Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BGH, 07.05.2021 - V ZR 299/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,11846
BGH, 07.05.2021 - V ZR 299/19 (https://dejure.org/2021,11846)
BGH, Entscheidung vom 07.05.2021 - V ZR 299/19 (https://dejure.org/2021,11846)
BGH, Entscheidung vom 07. Mai 2021 - V ZR 299/19 (https://dejure.org/2021,11846)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,11846) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Wohnungseigentumsanlage: Prozessführungsbefugnis eines Wohnungseigentümers für bereits vor dem 1. Dezember 2020 anhängige Verfahren bei Geltendmachung der sich aus dem gemeinschaftlichen Eigentum ergebenden Rechte; Anspruch eines Nachbarn auf Beseitigung der ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9a Abs 2 WoEigG, § 9b WoEigG, § 48 Abs 5 WoEigG, § 16 Abs 1 NachbG BW

  • IWW

    § 16 Abs. 1 Nr. 4 des Nachbarrechtsgesetzes für Baden-Württemberg (NRG BW), § ... 16 Abs. 1 Nr. 4 NRG BW, § 1004 Abs. 1 BGB, § 26 Abs. 1 Satz 2 NRG BW, § 10 Abs. 6 Satz 3 Halbsatz 1 WEG, § 10 Abs. 6 Satz 3 Halbsatz 2 WEG, Art. 18 Satz 1 WEMoG, § 9a Abs. 2 WEG, Verordnung (EU) 2016/679, § 10 Abs. 6 Satz 2 WEG, § 9a Abs. 2 Alt. 1 WEG, § 48 Abs. 5 WEG, § 10 Abs. 6 Satz 3 WEG, § 148 ZPO, § 265 ZPO, § 9b WEG, § 10 Abs. 6 Halbs. 2 WEG, § 10 Abs. 6 Satz 3 Halbs. 2 WEG, § 18 Abs. 1 WEG, § 16 Abs. 1 NRG BW, Artikel 10 des badischen AGBGB, § 16 NRG BW, § 26 Abs. 1 NRG BW, §§ 11 bis 18 NRG BW, § 16 Abs. 1 Nr. 4 oder 5 NRG BW, § 16 Abs. 1 Nr. 4 und 5 NRG BW, § 26 NRG BW, §§ 23, 25 NRG BW, § 16 Abs. 1 Nr. 5 NRG BW, § 16 Abs. 3 NRG BW, § 23 Abs. 1, § 25 Abs. 1 NRG BW, § 910 Abs. 1 BGB, Art. 124 EGBGB, § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 16 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe a NRG BW, §§ 905 ff. BGB, § 226 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Beseitigung der angepflanzten Gehölze als Anspruch eines Nachbarn bei Nichteinhaltung der Grenzabstände zu dem im gemeinschaftlichen Eigentum der Wohnungseigentümer stehenden Grundstück; Wegfall der Prozessführungsbefugnis eines Wohnungseigentümers

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    WEG §§ 9a Abs. 2, 48 Abs. 5; NRG BW § 16 Abs. 1
    Prozessführungsbefugnis eines Wohnungseigentümers aus gemeinschaftlichem Eigentum ergebender Rechte im Übergang zum neuen Recht, landesrechtlicher Anspruch auf Beseitigung von Gehölzen

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG § 9a Abs. 2, § 48 Abs. 5; NRG BW § 16 Abs. 1
    Grundsätzlich fortgeltende Prozessführungsbefugnis einzelnen Wohnungseigentümers bei vor dem 1. 12. 2020 anhängigem Verfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beseitigung der angepflanzten Gehölze als Anspruch eines Nachbarn bei Nichteinhaltung der Grenzabstände zu dem im gemeinschaftlichen Eigentum der Wohnungseigentümer stehenden Grundstück; Wegfall der Prozessführungsbefugnis eines Wohnungseigentümers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    WEMoG: Eigentümer bleibt in anhängigen Verfahren (zunächst) prozessfühungsbefugt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Auswirkungen von § 9a Abs. 2 WEG auf die Prozessführungsbefugnis eines Wohnungseigentümers für die bereits vor dem 1. Dezember 2020 anhängigen Verfahren

  • lto.de (Kurzinformation)

    Prozessführungsbefugnis: Unsicherheit nach WEG-Reform geklärt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Prozessführungsbefugnis eines Wohnungseigentümers - in Übergangsfällen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    § 9a Abs. 2 WEG und die Prozessführungsbefugnis eines Wohnungseigentümers für ...

