Rechtsprechung
| BGH, 09.07.2021 - V ZR 30/20, NJW-RR 2021 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Grundstücksübertragungsvertrag mit Pflegevereinbarung unter Geschwistern: Wegfall der Geschäftsgrundlage bei Zerrüttung der Beziehung
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 3
Überlassungsvertrag; Wegfall der Geschäftsgrundlage - Wolters Kluwer
Übertragungsvertrag über ein Grundstück mit Pflegevereinbarung unter Geschwistern; Heillose Zerrütung des Vertrauensverhältnisses zwischen Übertragenden und dem Übernehmenden
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 313 Abs. 1 ; BGB § 313 Abs. Abs. 3
Bei einem Übertragungsvertrag mit Pflegevereinbarung unter Geschwistern ist die dauerhafte, von gegenseitigem Vertrauen der Parteien getragene Beziehung im Zweifel Geschäftsgrundlage des Vertrags. Ist das Verhältnis zwischen dem Übertragenden und dem Übernehmenden ... - rechtsportal.de
BGB § 313 Abs. 1 ; BGB § 313 Abs. Abs. 3
Übertragungsvertrag über ein Grundstück mit Pflegevereinbarung unter Geschwistern; Heillose Zerrütung des Vertrauensverhältnisses zwischen Übertragenden und dem Übernehmenden - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Übertragungsvertrag mit Pflegevereinbarung unter Geschwistern - und der spätere Geschwisterstreit
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Notarieller Vertrag: Haus gegen Pflege - Nach heftigen Konflikten verlangt der ehemalige Eigentümer von der Schwester das Haus zurück
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Gegenseitiges Vertrauen als Geschäftsgrundlage für einen Übertragunsvertrag mit Pflegevereinbarung unter Geschwistern
- anwalt.de (Kurzinformation)
Immobilie übergeben - kann Rückgabe verlangt werden?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Geschäftsgrundlage bei Grundstücksübertragung gegen Wohnrecht und Pflege
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Bei Vertrag zur Übertragung einer Immobilie mit Pflegevereinbarung unter Geschwistern ist dauerhaftes, gegenseitiges Vertrauen Geschäftsgrundlage - Mögliche Rückübertragung des Eigentums bei heilloser Zerrüttung der Geschwisterbeziehung
Besprechungen u.ä. (3)
- Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)
Anwendung des § 313 BGB auf einen Übertragungsvertrag mit Pflegevereinbarung unter Geschwistern
- heckschen-vandeloo.de (Entscheidungsbesprechung)
Wegfall der Geschäftsgrundlage bei Grundstücksübertragungsvertrag mit Pflegeversicherung
- examensgerecht.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Haus gegen Pflege | § 313 BGB, ergänzende Vertragsauslegung, Grober Undank, Rücktritt, Schenkung, Störung der Geschäftsgrundlage, Überlassungsvertrag
Verfahrensgang
- LG Hagen, 18.07.2017 - 4 O 314/14
- OLG Hamm, 17.01.2019 - 22 U 97/17
- BGH, 09.07.2020 - V ZR 30/20
- BGH, 09.07.2021 - V ZR 30/20, NJW-RR 2021
- OLG Hamm, 19.12.2022 - 22 U 97/17
- BGH - V ZR 30/20 (anhängig)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2021, 1382
- MDR 2021, 1526
- DNotZ 2022, 290
- NZM 2022, 307
- FamRZ 2021, 1846
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (11)
- BGH, 23.09.1994 - V ZR 113/93
Störungen bei der Abwicklung eines Übergabevertrages
Auszug aus BGH, 09.07.2021 - V ZR 30/20
Dass bei dem Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Grundstücksübertragungsvertrags mit Wohnrechtsgewährung und Pflegeverpflichtung ein Rückübertragungsanspruch besteht, wenn eine Vertragsanpassung nicht möglich ist, hat der Senat im Übrigen auch unter Geltung des alten Rechts angenommen (vgl. Urteil vom 24. Oktober 2003 - V ZR 24/03, NJW-RR 2004, 229, 230 und Urteil vom 23. September 1994 - V ZR 113/93, NJW-RR 1995, 77, 78).Als eine solche vorrangige Vertragsanpassung könnte eine Zahlung in Geld durch die Beklagte anstelle der Sach- und Dienstleistungen in Betracht kommen, entweder in Form einer Rentenzahlung, wenn sie gesichert ist (vgl. Senat, Urteil vom 20. März 1981 - V ZR 152/79, WM 1981, 657; Urteil vom 23. September 1994 - V ZR 113/93, NJW-RR 1995, 77, 78; Urteil vom 1. Februar 2002 - V ZR 61/01, NJW-RR 2002, 853, 854; zur Sicherung einer Leibrente durch Reallast vgl. BayObLG, DNotZ 1980, 94, 95), oder in Form eines Kapitalbetrags, was die Zahlung eines "nachträglichen Kaufpreises" bedeuten würde.
