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Rechtsprechung
   BFH, 07.03.2006 - VII R 30/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,14011
BFH, 07.03.2006 - VII R 30/04 (https://dejure.org/2006,14011)
BFH, Entscheidung vom 07.03.2006 - VII R 30/04 (https://dejure.org/2006,14011)
BFH, Entscheidung vom 07. März 2006 - VII R 30/04 (https://dejure.org/2006,14011)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Judicialis

    UStG § 21 Abs. 2; ; UStG § 21 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1; ; TabStG § 21 Satz 1; ; StGB § 27; ; FGO § 118 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorschriftswidriges Verbringen von Ware

  • datenbank.nwb.de

    Vorschriftswidriges Verbringen: Beteiligung am Verbringen durch Zusage späterer Unterstützung; Beendigung des Verbringens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    In-Anspruch-Nahme von Abgabenschuldnern wegen ihres gleichgewichtigen und arbeitsteiligen Vorgehens als Gesamtschuldner durch das Hauptzollamt (HZA); Beteiligung am Verbringen von Zigarretten in das Zollgebiet der Europäischen Gemeinschaft; Vorschriftswidriges Verbringen ...

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    ZK Art 233, ZK Art 202 Abs 3, ZK Art 213, ZK Art 32, TabStG § 21, TabStG § 19, ZKDV Art 163
    Erlöschen; Gesamtschuldner; Gestellung; Vorschriftswidriges Verbringen; Zollschuld

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (18)

  • BFH, 13.10.2005 - VII S 13/04

    PKH: keine Erfolgsaussicht trotz Zulassung der Revision

    Auszug aus BFH, 07.03.2006 - VII R 30/04
    Mit Beschluss vom 13. Oktober 2005 VII S 13/04 (PKH) --BFH/NV 2006, 628--, auf den verwiesen wird, hat der Senat den Antrag des Klägers auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für das vorliegende Revisionsverfahren abgelehnt.

    Dass der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung das Nichterlöschen der Zollschuld gemäß Art. 233 Buchst. d ZK vornehmlich damit begründet hat, dass die betroffenen Waren ihren (ersten) Bestimmungsort erreicht hätten und deshalb die Beschlagnahme nach dem vorschriftswidrigen Verbringen erfolgt sei (…Senatsbeschlüsse vom 5. Februar 1998 VII B 192/97, BFH/NV 1998, 1393;… vom 21. Dezember 2001 VII S 13/01, BFH/NV 2002, 692; in BFH/NV 2006, 628, …und vom 13. Oktober 2005 VII S 46/05 (PKH), BFH/NV 2006, 631), bedeutet nicht, dass das jeweilige Verbringen bis zu diesem Zeitpunkt und Ort tatsächlich angedauert hat.

    In seinen Beschlüssen in BFH/NV 2006, 628 und 631 hat der Senat zudem darauf hingewiesen, dass das Erreichen des ersten Bestimmungsorts und der Beginn der Entladung der Waren aus dem für den grenzüberschreitenden Transport verwendeten Transportmittel lediglich der späteste in Betracht kommende Zeitpunkt für eine Beendigung des vorschriftswidrigen Verbringens sei.

    Selbst wenn --entgegen der Senatsauffassung-- das vorschriftswidrige Verbringen und die grenzüberschreitende Beförderung der Ware als einheitlicher Lebensvorgang anzusehen sein sollte mit der Folge, dass das Verbringen erst dann als beendet anzusehen wäre, wenn der Transport mit der Ware an seinem ersten Bestimmungsort eingetroffen ist (…Witte, a.a.O., Art. 233 Rz. 18; VSF Z 09 01, Abs. 69; Österreichischer Verwaltungsgerichtshof in ÖStZB 2003, 145), wäre dieser Zeitpunkt im Streitfall spätestens mit dem Beginn der Entladung des für die grenzüberschreitende Beförderung verwendeten LKW erreicht (Senatsbeschlüsse in BFH/NV 2006, 628 und 631; a.A. Urteil des FG Düsseldorf in ZfZ 2005, 421).

    b) Im Übrigen hat der Senat keinen Zweifel daran, dass es bei der Frage des Erlöschens der Zollschuld nach Art. 233 Buchst. d ZK nicht darauf ankommen kann, ob die vorschriftswidrig verbrachten Waren Eingang in den Wirtschaftskreislauf der Gemeinschaft gefunden haben oder ob sie zur Ruhe gekommen sind (…vgl. Senatsbeschluss in BFH/NV 1998, 1393, wonach ein In-Verkehr-Bringen der Waren nicht erforderlich ist und eine Beschlagnahme der Waren bei der Umladung in das Fahrzeug eines Abnehmers nicht zum Erlöschen der Zollschuld führt, obwohl die Ware ersichtlich nicht zur Ruhe gekommen war; auch Senatsbeschlüsse in BFH/NV 2006, 628 und 631;… a.A. Witte, a.a.O., Art. 233 Rz. 18; VSF Z 09 01 Abs. 69;… Lichtenberg in Dorsch, a.a.O., Art. 233 Rz. 8).

