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Weitere Entscheidungen unten: BGH, 01.06.1954 | BGH, 04.02.1955

Rechtsprechung
   BGH, 02.06.1954 - V ZR 99/53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1954,595
BGH, 02.06.1954 - V ZR 99/53 (https://dejure.org/1954,595)
BGH, Entscheidung vom 02.06.1954 - V ZR 99/53 (https://dejure.org/1954,595)
BGH, Entscheidung vom 02. Juni 1954 - V ZR 99/53 (https://dejure.org/1954,595)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1954, 1406
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (1)

  • RG, 05.12.1934 - V 136/34

    Wie ist die Prozeßgebühr zu berechnen, wenn nach Bewilligung des Armenrechts für …

    Auszug aus BGH, 02.06.1954 - V ZR 99/53
    Führt eine Partei, welcher das Armenrecht nur für einen Teil des Streitgegenstandes bewilligt ist, ihre Rechtsverfolgung wegen des übrigen Teils auf eigene Kosten durch, so sind die Gebührenbeträge des Gerichts für den von der Armenrechtsbewilligung nicht erfassten Teil der Unterschied zwischen den Gebühren für den vollen Streitwert und den Gebühren, die durch den vom Armenrecht gedeckten Teil allein entstehen würden (Ablehnung von RGZ 146, 78).

    Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle hat der Erinnerung - gestützt auf RGZ 146, 78 - nicht abgeholfen.

    Die oben angeführte Entscheidung (RGZ 146, 78) ist unter der Geltung des § 554 Abs. 7 ZPO in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. November 1933 (RGBl 1, 821) ergangen, nach welcher die Zulässigkeit der Revision vom Nachweis fristgerechter Zahlung der geforderten Prozessgebühr abhing (vgl. für die Berufung § 519 Abs. 6 ZPO der angeführten Fassung).

  • VG München, 20.12.2016 - M 24 M 15.5389

    Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts - Prozesskostenhilfebeschluss maßgeblich

    Die meisten Entscheidungen beziehen sich auf einen Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 2. Juni 1954 (V ZR 99/53, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1954, 1406).

    16 Diese Sichtweise entspricht der herrschenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (…vgl. Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 3. Auflage, Rdnr. 683 m.w.N.;… Zöller, ZPO, 24. Auflage, § 121 ZPO Rdnr. 45 m.w.N.;… Riedel/Sußbauer, BRAGO, Kommentar, 8. Auflage, § 13 Rdnr. 31 f.;… Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert, BRAGO, Kommentar, 15. Auflage, § 122 Rdnr. 8 m.w.N.; grundlegend BHG, B. v. 02.06.1954 - Az. V ZR 99/53 - = NJW 1954, Seite 1406; OLG Oldenburg OLG-Report 1998, 184 m.w.N.; OLG München JurBüro 95, 203).

    Vielmehr sollen die arme Partei und auch der bevollmächtigte Rechtsanwalt der armen Partei jeweils so stehen, als wenn von vornherein nur derjenige Teil des Streitgegenstandes gerichtlich verfolgt worden wäre, für den PKH bewilligt worden ist (vgl. auch BGH, B.v. 2.6.1954 - V ZR 99/53 - NJW 1954, 1406 (1407)).

  • OLG Brandenburg, 29.10.2020 - 13 WF 122/20

    Höhe der Vergütung des beigeordneten Rechtsanwalts bei lediglich teilweiser …

    Dabei ist nicht quotenmäßig vorzugehen (vgl. Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, a. a. O., BGH NJW 1954, 1406 ).

    Dies gilt ohne Rücksicht auf die Beteiligtenstellung als Antragsteller oder Antragsgegner (vgl. bereits BGH NJW 1954, 1406 ; OLG München FamRZ 1995, 750 ).

  • OLG Brandenburg, 28.10.2020 - 13 WF 122/20
    Dabei ist nicht quotenmäßig vorzugehen (vgl. Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, a. a. O., BGH NJW 1954, 1406).