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Einzelner Wohnungseigentümer in "Altverfahren" weiter prozessführungsbefugt - Einzelner Wohnungseigentümer in "Altverfahren" weiter prozessführungsbefugt

  • iurado.de (Kurzinformation)

    BGH kippt WEG-Reform: Prozessführungsbefugnis besteht wegen planwidriger Regelungslücke fort; § 48 Abs. 5 WEG

  • arber-seminare.de (Kurzinformation)

    Wohnungseigentumsrecht - Fortdauer der Prozessführungsbefugnis bei Unterlassungs- und Beseitigungsansprüchen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Prozessführungsbefugnis eines Wohnungseigentümers

  • haufe.de (Kurzinformation)

    WEG-Reform kippt Klagebefugnis einzelner Eigentümer in laufenden Verfahren nicht

  • haufe.de (Kurzinformation)

    WEG-Reform kippt Klagebefugnis einzelner Eigentümer in laufenden Verfahren nicht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Wegfall der Prozessführungsbefugnis bei vor dem 01.12.2020 anhängigen Verfahren einzelner Wohnungseigentümer

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    WEG: Prozessführungsbefugnis für Altverfahren des einzelnen Wohnungseigentümers bleibt grundsätzlich bestehen.

  • rechtstipp24.de (Kurzinformation)

    Darf ein einzelner Wohnungseigentümer klagen?

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Bei Altklagen von Wohnungseigentümergemeinschaften besteht Spielraum

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Prozessführungsbefugnis für vor dem 1.12.2020 anhängige Verfahren

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    WEMoG: Eigentümer bleibt in anhängigen Verfahren (zunächst) prozessführungsbefugt (IMR 2021, 284)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2021, 1170
  • MDR 2021, 803
  • NZM 2021, 561
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (80)Zitiert selbst (19)

  • BGH, 08.02.2013 - V ZR 56/12

    Nachbarschutz: Pflicht zum Mitbeheizen einer benachbarten Doppelhaushälfte

    Auszug aus BGH, 07.05.2021 - V ZR 299/19
    Daneben kommt eine allgemeine Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme aus dem Gesichtspunkt des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses nur zum Tragen, wenn ein über die gesetzlichen Regelungen hinausgehender billiger Ausgleich der widerstreitenden Interessen dringend geboten erscheint (vgl. Senat, Urteil vom 8. Februar 2013 - V ZR 56/12, NJW-RR 2013, 650 Rn. 6;… Urteil vom 20. September 2019 - V ZR 218/18, BGHZ 223, 155 Rn. 21).

    Soweit die Revision auf das vorinstanzliche Vorbringen der Beklagten verweist, die Bäume seien äußerst schmal und ein Schattenwurf sei aufgrund ihrer Lage nicht zu befürchten, geht das Berufungsgericht, dessen tatrichterliche Würdigung im Revisionsverfahren nur eingeschränkt nachprüfbar ist (vgl. Senat, Urteil vom 8. Februar 2013 - V ZR 56/12, NJW-RR 2013, 650 Rn. 8;… Urteil vom 13. Juli 2018 - V ZR 308/17, NJW-RR 2019, 78 Rn. 13), rechtsfehlerfrei davon aus, dass sich aus diesem Vorbringen ein zwingender Ausnahmefall nicht ergibt.

  • LG Frankfurt/Main, 11.02.2021 - 13 S 46/20

    Auch in 2er-Gemeinschaften muss der Verband gegen Veränderungen des …

    Auszug aus BGH, 07.05.2021 - V ZR 299/19
    Unabhängig davon, ob diese Annahme rechtlich zutreffend ist (kritisch Bruns, NZM 2020, 909, 911; Becker/Schneider, ZfIR 2020, 281, 298), lässt sich daraus nicht folgern, dass dem Gesetzgeber die mit dem umgekehrten Fall des Wegfalls der Prozessführungsbefugnis eines Wohnungseigentümers während eines laufenden Verfahrens verbundene Problematik bewusst war (…a.A. LG Frankfurt a.M., NJW 2021, 643 Rn. 13; BeckRS 2021, 1523 Rn. 19).