Rn. 16 Sollte eine Vertragsanpassung in Form von Geldleistungen nicht möglich bzw. dem Kläger wegen der finanziellen Verhältnisse der Beklagten nicht zumutbar sein, könnte er die Rückübertragung des zugewendeten Eigentums an dem Hausgrundstück von der Beklagten verlangen (§ 313 Abs. 3 BGB; vgl. auch Senat, Urteil vom 23. September 1994 - V ZR 113/93, NJW-RR 1995, 77, 78 mwN).
Das bedeutete nicht die Entstehung eines Rückgewährschuldverhältnisses nach § 346 BGB (§ 313 Abs. 3 Satz 1 BGB), sondern, weil der Vertrag wegen der Pflegeverpflichtung Elemente eines Dauerschuldverhältnisses enthält (§ 313 Abs. 3 Satz 2 BGB), die Auflösung des Vertrags mit Wirkung ex nunc mit der Folge, dass die Beklagte das Grundstück zurückzuübertragen hätte und von ihrer Pflegeverpflichtung befreit würde (vgl. Senat, Urteil vom 23. September 1994 - V ZR 113/93, aaO).
- BGH, 01.02.2002 - V ZR 61/01
Pflege - Zur Beweislast für die Unzumutbarkeit von Pflegeleistungen
Auszug aus BGH, 09.07.2021 - V ZR 30/20
Ist Grundlage des Anspruchs des Klägers auf Rückübertragung aber nicht die Nicht- oder Schlechtleistung der Pflege, sondern die Unzumutbarkeit der persönlichen Leistungen durch die Beklagte, bestimmt sich die Frage, ob ein Anspruch auf Rückübertragung des Grundstücks besteht, nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 Abs. 3 BGB (vgl. auch Senat, Urteil vom 1. Februar 2002 - V ZR 61/01, NJW-RR 2002, 853, 854).Als eine solche vorrangige Vertragsanpassung könnte eine Zahlung in Geld durch die Beklagte anstelle der Sach- und Dienstleistungen in Betracht kommen, entweder in Form einer Rentenzahlung, wenn sie gesichert ist (vgl. Senat, Urteil vom 20. März 1981 - V ZR 152/79, WM 1981, 657; Urteil vom 23. September 1994 - V ZR 113/93, NJW-RR 1995, 77, 78; Urteil vom 1. Februar 2002 - V ZR 61/01, NJW-RR 2002, 853, 854; zur Sicherung einer Leibrente durch Reallast vgl. BayObLG, DNotZ 1980, 94, 95), oder in Form eines Kapitalbetrags, was die Zahlung eines "nachträglichen Kaufpreises" bedeuten würde.
- BGH, 17.05.2018 - VII ZR 157/17
Bauvertrag zwischen Bauunternehmer und Bauträger: Anspruch des Bauunternehmers …
Auszug aus BGH, 09.07.2021 - V ZR 30/20
Zwar hat diese Vorrang vor den Regelungen über die Störung der Geschäftsgrundlage (vgl. BGH, Urteil vom 17. Mai 2018 - VII ZR 157/17, NJW 2018, 2469 Rn. 36 mwN).