    Dies gilt ohne Rücksicht auf die Beteiligtenstellung als Antragsteller oder Antragsgegner (vgl. bereits BGH NJW 1954, 1406; OLG München FamRZ 1995, 750).

  • VG Karlsruhe, 29.09.2020 - A 19 K 2489/20

    Berechnung der Vergütung bei teilweiser Prozesskostenhilfebewilligung; kein …

    Rn. 16 Demnach sind die Gebührenbeträge für den von der Prozesskostenhilfebewilligung nicht erfassten Teil der Unterschied zwischen den Gebühren für den vollen Gegenstandswert und den Gebühren, die durch den von der Prozesskostenhilfebewilligung gedeckten Teil allein entstehen würden (vgl. grundlegend zum damaligen Armenrecht betreffend den Streitwert: BGH, Beschluss vom 02.06.1954 - V ZR 99/53 -, NJW 1954, 1406).
  • OVG Bremen, 23.06.2004 - 2 S 183/04

    Teilbewilligung von Prozesskostenhilfe

    Diese Sichtweise entspricht der herrschenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (…vgl. Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 3. Auflage, Rdnr. 683 m.w.N.;… Zöller, ZPO, 24. Auflage, § 121 ZPO Rdnr. 45 m.w.N.;… Riedel/Sußbauer, BRAGO, Kommentar, 8. Auflage, § 13 Rdnr. 31 f.;… Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert, BRAGO, Kommentar, 15. Auflage, § 122 Rdnr. 8 m.w.N.; grundlegend BHG, B. v. 02.06.1954 - Az. V ZR 99/53 - = NJW 1954, Seite 1406; OLG Oldenburg OLGReport 1998, 184 m.w.N.; OLG München JurBüro 95, 203).
  • VG München, 01.12.2014 - M 24 M 14.31118

    Erfolgreiche Erinnerung einer beigeordneten Rechtsanwältin gegen einen …

    Die meisten Entscheidungen beziehen sich auf einen Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 2. Juni 1954 (V ZR 99/53, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1954, 1406).
  • OLG München, 01.10.2002 - 25 U 2862/02

    Streit über die Höhe der Kostentragungslast einer Rechtsschutzversicherung …

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  • OLG Karlsruhe, 11.02.2026 - 18 WF 15/26

    Tenorierung bei Teilbewilligung von Verfahrenskostenhilfe

    Auch hier deckt die Verfahrenskostenhilfe die Gerichtsgebühren aus dem Verfahrenswert, der sich aus dem Teilanspruch ergibt, für den sie zur Rechtsverfolgung oder -verteidigung bewilligt wurde (so bereits BGH vom 02.06.1954 - V ZR 99/53, BGHZ 13, 373;… vgl. OLG Schleswig vom 11.05.2005 - 15 WF 90/05, juris Rn. 22 m.w.N.;… Musielak/Voit/Fischer, 22. Auflage 2025, ZPO § 125 Rn. 7, Zöller/Schultzky, a.a.O., § 122 ZPO Rn. 13).
  • KG, 14.09.2006 - 11 W 10/06

    Prozesskostenhilfe: Entrichtung eines Gerichtskostenvorschusses bei nur …

    Wird bei Teilbewilligung von Prozesskostenhilfe um den gesamten Streitgegenstand gestritten, ist die mittellose Partei so zu stellen, als ob sie den Rechtsstreit nur im Umfang der Teilbewilligung führte (BGH v. 2.6. 1954 - V ZR 99/53, NJW 1954, 1406; OLG Nürnberg v. 06.11.2000 - 4 W 3732/00, OLGReport Nürnberg 2001, 307).
  • FG Thüringen, 29.11.2007 - 4 Ko 542/07

    Vergütungsfestsetzung bei teilweiser Gewährung von Prozesskostenhilfe und …

    Die meisten Entscheidungen beziehen sich auf einen Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 2. Juni 1954 (V ZR 99/53, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1954, 1406).
  • FG Thüringen, 06.06.2008 - 4 Ko 518/07

