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Rechtsprechung
   BGH, 20.01.1981 - VI ZR 162/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,213
BGH, 20.01.1981 - VI ZR 162/79 (https://dejure.org/1981,213)
BGH, Entscheidung vom 20.01.1981 - VI ZR 162/79 (https://dejure.org/1981,213)
BGH, Entscheidung vom 20. Januar 1981 - VI ZR 162/79 (https://dejure.org/1981,213)
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Springer ./. Wallraff

Betriebsreportage, § 823 BGB, Art. 5 GG;

(Hinweis: das Urteil wurde aufgehoben durch BVerfG, «Springer ./. Wallraff»)

Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Veröffentlichung eines Buches - Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs bzgl. Textausschnitten eines Buches - Eingriff in das Recht an einem Gewerbebetrieb - Schilderung des Verlaufs einer Redaktionskonferenz

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Nachvertragliche Schweigepflicht - Offenbarung von Betriebsinterna in öffentlicher Kritik

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Berechtigung eines Arbeitnehmers, trotz Verschwiegenheitspflicht Betriebsinterna zu offenbaren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823 Abs. 1
    Schutz eines Zeitungsunternehmens vor Offenbarung innerbetrieblicher Verhältnisse

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +1
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81

    Springer ./. Wallraff - "Der Aufmacher - Der Mann, der bei 'Bild' Hans Esser war"

    BGH, 20.01.1981 - VI ZR 162/79

    Springer ./. Wallraff: Schutz eines Zeitungsunternehmens vor Offenbarung

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Günter Wallraff

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 80, 25
  • NJW 1981, 1089
  • ZIP 1981, 295
  • MDR 1981, 484
  • GRUR 1981, 437
  • VersR 1981, 379
  • DB 1981, 788
  • afp 1981, 270
 
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Wird zitiert von ... (42)Zitiert selbst (21)

  • BGH, 19.12.1978 - VI ZR 137/77

    Schranken der Presseberichterstattung über Vorgänge aus der Privatsphäre

    Auszug aus BGH, 20.01.1981 - VI ZR 162/79
    Diese soll zwar wie die Meinungsfreiheit die öffentliche Meinungsbildung sichern, nicht aber die Meinungsäußerungsfreiheit auf solche Informationsquellen beschränken (vgl. BGHZ 73, 120, 126 m.N.).

    Allerdings ist, wie der Senat bereits in seinem Urteil BGHZ 73, 120, 127 näher dargelegt hat, bei der Beurteilung, in welchem Umfang die Veröffentlichung vertraulicher Informationen das Grundrecht des Art. 5 Abs. 1 GG für sich in Anspruch nehmen kann, auch auf den Weg zu sehen, auf dem sich der Kritiker die Information verschafft hat.

    Allerdings verletzt nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts die Verbreitung eines ungenehmigten Tonbandmitschnitts eines vertraulichen Gesprächs - sei es durch den Tonträger selbst, sei es durch ein Transkript der Aufzeichnung - grundsätzlich das Persönlichkeitsrecht der Gesprächsteilnehmer, weil die persönliche Eigensphäre nicht gegen den Willen der Betroffenen auf diese Weise "verdinglicht" und verfügbar gemacht werden darf (vgl. die Nachweise in BGHZ 73, 120, 123).

  • BGH, 05.06.1975 - II ZR 156/73

    Schweigepflicht der Aufsichtsratsmitglieder

    Auszug aus BGH, 20.01.1981 - VI ZR 162/79
    Sie schützen Vorgänge, an deren Geheimhaltung der Unternehmer zur Unternehmensführung, insbesondere zur Durchführung seiner unternehmerischen Interessen am Markt objektiv interessiert sein muß (…vgl. auch Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht 12. Aufl. § 17 UWG Rz. 2, 6;… Reimer, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht Bd. II 4. Aufl. 57. Kap. Rz. 1 f; BGHZ 64, 325, 329 ff).

    Sonst wäre nicht nur der vertrauensvollen Zusammenarbeit und der unbefangenen Meinungsbildung im Unternehmen vor allem in seinen hierfür im Vordergrund stehenden Entscheidungsgremien die Grundlage entzogen (vgl. auch BGHZ 64, 325, 329 ff), sondern es wären auch die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die durch Offenlegungen schon ihres Vorfeldes bedroht sein können, nicht hinreichend sicher.

  • BGH, 21.06.1966 - VI ZR 261/64

    Verletzung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch …

    Auszug aus BGH, 20.01.1981 - VI ZR 162/79
    Seinen Umfang und Inhalt muß der Richter vielmehr von Fall zu Fall aufgrund der jeweils betroffenen Spannungslage ermitteln, in der die Interessen des Unternehmens in Konflikt mit den Interessen anderer stehen (BGHZ 45, 296, 307; 59, 30, 34; 65, 325, 339; 74, 9, 14).

    Für den Deliktsschutz greift der vom erkennenden Senat wiederholt herausgestellte und auch vom Berufungsgericht herangezogene Grundsatz ein, daß die Interessen des Unternehmens an der Wahrung seines Rufs durchweg nicht vor wahren Tatsachenbehauptungen geschützt sind, jedenfalls soweit sie, wie hier, nicht zu Wettbewerbszwecken geäußert werden (seit BGHZ 36, 77, 82; 45, 296;… vgl. auch Senatsurteil vom 23. Oktober 1979 - VI ZR 230/77 = aaO).

  • BGH, 21.12.1962 - I ZR 47/61

    Industrieböden

    Auszug aus BGH, 20.01.1981 - VI ZR 162/79
    Auch der deliktische Interessenschutz, den § 826 BGB der Klägerin hier gewähren kann, muß - nicht anders als für § 823 Abs. 1 BGB - gegenüber den mit der Veröffentlichung verfolgten schutzwürdigen Belangen unter Heranziehung aller Umstände, die diese Spannungslage im konkreten Fall prägen, abgewogen werden (vgl. BGHZ 38, 391, 395 mit Nachw.).

    Von besonderer Bedeutung für die Klageansprüche sind freilich die Vertragsansprüche der Klägerin, die hier unter dem Gesichtspunkt von (nachwirkenden) Treuepflichten des Zweitbeklagten zu loyalem Verhalten und Verschwiegenheit aus seiner Anstellung als freier Journalist bei "B. H." in Betracht zu ziehen sind (vgl. BGHZ 38, 391, 395;… BGH Urt. v. 16. November 1954 - I ZR 180/53 = LM ÜWG § 17 Nr. 1; vom 15. März 1955 - I ZR 111/53 = LM UWG § 17 Nr. 3;… BAG AP Nr. 1 u. 3 zu § 611 BGB - Schweigepflicht - m.w.Nachw. und AP Nr. 1 ff zu § 242 BGB - Nachvertragliche Treuepflicht - Staudinger/Mohnen/Neumann BGB 11. Aufl. § 611 Rz. 164;… Schlegelberger/Schröder HGB 5. Aufl. § 59 Rz. 41 a; RGRK-HGB Würdinger 3.Aufl. § 59 Anm. 31 d).

  • BGH, 23.10.1979 - VI ZR 230/77

    Verbotsanspruch des Betriebsinhabers gegenüber einem ehemaligen Teilhaber

    Auszug aus BGH, 20.01.1981 - VI ZR 162/79
    Diese Anspruchsgrundlage kann auf den vorliegenden Sachverhalt trotz ihres nur subsidiären Charakters (BGHZ 69, 128, 138/139; Senatsurteil vom 23. Oktober 1979 - VI ZR 230/77 = NJW 1980, 881) unbeschadet des Schutzes des Unternehmens aus § 824 BGB vor gewerbeschädigender Kritik und der Vorschriften zu seiner Sicherung vor einem Geheimnisverrat (vgl. insbesondere §§ 17 ff UWG) angewendet werden.

    Für den Deliktsschutz greift der vom erkennenden Senat wiederholt herausgestellte und auch vom Berufungsgericht herangezogene Grundsatz ein, daß die Interessen des Unternehmens an der Wahrung seines Rufs durchweg nicht vor wahren Tatsachenbehauptungen geschützt sind, jedenfalls soweit sie, wie hier, nicht zu Wettbewerbszwecken geäußert werden (seit BGHZ 36, 77, 82; 45, 296; vgl. auch Senatsurteil vom 23. Oktober 1979 - VI ZR 230/77 = aaO).

  • BGH, 25.02.1969 - VI ZR 241/67

    Voraussetzungen für die Zubilligung einer Geldentschädigung - Schuldhafte …

    Auszug aus BGH, 20.01.1981 - VI ZR 162/79
    Nach Sinn und Zweck des Anspruchs verbietet sich aus denselben Gründen wie für die Forderung einer Geldentschädigung für solche Persönlichkeitsverletzungen (vgl. Senatsurteil vom 25. Februar 1969 - VI ZR 241/67 = LM BGB § 847 Nr. 34) eine gewillkürte Prozeßstandschaft.
  • BGH, 13.03.1979 - VI ZR 117/77

    Schadensersatzansprüche des Schuldners bei Weiterbetreibung der …

    Auszug aus BGH, 20.01.1981 - VI ZR 162/79
    Seinen Umfang und Inhalt muß der Richter vielmehr von Fall zu Fall aufgrund der jeweils betroffenen Spannungslage ermitteln, in der die Interessen des Unternehmens in Konflikt mit den Interessen anderer stehen (BGHZ 45, 296, 307; 59, 30, 34; 65, 325, 339; 74, 9, 14).
  • BVerfG, 28.04.1970 - 1 BvR 690/65

    Pätsch-Fall

    Auszug aus BGH, 20.01.1981 - VI ZR 162/79
    Allerdings sind Beschränkungen des Arbeitnehmers bei seinen kritischen Äußerungen über Arbeitgeber und Beschäftigungsbetrieb durch den Inhalt des Anstellungsvertrags und die ihm übertragenen Aufgaben sowie durch allgemein anerkannte arbeitsrechtliche Grundsätze, die zum Schutz vertrauensvoller Zusammenarbeit im Betrieb bestehen, vorgegeben (vgl. BAGE 1, 185, 194 ff; 7, 256, 260 ff; 24, 438, 444 = NJW 1973, 77; BAG AP § 611 BGB - Beschäftigungspflicht - Nr. 5 = NJW 1978, 239 [BAG 26.05.1977 - 2 AZR 632/76]; § 1 KSchG 1969 - verhaltensbedingte Kündigung - Nr. 1 = NJW 1978, 1872; § 626 BGB Nr. 69 = NJW 1978, 1874, 1875; vgl. auch BVerfGE 28, 191, 199 ff, 202 ff - NJW 1970, 1498, 1501) [BGH 04.06.1970 - VII ZR 187/68].
  • BGH, 09.12.1975 - VI ZR 157/73

    Haftung für Warentest

    Auszug aus BGH, 20.01.1981 - VI ZR 162/79
    Seinen Umfang und Inhalt muß der Richter vielmehr von Fall zu Fall aufgrund der jeweils betroffenen Spannungslage ermitteln, in der die Interessen des Unternehmens in Konflikt mit den Interessen anderer stehen (BGHZ 45, 296, 307; 59, 30, 34; 65, 325, 339; 74, 9, 14).
  • BGH, 16.06.1977 - III ZR 179/75

    Fluglotsenstreik I - § 839 BGB, 'go sick, go slow', eingerichteter und ausgeübter …

    Auszug aus BGH, 20.01.1981 - VI ZR 162/79
    Diese Anspruchsgrundlage kann auf den vorliegenden Sachverhalt trotz ihres nur subsidiären Charakters (BGHZ 69, 128, 138/139; Senatsurteil vom 23. Oktober 1979 - VI ZR 230/77 = NJW 1980, 881) unbeschadet des Schutzes des Unternehmens aus § 824 BGB vor gewerbeschädigender Kritik und der Vorschriften zu seiner Sicherung vor einem Geheimnisverrat (vgl. insbesondere §§ 17 ff UWG) angewendet werden.
  • BAG, 03.12.1954 - 1 AZR 150/54

    Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

  • BGH, 04.06.1970 - VII ZR 187/68

    Vergütung bei vorzeitiger Beendigung eines Steuerberatervertrags

  • BGH, 30.05.1972 - VI ZR 6/71

    Haftung für die Verhinderung der Auslieferung einer Zeitung durch Teilnehmer …

  • BGH, 24.10.1961 - VI ZR 204/60

    Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts durch Presseberichte

  • BAG, 26.05.1977 - 2 AZR 632/76

    Beschäftigungspflicht - Meinungsäußerung im Bereich des Betriebs - Flugblätter - …

  • BAG, 13.10.1977 - 2 AZR 387/76

    Verbot der Behinderung der Betriebsratswahl

  • BGH, 15.03.1955 - I ZR 111/53

    - Möbelpaste -, Betriebsgeheimnis, Vertragsstrafe, Ersatz des weitergehenden …

  • BAG, 28.09.1972 - 2 AZR 469/71

    Kündigung - Diskriminierungsverbot - Sittenwidrigkeit - Meinungsäußerung

  • BAG, 15.12.1977 - 3 AZR 184/76

    Verhaltensbedingte Kündigung - Außerordentliche fristlose Kündigung - Wichtiger …

  • BGH, 16.11.1954 - I ZR 180/53

    Anreißgerät

  • BAG, 23.02.1959 - 3 AZR 583/57

    Feststellungsantrag - Fristlose Entlassung - Hilfsantrag - Befristete Kündigung - …

  • BGH, 10.04.2018 - VI ZR 396/16

    Verbreitung ungenehmigter Filmaufnahmen aus Bio-Hühnerställen

    Denn dadurch wird das Interesse des Unternehmensträgers betroffen, seine innerbetriebliche Sphäre vor der Öffentlichkeit geheim zu halten (vgl. Senatsurteile vom 20. Januar 1981 - VI ZR 162/79, BGHZ 80, 25, juris Rn. 29, 34;… vom 21. April 1998 - VI ZR 196/97, BGHZ 138, 311, juris Rn. 12, 14, 22;… OLG Stuttgart, AfP 2015, 450, juris Rn. 122 f.;… vgl. allgemein zum Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb: Senatsurteile vom 11. März 2008 - VI ZR 7/07, AfP 2008, 297 Rn. 9;… vom 16. Dezember 2014 - VI ZR 39/14, AfP 2015, 41 Rn. 13;… BGH, Urteile vom 24. Januar 2006 - XI ZR 384/03, BGHZ 166, 84, juris Rn. 88 ff., 119 ff.;… vom 6. Februar 2014 - I ZR 75/13 GRUR 2014, 904 Rn. 12; BVerfG NJW-RR 2004, 1710, 1712).
  • BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81

    Springer ./. Wallraff - "Der Aufmacher - Der Mann, der bei 'Bild' Hans Esser war"

    Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20. Januar 1981 - VI ZR 162/79 - verletzt, soweit die Klage der Beschwerdeführerin auf Unterlassung der Publikation der Schilderung einer Redaktionskonferenz (Klagantrag 1) abgewiesen worden ist, die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes.

    Rn. 11 c) Der Bundesgerichtshof hat die Anschlußrevision der Beschwerdeführerin zurückgewiesen; auf die Revision der Beklagten hat er die angefochtenen Entscheidungen aufgehoben, soweit in ihnen den Klaganträgen stattgegeben worden war, und insoweit die Klage abgewiesen (BGHZ 80, 25).

  • OLG Stuttgart, 08.07.2015 - 4 U 182/14

    Unterlassungsanspruch: Veröffentlichung mit versteckter Kamera aufgenommener …

    Rn. 67 Nichts anderes folge aus der vom Landgericht in diesem Zusammenhang (LGU S. 35 erster Absatz am Ende) zu Unrecht für seine Ansicht angeführten BGH-Entscheidung "Der Aufmacher I" vom 10.01.1981 (VI ZR 162/79, NJW 1981, 1089).

    Letztlich handelt es sich dabei um nichts anderes als die Anwendung des vom Bundesgerichtshof in der Entscheidung "Der Aufmacher I" (BGHZ 80, 25 = NJW 1981, 1089) allgemein ausgesprochenen Grundsatzes, dass die Gewinnung von Informationen durch ein derartiges "Einschleichen" eines Journalisten und deren nachfolgende Veröffentlichung in die Rechte des betroffenen Unternehmens eingreifen (…a.a.O., Rnrn. 28 f.; 51 f., dort allerdings unter dem Gesichtspunkt des Eingriffs in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb) speziell auf Bildaufnahmen.

    Rn. 122 Zugleich liegt im heimlichen Fertigen und Ausstrahlen der Bildaufnahmen ein Eingriff in das Recht der Klägerin an ihrem eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb: Der Bundesgerichtshof hat in den vom Landgericht auf LGU S. 18 unter b) zitierten Entscheidungen (neben "Der Aufmacher I", NJW 1981, 1089, die Entscheidung NJW 1998, 2141) das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb für einschlägig gehalten, wenn geltend gemacht wird, es seien im Weg des "Einschleichjournalismus" von Journalisten Informationen aus dem Unternehmen beschafft und dann verbreitet worden (vgl. "Der Aufmacher I", Rnrn. 28 f., 34, und 51 f. in Juris), weil ein Mindestbestand an Vertraulichkeitsschutz zu den Grundlagen jeder unternehmerischen Betätigung gehöre (…a.a.O., Rn. 34 in Juris), und hat es auch für einschlägig gehalten, wenn Filmaufnahmen unter Verletzung des Hausrechts eines Unternehmens gefertigt werden, vorausgesetzt, die betroffenen Räumlichkeiten gehören zum Betrieb (BGH NJW 1998, 2141 Rnrn. 12, 22 ff.).

    Ein derartiges "Einschleichen" hat auch der Bundesgerichtshof in der Entscheidung "Der Aufmacher I" im Fall Wallraff als "unzulässig" und "illegal" angesehen (NJW 1981, 1089 Rnrn. 51 bis 53 in Juris).

    Denn während der Bundesgerichtshof in seiner durch das Bundesverfassungsgericht überprüften und teilweise für verfassungswidrig erklärten Entscheidung "Der Aufmacher I" (NJW 1981, 1089) zu den damals in Rede stehenden rechtswidrig gewonnenen Informationen aus der Redaktionskonferenz (in Übereinstimmung mit dem oben geschilderten allgemeinen Grundsatz) noch ausgeführt hatte, der Kritiker müsse, wenn wie hier die Kritik nach den Umständen an sich zulässig sei, freie Hand für Inhalt und Form der Darstellung haben, Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz verbiete es, ihn hierfür auf das unabdingbar Notwendige zu verweisen (…Rn. 48 in Juris), hat das Bundesverfassungsgericht betont, es genüge zur ausnahmsweisen Rechtfertigung der Veröffentlichung des rechtswidrig erlangten Materials nicht, dass die Kritik, an welcher der Äußernde sonst auch nicht gehindert wäre, weniger wirksam wäre, wenn er auf die Verwertung der widerrechtlich beschafften Informationen verzichtet hätte (…a.a.O., Rn. 62 in Juris), und dass der Bericht über die Redaktionskonferenz "der erhöhten Wirksamkeit" der Kritik gedient habe (…a.a.O., Rn. 67 in Juris).

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