- BGH, 23.05.2014 - V ZR 208/12
Geschäftsgrundlage eines Erbbaurechtsvertrages: Störung des …
Auszug aus BGH, 09.07.2021 - V ZR 30/20
Richtig ist zwar, dass für die Berücksichtigung des Wegfalls der Geschäftsgrundlage kein Raum ist, wenn sich damit ein Risiko verwirklicht hat, das nach der vertraglichen Regelung in den Risikobereich der betroffenen Partei fällt (vgl. Senat, Urteil vom 23. Mai 2014 - V ZR 208/12, NJW 2014, 3439 Rn. 22; Urteil vom 1. Juni 1979 - V ZR 80/77, BGHZ 74, 370, 373; BGH, Urteil vom 25. Februar 1993 - VII ZR 24/92, BGHZ 121, 378, 392). - BGH, 01.06.1979 - V ZR 80/77
Risiko der Bebaubarkeit von Bauerwartungsland
Auszug aus BGH, 09.07.2021 - V ZR 30/20
Richtig ist zwar, dass für die Berücksichtigung des Wegfalls der Geschäftsgrundlage kein Raum ist, wenn sich damit ein Risiko verwirklicht hat, das nach der vertraglichen Regelung in den Risikobereich der betroffenen Partei fällt (vgl. Senat…, Urteil vom 23. Mai 2014 - V ZR 208/12, NJW 2014, 3439 Rn. 22; Urteil vom 1. Juni 1979 - V ZR 80/77, BGHZ 74, 370, 373; BGH, Urteil vom 25. Februar 1993 - VII ZR 24/92, BGHZ 121, 378, 392). - BGH, 11.04.2000 - X ZR 246/98
Rückabwicklung eines Grundstücksübertragungsvertrages mit Wohnrecht und …
Auszug aus BGH, 09.07.2021 - V ZR 30/20
Soweit das Berufungsgericht zur Begründung seiner Rechtsansicht auf Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verweist (vgl. BGH, Urteil vom 11. April 2000 - X ZR 246/98, juris Rn. 33), übersieht es, dass diese zu der früheren Rechtslage ergangen ist. - BGH, 25.02.1993 - VII ZR 24/92
Rechtsfolgen nach DDR-Vertragsgesetz bei Stillegung von Produktionsanlagen
Auszug aus BGH, 09.07.2021 - V ZR 30/20
Richtig ist zwar, dass für die Berücksichtigung des Wegfalls der Geschäftsgrundlage kein Raum ist, wenn sich damit ein Risiko verwirklicht hat, das nach der vertraglichen Regelung in den Risikobereich der betroffenen Partei fällt (vgl. Senat…, Urteil vom 23. Mai 2014 - V ZR 208/12, NJW 2014, 3439 Rn. 22; Urteil vom 1. Juni 1979 - V ZR 80/77, BGHZ 74, 370, 373; BGH, Urteil vom 25. Februar 1993 - VII ZR 24/92, BGHZ 121, 378, 392). - BGH, 12.06.1987 - V ZR 91/86
Zulässiger Inhalt eines Erbbaurechts; Risiko der Bebaubarkeit
Auszug aus BGH, 09.07.2021 - V ZR 30/20
Die Auflösung des Vertrags hat durch Rücktritt oder Kündigung zu erfolgen, je nachdem, ob das Schuldverhältnis rückwirkend oder - wie etwa ein Dauerschuldverhältnis - nur für die Zukunft beseitigt werden kann (vgl. BT-Drucks. 14/6040 S. 176 unter Hinweis auf Senat, Urteil vom 12. Juni 1987 - V ZR 91/86, BGHZ 101, 143, 150). - BGH, 08.11.2002 - V ZR 398/01
Geschäftsgrundlage von Zuwendungen der Eltern an verheiratete Kinder
Auszug aus BGH, 09.07.2021 - V ZR 30/20
Für die Umstände, auf die die Anwendung der Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage gestützt werden soll, trägt zwar derjenige die Darlegungs- und Beweislast, der sich darauf beruft (vgl. Senat, Urteil vom 8. November 2002 - V ZR 398/01, NJW 2003, 510). - BGH, 24.10.2003 - V ZR 24/03
Einrede des nichterfüllten Vertrages bei Geltendmachung eines …
Auszug aus BGH, 09.07.2021 - V ZR 30/20
Dass bei dem Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Grundstücksübertragungsvertrags mit Wohnrechtsgewährung und Pflegeverpflichtung ein Rückübertragungsanspruch besteht, wenn eine Vertragsanpassung nicht möglich ist, hat der Senat im Übrigen auch unter Geltung des alten Rechts angenommen (vgl. Urteil vom 24. Oktober 2003 - V ZR 24/03, NJW-RR 2004, 229, 230 und Urteil vom 23. September 1994 - V ZR 113/93, NJW-RR 1995, 77, 78). - BGH, 20.03.1981 - V ZR 152/79
Zum Wegfall der Geschäftsgrundlage bei Versorgungsabreden
- BGH, 21.01.2022 - V ZR 233/20
Nießbrauch: Kündigung bei Nichtzahlung des vereinbarten wiederkehrenden Entgelts
Rn. 20 bb) Anders liegt es indessen, wenn in dem Bestellungsvertrag - wie hier - eine Verpflichtung des Berechtigten zur Zahlung eines laufendenden Entgelts vereinbart ist; in diesem Fall enthält das Kausalverhältnis Elemente eines Dauerschuldverhältnisses (vgl. Senat, Urteil vom 20. September 1974 - V ZR 44/73, NJW 1974, 2123 f.; zur lebenslangen Pflegeverpflichtung als Gegenleistung für die Übertragung eines Grundstücks vgl. Senat, Urteil vom 9. Juli 2021 - V ZR 30/20, FamRZ 2021, 1846 Rn. 16; zum Hofübergabevertrag vgl. BGH…, Urteil vom 8. Dezember 2015 - X ZR 98/13, BGHZ 208, 154 Rn. 24).Rn. 21 c) Bei der Verletzung von Pflichten aus einem Dauerschuldverhältnis geht die Kündigung gemäß § 314 BGB dem Rücktritt gemäß § 323 Abs. 1 BGB regelmäßig - und so auch hier - vor (vgl. BT-Drucks. 14/040 S. 177; BGH, Urteil vom 11. Februar 1981 - VIII ZR 312/79, NJW 1981, 1264, 1265;… Urteil vom 8. Dezember 2015 - X ZR 98/13, BGHZ 208, 154 Rn. 23 f.; vgl. auch Senat, Urteil vom 9. Juli 2021 - V ZR 30/20, FamRZ 2021, 1846 Rn. 16 zu § 313 Abs. 3 BGB).
