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Weitere Entscheidung unten: BGH, 30.05.2022

Rechtsprechung
   BGH, 22.03.2022 - VI ZB 27/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,9112
BGH, 22.03.2022 - VI ZB 27/20 (https://dejure.org/2022,9112)
BGH, Entscheidung vom 22.03.2022 - VI ZB 27/20 (https://dejure.org/2022,9112)
BGH, Entscheidung vom 22. März 2022 - VI ZB 27/20 (https://dejure.org/2022,9112)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Formunwirksame Berufungseinlegung: Heilung eines Unterschriftsmangels der Berufungsschrift durch Beifügung einer Abschrift mit Beglaubigungsvermerk; Grundsatz der materiellen Subsidiarität bei unterbliebener Wiedereinsetzung in den vorigen Stand von Amts wegen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 85 Abs 2 ZPO, § 130 Nr 6 ZPO, § 233 ZPO, § 234 ZPO, § 236 Abs 2 S 2 ZPO
    Formunwirksame Berufungseinlegung: Heilung eines Unterschriftsmangels der Berufungsschrift durch Beifügung einer Abschrift mit Beglaubigungsvermerk; Grundsatz der materiellen Subsidiarität bei unterbliebener Wiedereinsetzung in den vorigen Stand von Amts wegen

  • IWW

    § 130 Nr. 6 ZPO, § 574 Abs. 1 Nr. 1, § 522 Abs. 1 Satz 4 ZPO, § 574 Abs. 2 ZPO, Art. 2 Abs. 1 GG, § 130 Nr. 6, § 519 Abs. 4 ZPO, § 236 Abs. 2 ZPO, § 236 Abs. 2 Satz 2 ZPO

  • JurPC

    Mangel der Unterschrift in einem Berufungsschriftsatz

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Einreichung einer formgerechten Berufungsschrift; Identifizierung des Urhebers der schriftlichen Prozesshandlung durch eigenhändige Unterschrift eines Prozessbevollmächtigten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Einreichung einer formgerechten Berufungsschrift; Identifizierung des Urhebers der schriftlichen Prozesshandlung durch eigenhändige Unterschrift eines Prozessbevollmächtigten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unterschriftenmangel wird durch gleichzeitig eingereichte beglaubigte Abschrift geheilt!

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wiedereinsetzung von Amts wegen - und der Grundsatz der materiellen Subsidiarität

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die nicht unterschriebene Berufung - und die beglaubigte Abschrift

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der nicht unterschriebene Berufungsschriftsatz - und die beglaubigte Abschrift

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2022, 716
  • MDR 2022, 842
  • FamRZ 2022, 1042
  • DB 2022, 2088
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 10.04.2018 - VIII ZB 35/17

    Berufungsverfahren: Heilung des Formmangel fehlender Unterzeichnung des …

    Auszug aus BGH, 22.03.2022 - VI ZB 27/20
    Voraussetzung ist freilich, dass bei Ablauf der Berufungsfrist zweifelsfrei feststeht, dass die Unterschrift unter dem Beglaubigungsvermerk der Person zurechenbar ist, die aus der Urschrift als deren Urheber hervorgeht (…Fortführung Senatsbeschluss vom 24. November 2009 - VI ZB 36/09 Rn. 8 f. und BGH, Beschluss vom 10. April 2018 - VIII ZB 35/17 Rn. 14 f.).

    Zugleich soll sichergestellt werden, dass es sich bei dem Schriftstück nicht nur um einen Entwurf handelt, sondern dass es mit Wissen und Willen des Berechtigten dem Gericht zugeleitet worden ist (…vgl. nur Senatsbeschluss vom 22. Oktober 2019 - VI ZB 51/18, VersR 2020, 1472 Rn. 8 [zur Berufungsbegründungsschrift]; BGH, Beschluss vom 10. April 2018 - VIII ZB 35/17 Rn. 13, juris; jeweils mwN).

    Der beim Prozessgericht zugelassene Rechtsanwalt muss den Schriftsatz zwar nicht selbst verfasst, aber nach eigenverantwortlicher Prüfung genehmigt und unterschrieben haben (…st. Rspr., vgl. nur Senatsbeschluss vom 24. November 2009 - VI ZB 36/09 Rn. 7, juris; BGH, Beschluss vom 10. April 2018 - VIII ZB 35/17 Rn. 13, juris; jeweils mwN).

