Rechtsprechung
| BFH, 25.07.2012 - VII R 56/09 |
Volltextveröffentlichungen (10)
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Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteilen vom 25. 07. 2012 VII R 29/11, VII R 30/11 und VII R 44/10 - Aufrechnung im Insolvenzverfahren - Maßgeblichkeit der Verwirklichung des materiell-rechtlichen Berichtigungstatbestands des § 17 Abs. 2 UStG - Erledigung einer Aufrechnungserklärung durch ...
- openjur.de
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteilen vom 25.07.2012 VII R 29/11, VII R 30/11 und VII R 44/10; Aufrechnung im Insolvenzverfahren; Maßgeblichkeit der Verwirklichung des materiell-rechtlichen Berichtigungstatbestands des § 17 Abs. 2 UStG; Erledigung einer Aufrechnungserklärung durch Mögli
- Bundesfinanzhof
InsO § 96, UStG § 17 Abs 2, FGO § 118 Abs 2, UStG § 16, InsO § 38
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteilen vom 25.07.2012 VII R 29/11, VII R 30/11 und VII R 44/10 - Aufrechnung im Insolvenzverfahren - Maßgeblichkeit der Verwirklichung des materiell-rechtlichen Berichtigungstatbestands des § 17 Abs. 2 UStG - Erledigung einer Aufrechnungserklärung durch Möglichkeit ... - rechtsinformationen.bund.de
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteilen vom 25.07.2012 VII R 29/11, VII R 30/11 und VII R 44/10 - Aufrechnung im Insolvenzverfahren - Maßgeblichkeit der Verwirklichung des materiell-rechtlichen Berichtigungstatbestands des § 17 Abs. 2 UStG - Erledigung einer Aufrechnungserklärung durch Möglichkeit ...
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 96 InsO, § 17 Abs 2 UStG 1999, § 118 Abs 2 FGO, § 16 UStG 1999, § 38 InsO
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteilen vom 25.07.2012 VII R 29/11, VII R 30/11 und VII R 44/10 - Aufrechnung im Insolvenzverfahren - Maßgeblichkeit der Verwirklichung des materiell-rechtlichen Berichtigungstatbestands des § 17 Abs. 2 UStG - Erledigung einer Aufrechnungserklärung durch Möglichkeit ... - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erledigung der Aufrechnung durch die Möglichkeit der Saldierung nach § 16 UStG
- datenbank.nwb.de
Aufrechnung im Insolvenzverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Erledigung der Aufrechnung durch die Möglichkeit der Saldierung nach § 16 UStG
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 25.06.2009 - 6 K 2636/08
- BFH, 17.02.2011 - V R 33/09
- BFH, 25.07.2012 - VII R 56/09
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (14)
- BFH, 24.11.2011 - V R 13/11
Steuerberechnung und Wirkung des Tabelleneintrags im Insolvenzverfahren - …
Auszug aus BFH, 25.07.2012 - VII R 56/09
Im Rahmen einer Steuerfestsetzung wäre auch zunächst darüber zu entscheiden, ob die gemäß § 17 UStG zu berücksichtigenden Beträge, die keine selbständigen Ansprüche, sondern bloße Rechnungsposten darstellen, ggf. mit in den entsprechenden Besteuerungszeiträumen entstandenen Umsatzsteuerforderungen gemäß § 16 UStG zu saldieren sind (vgl. dazu BFH-Urteil vom 24. November 2011 V R 13/11, BFHE 235, 137, BStBl II 2012, 298).Wie das Urteil in BFHE 235, 137, BStBl II 2012, 298 angenommen hat, wäre eine solche Saldierung ggf. ungeachtet des § 96 InsO zulässig, dessen entsprechende Anwendung der BFH in diesem Zusammenhang nicht in Betracht gezogen hat.