- OLG Hamm, 19.12.2022 - 22 U 97/17
Wegfall der Geschäftsgrundlage; Grundstücksübertragung; Pflegeverpflichtung
Rn. 8 Auf die hiergegen eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 9. Juli 2021 - V ZR 30/20 - das Urteil des Senats insoweit aufgehoben, als die Berufung hinsichtlich des Hilfsantrags (Rückauflassung und Zustimmung zur Eigentumsübertragung) zurückgewiesen worden ist und die Sache in diesem Umfang zur neuen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.Rn. 20 Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 9. Juli 2021 - V ZR 30/20 (im Folgenden Revisionsurteil) - ist für das vorliegende Verfahren gemäß § 563 Abs. 2 ZPO zugrunde zu legen, dass ein Anspruch auf Rückübertragung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage des Grundstücksübertragungsvertrags mit Pflegeverpflichtung dann in Betracht kommt, wenn das Verhältnis zwischen dem Übertragenden und dem Übernehmenden "heillos zerrüttet" ist.
Folge ist, dass die Beklagte an den Kläger das Grundstück zurückzuübertragen hat und von ihrer Pflegeverpflichtung befreit wird (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juli 2021 - V ZR 30/20 -, Rn. 16, juris).
- OLG Frankfurt, 29.04.2024 - 23 U 86/23
Ausgleichszahlung wegen realisierter Mindermengen bei Entsorgung von …
Für die Berücksichtigung des Wegfalls der Geschäftsgrundlage ist kein Raum, wenn sich damit ein Risiko verwirklicht hat, das nach der vertraglichen Regelung in den Risikobereich der betroffenen Partei fällt (vgl. BGH, Urteil vom 09.07.2021 V ZR 30/20, Rn.9).
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Rechtsprechung
| BGH, 09.07.2020 - V ZR 30/20 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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Frist für Rechtsmitteleinlegung bei teilweiser Ablehnung des Prozesskostenhilfeantrags und Weiterverfolgung des gesamten Rechtsmittels
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 234 Abs 1 S 1 ZPO, § 234 Abs 2 ZPO
Frist für Rechtsmitteleinlegung bei teilweiser Ablehnung des Prozesskostenhilfeantrags und Weiterverfolgung des gesamten Rechtsmittels - IWW
- Wolters Kluwer
Nachholen der versäumten Rechtsmitteleinlegung nach Ablauf der der Partei zustehenden Überlegungsfrist von drei bis vier Tagen und innerhalb der anschließend beginnenden Zweiwochenfrist; Prozesskostenhilfeantrag für ein dem Anwaltszwang unterliegendes ...
