, 18.12.1987 - V ZR 223/85 |
Hangsanierung
Abgrenzung § 463 BGB <Fassung bis 31.12.01> - pVV, fahrlässige c.i.c. (nunmehr § 311 Abs. 2 BGB <Fassung seit 1.1.02>);
§ 839 BGB, Bebauungsplan;
§ 823 Abs. 2 i.V.m. § 909 BGB;
§ 906 Abs. 2 Satz 2 BGB analog, Vorrang des Sachmängelrechts
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Käufer - Baugrundstücks - Ausgleichsanspruch - Grundstücksvertiefung - Nachbargrundstück
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 459 ff., 823, § 906 Abs. 2 Satz 2, 909
Ausgleichsansprüche bei Verkauf des beeinträchtigenden Grundstücks - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Schaden aus Grundstücksvertiefung: Ansprüche des Grundstückskäufers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 103, 39
- NJW 1988, 1202
- NJW-RR 1988, 585 (Ls.)
- MDR 1988, 483
- VersR 1988, 596
- WM 1988, 716
- DB 1988, 2301
- BauR 1988, 350
Wird zitiert von ... (22) Zitiert selbst (7)
- BGH, 04.07.1980 - V ZR 240/77
Drainagewirkung auf angrenzende Grundstücke
Auszug aus BGH, 18.12.1987 - V ZR 223/85
Deshalb beurteilt sich auch die Haftung der Beklagten für Vertiefungsschäden grundsätzlich privatrechtlich (vgl. Senatsurt. v. 4. Juli 1980, V ZR 240/77, BauR 1980, 582, 583 = NJW 1981, 50/51; BGHZ 72, 289, 293 f.).Etwas anderes könnte nur dann gelten, wenn die Beklagte durch die Art ihres Vorgehens, insbesondere durch Weisungen und andere starke Einflußnahmen sich in einer Form der Streithelfer bedient hätte, daß sie deren Verhalten wie eigenes gegen sich gelten lassen müßte, weil es so angesehen werden könnte, als habe sie eine hoheitliche Maßnahme durch ein Werkzeug oder einen Mittler ausführen lassen (Senatsurt. v. 4. Juli 1980 aaO).
- BGH, 26.11.1982 - V ZR 314/81
Haftung des Architekten und des Grundstückseigentümers für Vertiefungs- und …
Auszug aus BGH, 18.12.1987 - V ZR 223/85
Das Berufungsgericht zieht einen verschuldensunabhängigen nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch analog § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB in Betracht, soweit durch die Kanalisationsarbeiten Vertiefungsschäden jedenfalls mitverursacht wurden (BGHZ 85, 375, 385 m. w. Nachw.). - BGH, 25.05.1984 - V ZR 199/82
Vertiefung durch den Eigentümer des beeinträchtigten Grundstücks
Auszug aus BGH, 18.12.1987 - V ZR 223/85
Nach der Vorstellung des Gesetzes, das als nachbarrechtliche Norm die Befugnisse verschiedener Eigentümer voneinander abgrenzt, soll die Festigkeit des Bodens eines in fremdem Eigentum stehenden Nachbargrundstücks geschützt werden; eine Vertiefung ohne genügende anderweitige Befestigung ist mithin nur dann verboten, wenn sie einen Eingriff in fremdes Eigentum darstellt (BGHZ 91, 282, 285) [BGH 25.05.1984 - V ZR 199/82].
- BGH, 26.10.1978 - III ZR 26/77
Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch bei Bauarbeiten an öffentlicher Straße
Auszug aus BGH, 18.12.1987 - V ZR 223/85
Deshalb beurteilt sich auch die Haftung der Beklagten für Vertiefungsschäden grundsätzlich privatrechtlich (vgl. Senatsurt. v. 4. Juli 1980, V ZR 240/77, BauR 1980, 582, 583 = NJW 1981, 50/51; BGHZ 72, 289, 293 f.). - BGH, 16.03.1973 - V ZR 118/71
Seegrundstück - Fahrlässige c.i.c. (nunmehr § 311 Abs. 2 BGB <Fassung seit …
Auszug aus BGH, 18.12.1987 - V ZR 223/85
Sie bestimmen und begrenzen damit in ihrer Gesamtheit die Haftung des Verkäufers für Eigenschaften der Sache (BGHZ 60, 319, 322) und müssen deshalb Vorrang insbesondere im Verhältnis zu einer verschuldensunabhängigen Haftung auf anderer Grundlage haben, die im Ergebnis auf eine Mängelgewährleistung hinausliefe. - BGH, 18.09.1987 - V ZR 219/85
Berücksichtigung von Mitverursachungsbeiträgen des Eigentümers des geschädigten …
Auszug aus BGH, 18.12.1987 - V ZR 223/85
Zwar sind - wie der Senat im Parallelverfahren V ZR 219/85 durch Urteil vom 18. September 1987 entschieden hat - die Erwägungen, mit denen das Berufungsgericht einen solchen Ausgleichsanspruch ausschließt, rechtsfehlerhaft. - BGH, 18.05.1967 - III ZR 94/65
Anspruch auf Schadensersatz - Schäden an Versorgungsleistungen - Geltendmachung …
Auszug aus BGH, 18.12.1987 - V ZR 223/85
Rechtsfehlerfrei hat das Berufungsgericht angenommen, daß zwar die Errichtung einer Kanalisation als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge grundsätzlich eine hoheitliche Maßnahme der Gemeinden darstellt (vgl. z. B. BGH Urt. v. 18. Mai 1967, III ZR 94/65, VersR 1967, 859, 860), die Beklagte hier aber zulässigerweise die Erfüllung ihrer Aufgaben auf die Ebene des Privatrechts verlagerte, indem sie durch privatrechtliche Verträge einen Tiefbauingenieur (früherer Streithelfer der Beklagten) mit Planung und Bauaufsicht und eine Baufirma (Streithelferin) mit der Herstellung der Erschließungsanlagen beauftragte.
