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Rechtsprechung
   BGH, 12.05.2026 - VI ZB 13/25   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2026,15712
BGH, 12.05.2026 - VI ZB 13/25 (https://dejure.org/2026,15712)
BGH, Entscheidung vom 12.05.2026 - VI ZB 13/25 (https://dejure.org/2026,15712)
BGH, Entscheidung vom 12. Mai 2026 - VI ZB 13/25 (https://dejure.org/2026,15712)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.01.2016 - I ZB 41/15

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Gesonderte Anfechtung der Zurückweisung …

    Auszug aus BGH, 12.05.2026 - VI ZB 13/25
    Rn. 9 a) Hat das Berufungsgericht - wie im Streitfall - einen Wiedereinsetzungsantrag durch gesonderten Beschluss zurückgewiesen, muss diese Entscheidung mit dem statthaften Rechtsmittel, hier gemäß § 238 Abs. 2, § 522 Abs. 1 Satz 4, § 574 Abs. 1 Nr. 1 ZPO also mit der Rechtsbeschwerde (vgl. BGH…, Beschluss vom 17. März 2004 - IV ZB 41/03, NJW-RR 2004, 1150, juris Rn. 5 mwN), angegriffen werden, um sie nicht in Rechtskraft erwachsen und für die Entscheidung über die Verwerfung des Rechtsmittels bindend werden zu lassen (…vgl. Senatsbeschluss vom 16. April 2002 - VI ZB 23/00, NJW 2002, 2397, juris Rn. 3; BGH, Beschluss vom 8. Januar 2016 - I ZB 41/15, WM 2016, 1187 Rn. 14 mwN).

    Zwar ist die betroffene Partei unter dem Aspekt der Rechtskraft - soweit die Wiedereinsetzungsfrist des § 234 ZPO gewahrt ist, die bei Geltendmachung mehrerer Hinderungsgründe erst mit der Beseitigung des letzten Hinderungsgrunds zu laufen beginnt - nicht gehindert, nachfolgend weitere Wiedereinsetzungsgründe geltend zu machen, über die noch nicht entschieden worden ist (BGH, Beschluss vom 8. Januar 2016 - I ZB 41/15, WM 2016, 1187 Rn. 14).

    Es kann auch offenbleiben, ob das Berufungsgericht ihm gegenüber der Klägerin obliegende Hinweispflichten verletzt hat und ob die versäumte Prozesshandlung, also die Berufungseinlegung, innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist (§ 234 ZPO) nachgeholt worden ist, so dass eine Wiedereinsetzung von Amts wegen nach § 236 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO in Betracht kommen könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Januar 2016 - I ZB 41/15, WM 2016, 1187 Rn. 18).

  • BGH, 17.03.2004 - IV ZB 41/03

    Überprüfung der Eintragung von Fristen durch den Rechtsanwalt

    Auszug aus BGH, 12.05.2026 - VI ZB 13/25
    Rn. 9 a) Hat das Berufungsgericht - wie im Streitfall - einen Wiedereinsetzungsantrag durch gesonderten Beschluss zurückgewiesen, muss diese Entscheidung mit dem statthaften Rechtsmittel, hier gemäß § 238 Abs. 2, § 522 Abs. 1 Satz 4, § 574 Abs. 1 Nr. 1 ZPO also mit der Rechtsbeschwerde (vgl. BGH, Beschluss vom 17. März 2004 - IV ZB 41/03, NJW-RR 2004, 1150, juris Rn. 5 mwN), angegriffen werden, um sie nicht in Rechtskraft erwachsen und für die Entscheidung über die Verwerfung des Rechtsmittels bindend werden zu lassen (…vgl. Senatsbeschluss vom 16. April 2002 - VI ZB 23/00, NJW 2002, 2397, juris Rn. 3; BGH…, Beschluss vom 8. Januar 2016 - I ZB 41/15, WM 2016, 1187 Rn. 14 mwN).
  • BGH, 14.09.2021 - VI ZB 30/19