  • BFH, 21.12.2001 - VII S 13/01

    PKH; vorschriftwidriges Verbringen von Zigaretten in das Zollgebiet der …

    Auszug aus BFH, 07.03.2006 - VII R 30/04
    Dass der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung das Nichterlöschen der Zollschuld gemäß Art. 233 Buchst. d ZK vornehmlich damit begründet hat, dass die betroffenen Waren ihren (ersten) Bestimmungsort erreicht hätten und deshalb die Beschlagnahme nach dem vorschriftswidrigen Verbringen erfolgt sei (…Senatsbeschlüsse vom 5. Februar 1998 VII B 192/97, BFH/NV 1998, 1393; vom 21. Dezember 2001 VII S 13/01, BFH/NV 2002, 692;… in BFH/NV 2006, 628, …und vom 13. Oktober 2005 VII S 46/05 (PKH), BFH/NV 2006, 631), bedeutet nicht, dass das jeweilige Verbringen bis zu diesem Zeitpunkt und Ort tatsächlich angedauert hat.

    Der Tatbestand der Beteiligung schließt demnach jedenfalls denjenigen ein, der i.S. des § 27 des Strafgesetzbuches (StGB) Beihilfe zu dem vorschriftswidrigen Verbringen leistet (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- in BFH/NV 2002, 692; FG München, Urteil vom 17. März 2004 3 K 4114/01, ZfZ 2004, 309).

    Da die zugesagte Unterstützung zu einer Zeit stattfinden sollte, in der das vorschriftswidrige Verbringen bereits beendet war, und weil die Zusage einer bloßen Hilfstätigkeit bei der Entladung der Waren nicht ohne weiteres eine solche Bedeutung für die Ausführung der eigentlichen Tat hat, dass sie --wie z.B. das Zur-Verfügung-Stellen einer Halle als Umladeort, vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2002, 692-- als wesentlicher Teil der Logistik für die Ausführung der Tat selbst angesehen werden kann, bedurfte es ergänzender Feststellungen dafür, dass die vom Kläger in den vorangegangenen Absprachen erbrachten Unterstützungsleistungen so gewichtig waren, dass sie den Haupttäter in seinem schon gefassten Tatentschluss bestärkt und ihm für die Begehung der eigentlichen Tat ein erhöhtes Gefühl der Sicherheit vermittelt haben.

  • FG Düsseldorf, 09.02.2005 - 4 K 5532/03

    Einfuhr; Zigaretten; Beschlagnahme; Verbringen; Zollschuld - Auch bei subjektiver …

    Auszug aus BFH, 07.03.2006 - VII R 30/04
    Entgegen der Auffassung des Klägers und der in Teilen der Literatur, der Rechtsprechung und der Verwaltung vertretenen Meinungen (…vgl. z.B. Witte, a.a.O., Art. 233 Rz. 18;… Lichtenberg in Dorsch, Zollrecht, Art. 233 Rz. 8;… Deimel in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Art. 233-234 ZK Rz. 33; Österreichischer Verwaltungsgerichtshof, Erkenntnis vom 24. April 2002 2001/16/0410, 0443, Beilage zur Österreichischen Steuerzeitung --ÖStZB-- 2003, 145; FG Düsseldorf, Urteil vom 9. Februar 2005 4 K 5532/03 VTa, Z, EU, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2005, 421; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 26. November 1996 11 K 81/95, ZfZ 1997, 91; Vorschriftensammlung der Bundesfinanzverwaltung --VSF-- Z 09 01 Abs. 69) ist es nach dem Wortlaut der Vorschrift, aus systematischen und teleologischen Erwägungen und nicht zuletzt auch aus Gründen der Rechtsklarheit und -sicherheit nicht gerechtfertigt, die Frage des Erlöschens der Zollschuld von völlig unbestimmten Begriffen ("Eingang in den Wirtschaftskreislauf", "Zur-Ruhe-Kommen") oder subjektiven Vorstellungen der Tatbeteiligten ("Bestimmungsort") abhängig zu machen.

    Selbst wenn --entgegen der Senatsauffassung-- das vorschriftswidrige Verbringen und die grenzüberschreitende Beförderung der Ware als einheitlicher Lebensvorgang anzusehen sein sollte mit der Folge, dass das Verbringen erst dann als beendet anzusehen wäre, wenn der Transport mit der Ware an seinem ersten Bestimmungsort eingetroffen ist (…Witte, a.a.O., Art. 233 Rz. 18; VSF Z 09 01, Abs. 69; Österreichischer Verwaltungsgerichtshof in ÖStZB 2003, 145), wäre dieser Zeitpunkt im Streitfall spätestens mit dem Beginn der Entladung des für die grenzüberschreitende Beförderung verwendeten LKW erreicht (…Senatsbeschlüsse in BFH/NV 2006, 628 und 631; a.A. Urteil des FG Düsseldorf in ZfZ 2005, 421).