- BFH, 02.09.2010 - V R 34/09
Keine Änderung der Bemessungsgrundlage vor Rückgewähr vereinnahmter Anzahlung - …
Auszug aus BFH, 25.07.2012 - VII R 56/09
Da das Veranlagungs-Finanzamt dem die Zustimmung verweigerte, ist Klage erhoben worden, welche rechtskräftig abgewiesen worden ist (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. September 2010 V R 34/09, BFHE 231, 321, BStBl II 2011, 991).Rn. 22 Sollte auch im Streitfall trotz des Urteils des BFH in BFHE 231, 321, BStBl II 2011, 991 davon auszugehen sein, dass positive und negative Umsatzsteuer aus den streitigen Anzahlungen in demselben Besteuerungszeitraum angefallen sind, weil die Schuldnerin noch im Jahr 2001 zahlungsunfähig geworden ist oder weil der Berichtigungstatbestand des § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG stets mit Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Unternehmers wegen dessen eine "logische Sekunde" vor derselben wegfallenden Empfangszuständigkeit verwirklicht wird (vgl. BFH-Urteil vom 9. Dezember 2010 V R 22/10, BFHE 232, 301, BStBl II 2011, 996 für den Fall noch nicht entrichteter Entgelte), so könnte einer entsprechenden Abrechnung des FA § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO nicht entgegengehalten werden.
- BFH, 09.12.2010 - V R 22/10
Masseverbindlichkeit bei Entgeltvereinnahmung durch Insolvenzverwalter - …
Auszug aus BFH, 25.07.2012 - VII R 56/09
Rn. 22 Sollte auch im Streitfall trotz des Urteils des BFH in BFHE 231, 321, BStBl II 2011, 991 davon auszugehen sein, dass positive und negative Umsatzsteuer aus den streitigen Anzahlungen in demselben Besteuerungszeitraum angefallen sind, weil die Schuldnerin noch im Jahr 2001 zahlungsunfähig geworden ist oder weil der Berichtigungstatbestand des § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG stets mit Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Unternehmers wegen dessen eine "logische Sekunde" vor derselben wegfallenden Empfangszuständigkeit verwirklicht wird (vgl. BFH-Urteil vom 9. Dezember 2010 V R 22/10, BFHE 232, 301, BStBl II 2011, 996 für den Fall noch nicht entrichteter Entgelte), so könnte einer entsprechenden Abrechnung des FA § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO nicht entgegengehalten werden.
- BFH, 25.07.2012 - VII R 29/11
Keine Aufrechnung mit Insolvenzforderungen, wenn aufgrund eines erst während des …
Auszug aus BFH, 25.07.2012 - VII R 56/09
Rn. 20 Wie der erkennende Senat jedoch in seinem Urteil VII R 29/11 vom 25. Juli 2012, BFHE 238, 307, auf das zur Vermeidung von Wiederholungen ergänzend Bezug genommen wird, im Einzelnen ausgeführt und begründet hat, ist an dieser mit der neueren Rechtsprechung insbesondere des für Umsatzsteuer zuständigen V. Senats des BFH um der Wiederherstellung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung willen nicht festzuhalten. - BFH, 29.01.2009 - V R 64/07
Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten - Vereinnahmung des Entgelts nach …
Auszug aus BFH, 25.07.2012 - VII R 56/09
Werden diese vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens verwirklicht, greift das Aufrechnungsverbot des § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO mithin nicht ein, und zwar auch dann nicht, wenn die Steuer i.S. des § 13 UStG erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entsteht (BFH-Urteile vom 29. Januar 2009 V R 64/07, BFHE 224, 24, BStBl II 2009, 682, und zuletzt vom 8. März 2012 V R 24/11, BFHE 236, 274, BStBl II 2012, 466; vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19. Juli 2007 IX ZR 81/06, Zeitschrift für Wirtschaftsrecht 2007, 1612). - BFH, 17.04.2007 - VII R 27/06
Aufrechnung gegen den Anspruch auf Erstattung von Grunderwerbsteuer nach …
Auszug aus BFH, 25.07.2012 - VII R 56/09