    Eine auf die Verletzung des Grundrechts auf Gewährung wirkungsvollen …

    Auszug aus BGH, 12.05.2026 - VI ZB 13/25
    Denn jedenfalls hätte die Klägerin den mit ihrer Rechtsbeschwerde vorgebrachten Gesichtspunkt bereits gegenüber dem Berufungsgericht in Reaktion auf dessen Beschluss vom 26. März 2025 geltend machen müssen, um sich nunmehr mit Erfolg auf einen Verstoß des Berufungsgerichts gegen ihre Verfahrensgrundrechte berufen zu können (…Grundsatz der Subsidiarität, vgl. Senatsbeschlüsse vom 29. Juli 2025 - VI ZB 31/24, VersR 2025, 1282 Rn. 14;… vom 30. Juli 2024 - VI ZB 30/22, NJW 2024, 3655 Rn. 12; vom 14. September 2021 - VI ZB 30/19, VersR 2022, 1125 Rn. 12; jeweils mwN).
  • BGH, 30.07.2024 - VI ZB 30/22

    Zulässigkeit einer auf Verletzung des Grundrechts auf Gewährung wirkungsvollen …

    Auszug aus BGH, 12.05.2026 - VI ZB 13/25
    Denn jedenfalls hätte die Klägerin den mit ihrer Rechtsbeschwerde vorgebrachten Gesichtspunkt bereits gegenüber dem Berufungsgericht in Reaktion auf dessen Beschluss vom 26. März 2025 geltend machen müssen, um sich nunmehr mit Erfolg auf einen Verstoß des Berufungsgerichts gegen ihre Verfahrensgrundrechte berufen zu können (…Grundsatz der Subsidiarität, vgl. Senatsbeschlüsse vom 29. Juli 2025 - VI ZB 31/24, VersR 2025, 1282 Rn. 14; vom 30. Juli 2024 - VI ZB 30/22, NJW 2024, 3655 Rn. 12;… vom 14. September 2021 - VI ZB 30/19, VersR 2022, 1125 Rn. 12; jeweils mwN).
  • BGH, 16.04.2002 - VI ZB 23/00

    Anfechtung der Verwerfung der Berufung wegen Versäumung der …

    Auszug aus BGH, 12.05.2026 - VI ZB 13/25
    Rn. 9 a) Hat das Berufungsgericht - wie im Streitfall - einen Wiedereinsetzungsantrag durch gesonderten Beschluss zurückgewiesen, muss diese Entscheidung mit dem statthaften Rechtsmittel, hier gemäß § 238 Abs. 2, § 522 Abs. 1 Satz 4, § 574 Abs. 1 Nr. 1 ZPO also mit der Rechtsbeschwerde (vgl. BGH…, Beschluss vom 17. März 2004 - IV ZB 41/03, NJW-RR 2004, 1150, juris Rn. 5 mwN), angegriffen werden, um sie nicht in Rechtskraft erwachsen und für die Entscheidung über die Verwerfung des Rechtsmittels bindend werden zu lassen (vgl. Senatsbeschluss vom 16. April 2002 - VI ZB 23/00, NJW 2002, 2397, juris Rn. 3; BGH…, Beschluss vom 8. Januar 2016 - I ZB 41/15, WM 2016, 1187 Rn. 14 mwN).
  • BGH, 29.07.2025 - VI ZB 31/24

    Rechtsbeschwerde wegen Verletzung von Verfahrensgrundrecht ist subsidiär!

    Auszug aus BGH, 12.05.2026 - VI ZB 13/25
    Denn jedenfalls hätte die Klägerin den mit ihrer Rechtsbeschwerde vorgebrachten Gesichtspunkt bereits gegenüber dem Berufungsgericht in Reaktion auf dessen Beschluss vom 26. März 2025 geltend machen müssen, um sich nunmehr mit Erfolg auf einen Verstoß des Berufungsgerichts gegen ihre Verfahrensgrundrechte berufen zu können (Grundsatz der Subsidiarität, vgl. Senatsbeschlüsse vom 29. Juli 2025 - VI ZB 31/24, VersR 2025, 1282 Rn. 14;… vom 30. Juli 2024 - VI ZB 30/22, NJW 2024, 3655 Rn. 12;… vom 14. September 2021 - VI ZB 30/19, VersR 2022, 1125 Rn. 12; jeweils mwN).
  • BGH, 02.06.2026 - VI ZB 14/25

    Prozessuale Möglichkeiten sind (rechtzeitig) auszuschöpfen!

    Rn. 9 b) Dieser Einwand ist der Klägerin nach dem Grundsatz der materiellen Subsidiarität, der auch im Rechtsbeschwerdeverfahren und hinsichtlich des grundrechtsgleichen Rechts auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes gilt (…vgl. Senat, Beschlüsse vom 30. Juli 2024 - VI ZB 30/22, NJW 2024, 3655 Rn. 11 ff.; vom 12. Mai 2026 - VI ZB 13/25 Rn. 10; jeweils mwN), verwehrt.
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