  • BFH, 05.02.1998 - VII B 192/97
    Auszug aus BFH, 07.03.2006 - VII R 30/04
    Dass der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung das Nichterlöschen der Zollschuld gemäß Art. 233 Buchst. d ZK vornehmlich damit begründet hat, dass die betroffenen Waren ihren (ersten) Bestimmungsort erreicht hätten und deshalb die Beschlagnahme nach dem vorschriftswidrigen Verbringen erfolgt sei (Senatsbeschlüsse vom 5. Februar 1998 VII B 192/97, BFH/NV 1998, 1393;… vom 21. Dezember 2001 VII S 13/01, BFH/NV 2002, 692;… in BFH/NV 2006, 628, …und vom 13. Oktober 2005 VII S 46/05 (PKH), BFH/NV 2006, 631), bedeutet nicht, dass das jeweilige Verbringen bis zu diesem Zeitpunkt und Ort tatsächlich angedauert hat.

    b) Im Übrigen hat der Senat keinen Zweifel daran, dass es bei der Frage des Erlöschens der Zollschuld nach Art. 233 Buchst. d ZK nicht darauf ankommen kann, ob die vorschriftswidrig verbrachten Waren Eingang in den Wirtschaftskreislauf der Gemeinschaft gefunden haben oder ob sie zur Ruhe gekommen sind (vgl. Senatsbeschluss in BFH/NV 1998, 1393, wonach ein In-Verkehr-Bringen der Waren nicht erforderlich ist und eine Beschlagnahme der Waren bei der Umladung in das Fahrzeug eines Abnehmers nicht zum Erlöschen der Zollschuld führt, obwohl die Ware ersichtlich nicht zur Ruhe gekommen war;… auch Senatsbeschlüsse in BFH/NV 2006, 628 und 631;… a.A. Witte, a.a.O., Art. 233 Rz. 18; VSF Z 09 01 Abs. 69;… Lichtenberg in Dorsch, a.a.O., Art. 233 Rz. 8).

  • BGH, 18.04.1996 - 1 StR 14/96

    Beihilfe zum Betrug (Anforderungen an die Bestimmtheit des Gehilfenvorsatzes; …

    Auszug aus BFH, 07.03.2006 - VII R 30/04
    Hilfeleistung i.S. des § 27 StGB ist grundsätzlich jede Handlung, welche die Herbeiführung des Taterfolges des Haupttäters objektiv fördert (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 18. April 1996 1 StR 14/96, BGHSt 42, 135, 136).
  • BVerfG, 09.11.1976 - 2 BvL 1/76

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Nichtanrechnung vollzogener …

    Auszug aus BFH, 07.03.2006 - VII R 30/04
    Strafe i.S. von Art. 103 Abs. 3 des Grundgesetzes ist nur die Kriminalstrafe (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 9. November 1976 2 BvL 1/76, BVerfGE 43, 101).
  • BGH, 15.07.1999 - 5 StR 155/99

    Gemeinschaftlicher, gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Schmuggel; Mittäterschaft; …

    Auszug aus BFH, 07.03.2006 - VII R 30/04
    Hilfe zu einer Tat kann nämlich auch schon durch die bloße Zusage einer späteren Unterstützungshandlung geleistet werden, indem der Gehilfe den Haupttäter in seinem schon gefassten Tatentschluss bestärkt und ihm ein erhöhtes Gefühl der Sicherheit vermittelt (BGH-Urteil vom 15. Juli 1999 5 StR 155/99, Neue Zeitschrift für Strafrecht 1999, 609).
  • EuGH, 07.09.1999 - C-61/98

    De Haan - Zölle - Externes Versandverfahren - Betrug - Entstehung und Erhebung …

    Auszug aus BFH, 07.03.2006 - VII R 30/04
    Die Zollbehörden sind nicht verpflichtet, ein vorschriftswidriges Verbringen von Waren zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu beenden und damit die Entstehung von Einfuhrabgaben zu verhindern bzw. die Voraussetzungen für das Erlöschen der Abgaben zu schaffen, wenn ermittlungs- oder einsatztaktische Gründe ein anderes Vorgehen nahe legen (vgl. EuGH-Urteile vom 7. September 1999 Rs. C-61/98 --De Haan--, EuGHE 1999, I-5003 Rz. 32 ff.;… vom 14. Dezember 2004 Rs. T-332/02 --Nordspedizionieri--, Rz. 51, ZfZ 2005, 53).
  • EuG, 14.12.2004 - T-332/02