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- rechtsportal.de
ZPO § 234 Abs. 1 S. 1; ZPO § 234 Abs. 2
Nachholen der versäumten Rechtsmitteleinlegung nach Ablauf der der Partei zustehenden Überlegungsfrist von drei bis vier Tagen und innerhalb der anschließend beginnenden Zweiwochenfrist; Prozesskostenhilfeantrag für ein dem Anwaltszwang unterliegendes ... - datenbank.nwb.de
Frist für Rechtsmitteleinlegung bei teilweiser Ablehnung des Prozesskostenhilfeantrags und Weiterverfolgung des gesamten Rechtsmittels
- ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Wiedereinsetzung gegen versäumte Rechtsmitteleinlegung "auf eigene Faust" - Wiedereinsetzung gegen versäumte Rechtsmitteleinlegung "auf eigene Faust"
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 2021, 242
- MDR 2020, 1233
- MDR 2020, 1269
- FamRZ 2020, 1749
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (12)
- BGH, 27.08.2019 - VI ZB 32/18
Beseitigung in einem dem Anwaltszwang unterliegenden Verfahren des der …
Auszug aus BGH, 09.07.2020 - V ZR 30/20
Will eine Partei, deren Prozesskostenhilfeantrag für ein dem Anwaltszwang unterliegendes Rechtsmittelverfahren teilweise abgelehnt wurde, das Rechtsmittel auch insoweit einreichen, muss sie in dem Fall, dass ihr noch kein Rechtsanwalt beigeordnet worden ist, nach Ablauf der ihr zustehenden Überlegungsfrist von drei bis vier Tagen und innerhalb der anschließend beginnenden Zweiwochenfrist des § 234 Abs. 1 Satz 1 ZPO die versäumte Rechtsmitteleinlegung nachholen und Wiedereinsetzung in die versäumte Frist beantragen (Abgrenzung zu BGH, Beschluss vom 27. August 2019 - VI ZB 32/18, NJW 2019, 3727).In einem dem Anwaltszwang unterliegenden Verfahren wird das der Rechtsverfolgung entgegenstehende Hindernis erst beseitigt, wenn der Partei nicht nur Prozesskostenhilfe bewilligt, sondern darüber hinaus auch ein Rechtsanwalt beigeordnet worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 27. August 2019 - VI ZB 32/18, NJW 2019, 3727 Rn. 5).
- BGH, 09.01.1985 - IVb ZB 142/84
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen Versäumung der Berufungsfrist …
Auszug aus BGH, 09.07.2020 - V ZR 30/20
Sofern für die Partei nicht erkennbar ist, dass ihr Antrag keinen Erfolg haben wird (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 12. Juni 2001 - XI ZR 161/01, BGHZ 148, 66, 69;… Beschluss vom 31. Januar 2007 - XII ZB 207/06, NJW-RR 2007, 793 Rn. 5;… Beschluss vom 25. März 2015 - XII ZB 96/14, FamRZ 2015, 1103 Rn. 5), entfällt das Hindernis nicht vor der Bekanntgabe der Entscheidung des Gerichts über den Prozesskostenhilfeantrag (vgl. grundlegend BGH, Beschluss vom 9. Januar 1985 - IVb ZB 142/84, VersR 1985, 271, 272; Beschluss vom 2. Dezember 1952 - VI ZR 2/52, MDR 1953, 163).Das gilt auch dann, wenn das Gericht nicht die Bedürftigkeit der Partei, sondern die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung verneint hat (st. Rspr., vgl. eingehend BGH, Beschluss vom 9. Januar 1985 - IVb ZB 142/84, VersR 1985, 271, 272; Beschluss vom 19. Juli 2007 - IX ZB 86/07, MDR 2008, 99 jeweils mwN).
- BGH, 12.06.2001 - XI ZR 161/01
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Ablehnung eines …
Auszug aus BGH, 09.07.2020 - V ZR 30/20
Sofern für die Partei nicht erkennbar ist, dass ihr Antrag keinen Erfolg haben wird (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 12. Juni 2001 - XI ZR 161/01, BGHZ 148, 66, 69;… Beschluss vom 31. Januar 2007 - XII ZB 207/06, NJW-RR 2007, 793 Rn. 5;… Beschluss vom 25. März 2015 - XII ZB 96/14, FamRZ 2015, 1103 Rn. 5), entfällt das Hindernis nicht vor der Bekanntgabe der Entscheidung des Gerichts über den Prozesskostenhilfeantrag (vgl. grundlegend BGH, Beschluss vom 9. Januar 1985 - IVb ZB 142/84, VersR 1985, 271, 272; Beschluss vom 2. Dezember 1952 - VI ZR 2/52, MDR 1953, 163).