    Keine Erhebung von Gerichtskosten und nicht Teilbereichen zurechenbaren …

  • LG Osnabrück, 16.02.1989 - 9 T 13/89
  • OLG Bamberg, 21.06.1988 - 7 WF 56/88

    Beschwerde gegen einen Kostenansatz; Prozesskostenhilfe (PKH); Nachehelicher …

  • FG Sachsen-Anhalt, 16.04.2024 - 5 Ko 175/24

    Berechnung der Gerichtsgebühren bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe nur für …

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dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   BGH, 01.06.1954 - V ZR 99/53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1954,605
BGH, 01.06.1954 - V ZR 99/53 (https://dejure.org/1954,605)
BGH, Entscheidung vom 01.06.1954 - V ZR 99/53 (https://dejure.org/1954,605)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 13, 373
 
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Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (1)

  • RG, 05.12.1934 - V 136/34

    Wie ist die Prozeßgebühr zu berechnen, wenn nach Bewilligung des Armenrechts für …

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  • OLG Naumburg, 16.02.2015 - 2 W 25/14

    Wirkung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe: Inanspruchnahme der armen Partei …

    Die überschießenden tatsächlichen Gerichtsgebühren fielen dem Beklagten ohnehin zur Last, weil es insoweit an einer Bewilligung von Prozesskostenhilfe gefehlt und der Beklagte den Rechtsstreit auf eigenes Kostenrisiko geführt hat (vgl. BGH, Beschluss v. 02.06.1954, V ZR 99/53, BGHZ 13, 373; OLG München, Beschluss v. 06.12.1996, 11 W 3197/95, MDR 1997, 298 m.w.N.;… Geimer a.a.O., § 121 Rn. 45 f. m.w.N.).
  • BGH, 01.10.1968 - VI ZR 159/67

    Anwaltsgebühren bei außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen

    Sein vom Landgericht und vom Berufungsgericht ohne nähere Prüfung übernommenes Verfahren, die nach dem Gesamt-Gegenstandswert angesetzte Gebühr nach dem Verhältnis der außergerichtlich erledigten Teile zu den noch rechtshängigen Teilen aufzuteilen, ist dem Kostenrecht fremd (vgl. auch BGHZ 13, 373, 376 [BGH 01.06.1954 - V ZR 99/53]/377).
  • KG, 14.10.1987 - 1 WF 4663/86
    BRAGO § 13 Nr. 7; ebenso BGHZ 13, 373 für die Berechnung der Gerichtsgebühren, aber unter ausdrücklichem Hinweis darauf, daß für die Gebühren des beigeordneten Rechtsanwalts nichts anderes gelten könne).

    Die von dem Bundesgerichtshof (BGHZ 13, 373) seinerzeit noch für das Armenrecht angestellten Erwägungen treffen auch für die Prozeßkostenhilfe zu: Auch deren Sinn ist es, die Partei in dem Umfange der Prozeßkostenhilfe einer Partei gleichzustellen, welche die Gebühren selbst bezahlt hat.

    Daraus folgt aber zwingend, daß der von der Bewilligung und Beiordnung nicht gedeckte Teil der Rechtsverfolgung eine Gebührenpflicht nur in Höhe eines Ergänzungsbetrages auslösen kann, welcher in dem Unterschied der Gebühr nach dem Gesamtstreitwert und derjenigen nach dem von der Prozeßkostenhilfe erfaßten Teil besteht (BGHZ 13, 373, 377): Nur so kann auch vermieden werden, daß die mittellose Partei in dem Falle der Klageerweiterung bei nur teilweiser Prozeßkostenhilfebewilligung diesbezüglich (in bezug auf die Erweiterung) höhere Kosten zahlt, als eine nicht arme Partei (BGHZ 13, 373, 375 f;… Lappe, aaO).

