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Rechtsprechung
   BFH, 02.12.1977 - VI R 180/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,1379
BFH, 02.12.1977 - VI R 180/76 (https://dejure.org/1977,1379)
BFH, Entscheidung vom 02.12.1977 - VI R 180/76 (https://dejure.org/1977,1379)
BFH, Entscheidung vom 02. Dezember 1977 - VI R 180/76 (https://dejure.org/1977,1379)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsschutzinteresse - Verpflichtungsklage - Eintragung eines Freibetrages - Auswirkungsmöglichkeit - Lohnsteuerkarte - Rückwirkende Änderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG (1975) § 42b Abs. 3; FGO § 40 Abs. 2

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 124, 64
  • DB 1978, 521
  • BStBl II 1978, 159
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BFH, 08.11.1972 - VI R 115/71

    Kein Abzug eines Kinderfreibetrags für ein nichteheliches Kind beim Vater; …

    Auszug aus BFH, 02.12.1977 - VI R 180/76
    Das Rechtsschutzinteresse für eine Klage auf Verpflichtung des FA, auf der Lohnsteuerkarte einen Freibetrag einzutragen, entfällt dann, wenn die Eintragung des Freibetrags sich bei der Einbehaltung von Lohnsteuer nicht mehr auswirken kann und anzunehmen ist, daß sich die Rechtslage für das Jahr, für das die Lohnsteuerkarte ausgestellt ist, infolge einer rückwirkenden Änderung des EStG ändert (Ergänzung zu dem Urteil des BFH vom 8. November 1972 VI R 115/71, BFHE 108, 92, BStBl II 1973, 223).

    Eine Sachentscheidung hätte im vorliegenden Fall auch keine "natürliche Autorität" (ständige Rechtsprechung; vgl. Urteil des BFH vom 8. November 1972 VI R 115/71, BFHE 108, 92, BStBl II 1973, 223) für einen vom FA durchzuführenden Lohnsteuer-Jahresausgleich oder für eine Einkommensteuerveranlagung des Klägers für das Streitjahr.

  • BVerfG, 08.06.1977 - 1 BvR 265/75

    Unterhaltsleistungen Geschiedener

    Auszug aus BFH, 02.12.1977 - VI R 180/76
    Im vorliegenden Fall ist die Möglichkeit nicht auszuschließen, daß die Vorschriften der § 39 Abs. 3 Satz 4, §§ 38 b, 32 Abs. 4 EStG mit Wirkung auch für den Streitfall geändert werden, weil das Bundesverfassungsgericht in dem Beschluß vom 8. Juni 1977 1 BvR 265/75 (BStBl II 1977, 526, BGBl I 1977, 1455) entschieden hat, daß u. a. § 10 Abs. 3, § 10 c Abs. 3, § 33 Abs. 3, § 33 a Abs. 2, § 33 b Abs. 5 EStG mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar seien, soweit sie u. a. den geschiedenen Elternteil, dem sein leibliches Kind nicht zugeordnet wird und der seiner Unterhaltspflicht nachkommt, von den kinderbedingten Steuervergünstigungen völlig ausschließen.
  • BFH, 29.05.1979 - VI R 21/77

    Lohnsteuerermäßigungsverfahren - Erhöhung des Freibetrags - …

    Soweit der Senat in der Entscheidung VI R 115/71 und in dem Urteil vom 2. Dezember 1977 VI R 180/76 (BFHE 124, 64, BStBl II 1978, 159) davon ausgegangen ist, das bisherige Anfechtungsverfahren werde auch nach dem Ablauf des Monats März des dem Streitjahr folgenden Jahres als solches noch fortgesetzt, hält er an dieser Auffassung nicht mehr fest.

    Es wäre prozeßökonomisch nicht vertretbar, das Verfahren ohne Sachentscheidung zu beenden und den Kläger wegen der im Lohnsteuer-Jahresausgleich oder bei der Einkommensteuerveranlagung auftretenden gleichen Rechtsfragen auf ein neues Gerichtsverfahren zu verweisen (BFH-Urteile VI R 115/71, VI R 180/76).

  • BFH, 21.12.1982 - VIII B 36/82

    Berechtigtes Interesse - Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsakts - Erhöhung des …

    Mit Ablauf des Monats März des Jahres 1982 besteht hiernach kein Rechtsschutzinteresse mehr auf Eintragung des Freibetrags (vgl. hierzu BFH-Beschlüsse vom 13. Juni 1975 Vl B 22/75, BFHE 116, 106, BStBl II 1975, 717; vom 2. Dezember 1977 VI R 180/76, BFHE 124, 64, BStBl II 1978, 159, und BFH-Urteil vom 29. Mai 1979 VI R 21/77, BFHE 128, 148, BStBl II 1979, 650, in welchem im Hauptverfahren allerdings die Möglichkeit eines Feststellungsinteresses nach § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO bejaht wird).
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