- BGH, 15.02.2008 - V ZR 17/07
Umfang des Schadensersatzes wegen Vertiefung des Nachbargrundstücks
Die Vorschrift schützt die Festigkeit des Bodens eines in fremdem Eigentum stehenden Nachbargrundstücks (Senat, BGHZ 103, 39, 42) und damit auch die Standsicherheit der darauf befindlichen Gebäude. - BGH, 29.06.2007 - V ZR 5/07
Öffentlicher Glaube des Grundbuchs bei rechtsgeschäftlicher Übertragung eines …
Ein Feststellungsantrag muss das festzustellende Rechtsverhältnis so genau bezeichnen, dass über dessen Identität und damit über den Umfang der Rechtskraft des begehrten Feststellungsanspruchs keinerlei Ungewissheit herrschen kann (st. Rspr.; vgl. nur Senat, Urt. v. 18. Dezember 1987, V ZR 223/85, NJW 1988, 1202 …und Urt. v. 17. Juni 1994, V ZR 34/92, NJW-RR 1994, 1272). - OLG Stuttgart, 26.09.2018 - 4 U 2/18
Anspruch des Kameramanns des Films "Das Boot" auf weitere Beteiligung nach dem …
Der anspruchsbegründende Sachverhalt muss hinreichend bezeichnet werden (BGH NJW 1988, 1202).
- OLG Saarbrücken, 11.10.2011 - 4 U 479/10
Nachbarrechtlicher Beseitigungsanspruch: Verteilung der Darlegungs- und …
Folglich scheidet der Beseitigungsanspruch aus, wenn der Eigentümer des beeinträchtigten Grundstücks selber die Vertiefung und die Abstützung veranlasste (BGHZ 103, 39, 42; 91, 282, 285;… Staudinger/Roth, aaO, § 909 Rdnr. 35;… Erman/Lorenz, 12. Aufl., § 909 Rdnr. 5;… Bamberger/Roth/Fritsche, BGB, 2. Aufl., § 909 Rdnr. 27). - OLG Saarbrücken, 19.11.2015 - 4 U 124/14
Standfestigkeitsverlust an Anliegergrundstücken aufgrund von Straßenbauarbeiten …
Übt eine Körperschaft eine Tätigkeit aus, die ihrer Natur nach auch auf bürgerlich-rechtlicher Grundlage und in einem Verhältnis der Gleichordnung vorgenommen werden kann, so kann sich die öffentliche Hand zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben privater Mittel bedienen und insoweit die Durchführung ihrer öffentlichen Aufgaben auf die Ebene des Privatrechts verlegen, mit der Folge, dass sich dann auch die Frage einer Haftung gegenüber Dritten im Regelfall privatrechtlich beurteilt (BGH, Urteile vom 18.12.1987 - V ZR 223/85, bei Juris Rn. 33 …und vom 4.7.1980 - V ZR 240/77, bei Juris Rn. 13).Rn. 33 b) Etwas anderes würde nur dann gelten, wenn aufgrund einer engen Weisungsgebundenheit oder einer anderweitigen Einflussnahme der Beklagten davon ausgegangen werden müsste, dass die Beklagte das Handeln des Privatunternehmens wie eigenes gegen sich gelten lassen müsste und es so anzusehen wäre, als habe die Beklagte die hoheitliche Maßnahme durch ein Werkzeug oder einen Mittler ausführen lassen (vgl. BGH, Urteile vom 18.12.1987 - V ZR 223/85, bei Juris Rn. 33;… vom 4.7.1980 - V ZR 240/77, bei Juris Rn. 13;… vom 15.6.1967 - III ZR 23/65, bei Juris Rn. 12).