  • OLG München, 06.12.1996 - 11 W 3197/95
    Allerdings ist der Kostenansatz deshalb ab- zuändern, weil der Senat nunmehr mit der ganz überwiegenden Meinung der Auffassung ist, daß im Fall der Teil-Prozeßkostenhilfe die hilfsbedürftige Partei die Gerichtsgebühr nur in Höhe des Dif- ferenzbetrages zwischen den Gebühren aus dem Gesamtstreitwert und den Gebühren aus dem von der Prozeßkostenhilfe umfaßten Streitwertteil schuldet (vgl. BGHZ 13, 373; OLG Bremen Kosten- rechtsprechung, Nr. 12 zu § 54 GKG (LS); OLG Koblenz Rpfleger 1990, 39;… Baumbach/Hartmann, ZPO, 55. Aufl., Rdnr. 17 zu § 122;… Stein/Jonas/Bork, ZPO, 21. Aufl. Rdnr. 10 zu § 122;… Zöller/Philip- pi, ZPO, 19. Aufl. Rdnr. 17 zu § 122;… Markl, GKG, 3. Aufl., Rdnr. 6 vor § 49;… Hartmann, KostG, 27. Aufl., Rdnr. 16 vor § 49 und 27 zu § 65).

    Es gilt hier nichts ande- res als bei der vergleichbaren Frage der Vergütung des beigeordne- ten Rechtsanwalts, bei der der Senat eine ähnliche Einschränkung ­ und zwar ebenfalls unter Bezugnahme auf BGHZ 13, 373 ­ auch abgelehnt hat (vgl. Senat JurBüro 1995, 203 ­ mit zustimmender Anmerkung von Hansens = MDR 1995, 208 = Rpfleger 1995, 219 = OLG Report München 1995, 11).

  • LG Osnabrück, 16.02.1989 - 9 T 13/89
    a) Der Bundesgerichtshof (BGHZ 13/373, 375 = NJW 1954/1406) hat sich in Abkehr von der Rechtsprechung des Reichsgerichts dahin entschieden, daß die Gerichtsgebühren und die von der armen Partei dem beigeordneten Anwalt geschuldeten Anwaltsgebühren sich nach dem Ergänzungsbetrag richten, welcher in dem Unterschied der Gebühr nach dem Gesamtstreitwert und nach dem Teil Streitwert des vom Armenrecht erfaßten Teils besteht.

    Indessen hat der BGH (a.a.O. BGHZ 13/373, 376 ) - und stillschweigend auch das OLG Oldenburg (…a.a.O., Beschluß vom 22.12.86 offenbar im Anschluß an OLG München, a.a.O. JurBüro 1981/700, 702;… vgl. OLG Stuttgart, a.a.O. Jurßüro 1984/1196) - eine Berechnung nach den eben erwähnten Berechnungsarten (…RGZ 146/78 und Fraenkel, a.a.O.) abgelehnt.

  • OLG München, 28.10.1994 - 11 WF 979/94

    Prozeßkostenhilfe; PKH-Beschluß; Streitgegenstandes; Auslegung des Beschlusses; …

    Im übrigen hat gegen eine ungerecht- fertigte Benachteiligung der ,,armen" Partei schon der BGH (BGHZ 13, 373 ­ und zwar bezüglich Gerichtskosten und außerge- richtlicher Kosten) und vor diesem bereits das Kammergericht (Ju- ristische Wochenschrift 1937, 2803/2804 ­ hier bezüglich Gerichts- kosten) Stellung genommen (vgl. ferner zu der entsprechenden Problematik bei einem ,,armen" und einem ,,reichen" Streitgenos- sen: Rönnebeck NJW 1994, 2773 m. w. N.).
  • OLG Schleswig, 11.05.2005 - 15 WF 90/05

    Berechnung der Gerichtsgebühren bei nur teilweiser Bewilligung von …

    Diese Auffassung war in Rechtsprechung und Literatur schnell auf Kritik gestoßen, weil eine derartige Berechnungsweise die bedürftige Partei gegenüber einer nicht bedürftigen ungerechtfertigt schlechter stelle (vgl. die Übersicht in BGHZ 13, 373, 374 f.).
  • OLG Koblenz, 18.04.2007 - 14 W 272/07

