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| BFH, 28.10.1997 - VII B 183/96 |
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- BVerfG, 26.01.1972 - 2 BvR 255/67
Verwirkung der Befugnis zur Anrufung der Gerichte
Auszug aus BFH, 28.10.1997 - VII B 183/96
Der bloße Zeitablauf allein führt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung grundsätzlich noch nicht dazu, daß sich die Geltendmachung eines Rechts als Verstoß gegen die Grundsätze von Treu und Glauben darstellt (vgl. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Januar 1972 2 BvR 255/67, BVerfGE 32, 305, …und Urteil des BFH vom 4. November 1992 X R 13/91, BFH/NV 1993, 454, m. w. N.). - GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70
Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters …
Auszug aus BFH, 28.10.1997 - VII B 183/96
Zutreffend hat das FG darauf hingewiesen, daß die Gewährung eines Erlasses aus Billigkeitsgründen eine Ermessensentscheidung darstellt (vgl. Beschluß des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19. Oktober 1971 GmS-OGB 3/70, BFHE 105, 101, BStBl II 1972, 603). - BFH, 08.10.1986 - II R 167/84
Vertrauenstatbestand - Verwirkung des Steueranspruchs - Einspruch - Festsetzung
Auszug aus BFH, 28.10.1997 - VII B 183/96
Da es im Streitfall sowohl an einem Vertrauenstatbestand als auch an einer Vertrauensfolge fehlt, vermag der Senat auch nicht zu erkennen, daß die Klage unter dem Gesichtspunkt der Verwirkung (zu den Voraussetzungen vgl. Urteil des BFH vom 8. Oktober 1986 II R 167/84, BFHE 147, 409, BStBl II 1987, 12, [BFH 08.10.1986 - II R 167/84] und Tipke/Kruse, Abgabenordnung -- Finanzgerichtsordnung, 16. Aufl., § 4 AO 1977 Tz. 67, 67 a) Erfolg haben könnte.
- BFH, 16.12.1986 - VIII B 115/86
Antrag auf Prozeßkostenhilfe - Ablehnender Beschluß - Begründung - Abweisung der …
Auszug aus BFH, 28.10.1997 - VII B 183/96
Eine beabsichtigte Rechtsverfolgung verspricht dann hinreichende Aussicht auf Erfolg, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt des Antragstellers aufgrund dessen Sachdarstellung und der vorhandenen Unterlagen zumindest für vertretbar hält, in tatsächlicher Hinsicht von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist und deshalb bei summarischer Prüfung für einen Eintritt des angestrebten Erfolges eine gewisse Wahrscheinlichkeit besteht (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 16. Dezember 1986 VIII B 115/86, BFHE 148, 215, BStBl II 1987, 217, [BFH 16.12.1986 - VIII B 115/86] …und vom 2. Juni 1987 VII B 20/87, BFH/NV 1988, 261). - BFH, 04.11.1992 - X R 13/91
Verplichtung zum Erlass eines Folgebescheids nach rechtskräftigem …
Auszug aus BFH, 28.10.1997 - VII B 183/96
Der bloße Zeitablauf allein führt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung grundsätzlich noch nicht dazu, daß sich die Geltendmachung eines Rechts als Verstoß gegen die Grundsätze von Treu und Glauben darstellt (vgl. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Januar 1972 2 BvR 255/67, BVerfGE 32, 305, und Urteil des BFH vom 4. November 1992 X R 13/91, BFH/NV 1993, 454, m. w. N.). - BFH, 02.06.1987 - VII B 20/87
Befugnis des Finanzgerichts zur Berufung auf die Feststellungen eines in das …
Auszug aus BFH, 28.10.1997 - VII B 183/96
Eine beabsichtigte Rechtsverfolgung verspricht dann hinreichende Aussicht auf Erfolg, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt des Antragstellers aufgrund dessen Sachdarstellung und der vorhandenen Unterlagen zumindest für vertretbar hält, in tatsächlicher Hinsicht von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist und deshalb bei summarischer Prüfung für einen Eintritt des angestrebten Erfolges eine gewisse Wahrscheinlichkeit besteht (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 16. Dezember 1986 VIII B 115/86, BFHE 148, 215, BStBl II 1987, 217, [BFH 16.12.1986 - VIII B 115/86] und vom 2. Juni 1987 VII B 20/87, BFH/NV 1988, 261). - BFH, 11.10.1995 - II S 13/95
Gewährung von Prozesskostenhilfe bei entsprechenden persönlichen und …
Auszug aus BFH, 28.10.1997 - VII B 183/96
Gerichtliche Kontrolle und Rechtsschutzgewährung erschöpfen sich bei Ermessensentscheidungen der Verwaltung in der Untersuchung, ob die Finanzbehörden die gesetzlichen Grenzen ihres Ermessens eingehalten und von ihrem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung (§ 227 AO 1977) entsprechenden Weise Gebrauch gemacht haben (§ 5 AO 1977; vgl. BFH-Beschluß vom 11. Oktober 1995 II S 13/95, BFH/NV 1996, 254).