Ob ein Erstattungs- oder Vergütungsanspruch in diesem Sinne bedingt vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet ist, hing nach dieser Rechtsprechung des Senats davon ab, ob die betreffende Forderung des Steuerpflichtigen "ihrem Kern nach" bereits vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet ist, der Sachverhalt, der zu der Entstehung des steuerlichen Anspruchs führt, somit vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens verwirklicht worden ist (vgl. statt aller Senatsurteile vom 17. April 2007 VII R 27/06, BFHE 217, 8, BStBl II 2009, 589, und vom 21. September 1993 VII R 119/91, BFHE 172, 308, BStBl II 1994, 83). - BFH, 08.03.2012 - V R 24/11
Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG im Insolvenzfall, Abgrenzung von …
Auszug aus BFH, 25.07.2012 - VII R 56/09
Werden diese vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens verwirklicht, greift das Aufrechnungsverbot des § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO mithin nicht ein, und zwar auch dann nicht, wenn die Steuer i.S. des § 13 UStG erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entsteht (BFH-Urteile vom 29. Januar 2009 V R 64/07, BFHE 224, 24, BStBl II 2009, 682, und zuletzt vom 8. März 2012 V R 24/11, BFHE 236, 274, BStBl II 2012, 466; vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19. Juli 2007 IX ZR 81/06, Zeitschrift für Wirtschaftsrecht 2007, 1612). - BGH, 19.07.2007 - IX ZR 81/06
Aufrechnung durch den Bund mit dem Anspruch auf Zahlung der Umsatzsteuer; …
Auszug aus BFH, 25.07.2012 - VII R 56/09
Werden diese vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens verwirklicht, greift das Aufrechnungsverbot des § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO mithin nicht ein, und zwar auch dann nicht, wenn die Steuer i.S. des § 13 UStG erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entsteht (BFH-Urteile vom 29. Januar 2009 V R 64/07, BFHE 224, 24, BStBl II 2009, 682, und zuletzt vom 8. März 2012 V R 24/11, BFHE 236, 274, BStBl II 2012, 466; vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19. Juli 2007 IX ZR 81/06, Zeitschrift für Wirtschaftsrecht 2007, 1612). - BFH, 25.07.2012 - VII R 44/10
Erledigung einer Aufrechnungserklärung durch Möglichkeit der Saldierung nach § 16 …
Auszug aus BFH, 25.07.2012 - VII R 56/09
Rn. 21 Ferner hat der Senat in den Urteilen VII R 30/11 und VII R 44/10 vom 25. Juli 2012, BFHE 238, 302 entschieden, dass ein Abrechnungsbescheid hinsichtlich einer vom FA erklärten Aufrechnung in der Regel gegenstandslos ist, wenn die aufgerechneten Beträge im Rahmen der Festsetzung oder bei der zwecks Anmeldung zur Insolvenztabelle durchzuführenden Steuerberechnung gemäß § 16 UStG in eine Saldierung einzubeziehen, die betreffenden Beträge also dem gleichen Besteuerungszeitraum zuzuordnen sind. - BFH, 06.10.2005 - VII B 309/04
Insolvenzverfahren: Aufrechnung des FA gegen USt-Erstattungsanspruch
Auszug aus BFH, 25.07.2012 - VII R 56/09
Ein diesbezüglicher Anspruch des Steuerpflichtigen werde dann nicht erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet, sondern stelle eine vor Eröffnung des Verfahrens aufschiebend bedingt begründete Forderung dar, gegen welche die Finanzbehörde gemäß § 95 InsO im Verfahren aufrechnen könne, wenn das als aufschiebende Bedingung zu behandelnde, die Erstattung, Vergütung oder sonst die Rückführung der steuerlichen Belastung auslösende Ereignis selbst --z.B. die Notwendigkeit einer Berichtigung der Umsatzsteuer gemäß § 17 UStG (vgl. Senatsurteil vom 4. August 1987 VII R 11/84, BFH/NV 1987, 707, und Senatsbeschluss vom 6. Oktober 2005 VII B 309/04, BFH/NV 2006, 369)-- nach Eröffnung des Verfahrens eintrete. - BFH, 21.09.1993 - VII R 119/91
Das FA kann im Konkurs mit Steueransprüchen aus der Zeit vor Konkurseröffnung …
- BFH, 25.07.2012 - VII R 30/11
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 25. 07. 2012 VII R 29/11 - …
- BFH, 04.08.1987 - VII R 11/84
Möglichkeit der Aufrechnung mit Steuerforderungen nach Konkurseröffnung
- FG Rheinland-Pfalz, 25.06.2009 - 6 K 2636/08
Zuordnung einer Berichtigung infolge der Wahl der Nichterfüllung von Verträgen …