    Erstattung von Gerichtskostenvorschüsse nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Ordnet man nämlich die Gerichtskosten aus einem Betrag von 25.769,11 EUR (insoweit keine PKH - Bewilligung) insgesamt dem Beklagten zu und zieht diese Kosten von den tatsächlich entstandenen Gerichtskosten ab, ergibt sich ein anderer Erstattungsanspruch der Klägerin gegen die Staatskasse als bei prozentualer Quotierung anhand der Streitwerte (vgl. zum früheren "Armenrecht" BGHZ 13, 373 ff mit eingehender Begründung).
  • OLG Schleswig, 11.05.2005 - 13 UF 203/02

    Berechnung der Gerichtsgebühren bei nur teilweiser Bewilligung von …

    Diese Auffassung war in Rechtsprechung und Literatur schnell auf Kritik gestoßen, weil eine derartige Berechnungsweise die bedürftige Partei gegenüber einer nicht bedürftigen ungerechtfertigt schlechter stelle (vgl. die Übersicht in BGHZ 13, 373, 374 f.).
  • OLG Düsseldorf, 15.10.2001 - 10 W 17/01

    Aussichtslosigkeit der Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Erstschuldners

    Für den Fall, daß einer Partei für einen Teil des von ihr geltend gemachten Anspruchs Prozeßkostenhilfe bewilligt worden ist und für einen anderen Teil nicht, wird die Ansicht vertreten, die Partei schulde den Unterschiedsbetrag zwischen den Gebühren nach dem vollen Streitwert und den Gebühren nach dem Wert, für den Prozeßkostenhilfe bewilligt worden ist; die auf diesen Wert entfallenden Gebühren seien im einzelnen zu ermitteln und von den Gebühren nach dem vollen Streitwert abzuziehen (so BGHZ 13, 373 = NJW 1954, 1406; OLG Koblenz Rechtspfleger 1990, 38; OLG München MDR 1997, 298; Hanseatisches OLG Hamburg OLGRep 1997, 342;… Markl/Meyer, a. a. O., § 49 Rdnr. 6;… Hartmann a. a. O., § 65 GKG Rdnr. 27).
  • OLG Karlsruhe, 11.02.2026 - 18 WF 15/26

    Tenorierung bei Teilbewilligung von Verfahrenskostenhilfe

  • OLG Nürnberg, 06.11.2000 - 4 W 3732/00

    Prozesskostenhilfe - teilweise Bewilligung - voller Klageantrag - Gerichtskosten …

  • OLG Düsseldorf, 06.06.2000 - 14 W 34/00

    Gebührenansprüche des Rechtsanwalts bei teilweiser Bewilligung von …

  • OLG Zweibrücken, 14.06.1994 - 8 W 17/94

    Abzug der fiktiven Wahlanwaltsgebühr vom höheren Auftragswert gem. § 13 BRAGO bei …

  • OLG Köln, 23.02.1981 - 14 WF 15/81
  • BGH, 21.04.1955 - V ZR 188/54

    Rechtsmittel

  • FG Sachsen-Anhalt, 16.04.2024 - 5 Ko 175/24

    Berechnung der Gerichtsgebühren bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe nur für …

  • VG Frankfurt/Oder, 02.05.2022 - 7 KE 1/22

    Festsetzung der aus der Staatskasse zu zahlenden Vergütungen gem. § 55 RVG bei …

  • BGH, 13.10.1958 - III ZR 92/57

    Rechtsmittel

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dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   BGH, 04.02.1955 - V ZR 99/53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1955,4197
BGH, 04.02.1955 - V ZR 99/53 (https://dejure.org/1955,4197)
BGH, Entscheidung vom 04.02.1955 - V ZR 99/53 (https://dejure.org/1955,4197)
BGH, Entscheidung vom 04. Februar 1955 - V ZR 99/53 (https://dejure.org/1955,4197)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1955, 280
  • DNotZ 1955, 306
  • DB 1955, 263
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (13)

  • BGH, 20.11.1953 - V ZR 124/52

    Grundstückspreisverordnung

    Auszug aus BGH, 04.02.1955 - V ZR 99/53
    Wenn das Berufungsgericht überhaupt eine Anwendung der §§ 4 und 5 der Grundstückspreisverordnung in Betracht zieht, so befindet es sich in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (BGHZ 11, 90), wovon auch die Revision ausgeht.