    Denn dann ist davon auszugehen, dass der Rechtsanwalt die Verantwortung für den Inhalt des fristwahrenden Schriftsatzes übernommen hat (…st. Rspr., vgl. nur Senatsbeschluss vom 24. November 2009 - VI ZB 36/09 Rn. 8 f., juris; BGH, Beschluss vom 10. April 2018 - VIII ZB 35/17 Rn. 14 f., juris; jeweils mwN).

  • BGH, 24.11.2009 - VI ZB 36/09

    Wirksamkeitserfordernis der Unterschrift des Prozessbevollmächtigten im …

    Auszug aus BGH, 22.03.2022 - VI ZB 27/20
    Voraussetzung ist freilich, dass bei Ablauf der Berufungsfrist zweifelsfrei feststeht, dass die Unterschrift unter dem Beglaubigungsvermerk der Person zurechenbar ist, die aus der Urschrift als deren Urheber hervorgeht (Fortführung Senatsbeschluss vom 24. November 2009 - VI ZB 36/09 Rn. 8 f. und BGH…, Beschluss vom 10. April 2018 - VIII ZB 35/17 Rn. 14 f.).

    Der beim Prozessgericht zugelassene Rechtsanwalt muss den Schriftsatz zwar nicht selbst verfasst, aber nach eigenverantwortlicher Prüfung genehmigt und unterschrieben haben (st. Rspr., vgl. nur Senatsbeschluss vom 24. November 2009 - VI ZB 36/09 Rn. 7, juris; BGH…, Beschluss vom 10. April 2018 - VIII ZB 35/17 Rn. 13, juris; jeweils mwN).

    Denn dann ist davon auszugehen, dass der Rechtsanwalt die Verantwortung für den Inhalt des fristwahrenden Schriftsatzes übernommen hat (st. Rspr., vgl. nur Senatsbeschluss vom 24. November 2009 - VI ZB 36/09 Rn. 8 f., juris; BGH…, Beschluss vom 10. April 2018 - VIII ZB 35/17 Rn. 14 f., juris; jeweils mwN).

  • BGH, 22.10.2019 - VI ZB 51/18

    Formgültige Unterschrift unter Schriftsatz bei hinreichend individuellen und …

    Auszug aus BGH, 22.03.2022 - VI ZB 27/20
    Zugleich soll sichergestellt werden, dass es sich bei dem Schriftstück nicht nur um einen Entwurf handelt, sondern dass es mit Wissen und Willen des Berechtigten dem Gericht zugeleitet worden ist (vgl. nur Senatsbeschluss vom 22. Oktober 2019 - VI ZB 51/18, VersR 2020, 1472 Rn. 8 [zur Berufungsbegründungsschrift]; BGH…, Beschluss vom 10. April 2018 - VIII ZB 35/17 Rn. 13, juris; jeweils mwN).

    Eine Klärung der Identität und Postulationsfähigkeit des Unterschreibenden zu einem späteren Zeitpunkt, nämlich bis zum Erlass des Verwerfungsbeschlusses (vgl. Senatsbeschluss vom 22. Oktober 2019 - VI ZB 51/18, VersR 2020, 1472 Rn. 15), ist nur zulässig, wenn bis zum Fristablauf klar ist, dass die Berufungsschrift von einem Rechtsanwalt unterschrieben ist (…vgl. Senatsbeschluss, aaO Rn. 13).

  • BGH, 14.12.2021 - VI ZB 50/20

    Geltung des Subsidiaritätsgrundsatzes im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren und …

    Auszug aus BGH, 22.03.2022 - VI ZB 27/20
    Denn der Geltendmachung der sich daraus gegebenenfalls ergebenden Verletzung des Verfahrensgrundrechts auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes im Rechtsbeschwerdeverfahren stünde jedenfalls der auch insoweit anwendbare (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Dezember 2021 - VI ZB 50/20, juris Rn. 7 ff.) Grundsatz der materiellen Subsidiarität entgegen.

    Er hat deshalb nicht alle ihm zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergriffen, um eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. Dezember 2021 - VI ZB 50/20, juris Rn. 8;… vom 14. September 2021 - VI ZB 30/19, NJW-RR 2021, 1507 Rn. 12).

  • BGH, 20.06.2012 - IV ZB 18/11

    Berufungsbegründung: Unterzeichnung der Berufungsbegründungsschrift durch einen …

    Auszug aus BGH, 22.03.2022 - VI ZB 27/20
    Rn. 15 Ob das Berufungsgericht im Streitfall - wie die Rechtsbeschwerde weiter meint - unter dem Gesichtspunkt der aus dem Gebot des fairen Verfahrens folgenden Fürsorgepflicht gehalten gewesen wäre, den Kläger rechtzeitig vor Ablauf der Berufungsfrist auf die fehlende Unterschrift hinzuweisen (…vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2008 - VI ZB 37/08, NJW-RR 2009, 564 Rn. 9 ff.; BGH, Beschluss vom 20. Juni 2012 - IV ZB 18/11, NJW-RR 2012, 1269 Rn. 14), kann ebenso dahinstehen wie die Frage, ob das Berufungsgericht bei einem Verstoß gegen diese Hinweispflicht gehalten gewesen wäre, dem Kläger gemäß § 236 Abs. 2 Satz 2 ZPO auch ohne Antrag von Amts wegen Wiedereinsetzung in der vorigen Stand zu gewähren.
  • BGH, 14.10.2008 - VI ZB 37/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mangels Hinweises des Berufungsgerichts auf …

    Auszug aus BGH, 22.03.2022 - VI ZB 27/20
    Rn. 15 Ob das Berufungsgericht im Streitfall - wie die Rechtsbeschwerde weiter meint - unter dem Gesichtspunkt der aus dem Gebot des fairen Verfahrens folgenden Fürsorgepflicht gehalten gewesen wäre, den Kläger rechtzeitig vor Ablauf der Berufungsfrist auf die fehlende Unterschrift hinzuweisen (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2008 - VI ZB 37/08, NJW-RR 2009, 564 Rn. 9 ff.; BGH…, Beschluss vom 20. Juni 2012 - IV ZB 18/11, NJW-RR 2012, 1269 Rn. 14), kann ebenso dahinstehen wie die Frage, ob das Berufungsgericht bei einem Verstoß gegen diese Hinweispflicht gehalten gewesen wäre, dem Kläger gemäß § 236 Abs. 2 Satz 2 ZPO auch ohne Antrag von Amts wegen Wiedereinsetzung in der vorigen Stand zu gewähren.
  • BGH, 15.06.2004 - VI ZB 9/04

    Rechtsfolgen fehlender Unterzeichnung der Berufungsbegründung

    Auszug aus BGH, 22.03.2022 - VI ZB 27/20
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung ist auch hier der Zeitpunkt des Fristablaufs; damit die Rechtssicherheit nicht in Frage gestellt ist, darf zu diesem Zeitpunkt kein Zweifel mehr möglich sein, dass der bestimmende Schriftsatz vom Unterschriftsleistenden herrührt (Senatsbeschluss vom 15. Juni 2004 - VI ZB 9/04, NJW-RR 2004, 1364 Rn. 5).
  • BGH, 14.09.2021 - VI ZB 30/19

    Eine auf die Verletzung des Grundrechts auf Gewährung wirkungsvollen …

    Auszug aus BGH, 22.03.2022 - VI ZB 27/20
    Er hat deshalb nicht alle ihm zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergriffen, um eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. Dezember 2021 - VI ZB 50/20, juris Rn. 8; vom 14. September 2021 - VI ZB 30/19, NJW-RR 2021, 1507 Rn. 12).
  • BGH, 27.11.2024 - VIII ZR 159/23

    Zum Zugang einer Willenserklärung in elektronischer Form bei Einreichung eines …

    Rn. 55 (cc) Soweit in der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Zugang von der Schriftform bedürfender Willenserklärungen anerkannt ist, dass eine in einer beglaubigten Abschrift eines prozessualen Schriftsatzes enthaltene Willenserklärung das materiell-rechtliche Schriftformerfordernis trotz fehlender Unterschrift des Erklärenden ausnahmsweise auch dann erfüllt, wenn der Erklärende selbst die Beglaubigung vorgenommen hat, weil er mit seiner Unterschrift unter dem Beglaubigungsvermerk nicht nur die Übereinstimmung mit der Urschrift bezeugt, sondern zugleich die Verantwortung für den Inhalt der Urkunde übernommen hat (BGH, Urteil vom 25. März 1987 - VIII ZR 71/86, NJW 1987, 2506 unter II 1; Beschluss vom 4. Juli 1986 - V ZR 41/86, NJW-RR 1987, 395 unter II 3;… BAG, NJW 2007, 250 Rn. 28;… NJW 2021, 1551 Rn. 64; so auch die st. Rspr. zur prozessrechtlichen Schriftform; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 22. März 2022 - VI ZB 27/20, NJW-RR 2022, 716 Rn. 9 ff.;… vom 10. April 2018 - VIII ZB 35/17, juris Rn. 11 ff.;… vom 26. März 2012 - II ZB 23/11, NJW 2012, 1738 Rn. 9; jeweils mwN), gilt dies nicht für die - der vorliegenden Fallgestaltung vergleichbare - gerichtliche Beglaubigung (vgl. BGH…, Beschluss vom 4. Juli 1986 - V ZR 41/86, aaO; AG Gelsenkirchen, WuM 2016, 737, 739; AG Wiesbaden, NZM 2013, 424;… Schmidt-Futterer/Streyl, Mietrecht, 16. Aufl., § 568 BGB Rn. 27; Ehrmann/Streyl, NZM 2019, 873, 876;… Lützenkirchen/Lützenkirchen, Mietrecht, 3. Aufl., § 568 BGB Rn. 21;… vgl. auch BeckOK-BGB/Wöstmann, Stand: 1. August 2024, § 568 Rn. 7;… BeckOK-Mietrecht/Bruns, Stand: 1. Mai 2024, § 542 BGB Rn. 133;… BeckOK-Mietrecht/Schultz, Stand: 1. August 2024, § 568 Rn. 11;… Siegmund in Blank/Börstinghaus/Siegmund, Miete, 7. Aufl., § 568 BGB Rn. 15;… Bub/Treier/Fleindl, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 5. Aufl., Kapitel IV Rn. 40; Himmen, ZMR 2021, 711, 715;… Hinz, MDR 2022, 1383 Rn. 2).
  • BGH, 24.06.2025 - VI ZB 91/23

    Unleserliche Unterschrift (ohne Namenszusatz) reicht nicht!

    Im Zeitpunkt des Fristablaufs muss im Mindestmaß klar sein, dass die Berufungs- bzw. Berufungsbegründungsschrift von einem - im Falle des § 130a Abs. 3 Satz 1 Alt. 2 ZPO: dem übermittelnden - Rechtsanwalt signiert ist; eine weitergehende Klärung der Identität - etwa bei Namensgleichheit - und der Postulationsfähigkeit des Rechtsanwalts zu einem späteren Zeitpunkt, nämlich bis zum Erlass des Verwerfungsbeschlusses, ist nur in diesem Falle zulässig (vgl. zu § 130 Nr. 6 ZPO Senatsbeschlüsse vom 22. März 2022 - VI ZB 27/20, VersR 2022, 1530 Rn. 9;… vom 22. Oktober 2019 - VI ZB 51/18, VersR 2020, 1472 Rn. 13, jeweils mwN).
  • BGH, 20.12.2022 - VI ZR 279/21

    Formanforderungen an eine Berufungsbegründung: Verdeutlichung eines …

    Zugleich soll sichergestellt werden, dass es sich bei dem Schriftstück nicht nur um einen Entwurf handelt, sondern dass es mit Wissen und Willen des Berechtigten dem Gericht zugeleitet worden ist (vgl. Senat, Beschlüsse vom 22. März 2022 - VI ZB 27/20, NJW-RR 2022, 716 Rn. 9;… vom 22. Oktober 2019 - VI ZB 51/18, MDR 2020, 305 Rn. 8; jeweils mwN).
  • BGH, 10.05.2022 - VI ZB 4/20

    Inhaltliche Anforderungen an eine Berufungsbegründung

    Nichts Anderes kann für das Rechtsbeschwerdeverfahren gelten (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. September 2021 - VI ZB 30/19, MDR 2022, 57 Rn. 12; vom 22. März 2022 - VI ZB 27/20, juris Rn.15;… BGH, Beschlüsse vom 15. Juli 2015 - IV ZB 10/15, VersR 2016, 137 Rn. 7;… vom 12. Januar 2022 - VII ZB 37/21, juris Rn. 7).
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   BGH, 30.05.2022 - VI ZB 27/20   

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https://dejure.org/2022,14944
BGH, 30.05.2022 - VI ZB 27/20 (https://dejure.org/2022,14944)
BGH, Entscheidung vom 30.05.2022 - VI ZB 27/20 (https://dejure.org/2022,14944)
BGH, Entscheidung vom 30. Mai 2022 - VI ZB 27/20 (https://dejure.org/2022,14944)
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