- BFH, 15.10.2019 - VII R 31/17
Aufrechnung des FA mit Erstattungsansprüchen aus Umsatzsteuer bei nicht erkannter …
Der Bundesfinanzhof habe in seiner neueren Rechtsprechung nicht mehr auf das "Begründetsein" der betreffenden Forderung abgestellt, sondern auf die Verwirklichung des materiell-rechtlichen Tatbestands (Hinweis auf Senatsurteile vom 25.07.2012 - VII R 29/11, BFHE 238, 307, BStBl II 2013, 36; VII R 30/11, BFH/NV 2013, 603, und VII R 56/09, BFH/NV 2013, 413). - BFH, 11.07.2013 - XI B 41/13
Masseverbindlichkeit bei Entgeltvereinnahmung durch den sog. starken vorläufigen …
Rn. 29 c) Auch der VII. Senat des BFH (Urteile in BFHE 238, 307, BStBl II 2013, 36, Rz 15 ff.; vom 25. Juli 2012 VII R 56/09, BFH/NV 2013, 413, unter II.2.;… VII R 30/11, BFH/NV 2013, 603, unter II. am Ende) folgt dem Verständnis des V. und XI. Senats darin, dass sich die "Begründung" steuerlicher Forderungen und damit die Abgrenzung zwischen Masseverbindlichkeiten und Insolvenzforderungen danach bestimmt, ob der den Umsatzsteueranspruch begründende Tatbestand nach den steuerrechtlichen Vorschriften bereits vor oder erst nach Insolvenzeröffnung "vollständig verwirklicht und damit abgeschlossen" ist; nicht maßgeblich ist lediglich der Zeitpunkt der Steuerentstehung nach § 13 UStG. - FG Sachsen, 17.05.2017 - 2 K 408/16 Über das Entstehen der Ansprüche war dabei in dem verfahrensgegenständlichen Abrechnungsbescheid nicht zu entscheiden, sondern nur darüber, ob diese erfüllt oder infolge einer in dem Abrechnungsbescheid enthaltenen Aufrechnungserklärung erloschen sind (dazu: Urteil des Bundesfinanzhofs vom 25. Juli 2012, - VII R 56/09 -, BFH/NV 2013, 413 , Urteil des Bundesfinanzhofs vom 25. Juli 2012, - VII R 29/11 -, BStBl II 2013, 36 ).
Der VII. Senat des Bundesfinanzhofs hat mit seiner neueren Rechtsprechung (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 25. Juli 2012, - VII R 29/11 -, BStBl II 2013, 36 ; Parallelentscheidungen: Urteil des Bundefinanzhofs vom 25. Juli 2012, - VII 56/09 -, BFH/NV 2013, 413 - zu § 17 Abs. 2 UStG ), der sich der Senat anschließt, von seiner früheren ständigen Rechtsprechung (…so etwa: Urteil des Bundesfinanzhofs vom 17. April 2007, - VII R 27/06-, a.a.O. - zur Grunderwerbsteuer) Abstand genommen, nach der der Anspruch auf Erstattung oder Vergütung einer vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstandenen Steuer auch dann nicht erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens "begründet" werde, sondern eine vor Eröffnung des Verfahrens aufschiebend bedingt begründete Forderung darstelle, gegen welche die Finanzbehörde gemäß § 95 InsO im Verfahren aufrechnen könne, wenn das als aufschiebende Bedingung zu behandelnde, die Erstattung, Vergütung oder sonst die Rückführung der steuerlichen Belastung auslösende Ereignis selbst nach Eröffnung des Verfahrens eintrete.
- BFH, 12.04.2011 - XI B 27/11
Erfolgreiche Beschwerde gegen die Ablehnung einer AdV
Rn. 12 b) Überdies hat das FG die Beschwerde nach § 128 Abs. 3, § 115 Abs. 2 FGO mit der Begründung zugelassen, "im Hinblick auf die insoweit schwierige einheitliche Beurteilung hinsichtlich der Verwirklichung des umsatzsteuerlichen Tatbestands in Anwendung der verschiedenen Einzeltatbestände des UStG" seien mehrere Revisionsverfahren beim BFH anhängig, so etwa zu den BFH-Aktenzeichen V R 22/10, VII R 56/09 und XI R 35/09. - FG Berlin-Brandenburg, 13.03.2013 - 7 K 7107/10
Keine Aufrechnung von Umsatzsteuer über die Insolvenzeröffnung hinweg
Der VII. Senat des Bundesfinanzhofes hat seine anders lautende Rechtsprechung, nach der es auf den Zeitpunkt der Begründung der später zu berichtigenden Forderung ankommt, nunmehr aufgegeben (siehe dazu BFH, Urteile vom 25.07.2012 - VII R 29/11, BStBl. II 2013, 36 = BFHE 238, 307; VII R 44/10, BStBl. II 2013, 33 = BFHE 238, 302; VII R 56/09, BFH/NV 2013, 413).
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