    Auf die Urteile des Senats in BGHZ 7, 301 und 11, 90 kann sich die Revision in diesem Zusammenhang nicht stützen.

    In BGHZ 7, 301 hat der Senat lediglich die Täuschungsabsicht im Sinne des § 4 der Grundstückspreisverordnung näher gekennzeichnet, während er in BGHZ 11, 90 die Rechtsgültigkeit der §§ 4 und 5 dieser Verordnung bejaht hat.

  • BGH, 28.01.1953 - II ZR 265/51

    Entlassung eines Vorstandsmitglieds

    Auszug aus BGH, 04.02.1955 - V ZR 99/53
    Der in der Rechtsprechung zeitweise vielfach vertretenen Auffassung, § 817 Satz 2 BGB sei bei allen Verstössen gegen die Preisvorschriften entsprechend einem allgemeinen in § 5 der Grundstückspreisverordnung enthaltenen Rechtsgedanken auszuschalten, ist der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs unter ausführlicher Abwägung der einzelnen Gesichtspunkte in BGHZ 8, 348 [368 ff] entgegengetreten (…vgl. wegen der gegenteiligen Auffassung die Nachweise a.a.O. S. 369).

    Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat diese Frage unter Hinweis auf die vorstehend angeführte Rechtsprechung in dem schon erwähnten Urteil vom 28. Januar 1953 dahingestellt sein lassen (vgl. BGHZ 8, 348 [369]).

  • BGH, 17.10.1952 - V ZR 139/51

    Grundstückskaufpreis. Täuschungsabsicht

    Auszug aus BGH, 04.02.1955 - V ZR 99/53
    Auf die Urteile des Senats in BGHZ 7, 301 und 11, 90 kann sich die Revision in diesem Zusammenhang nicht stützen.

    In BGHZ 7, 301 hat der Senat lediglich die Täuschungsabsicht im Sinne des § 4 der Grundstückspreisverordnung näher gekennzeichnet, während er in BGHZ 11, 90 die Rechtsgültigkeit der §§ 4 und 5 dieser Verordnung bejaht hat.

  • RG, 14.01.1908 - III 262/07

    Leistung gegen ein gesetzliches Verbot

    Auszug aus BGH, 04.02.1955 - V ZR 99/53
    RGZ 67, 321 [326] betrifft die Leistung einer Sicherheit in Verbindung mit einem sog. Kastellanvertrag über den Betrieb einer Gastwirtschaft unter Verletzung der §§ 33 und 147 GewO, hinsichtlich der festgestellt wird, dass sie keine endgültige Leistung darstelle, sondern ihrer Natur nach zurückgewährt werden müsse.
  • BGH, 26.02.1953 - IV ZR 124/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 04.02.1955 - V ZR 99/53
    Dagegen ist der IV. Zivilsenat in dem nicht veröffentlichten Urteil vom 26. Februar 1953 - IV ZR 124/50 - (S. 18 des Urteilsabdrucks unten) der Ansicht des Reichsgerichts beigetreten (…vgl. dazu BGB RGRK aaO, der sich in der 10. Auflage dieser Auffassung angeschlossen hat).
  • RG, 30.06.1939 - GSZ 4/38

    Wucherkredit - § 817 S. 2 BGB, 'Leistung'