    Rn. 19 ee) Soweit darauf hingewiesen wird, dass die Veränderung der Verwaltungsstruktur der Wohnungseigentümergemeinschaft in anderen Bereichen dazu geführt habe, dass die Wohnungseigentümer Ansprüche, die nach altem Recht gegen den Verwalter oder die übrigen Wohnungseigentümer durchgesetzt werden konnten, nur noch gegen den Verband hätten (LG Frankfurt a.M., BeckRS 2021, 1523 Rn. 25), spricht auch dies nicht gegen eine planwidrige Regelungslücke für die hier zu beurteilende Konstellation.

  • BGH, 13.07.1956 - VI ZR 32/55

    Parteiänderung in der Berufungsinstanz

    Auszug aus BGH, 07.05.2021 - V ZR 299/19
    Der Unterschied zu den genannten Fällen liegt darin, dass dort der klagende Wohnungseigentümer auf die gesetzliche Änderung während eines laufenden Verfahrens prozessual mit einer Umstellung der Klage auf die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer reagieren kann (…vgl. Elzer in Skauradszun/Elzer/Hinz/Riecke, Die WEG-Reform, 2020, § 15 Rn. 2; zum Beklagtenwechsel im Berufungsverfahren vgl. BGH, Urteil vom 13. Juli 1956 - VI ZR 32/55, BGHZ 21, 285, 288 f.).

    Ihre Verweigerung wird im Hinblick auf die enge Verbindung, die die übrigen Wohnungseigentümer, der Verwalter bzw. die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu dem Rechtsstreit haben, aber regelmäßig mangels schutzwürdigen Interesses als missbräuchlich und damit unbeachtlich anzusehen sein (vgl. BGH, Urteil vom 13. Juli 1956 - VI ZR 32/55, BGHZ 21, 285, 289 sowie Senat…, Urteil vom 5. März 2010 - V ZR 62/09, NJW 2010, 2132 Rn. 10).

  • BVerfG, 12.11.2015 - 1 BvR 2961/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die rückwirkende Festsetzung von …

    Auszug aus BGH, 07.05.2021 - V ZR 299/19
    Rn. 17 Eine Begründung durch den Gesetzgeber wäre aber auch deswegen zu erwarten, weil § 9a Abs. 2 WEG für Verfahren, in denen ein Wohnungseigentümer vor Inkrafttreten der Vorschrift Klage erhoben hat und das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, bei einem Wegfall der Prozessführungsbefugnis eine so genannte unechte Rückwirkung (vgl. dazu BVerfG, NVwZ 2016, 300 Rn. 40 f.; BGH…, Beschluss vom 7. Mai 2015 - I ZR 171/10, NJW-RR 2015, 954 Rn. 18 mwN) entfalten würde.

    Regelungen mit unechter Rückwirkung sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zwar grundsätzlich zulässig (BVerfG, NVwZ 2016, 300 Rn. 40 mwN).

  • BGH, 24.01.2020 - V ZR 295/16

    Prozessführungsbefugnis hinsichtlich Sondereigentum bei Vergemeinschaftung vom …

    Auszug aus BGH, 07.05.2021 - V ZR 299/19
    Die Wohnungseigentümergemeinschaft konnte Beseitigungs- oder Unterlassungsansprüche wegen Störungen des Gemeinschaftseigentums zwar durch Mehrheitsbeschluss nach § 10 Abs. 6 Satz 3 Halbsatz 2 WEG aF an sich ziehen (gekorene Ausübungsbefugnis) und war dann allein zuständig für die gerichtliche Geltendmachung gegenüber dem Dritten (Senat, Urteil vom 24. Januar 2020 - V ZR 295/16, NJW-RR 2020, 894 Rn. 9 mwN).

    Der Annahme eines erheblichen Eingriffs kann nicht entgegengehalten werden, dass sich die Rechtslage nicht wesentlich geändert habe, da ein Wohnungseigentümer auch nach bisherigem Recht dem Risiko unterlag, dass die Klage durch Vergemeinschaftung des geltend gemachten Anspruchs unzulässig wird (zu den Rechtsfolgen der Vergemeinschaftung vgl. Senat, Urteil vom 24. Januar 2020 - V ZR 295/16, NJW-RR 2020, 894 Rn. 14 mwN).

