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Rechtsprechung
   BGH, 16.12.1953 - VI ZR 87/52   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1953,656
BGH, 16.12.1953 - VI ZR 87/52 (https://dejure.org/1953,656)
BGH, Entscheidung vom 16.12.1953 - VI ZR 87/52 (https://dejure.org/1953,656)
BGH, Entscheidung vom 16. Dezember 1953 - VI ZR 87/52 (https://dejure.org/1953,656)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1954, 633
  • VersR 1954, 96
 
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Wird zitiert von ... (32)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.09.1951 - IV ZR 155/50

    Öffentlichrechtliche Verwahrung. Rechtsweg

    Auszug aus BGH, 16.12.1953 - VI ZR 87/52
    Das Unterlassen einer derartigen Auseinandersetzung bedeutet aber keinen Verstoß gegen die - von der Anschlußrevision als verletzt angesehene - Bestimmung des § 286 ZPO, wenn nur, wie es vorliegend ersichtlich geschehen ist, unter Berücksichtigung des Gesamtvorbringens eine sachliche Würdigung des Ergebnisses der Beweisaufnahme stattgefunden hat (BGHZ 3, 162 [175]).

    Da das Gericht nach § 287 ZPO indessen über Entstehung und Höhe des Schadens unter Würdigung aller Umstände nach freier Überzeugung zu entscheiden hat und auch die Erhebung von Beweisen seinem Ermessen überlassen ist, kann im Revisionsverfahren nur nachgeprüft werden, ob die vorgenommene Schadensermittlung auf grundsätzlich falschen oder offenbar unsachlichen Erwägungen beruht oder ob wesentliche, die Entscheidung bedingende Tatsachen außer acht gelassen sind (BGHZ 3, 162 [175/176]).

  • BGH, 14.07.1953 - V ZR 97/52

    Eheliches Güterrecht. Gleichberechtigung

    Auszug aus BGH, 16.12.1953 - VI ZR 87/52
    Das ist auch im gegenwärtigen Verfahren zu beachten (BGHZ 10, 266 [282]).
  • BGH, 14.07.1952 - IV ZR 28/52

    Ungerechtfertigte Bereicherung

    Auszug aus BGH, 16.12.1953 - VI ZR 87/52
    Die Anschlußrevision übersieht, daß, da es sich bei dem Rentenverlangen nach § 845 BGB um einen - wenn auch besonders gearteten - Schadensersatzanspruch handelt (BGHZ 7, 123; BGH L-M § 845 BGB Nr. 5), für die richterliche Feststellung der Höhe des vom Beklagten zu ersetzenden Wertes der ausgefallenen Dienste nicht § 286 ZPO, sondern § 287 ZPO maßgebend ist.
  • BGH, 03.12.1951 - III ZR 72/51

    Rechtsnatur und Bemessung des Schadensersatzanspruchs wegen entgangener Dienste

    Auszug aus BGH, 16.12.1953 - VI ZR 87/52
    Bei der Beurteilung von Rentenansprüchen nach § 845 BGB wegen Tötung einer Ehefrau ist allerdings in den Entscheidungen BGHZ 4, 123 [132] und BGH L-M § 845 BG3 Nr. 5 ausgeführt worden, fremde Hilfskräfte brächten im allgemeinen wider das gleiche Interesse noch die gleiche Arbeitskraft wie eine Ehefrau für den Haushalt oder die Landwirtschaft des Mannes auf; der Wert der Dienste der getöteten Ehefrau sei daher häufig größer als die Baraufwendungen für eine fremde Hilfskraft.
  • BGH, 18.03.1953 - VI ZR 68/52
    Auszug aus BGH, 16.12.1953 - VI ZR 87/52
    Ob sich der Gehweg in einem solchen Zustand befunden hat, daß der Kläger und seine Ehefrau von der im § 37 StVO bestimmten Verpflichtung der Fußgänger zur Benutzung der Gehwege befreit waren, hatte jedoch der Kläger zu beweisen (Urteil des erkennenden Senats vom 18. März 1953, VI ZR 68/52).
  • BGH, 26.04.1957 - VI ZR 66/56

    Rechtsmittel

    Will ein Fußgänger den für ihn vorgesehenen Gehweg verlassen und die Fahrbahn betreten, so ist er verpflichtet, auf den Fahrzeugverkehr zu achten und in seinem Verhalten auf ihn Rücksicht zu nehmen, vor allem darauf zu achten, daß er nicht in die Fahrbahn eines Fahrzeugs gerät und dieses behindert (Urteil des erkennenden Senats vom 16. Dezember 1953 - VI ZR 87/52 - DAR 1954, 58 Nr. 33 = VRS 6, 87 Nr. 40 = VersR 1954, 96).

    Zwar mag das Vorhandensein großer Wasserlachen die Annahme nahelegen, ein Fußgänger werde sie umgehen und dabei die Fahrbahn betreten (vgl. das oben angeführte Urteil des Senats vom 16. Dezember 1953 a.a.O.).

  • BGH, 10.03.1954 - VI ZR 93/53

    Rechtsmittel

    Die Möglichkeit eines anderen Verhaltens muss jedoch in Betracht gezogen werden, wenn die Umstände des Falles sie ersichtlich naherücken (BGH Urteile VerkR S 4, 370 Nr. 183; 374 Nr. 185 und das zur Veröffentlichung vorgesehene Urteil des erkennenden Senats vom 16. Dezember 1953 - VI ZR 87/52 -).

    (So das bereits angeführte Urteil des erkennenden Senats vom 16. Dezember 1953 - VI ZR 87/52 -).

  • BGH, 13.06.1958 - VI ZR 131/57

    Rechtsmittel

    Denn nach diesem Grundsatz darf ein Verkehrsteilnehmer nur auf das Unterbleiben solcher Verkehrswidrigkeiten vertrauen, mit denen zu rechnen bei verständiger Würdigung aller Umstände kein Anlaß besteht (BGH Urt. vom 16. Dezember 1953 - VI ZR 87/52 = VRS 6, 87).

    Unter derartigen, besonders ungünstigen Verhältnissen darf sich ein vorsichtiger Fußgänger bei verständiger Würdigung nicht darauf verlassen, ein von hinten kommender Kraftfahrer werde ihn auf der Fahrbahn schon rechtzeitig erkennen und ungefährdet vermeiden (BGH Urt. vom 16. Dezember 1953 - VI ZR 87/52 = VRS 6, 87).

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