- BGH, 31.01.2007 - XII ZB 207/06
Beginn der Wiedereinsetzungsfrist bei Versäumung einer Frist wegen Bedürftigkeit …
Auszug aus BGH, 09.07.2020 - V ZR 30/20
Sofern für die Partei nicht erkennbar ist, dass ihr Antrag keinen Erfolg haben wird (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 12. Juni 2001 - XI ZR 161/01, BGHZ 148, 66, 69; Beschluss vom 31. Januar 2007 - XII ZB 207/06, NJW-RR 2007, 793 Rn. 5;… Beschluss vom 25. März 2015 - XII ZB 96/14, FamRZ 2015, 1103 Rn. 5), entfällt das Hindernis nicht vor der Bekanntgabe der Entscheidung des Gerichts über den Prozesskostenhilfeantrag (vgl. grundlegend BGH, Beschluss vom 9. Januar 1985 - IVb ZB 142/84, VersR 1985, 271, 272; Beschluss vom 2. Dezember 1952 - VI ZR 2/52, MDR 1953, 163). - BGH, 19.07.2007 - IX ZB 86/07
Wiedereinsetzungsfrist bei Zurückweisung eines Prozesskostenhilfegesuchs für die …
Auszug aus BGH, 09.07.2020 - V ZR 30/20
Das gilt auch dann, wenn das Gericht nicht die Bedürftigkeit der Partei, sondern die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung verneint hat (st. Rspr., vgl. eingehend BGH, Beschluss vom 9. Januar 1985 - IVb ZB 142/84, VersR 1985, 271, 272; Beschluss vom 19. Juli 2007 - IX ZB 86/07, MDR 2008, 99 jeweils mwN). - BGH, 25.03.2015 - XII ZB 96/14
Wiedereinsetzungsantrag bei Versäumung der Rechtsbeschwerdebegründungsfrist in …
Auszug aus BGH, 09.07.2020 - V ZR 30/20
Sofern für die Partei nicht erkennbar ist, dass ihr Antrag keinen Erfolg haben wird (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 12. Juni 2001 - XI ZR 161/01, BGHZ 148, 66, 69;… Beschluss vom 31. Januar 2007 - XII ZB 207/06, NJW-RR 2007, 793 Rn. 5; Beschluss vom 25. März 2015 - XII ZB 96/14, FamRZ 2015, 1103 Rn. 5), entfällt das Hindernis nicht vor der Bekanntgabe der Entscheidung des Gerichts über den Prozesskostenhilfeantrag (vgl. grundlegend BGH, Beschluss vom 9. Januar 1985 - IVb ZB 142/84, VersR 1985, 271, 272; Beschluss vom 2. Dezember 1952 - VI ZR 2/52, MDR 1953, 163). - BGH, 16.12.1992 - XII ZB 142/92
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Beginn der Wiedereinsetzungsfrist bei …
Auszug aus BGH, 09.07.2020 - V ZR 30/20
Ihr steht dann die Rechtsmittelbegründungsfrist für die Prüfung der Frage zur Verfügung, ob sie das Rechtsmittel in vollem Umfang durchführt oder auf den Umfang der Prozesskostenhilfe beschränkt (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Mai 1994 - XII ZB 75/94, FamRZ 1995, 34; Beschluss vom 16. Dezember 1992 - XII ZB 142/92, NJW-RR 1993, 451, 452; Beschluss vom 25. Juni 1963 - VI ZB 5/63, NJW 1963, 1780). - BGH, 31.01.1978 - VI ZB 7/77
Beantragung des Armenrechts zur Durchführung der Berufung - Zustellung des …
Auszug aus BGH, 09.07.2020 - V ZR 30/20
Dies findet seinen Grund darin, dass die Prüfung der Frage, ob der Rechtsstreit infolge der Versagung von Prozesskostenhilfe auf eigene Kosten in der Rechtsmittelinstanz durchgeführt werden soll, wegen des damit verbundenen offensichtlichen Risikos eine gründlichere und daher auch zeitaufwendigere Beurteilung der Erfolgsaussicht erfordert als der Entschluss, nach der Bewilligung von Prozesskostenhilfe und daher nach wesentlicher Verringerung der Gefahr einer Kostenbelastung das Rechtsmittel einzulegen (BGH, Beschluss vom 31. Januar 1978 - VI ZB 7/77, NJW 1978, 1920). - BGH, 25.05.1994 - XII ZB 75/94
Beginn der Frist zur Anbringung des Wiedereinsetzungsantrages nach Bewilligung …
Auszug aus BGH, 09.07.2020 - V ZR 30/20
Ihr steht dann die Rechtsmittelbegründungsfrist für die Prüfung der Frage zur Verfügung, ob sie das Rechtsmittel in vollem Umfang durchführt oder auf den Umfang der Prozesskostenhilfe beschränkt (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Mai 1994 - XII ZB 75/94, FamRZ 1995, 34; Beschluss vom 16. Dezember 1992 - XII ZB 142/92, NJW-RR 1993, 451, 452; Beschluss vom 25. Juni 1963 - VI ZB 5/63, NJW 1963, 1780). - BGH, 20.11.1952 - VI ZR 2/52