  • BGH, 07.05.2015 - I ZR 171/10

    Noch keine Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum Erlaubnisvorbehalt für …

    Auszug aus BGH, 07.05.2021 - V ZR 299/19
    Rn. 17 Eine Begründung durch den Gesetzgeber wäre aber auch deswegen zu erwarten, weil § 9a Abs. 2 WEG für Verfahren, in denen ein Wohnungseigentümer vor Inkrafttreten der Vorschrift Klage erhoben hat und das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, bei einem Wegfall der Prozessführungsbefugnis eine so genannte unechte Rückwirkung (…vgl. dazu BVerfG, NVwZ 2016, 300 Rn. 40 f.; BGH, Beschluss vom 7. Mai 2015 - I ZR 171/10, NJW-RR 2015, 954 Rn. 18 mwN) entfalten würde.

    Für die Zulässigkeit unechter Rückwirkung von Regelungen ist maßgeblich eine Güterabwägung zwischen der Bedeutung des gesetzgeberischen Anliegens für das Gemeinwohl einerseits und dem Ausmaß des durch die Gesetzesänderung verursachten Vertrauensverlusts andererseits (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Mai 2015 - I ZR 171/10, NJW-RR 2015, 954 Rn. 20; BVerfGE 25, 142, 154).

  • BGH, 22.02.2019 - V ZR 136/18

    Nachbarrecht: Verjährung des Anspruchs des Grundstückseigentümers auf …

    Auszug aus BGH, 07.05.2021 - V ZR 299/19
    Nicht berechtigt wäre der Landesgesetzgeber allerdings, Inhalt und Umfang des Anspruchs wegen einer unmittelbar von § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB erfassten Eigentumsbeeinträchtigung abweichend vom Bürgerlichen Gesetzbuch zu regeln (vgl. Senat, Urteil vom 22. Februar 2019 - V ZR 136/18, NJW-RR 2019, 590 Rn. 21).
  • BGH, 20.09.2019 - V ZR 218/18

    Kein Anspruch auf Beseitigung von Birken auf dem Nachbargrundstück bei Einhaltung …

    Auszug aus BGH, 07.05.2021 - V ZR 299/19
    Daneben kommt eine allgemeine Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme aus dem Gesichtspunkt des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses nur zum Tragen, wenn ein über die gesetzlichen Regelungen hinausgehender billiger Ausgleich der widerstreitenden Interessen dringend geboten erscheint (vgl. Senat…, Urteil vom 8. Februar 2013 - V ZR 56/12, NJW-RR 2013, 650 Rn. 6; Urteil vom 20. September 2019 - V ZR 218/18, BGHZ 223, 155 Rn. 21).
  • BGH, 13.07.2018 - V ZR 308/17

    Anspruch eines Grundstückseigentümers gegen den Grundstücksnachbarn auf …

    Auszug aus BGH, 07.05.2021 - V ZR 299/19
    Soweit die Revision auf das vorinstanzliche Vorbringen der Beklagten verweist, die Bäume seien äußerst schmal und ein Schattenwurf sei aufgrund ihrer Lage nicht zu befürchten, geht das Berufungsgericht, dessen tatrichterliche Würdigung im Revisionsverfahren nur eingeschränkt nachprüfbar ist (vgl. Senat…, Urteil vom 8. Februar 2013 - V ZR 56/12, NJW-RR 2013, 650 Rn. 8; Urteil vom 13. Juli 2018 - V ZR 308/17, NJW-RR 2019, 78 Rn. 13), rechtsfehlerfrei davon aus, dass sich aus diesem Vorbringen ein zwingender Ausnahmefall nicht ergibt.
  • BGH, 04.03.2010 - V ZB 130/09

    Pflicht des Zustandsstörers zur Beseitigung einer Störung: Rückschnitt einer …

    Auszug aus BGH, 07.05.2021 - V ZR 299/19
    Rn. 41 5. Da dem Kläger bereits ein Beseitigungsanspruch aus § 16 Abs. 1 Nr. 4 NRG BW zusteht, hat das Berufungsgericht zu Recht offengelassen, ob daneben auch die Voraussetzungen des in § 1004 Abs. 1 BGB geregelten Beseitigungsanspruchs vorliegen, der eine - nicht schon durch die Unterschreitung eines bestimmten Grenzabstandes begründete (vgl. Senat…, Urteil vom 10. Juni 2005 - V ZR 251/04, ZMR 2013, 395 Rn. 12; Beschluss vom 4. März 2010 - V ZB 130/09, NJW-RR 2010, 807 Rn. 24;… Staudinger/Albrecht, BGB [2018], Art. 124 EGBGB Rn. 35;… a.A. Staudinger/Thole, BGB [2019], § 1004 Rn. 128 u. 198;… BeckOGK/Spohnheimer, BGB [01.02.2021], § 1004 Rn. 97) - Eigentumsbeeinträchtigung verlangt.
  • BGH, 10.07.2015 - V ZR 169/14