- BFH, 27.04.2001 - XI S 8/01
Gewerbesteuer - Gewerbeertragssteuer - Prozeßkostenhilfe - Erhebliche Härte - …
Daran fehlt es, wenn das FA die Steueransprüche ohnehin nicht durchsetzen kann und der Erlass folglich nicht mit einem wirtschaftlichen Vorteil für den Steuerpflichtigen verbunden ist (…BFH-Beschlüsse vom 30. September 1996 X B 131/96, BFH/NV 1997, 326; vom 28. Oktober 1997 VII B 183/96, BFH/NV 1998, 683). - BFH, 29.03.2000 - XI B 147/99
Ausgaben zur Erfüllung von Pflichtteilsansprüchen
Eine beabsichtigte Rechtsverfolgung verspricht dann hinreichende Aussicht auf Erfolg, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt des Antragstellers aufgrund dessen Sachdarstellung und der vorhandenen Unterlagen zumindest für vertretbar hält, in tatsächlicher Hinsicht von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist und deshalb bei summarischer Prüfung für einen Eintritt des angestrebten Erfolges eine gewisse Wahrscheinlichkeit besteht (vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. Oktober 1997 VII B 183/96, BFH/NV 1998, 683, m.w.N.).Da die Gewährung eines Erlasses aus Billigkeitsgründen eine Ermessensentscheidung darstellt, kann das Verfahren in der Hauptsache nur Erfolg haben, wenn das FA die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 102 FGO; vgl. z.B. BFH in BFH/NV 1998, 683).
- FG Hamburg, 22.04.2008 - 3 K 222/06
Abgabenordnung: Haftung von Strohmann- und faktischem Geschäftsführer der GmbH
Seine Haftung ist ebenso wenig wie die Wirksamkeit seiner Bestellung, Abberufung oder Amtsniederlegung gemäß § 6, § 39, § 46 Nr. 5 GmbHG von der Anmeldung und nur deklaratorischen Eintragung oder dem öffentlichen Glauben des Registers gemäß § 15 Handelsgesetzbuch (HGB) abhängig (vgl. BFH vom 17. Februar 1988 VII R 46/85, BFH/NV 1998, 683; vom 22. Januar 1985, BFHE 143, 203, BStBl II 1985, 562).