Auszug aus BGH, 09.07.2020 - V ZR 30/20
Sofern für die Partei nicht erkennbar ist, dass ihr Antrag keinen Erfolg haben wird (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 12. Juni 2001 - XI ZR 161/01, BGHZ 148, 66, 69;… Beschluss vom 31. Januar 2007 - XII ZB 207/06, NJW-RR 2007, 793 Rn. 5;… Beschluss vom 25. März 2015 - XII ZB 96/14, FamRZ 2015, 1103 Rn. 5), entfällt das Hindernis nicht vor der Bekanntgabe der Entscheidung des Gerichts über den Prozesskostenhilfeantrag (vgl. grundlegend BGH, Beschluss vom 9. Januar 1985 - IVb ZB 142/84, VersR 1985, 271, 272; Beschluss vom 2. Dezember 1952 - VI ZR 2/52, MDR 1953, 163). - BGH, 25.06.1963 - VI ZB 5/63
- BGH, 02.12.1952 - VI ZB 2/52
- BGH, 09.03.2021 - VIII ZB 1/21
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Berufungsfristversäumung bei …
20 Die Wiedereinsetzungsfrist (§ 234 Abs. 1 ZPO) beginnt auch dann, wenn das Gericht - wie vorliegend - die Ablehnung der Prozesskostenhilfe nicht auf die fehlende Bedürftigkeit der Partei stützt, sondern die Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung verneint, grundsätzlich nicht vor der Bekanntgabe der Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag (…im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 9. Januar 1985 - IVb ZB 142/84, juris Rn. 8 f. und vom 9. Juli 2020 - V ZR 30/20, NJW 2021, 242 Rn. 6).Erst dann liegt eine vollständige Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag der bedürftigen Partei vor, die das der Rechtsverfolgung oder -verteidigung entgegenstehende Hindernis der Mittellosigkeit beseitigt (vgl. BGH, Urteil vom 22. März 2001 - IX ZR 407/98, NJW 2001, 2545 unter III 2 a; Beschlüsse vom 17. Juni 2004 - IX ZB 208/03, NJW 2004, 2902 unter III 2 c;… vom 27. August 2019 - VI ZB 32/18, NJW 2019, 3727 Rn. 5; vom 9. Juli 2020 - V ZR 30/20, NJW 2021, 242 Rn. 5).
Das gilt auch dann, wenn das Gericht - wie hier - nicht die Bedürftigkeit der Partei, sondern die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung verneint hat (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Januar 1985 - IVb ZB 142/84, aaO Rn. 8 f.; vom 9. Juli 2020 - V ZR 30/20, NJW 2021, 242 Rn. 6).
- BVerwG, 16.12.2024 - 3 B 14.23
Revisionszulassung; Wegfall Hindernis Rechtsverfolgung; Wiedereinsetzung in …
Das Revisionsverfahren kann dem Bundesverwaltungsgericht voraussichtlich Gelegenheit zur Klärung der Frage geben, ob das der Rechtsverfolgung entgegenstehende Hindernis gemäß § 60 Abs. 2 Satz 1 VwGO bei Mittellosigkeit und einem dem Anwaltszwang unterliegenden Verfahren erst weggefallen ist, wenn der Partei nicht nur Prozesskostenhilfe bewilligt, sondern auch ein Rechtsanwalt beigeordnet worden ist (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 4. April 2014 - 5 B 102.13 - juris Rn. 7;… abweichend zu § 234 Abs. 2 ZPO: BGH, Beschlüsse vom 27. August 2019 - VI ZB 32/18 - NJW 2019, 3727 Rn. 5 m. w. N. und vom 9. Juli 2020 - V ZR 30/20 - NJW 2021, 242 Rn. 5 ). - BVerfG, 02.07.2024 - 1 BvR 1543/23
Nichtannahme einer unzulässigen, da verfristeten Verfassungsbeschwerde - …
Rn. 2 Eine Partei, die um Prozesskostenhilfe nachsucht, ist bei noch laufendem Prozesskostenhilfeverfahren schuldlos verhindert, die Rechtsmittelfrist einzuhalten, wenn sie Anlass hat, auf die Bewilligung von Prozesskostenhilfe zu vertrauen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juli 2020 - V ZR 30/20 -, NJW 2021, S. 242 ; BGH…, Beschluss vom 16. Februar 2023 - V ZA 22/22 -, juris, Rn. 4).
- OVG Berlin-Brandenburg, 03.02.2026 - 3 A 7.25
Entschädigungsklage; isoliertes Prozesskostenhilfeverfahren als …
Denn abgesehen davon, dass eine Wiedereinsetzung in die Ausschlussfrist des § 198 Abs. 5 Satz 2 GVG - wie ausgeführt - nach einhelliger höchstrichterlicher und obergerichtlicher Rechtsprechung nicht in Betracht kommt, geht es hier nicht darum, ob der Kläger allein schon durch die Bewilligung von Prozesskostenhilfe in die Lage versetzt wurde, einen Rechtsanwalt mit der Klageerhebung zu beauftragen (…so BVerwG, Beschlüsse vom 28. Januar 2004 - 6 PKH 15/03 - juris Rn. 5 …und vom 4. April 2014 - 5 B 102/13 - juris Rn. 7;… anders BGH, Beschlüsse vom 9. März 2021 - VIII ZB 1/21 - juris Rn. 15, vom 9. Juli 2020 - V ZR 30/20 - juris Rn. 5…, vom 27. August 2019 - VI ZB 32/18 - juris Rn. 5 …und vom 16. Januar 2014 - XII ZB 571/12 - juris Rn. 11), sondern allein darum, dass es ihm oblag, zeitnah einen vertretungsbereiten Rechtsanwalt zu benennen oder einen Antrag nach § 121 Abs. 5 VwGO zu stellen. - BGH, 16.02.2023 - V ZA 22/22
Zurückweisung des Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das …
Wird Prozesskostenhilfe versagt, bleibt der Partei nach der Bekanntgabe der Entscheidung noch eine Zeit von drei bis vier Tagen für die Überlegung, ob sie das Rechtsmittel auf eigene Kosten durchführen will (vgl. zum Ganzen Senat, Beschluss vom 9. Juli 2020 - V ZR 30/20, NJW 2021, 242 Rn. 5 f.). - LAG Rheinland-Pfalz, 06.10.2022 - 2 Sa 71/21
Annahmeverzugsvergütung - Arbeitsaufforderung - Leistungswille
Zudem wird in einem dem Anwaltszwang unterliegenden Verfahren - wie dem Berufungsverfahren (§ 11 Abs. 4 ArbGG) - das der Rechtsverfolgung entgegenstehende Hindernis der Mittellosigkeit erst mit der Beiordnung eines Rechtsanwalts beseitigt (vgl. BGH 09. Juli 2020 - V ZR 30/20 - Rn. 5), die hier ebenfalls erst mit dem Beschluss vom 10. Juni 2021 erfolgt ist. - OLG Düsseldorf, 17.07.2025 - 12 U 19/25
Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist …
Im Anschluss an die Überlegungsfrist beginnt die zweiwöchige Frist des § 234 Abs. 1 ZPO für das Wiedereinsetzungsgesuch und die damit zu verbindende Einlegung des Rechtsmittels (BGH, Beschl. v. 09.07.2020 - V ZR 30/20, Rn. 6). - BGH, 02.08.2022 - I ZA 1/22
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Erhebung …
Rn. 1 I. Der Antragstellerin ist auf ihren Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Erhebung einer Anhörungsrüge gegen den Senatsbeschluss vom 11. März 2022 zu gewähren (§ 234 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, § 236 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 ZPO; zur Fristberechnung nach Ablehnung eines Prozesskostenhilfegesuchs vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juli 2020 - V ZR 30/20, juris Rn. 5 f. mwN). - BSG, 02.12.2025 - B 10 ÜG 3/25 B Der Kläger kritisiert zu Recht die (zweite) Hilfserwägung des LSG, die fristwahrende Wirkung des PKH-Antrags bedürfe wegen der späteren Klageerhebung auf eigene Kosten "einer nachvollziehbaren Erläuterung, weshalb die Prozessbevollmächtigte zwar nunmehr, aber nicht vorher bereit war, dem Kläger diese Kosten zu verauslagen." Dabei handelt es sich zwar um eine unsachliche und daher in den Entscheidungsgründen deplatzierte Äußerung, die mutmaßlich auf eine Fehlvorstellung über die Kausalitätsanforderungen der Mittellosigkeit für die Fristversäumnis (dazu etwa BGH Beschluss vom 9.7.2020 - V ZR 30/20 - juris RdNr 6) zurückgeht.
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Rechtsprechung
| BGH - V ZR 30/20 |
Verfahrensgang
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