    Auszug aus BGH, 04.02.1955 - V ZR 99/53
    Das Reichsgericht hat nach anfänglichem Schwanken (…vgl. BGB RGRK, 10. Aufl, § 817 Anm. 1 S. 676 unten) diese Auffassung ständig vertreten (RGZ 95, 347; 151, 70 [73]; 161, 52 [57]).
  • BGH, 04.06.1954 - V ZR 18/53

    Unbedenklichkeitsliescheinigung und Vorkaufsrecht

    Auszug aus BGH, 04.02.1955 - V ZR 99/53
    Eine Heilung des preisrechtlichen Mangels des Vertrages vom 8. April 1948 kam nach der anderweiten Übereignung des Grundstückes durch die Beklagte und angesichts des mindestens stillschweigenden Verhaltens des Ehemannes der Klägerin dazu selbst dann nicht mehr in Betracht, wenn seinerzeit die Nichtigkeit des Vertrages im Verhältnis zum Ehemann der Klägerin durch die Preishöhe nicht gemäss § 2 Abs. 1 der Grundstückspreisverordnung klargestellt worden wäre (wegen der rechtlichen Bedeutung der Stellungnahme der Preisbehörde nach der Grundstückspreisverordnung vgl. Urteil des Senats vom 4. Juni 1954 in BGHZ 14, 1 [3/4]).
  • RG, 27.03.1936 - VII 336/35

    1. Kann bei einem wucherischen Darlehen der Zweck der Leistung des …

    Auszug aus BGH, 04.02.1955 - V ZR 99/53
    Das Reichsgericht hat nach anfänglichem Schwanken (…vgl. BGB RGRK, 10. Aufl, § 817 Anm. 1 S. 676 unten) diese Auffassung ständig vertreten (RGZ 95, 347; 151, 70 [73]; 161, 52 [57]).
  • BGH, 15.05.1953 - V ZR 95/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 04.02.1955 - V ZR 99/53
    Aus demselben Grunde braucht auch nicht darauf eingegangen zu werden, welche Folgen sich daraus ergeben können, dass die Beanstandung des Grundstückskaufpreises von der Preisbehörde nur der Beklagten eröffnet worden ist (vgl. dazu Urteil des Senats vom 15. Mai 1953 - V ZR 95/52 -, NJW 1953, 1301 = BB 1953, 516 = Betrieb 1953, 572).
  • BGH, 09.11.1953 - VI ZR 221/52
    Auszug aus BGH, 04.02.1955 - V ZR 99/53
    Diese an sich durch Beschluss auszusprechende Folge kann in einem Mischfall, wie dem vorliegenden, in Weiterentwicklung des im Urteil des VI. Zivilsenats vom 9. November 1953 - VI ZR 221/52 - (Lind Möhr, Nachschlagewerk Nr. 6 zu ZPO § 91 a = Nr. 3 zu BGB § 242 [Bf]) ausgeführten Grundsatzes auch im Urteil mit ausgesprochen werden.
  • RG, 16.05.1919 - II 20/19

    Ausschluss der Rückforderung nach § 817 S. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bei …

  • OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 10.02.1950 - II ZS 29/49
  • BGH, 04.01.1954 - V ZR 23/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 20.03.1967 - III ZR 50/65

    Verlust der Kontrolle über einen Pkw auf vereister Fahrbahn - Geltendmachung von …

    Diese Wirkung kann in dem Urteil mit ausgesprochen werden, das über die Revision, soweit sie nicht zurückgenommen worden ist, ergeht (vgl. auch Urt. v. 4. Februar 1955 - V ZR 99/53).
  • BGH, 09.12.1955 - V ZR 81/54

    Rechtsmittel

    In der Rechtsprechung steht es bereits fest, daß dem Vertrage anhaftende Mängel, die sich durch die Fiktion des § 4 der Grundstückspreisverordnung nicht erledigen, durch diese Bestimmung nicht ausgeräumt werden (RG ZAkdR 1944, 13; OGH DNotZ 1951, 85; Urteil des erkennenden Senats vom 4. Februar 1955 - V ZR 99/53 -).
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