- BGH, 05.04.1991 - V ZR 39/90
Schutz des anwartschaftsberechtigten Käufers eines Grundstücks gegen unzulässige …
Der Senat hat zwar ausgeführt, § 909 BGB betreffe den Inhalt des Eigentums und regele die Rechte der Eigentümer von Grundstücken untereinander (BGHZ 12, 75, 77); nach der Vorstellung des Gesetzes solle die Festigkeit des Bodens eines in fremdem Eigentum stehenden Nachbargrundstücks geschützt werden (BGHZ 103, 39, 42) [BGH 18.12.1987 - V ZR 223/85]. - BGH, 17.06.1994 - V ZR 34/92
Zulässigkeit eines hilfsweise verfolgten Feststellungsantrages bei Abweisung des …
Das Rechtsverhältnis, dessen Feststellung verlangt wird, muß so genau bezeichnet werden, daß es vom Gericht bejaht oder verneint werden kann und daß über den Umfang der Rechtskraft seiner Entscheidung keine Ungewißheit verbleibt (Senatsurt. v. 18. Dezember 1987, V ZR 223/85, NJW 1988, 1202 [BGH 18.12.1987 - V ZR 223/85]).Bei einer Zahlungsklage - und nichts anderes gilt bei einem Antrag auf Feststellung einer Zahlungspflicht in bestimmter Höhe - ist eine Bezifferung ausnahmsweise nur dann entbehrlich, wenn sie dem Kläger nicht möglich oder nicht zumutbar ist, z.B. im Falle einer von der Ausübung gerichtlichen Ermessens oder von einer Schätzung nach § 287 ZPO abhängigen Höhe der Forderung (BGHZ 4, 138, 142; 45, 91, 93;… BGH, Urt. v. 4. November 1969, VI ZR 85/68, NJW 1970, 281; Senatsurt. v. 18. Dezember 1987, V ZR 223/85, NJW 1988, 1202 [BGH 18.12.1987 - V ZR 223/85]; vgl. auch BGHZ 60, 350 - zum angemessenen Ausgleich nach § 89b HGB).
- OLG Schleswig, 27.08.2026 - 10 U 38/26
Baugrund vermindert tragfähig: Behördenwissen ist Verkäufer zuzurechnen!
Eine solche ergibt sich insbesondere nicht konkludent aus der Bezeichnung als Baugrundstück und der Bauverpflichtung (BGH, Urteil vom 18. Dezember 1987 - V ZR 223/85, BGHZ 103, 39 Rn. 18 zu § 463 Satz 1 BGB in der Fassung vom 1. Januar 1964). - LG Karlsruhe, 10.04.2019 - 6 O 245/18
Anspruch auf Beseitigung von Vertiefungen am Nachbargrundstück sowie …
§ 909 BGB schützt die Festigkeit des Bodens eines im fremden Eigentum stehenden Nachbargrundstücks (BGHZ 103, 39). - BGH, 05.07.1991 - V ZR 115/90
Ansprüche des Pächters bei Unmöglichkeit der Nutzung aufgrund eines …
Gegen die Zulässigkeit der Klage unter dem Gesichtspunkt der hinreichenden Bestimmtheit des Klagegrundes (§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO), die auch im Revisionsverfahren von Amts wegen zu prüfen ist (Senatsurt. v. 18. Dezember 1987, V ZR 223/85, BGHR ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2 - Bestimmbarkeit 8), bestanden Bedenken; denn den Teilforderungen, die Gegenstand der Zahlungsklage und der Aufrechnung sind, liegt jeweils ein komplexes Schadensereignis zugrunde, das geeignet ist, zwei verschiedene prozessuale Ansprüche auszulösen: zum einen den entgangenen Reinerlös aus dem Milchverkauf, zum anderen den entgangenen Erlös aus dem Verkauf der Fohlen (…vgl. BGH, Urt. v. 22. Mai 1984, VI ZR 228/82, NJW 1984, 2346 f). - OLG Düsseldorf, 05.11.2001 - 9 U 15/01
Keine Zusicherung der Eigenschaften - Nutzbarheit zum Wohnen / …
- BGH, 12.04.1996 - V ZR 83/95
Zusicherung von Eigenschaften beim Verkauf eines Hausgrundstücks
- OLG Frankfurt, 01.06.2006 - 1 U 104/96
Haftung des Abwasserverbands bei Grundstücksschäden durch Kanalbau
- BGH, 29.01.1993 - V ZR 227/91
Zusicherung von Eigenschaften bei grundwassergefährdetem Baugrundstück
- BGH, 17.06.1994 - V ZR 39/92
Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages über Grundstücke - Geeignete Bewerber …
- OLG Brandenburg, 16.07.2015 - 5 U 98/12
Grundstückskaufvertrag: Übernahme der öffentlichen Kosten und Abgaben durch den …
- BGH, 26.01.2001 - V ZR 462/99
Bestimmtheit eines Feststellungsantrages
- BGH, 27.10.2000 - V ZR 122/99
Zusicherung einer Eigenschaft beim Grundstücksverkauf
- OLG Köln, 18.11.1999 - 12 U 71/99
Gewährleistungsansprüche des Erwerbers eines älteren Wohnhauses insgesamt nach …
- OLG Köln, 24.04.1998 - 19 U 240/97
Programmfehlfunktionen infolge abredewidriger Benutzung der Software
- LG Frankenthal, 24.04.2002 - 5 O 27/01
- BayObLG, 06.08.2001 - 4Z BR 7/01
Wirksamkeit der Verfügungen des Insolvenzschuldners nach Genehmigung durch den …
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