- BFH, 31.01.2002 - VII B 312/00
Erlassverfahren; Festsetzung von Haftungsschulden
Eine beabsichtigte Rechtsverfolgung hat die nach § 142 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) i.V.m. § 114 der Zivilprozessordnung (ZPO) erforderliche hinreichende Aussicht auf Erfolg, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt des Antragstellers aufgrund dessen Sachdarstellung und der vorhandenen Unterlagen zumindest für vertretbar hält, in tatsächlicher Hinsicht von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist und deshalb bei summarischer Prüfung für einen Eintritt des angestrebten Erfolges eine gewisse Wahrscheinlichkeit besteht (Senatsbeschluss vom 28. Oktober 1997 VII B 183/96, BFH/NV 1998, 683, m.w.N.). - FG Hamburg, 31.03.2025 - 3 K 161/23
Erlass von Säumniszuschlägen bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung
Rn. 34 aa) So ist ein Erlass aus persönlichen Billigkeitsgründen nicht möglich, wenn der Erlass nicht mehr mit einem wirtschaftlichen Vorteil für den Steuerpflichtigen verbunden wäre (ständige Rechtsprechung, siehe etwa BFH…, Beschluss vom 27. April 2001, XI S 8/01, BFH/NV 2001, 1362, juris, Rn. 12; BFH, Beschluss vom 28. Oktober 1997, VII B 183/96, BFH/NV 1998, 683, juris, Rn. 16; jew. m.w.N.; im Zusammenhang mit Säumniszuschlägen etwa BFH…, Urteil vom 30. März 2006, V R 2/04, BFHE 212, 23, juris, Rn. 21; BFH…, Urteil vom 7. Juli 1999, X R 87/96, BFH/NV 2000, 161, juris, Rn. 26; jew. m.w.N.). - FG München, 19.07.2007 - 5 K 1289/05
Erlass von Säumniszuschlägen nach einem bereits gewährten Hälfteerlass; …
Lebt der Steuerpflichtige unabhängig von Billigkeitsmaßnahmen in wirtschaftlichen Verhältnissen, die, weil die Einkünfte und das Vermögen gering sind und im Übrigen dem Pfändungsschutz unterliegen, eine Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis ausschließen bzw. ihn zur Tilgung der Steuerschulden nicht befähigen, könnte ein Erlass hieran nichts ändern und wäre aus diesem Grunde nicht mit einem wirtschaftlichen Vorteil für den Steuerpflichtigen verbunden (BFH-Beschlüsse vom 31.01.2002 VII B 312/00, BFH/NV 2002, 889 undvom 28.10.1997 VII B 183/96, BFH/NV 1998, 683).Kommt der Erlass wirtschaftlich nur anderen Gläubigern des Steuerpflichtigen und nicht diesem selbst zugute, scheidet ein Erlass ebenfalls aus (BFH- Beschlüsse vom 27.04.2001 XI S 8/01, BFH/NV 2001, 1363 undvom 28.10.1997 VII B 183/96, BFH/NV 1998, 683).
- VG Magdeburg, 22.02.2018 - 2 A 321/15
Billigkeitserlass der auf einen Sanierungsgewinn entfallenden Gewerbesteuer
Ist die wirtschaftliche Existenz bereits vor Antrag auf Erlass zerstört, ist die Einziehung des Anspruchs nicht unbillig (BFH v. 28.10.1997 - VII B 183/96, zit. nach Juris). - FG München, 10.09.2007 - 5 K 1289/05
Erlass von Säumniszuschlägen nach einem bereits gewährten Hälfteerlass; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LSG Hamburg, 26.02.2026 - L 1 KR 39/25 In diesem Zusammenhand hat auch das Sozialgericht zutreffend darauf hingewiesen, dass ein Erlass aus persönlichen Billigkeitsgründen nicht möglich ist, wenn der Erlass nicht mehr mit einem wirtschaftlichen Vorteil für den Steuerpflichtigen verbunden wäre (vgl. BFH, Beschl. v. 27.4.2001 - XI S 8/01; BFH, Beschl. v. 28.10.1997 - VII B 183/96;… BFH, Urt. v. 30.3.2006 - V R 2/04;… BFH, Urt. v. 7.7.1999 - X R 87/96).
- LSG Hamburg, 26.02.2026 - L 1 KR 75/25
Kein vollständiger Erlass von Säumniszuschlägen trotz Insolvenz
In diesem Zusammenhand hat auch das Sozialgericht zutreffend darauf hingewiesen, dass ein Erlass aus persönlichen Billigkeitsgründen nicht möglich ist, wenn der Erlass nicht mehr mit einem wirtschaftlichen Vorteil für den Steuerpflichtigen verbunden wäre (vgl. BFH, Beschl. v. 27.4.2001 - XI S 8/01; BFH, Beschl. v. 28.10.1997 - VII B 183/96;… BFH, Urt. v. 30.3.2006 - V R 2/04;… BFH, Urt. v. 7.7.1999 - X R 87/96). - OVG Schleswig-Holstein, 22.09.2014 - 4 MB 35/14
Beschwerde des Kieler Steuerschuldners gegen Rücknahme des Gewerbesteuererlasses …
- FG Hamburg, 28.10.2010 - 3 K 81/10
FGO/MRK: Keine Verfahrensrechts-Zuständigkeit des EGMR in Steuerprozessen
- FG Sachsen, 11.06.2010 - 5 K 424/06
Teilweise stattgebender Änderungsbescheid während des Klageverfahrens führt …
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