    Nordspedizionieri di Danielis Livio u.a. / Kommission - Zollunion - …

    Auszug aus BFH, 07.03.2006 - VII R 30/04
    Die Zollbehörden sind nicht verpflichtet, ein vorschriftswidriges Verbringen von Waren zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu beenden und damit die Entstehung von Einfuhrabgaben zu verhindern bzw. die Voraussetzungen für das Erlöschen der Abgaben zu schaffen, wenn ermittlungs- oder einsatztaktische Gründe ein anderes Vorgehen nahe legen (…vgl. EuGH-Urteile vom 7. September 1999 Rs. C-61/98 --De Haan--, EuGHE 1999, I-5003 Rz. 32 ff.; vom 14. Dezember 2004 Rs. T-332/02 --Nordspedizionieri--, Rz. 51, ZfZ 2005, 53).
  • FG Düsseldorf, 06.04.2001 - 4 K 4702/99

    Vorschriftswidriges Verbringen; Hinterziehung von Einfuhrabgaben - Beteiligung am …

    Auszug aus BFH, 07.03.2006 - VII R 30/04
    Es handelt sich um einen gegenüber dem Verbringen selbständigen Tatbestand, der über die Täterschaft hinausgeht und jeden erfasst, der sich in irgendeiner Weise an dem vorschriftswidrigen Verbringen der Waren beteiligt hat, ohne selbst Verbringer zu sein (FG Düsseldorf, Urteil vom 6. April 2001 4 K 4702/99 VTa, Z, EU, ZfZ 2001, 244).
  • FG Baden-Württemberg, 25.07.2003 - 11 K 162/99

    Beteiligung an der Entziehung von Waren aus der zollamtlichen Überwachung im …

  • FG München, 17.03.2004 - 3 K 4114/01

    Keine Beteiligung an "vorschriftswidrigem Verbringen" bei Verweigerung der …

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

  • EuGH, 04.03.2004 - C-238/02

    Jonusas

  • BFH, 20.07.2004 - VII R 38/01

    Person des Gestellungspflichtigen bei Einfuhr von Waren im LKW - auch versteckte …

  • BFH, 20.07.2004 - VII R 39/01

    Entstehen einer Einfuhrzollschuld durch vorschriftswidriges Verbringen einer …

  • BFH, 13.10.2005 - VII S 46/05

    PKH - keine Erfolgsaussicht trotz Zulassung der Revision; Beteiligung am …

  • FG Baden-Württemberg, 26.11.1996 - 11 K 81/95

    Erlöschen von Eingangsabgaben bei Einziehung von geschmuggelten Zigaretten

  • FG Hamburg, 14.01.2020 - 4 K 123/15

    Zur Entstehung von Einfuhrumsatzsteuer und Tabaksteuer beim Einfuhrschmuggel

    Es ist ein gegenüber dem Verbringen selbständiger Tatbestand, der über den Täter hinaus jeden erfasst, der sich in irgendeiner Weise an dem vorschriftswidrigen Verbringen der Waren beteiligt hat, ohne selbst Verbringer zu sein (BFH, Urteil vom 7. März 2006, VII R 30/04, juris, Rn. 34).

    Hilfeleistung i.S.d. § 27 StGB ist grundsätzlich jede Handlung, welche die Herbeiführung des Taterfolges des Haupttäters objektiv fördert (BFH, Urteil vom 7. März 2006, VII R 30/04, juris, Rn. 34;… Fischer, StGB, 66. Auflage 2019, § 27 StGB, Rn. 14 m.w.N.).

  • BFH, 28.02.2023 - VII R 29/18

    Haftung eines Steuerberaters und Wirtschaftsprüfers

    Rn. 205 (1) Als Hilfeleistung im Sinne von § 27 Abs. 1 StGB ist grundsätzlich jede Handlung anzusehen, welche die Herbeiführung des Taterfolges des Haupttäters objektiv fördert, ohne dass sie für den Erfolg selbst ursächlich sein muss (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH-Urteile vom 28.10.2015 - 1 StR 465/14, Neue Zeitschrift für Strafrecht --NStZ-- 2016, 292, Rz 63; vom 22.07.2015 - 1 StR 447/14, NStZ 2016, 39, Rz 15 und vom 01.08.2000 - 5 StR 624/99, NJW 2000, 3010, BStBl II 2001, 79, unter B.I.1.; s.a. Senatsurteil vom 07.03.2006 - VII R 30/04, BFH/NV 2006, 1717, unter II.5.a; BFH-Urteile vom 07.03.2006 - X R 8/05, BFHE 212, 398, BStBl II 2007, 594, unter II.3.
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