    Zweckwidrige Nutzung eines Ladens als Gaststätte in einer Wohnungseigentumsanlage

  • BGH, 10.06.2005 - V ZR 251/04

    Anspruch des Nachbarn auf Beseitigung bzw. Rückschnitt von Bäumen

  • BGH, 05.03.2010 - V ZR 62/09

    Wohnungseigentumsverfahren: Zulässigkeit eines Parteiwechsels bei Umstellung der …

  • OLG Karlsruhe, 07.05.2020 - 12 U 52/19

    Thujen-Bäume ohne Heckencharakter müssen Grenzabstand einhalten!

  • BGH, 28.05.2020 - I ZR 186/17

    BGH legt EuGH die Frage vor, ob Verbraucherschutzverbände befugt sind, Verstöße …

  • BGH, 26.10.2018 - V ZR 328/17

    Wohnungseigentum: Ausübungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft für auf …

  • BGH, 07.11.2019 - I ZR 42/19

    Sportwetten in Gaststätten

  • BVerfG, 21.01.1969 - 2 BvL 11/64

    Beamtenwitwe

  • AG Heidelberg, 05.01.2021 - 45 C 108/19

    Wohnungseigentum: Zulässigkeit einer Klage wegen Beseitigung der baulichen …

  • BGH, 11.11.2022 - V ZR 213/21

    Prozessführungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Geltendmachung von …

    Mit ihr hat der Gesetzgeber das bisher geltende Konzept aufgegeben, das unterschieden hat zwischen der geborenen Ausübungs- bzw. Wahrnehmungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft und der gekorenen Ausübungs- bzw. Wahrnehmungsbefugnis, die einen Beschluss der Wohnungseigentümer voraussetzt (Senat, Urteil vom 7. Mai 2021 - V ZR 299/19, WuM 2021, 392 Rn. 6; BT-Drucks. 19/18791 S. 46).

    Rn. 26 bb) Diese Gesetzesänderung führt nicht zu einem Entfallen der Prozessführungsbefugnis der Klägerin, ohne dass es auf die für Übergangsfälle aufgestellten Grundsätze ankommt (vgl. dazu Senat, Urteil vom 7. Mai 2021 - V ZR 299/19, WuM 2021, 392 Rn. 12 ff.).

  • BGH, 17.03.2023 - V ZR 140/22

    BGH bejaht "Beschlusszwang" für bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums …

    Rn. 7 1. Zutreffend ist das Berufungsgericht von der im hier gegebenen Übergangsfall fortbestehenden Prozessführungsbefugnis der Klägerin in Anwendung des Rechtsgedankens des § 48 Abs. 5 WEG ausgegangen (vgl. Senat, Urteil vom 7. Mai 2021 - V ZR 299/19, NJW-RR 2021, 1170 Rn. 5 ff.).
  • BGH, 11.06.2021 - V ZR 41/19

    Wohnungseigentum: Geltendmachung von Unterlassungs- oder Beseitigungsansprüchen …

    Die Neufassung des § 9a Abs. 2 WEG ist auch im Revisionsverfahren zu beachten (vgl. Senat, Urteil vom 7. Mai 2021 - V ZR 299/19, juris Rn. 6).

    Rn. 7 b) Allerdings hat der Senat im Hinblick auf das Übergangsrecht entschieden, dass in den vor dem 1. Dezember 2020 bei Gericht anhängigen Verfahren eine bestehende Prozessführungsbefugnis eines einzelnen Wohnungseigentümers über diesen Zeitpunkt hinaus in Anwendung des Rechtsgedankens des § 48 Abs. 5 WEG fortgelten kann (näher Senat, Urteil vom 7. Mai 2021 - V ZR 299/19, juris Rn. 12 ff.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht