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Weitere Entscheidung unten: BGH, 15.03.2023

Rechtsprechung
   BGH, 07.02.2023 - VI ZR 87/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,4432
BGH, 07.02.2023 - VI ZR 87/22 (https://dejure.org/2023,4432)
BGH, Entscheidung vom 07.02.2023 - VI ZR 87/22 (https://dejure.org/2023,4432)
BGH, Entscheidung vom 07. Februar 2023 - VI ZR 87/22 (https://dejure.org/2023,4432)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Reichweite der Haftung des Halters eines Anhängers

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7 Abs 1 StVG vom 05.03.2003, § 19 Abs 1 S 1 StVG vom 12.07.2021
    Reichweite der Haftung des Halters eines Anhängers

  • IWW

    § 7 Abs. 1 StVG, § 115 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 86 Abs. 1 VVG, § 19 Abs. 1 Satz 1 StVG, § 426 Abs. 1, § 254 Abs. 1 BGB, § 17 StVG, § 563 Abs. 3 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Reichweite der Haftung des Halters eines Anhängers nach § 7 Abs. 1 StVG a.F. (§ 19 Abs. 1 Satz 1 StVG n.F.)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 19 Abs. 1 S. 1
    Reichweite der Haftung des Halters eines Anhängers nach § 7 Abs. 1 StVG a.F. (§ 19 Abs. 1 Satz 1 StVG n.F.)

  • datenbank.nwb.de

    Reichweite der Haftung des Halters eines Anhängers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Halterhaftung trotz Dritteinwirkung bejaht - Kleiner (?) Anhängerschubser mit großer Wirkung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Reichweite der Haftung des Halters eines Anhängers

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Zur Reichweite der Haftung des Halters eines Anhängers

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Halterhaftung für Beschädigung durch "rollenden" Anhänger - Halterhaftung für Beschädigung durch "rollenden" Anhänger

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Reichweite der Halterhaftung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Halter eines geparkten Anhängers haftet für Schäden durch Dritteinwirkung

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2023, 2109
  • MDR 2023, 625
  • NZV 2023, 265
  • VersR 2023, 802
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 11.02.2020 - VI ZR 286/19

    Reichweite der Haftung des Halters eines Anhängers nach § 7 Abs. 1 StVG

    Auszug aus BGH, 07.02.2023 - VI ZR 87/22
    Ein Schaden ist demgemäß bereits dann "bei dem Betrieb" eines Kraftfahrzeugs entstanden, wenn sich in ihm die von dem Kraftfahrzeug ausgehenden Gefahren ausgewirkt haben, d.h. wenn bei der insoweit gebotenen wertenden Betrachtung das Schadensgeschehen durch das Kraftfahrzeug (mit)geprägt worden ist (vgl. Senatsurteil vom 11. Februar 2020 - VI ZR 286/19, VersR 2020, 782 Rn. 10 mwN).

    Für die Zurechnung der Betriebsgefahr kommt es damit grundsätzlich maßgeblich darauf an, dass die Schadensursache in einem nahen örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einem bestimmten Betriebsvorgang oder einer bestimmten Betriebseinrichtung des Kraftfahrzeugs steht (…vgl. Senatsurteile vom 3. Juli 1962 - VI ZR 184/61, BGHZ 37, 311, juris Rn. 12 ff.; vom 11. Februar 2020 - VI ZR 286/19, VersR 2020, 782 Rn. 10;… vom 20. Oktober 2020 - VI ZR 319/18, VersR 2021, 597 Rn. 7, jeweils mwN).

    Der Betrieb dauert dabei fort, solange der Fahrer das Fahrzeug im Verkehr belässt und die dadurch geschaffene Gefahrenlage fortbesteht (vgl. Senatsurteil vom 11. Februar 2020 - VI ZR 286/19, VersR 2020, 782 Rn. 10 mwN).

    Rn. 10 b) Diese Grundsätze sind entsprechend auf den Betrieb von Anhängern anzuwenden, die dazu bestimmt sind, von einem Kraftfahrzeug mitgeführt zu werden (vgl. Senatsurteil vom 11. Februar 2020 - VI ZR 286/19, VersR 2020, 782 Rn. 11 mwN).

    Diese Gefahr wird nach den oben dargestellten Grundsätzen vom Schutzzweck des § 7 Abs. 1 StVG a.F. bzw. § 19 Abs. 1 Satz 1 StVG n.F. erfasst (vgl. Senatsurteil vom 11. Februar 2020 - VI ZR 286/19, VersR 2020, 782 Rn. 19).

    Die Bestimmungen in § 7 Abs. 1 StVG a.F. und § 19 Abs. 1 Satz 1 StVG n.F. beschränken die Einstandspflicht des Halters nicht auf fahrzeugspezifische Gefahren in dem Sinne, dass sie nur Schäden erfassten, die allein durch ein Fahrzeug bzw. einen zum Mitführen durch ein Kraftfahrzeug bestimmten Anhänger verursacht werden können (vgl. Senatsurteil vom 11. Februar 2020 - VI ZR 286/19, VersR 2020, 782 Rn. 23 mwN).

  • BGH, 26.03.2019 - VI ZR 236/18

    Realisierung des Schadens erst nach einer zeitlichen Verzögerung von eineinhalb …

    Auszug aus BGH, 07.02.2023 - VI ZR 87/22
    Der Gebäudeschaden steht bei wertender Betrachtung auch nicht in einem nur "äußerlichen", gleichsam "zufälligen" Zusammenhang mit der von dem Anhänger ausgehenden Gefahr (vgl. dazu Senatsurteile vom 26. März 2019 - VI ZR 236/18, VersR 2019, 897 Rn. 12;… vom 27. November 2007 - VI ZR 210/06, VersR 2008, 656 Rn. 12).
  • BGH, 02.07.1991 - VI ZR 6/91

    Haftung für Panikreaktionen von Tieren

    Auszug aus BGH, 07.02.2023 - VI ZR 87/22
    Anders als das Berufungsgericht meint, hat sich insoweit insbesondere nicht ein gegenüber der Betriebsgefahr eigenständiger Gefahrenkreis verwirklicht (vgl. dazu Senatsurteil vom 2. Juli 1991 - VI ZR 6/91, BGHZ 115, 84, juris Rn. 11).
  • BGH, 27.11.2007 - VI ZR 210/06

    Haftung des Halters eines Kfz für Schäden durch vorsätzliches Inbrandsetzen …

    Auszug aus BGH, 07.02.2023 - VI ZR 87/22
    Der Gebäudeschaden steht bei wertender Betrachtung auch nicht in einem nur "äußerlichen", gleichsam "zufälligen" Zusammenhang mit der von dem Anhänger ausgehenden Gefahr (…vgl. dazu Senatsurteile vom 26. März 2019 - VI ZR 236/18, VersR 2019, 897 Rn. 12; vom 27. November 2007 - VI ZR 210/06, VersR 2008, 656 Rn. 12).
  • BGH, 10.02.2004 - VI ZR 218/03

    Zurechnungszusammenhang bei Unfall aufgrund einer Sperrung der Autobahn

    Auszug aus BGH, 07.02.2023 - VI ZR 87/22
    Diesem Umstand kann bei der Abwägung der Verursachungs- und Verschuldensbeiträge im Rahmen eines etwaigen Gesamtschuldnerinnenausgleichs der Schädiger gemäß § 426 Abs. 1, § 254 Abs. 1 BGB Bedeutung zukommen (vgl. Senatsurteil vom 10. Februar 2004 - VI ZR 218/03, VersR 2004, 529, juris Rn. 19 f. zur Abwägung gemäß § 17 StVG;… Senatsurteil vom 6. Dezember 2022 - VI ZR 284/19, juris Rn. 23).
  • BGH, 06.12.2022 - VI ZR 284/19

    Geburtsschadensfall: Ansprüche auf Gesamtschuldnerausgleich; Beweislastumkehr …

    Auszug aus BGH, 07.02.2023 - VI ZR 87/22
    Diesem Umstand kann bei der Abwägung der Verursachungs- und Verschuldensbeiträge im Rahmen eines etwaigen Gesamtschuldnerinnenausgleichs der Schädiger gemäß § 426 Abs. 1, § 254 Abs. 1 BGB Bedeutung zukommen (…vgl. Senatsurteil vom 10. Februar 2004 - VI ZR 218/03, VersR 2004, 529, juris Rn. 19 f. zur Abwägung gemäß § 17 StVG; Senatsurteil vom 6. Dezember 2022 - VI ZR 284/19, juris Rn. 23).
  • BGH, 03.07.1962 - VI ZR 184/61

    Gefährdungshaftung des Kraftfahrzeughalters

    Auszug aus BGH, 07.02.2023 - VI ZR 87/22
    Für die Zurechnung der Betriebsgefahr kommt es damit grundsätzlich maßgeblich darauf an, dass die Schadensursache in einem nahen örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einem bestimmten Betriebsvorgang oder einer bestimmten Betriebseinrichtung des Kraftfahrzeugs steht (vgl. Senatsurteile vom 3. Juli 1962 - VI ZR 184/61, BGHZ 37, 311, juris Rn. 12 ff.;… vom 11. Februar 2020 - VI ZR 286/19, VersR 2020, 782 Rn. 10;… vom 20. Oktober 2020 - VI ZR 319/18, VersR 2021, 597 Rn. 7, jeweils mwN).
  • BGH, 20.10.2020 - VI ZR 319/18

    Reichweite der Haftung des Halters eines abgeschleppten und in einer Lagerhalle …

    Auszug aus BGH, 07.02.2023 - VI ZR 87/22
    Für die Zurechnung der Betriebsgefahr kommt es damit grundsätzlich maßgeblich darauf an, dass die Schadensursache in einem nahen örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einem bestimmten Betriebsvorgang oder einer bestimmten Betriebseinrichtung des Kraftfahrzeugs steht (…vgl. Senatsurteile vom 3. Juli 1962 - VI ZR 184/61, BGHZ 37, 311, juris Rn. 12 ff.;… vom 11. Februar 2020 - VI ZR 286/19, VersR 2020, 782 Rn. 10; vom 20. Oktober 2020 - VI ZR 319/18, VersR 2021, 597 Rn. 7, jeweils mwN).
  • BGH, 12.12.2023 - VI ZR 76/23

    Reichweite der Haftung eines Kfz-Halters bei einem Fahrzeugbrand

    Für die Zurechnung der Betriebsgefahr kommt es damit maßgeblich darauf an, dass die Schadensursache in einem nahen örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einem bestimmten Betriebsvorgang oder einer bestimmten Betriebseinrichtung des Kraftfahrzeugs steht (vgl. Senatsurteile vom 7. Februar 2023 - VI ZR 87/22, NJW 2023, 2109 Rn. 8 f.;… vom 24. Januar 2023 - VI ZR 1234/20, NJW 2023, 2279 Rn. 8;… vom 20. Oktober 2020 - VI ZR 374/19, r+s 2020, 721 Rn. 7;… vom 11. Februar 2020 - VI ZR 286/19, NJW 2020, 2116 Rn. 10;… vom 21. Januar 2014 - VI ZR 253/13, NJW 2014, 1182 Rn. 5; jeweils mwN).

    Der Betrieb eines Fahrzeugs dauert fort, solange der Fahrer das Fahrzeug im Verkehr belässt und die dadurch geschaffene Gefahrenlage fortbesteht (Senatsurteil vom 7. Februar 2023 - VI ZR 87/22, NJW 2023, 2109 Rn. 9 mwN).

  • BGH, 18.07.2023 - VI ZR 16/23

    Haftung bei Kfz-Unfall: Reichweite der Haftung des Halters eines Kraftfahrzeugs …

    Für die Zurechnung der Betriebsgefahr kommt es damit grundsätzlich maßgeblich darauf an, dass die Schadensursache in einem nahen örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einem bestimmten Betriebsvorgang oder einer bestimmten Betriebseinrichtung des Kraftfahrzeugs steht (vgl. nur Senatsurteile vom 7. Februar 2023 - VI ZR 87/22, NZV 2023, 265 Rn. 8 f.;… vom 21. September 2021 - VI ZR 726/20, VersR 2021, 1518 Rn. 6; jeweils mwN).
  • BGH, 16.01.2024 - VI ZR 385/22

    Schadensersatzanspruch im Rahmen einer Heizöllieferungen wegen falschem Anschluss …

    Für die Zurechnung der Betriebsgefahr kommt es damit grundsätzlich maßgeblich darauf an, dass die Schadensursache in einem nahen örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einem bestimmten Betriebsvorgang oder einer bestimmten Betriebseinrichtung des Kraftfahrzeugs steht (vgl. Senatsurteile vom 7. Februar 2023 - VI ZR 87/22, NZV 2023, 265 Rn. 8 f.;… vom 21. September 2021 - VI ZR 726/20, NJW 2022, 624 Rn. 6; jeweils mwN).
  • BGH, 22.10.2024 - VI ZR 39/24

    Verfahrenseintritt von Autobahn GmbH des Bundes und Schaden bei Fahrzeugbetrieb

    Der Betrieb dauert dabei fort, solange der Fahrer das Fahrzeug im Verkehr belässt und die dadurch geschaffene Gefahrenlage fortbesteht (vgl. Senatsurteil vom 7. Februar 2023 - VI ZR 87/22, NZV 2023, 265 Rn. 8 f. mwN).

    Rn. 27 Diese Grundsätze sind entsprechend auf den Betrieb von Anhängern anzuwenden, die dazu bestimmt sind, von einem Kraftfahrzeug mitgeführt zu werden (vgl. Senatsurteil vom 7. Februar 2023 - VI ZR 87/22, NZV 2023, 265 Rn. 10 mwN).

  • OLG Bremen, 05.07.2023 - 1 U 12/23

    Keine Haftung des Fahrzeughalters aus § 7 Abs. 1 StVG für Schäden am Eigentum …

    Dies sei ebenso wie bei der Beschädigung eines Gebäudes durch das Anprallen eines abgestellten Anhängers, der durch den Anstoß eines Drittfahrzeugs ins Rollen und in unkontrollierte Bewegung gebracht worden sei (siehe BGH, Urteil vom 07.02.2023 - VI ZR 87/22, juris Rn. 12, MDR 2023, 625), vom Schutzzweck des § 7 Abs. 1 StVG erfasst.

    Entgegen der Auffassung der Klägerin steht dem auch nicht die jüngere Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 07.02.2023 entgegen, in der eine Haftung des Halters des Anhängers auch bei einem Anstoßen und Inbewegungsetzen des Anhängers durch einen Dritten bejaht wurde (siehe BGH, Urteil vom 07.02.2023 - VI ZR 87/22, juris Rn. 12, VersR 2023, 802), da dort angenommen wurde, dass einem Anhänger konstruktionsbedingt die Gefahr einer unkontrollierten Bewegung durch Einwirkung von Fremdkraft innewohne und diese Gefahr durch sein Belassen im Verkehrsraum aufrechterhalten werde, so dass dann, wenn ein im Verkehrsraum abgestellter Anhänger infolge eines Anstoßes durch ein Drittfahrzeug in Bewegung versetzt werde und er dann im Rollvorgang ein Gebäude beschädige, sich bei wertender Betrachtung in dem hierdurch verursachten Schaden eine typische Gefahrenquelle des Straßenverkehrs verwirklicht habe.

  • OLG Celle, 10.05.2023 - 14 U 56/21

    Gefährdungshaftung; bei dem Betrieb; Betriebsgefahr; Erstschädiger; …

    Der Bundesgerichtshof geht dabei von einer weiten wertenden Betrachtung aus, die typische Gefahrenquellen des Straßenverkehrs erfassen soll (vgl. BGH, Urteil vom 11. Februar 2020 - VI ZR 286/19; Urteil vom 7. Februar 2023 - VI ZR 87/22, beide juris, zur Anhängerhaftung).
  • OVG Niedersachsen, 24.06.2026 - 11 LC 337/24

    Heranziehung zu Kosten eines Feuerwehreinsatzes in Fällen der Gefährdungshaftung …

    Für die Zurechnung der Betriebsgefahr kommt es damit maßgeblich darauf an, dass die Schadensursache in einem nahen örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einem bestimmten Betriebsvorgang oder einer bestimmten Betriebseinrichtung des Kraftfahrzeugs steht (…st. Rspr. des BGH, siehe: Urt. v. 18.7.2023 - VI ZR 16/23 - juris Rn. 12; Urt. v. 7.2.2023 - VI ZR 87/22 - juris Rn. 8 f.;… Urt. v. 21.9.2021 - VI ZR 726/20 - juris Rn. 6;… Urt. v. 20.10.2020 - VI ZR 374/19 - juris Rn. 7 …und Urt. v. 11.2.2020 - VI ZR 286/19 - juris Rn. 10;… siehe auch Walter, in: Gsell/Krüger/Lorenz/Reymann, BeckOGK, Stand: 1.1.2022, § 7 StVG Rn. 91 f., m.w.N.).
  • OLG Hamm, 06.12.2024 - 9 U 196/23

    Entstehung des Brandschadens am Gebäude der Werkstatt beim Betrieb des Fahrzeugs; …

    Für die Zurechnung der Betriebsgefahr kommt es damit maßgeblich darauf an, dass die Schadensursache in einem nahen örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einem bestimmten Betriebsvorgang oder einer bestimmten Betriebseinrichtung des Kraftfahrzeugs steht (vgl. Senatsurteile vom 7. Februar 2023 -  VI ZR 87/22 ,  NJW 2023, 2109   Rn. 8  f.;… vom 24. Januar 2023 -  VI ZR 1234/20 ,  NJW 2023, 2279   Rn. 8 ;… vom 20. Oktober 2020 -  VI ZR 374/19 , r+s 2020, 721  Rn. 7 ;… vom 11. Februar 2020 -  VI ZR 286/19 ,  NJW 2020, 2116   Rn. 10 ;… vom 21. Januar 2014 -  VI ZR 253/13 ,  NJW 2014, 1182   Rn. 5 ; jeweils mwN).
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   BGH, 15.03.2023 - VI ZR 87/22   

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  • lto.de (Kurzinformation)

    Autounfall löst Kettenreaktion aus: Halter haftet trotz Dritteinwirkung für abgestellten Anhänger

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