Rechtsprechung
| BGH, 20.05.2021 - VII ZR 14/20 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Teilurteil über eine Widerklage betreffend den werkvertraglichen Anspruch eines Architekten/Ingenieurs auf Sicherheitsleistung: Hinnahme eines etwaigen Widerspruchs zwischen Teilurteil und Endurteil
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
Art. 229 § 5 Satz 1, § 39 EGBGB, § ... 648a BGB, § 7 Abs. 1 HOAI, § 7 Abs. 5 HOAI, Art. 15 der Richtlinie 2006/123/EG, § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 ZPO, § 538 Abs. 1 ZPO, § 301 ZPO, § 318 ZPO, § 650f BGB, § 528 ZPO, § 254 ZPO, § 84 AMG, Art. 1 Nr. 5 des Gesetzes zur Sicherung von Werkunternehmeransprüchen und zur verbesserten Durchsetzung von Forderungen (Forderungssicherungsgesetz - FoSiG), § 648a Abs. 1 Satz 1 BGB, § 562 ZPO, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 563 Abs. 3 ZPO, § 7 Abs. 1, Abs. 5 HOAI
- Wolters Kluwer
Hinnahme eines Widerspruchs zwischen Teilurteil und Endurteil
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
BGB a. F. § 648a; ZPO § 301 Abs. 1 Satz 1
Feststellung des Anspruchs des Auftragnehmers auf Bauhandwerkersicherung durch Teilurteil - grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 648a a. F.; ZPO § 301 Abs. 1 Satz 1
Drohender Widerspruch zwischen Teilurteil und Endurteil - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 301 Abs. 1 S. 1
Hinnahme eines Widerspruchs zwischen Teilurteil und Endurteil - datenbank.nwb.de
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Widerklagend § 650f BGB-Sicherheit gefordert: Erlass eines Teilurteil zulässig!
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Kurzfassungen/Presse (2)
- beck-aktuell.NACHRICHTEN (Kurzinformation)
Widersprechende Entscheidungen bei Bauhandwerkersicherung in Kauf zu nehmen - Widersprechende Entscheidungen bei Bauhandwerkersicherung in Kauf zu nehmen
- arber-seminare.de (Kurzinformation)
Bauprozessrecht - Widerklage auf Sicherheitsleistung - § 648a BGB a.F./§ 650f BGB n.F.
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Teilurteil zu § 650f-Sicherheit zulässig? (IBR 2021, 443)
Verfahrensgang
- LG Hannover, 10.04.2019 - 14 O 88/17
- OLG Celle, 08.01.2020 - 14 U 96/19
- BGH, 20.05.2021 - VII ZR 14/20
- OLG Celle, 27.04.2022 - 14 U 96/19
Papierfundstellen
- BGHZ 230, 120
- NJW 2021, 2438
- MDR 2021, 1002
- MDR 2021, 1049
- NZBau 2021, 675
- WM 2022, 889
Wird zitiert von ... (47) Zitiert selbst (13)
- BGH, 06.03.2014 - VII ZR 349/12
Bauhandwerkersicherung nach Kündigung des Bauvertrages
Auszug aus BGH, 20.05.2021 - VII ZR 14/20
b) Allerdings ist für den werkvertraglichen Sicherungsanspruch nach § 648a BGB a.F. (jetzt: § 650f BGB ) im Hinblick auf dessen gesetzlichen Zweck, dem Unternehmer möglichst schnell und effektiv, das heißt insbesondere unabhängig von der gegebenenfalls langwierigen Aufklärung der tatsächlichen Voraussetzungen der Berechnung des Vergütungsanspruchs, eine Sicherheit für den Fall ausbleibender Zahlung des Bestellers zu verschaffen (vgl. BT-Drucks. 16/511 S. 1, 11 f., 17; BGH, Urteil vom 6. März 2014 - VII ZR 349/12 Rn. 27 ff., BGHZ 200, 274 ), eine Ausnahme von der höchstrichterlichen Rechtsprechung anzunehmen.Denn in dem Zeitraum der Aufklärung der streitigen Tatsachen kann der Besteller zahlungsunfähig werden, wovor der Unternehmer durch die Vorschrift gerade geschützt werden soll ( BGH, Urteil vom 6. März 2014 - VII ZR 349/12 Rn. 27, BGHZ 200, 274 ).
Schließlich bleiben bei der Berechnung der dem Sicherungsverlangen zugrundeliegenden Vergütung aufrechenbare Ansprüche des Bestellers unberücksichtigt, sofern sie nicht unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind ( BGH, Urteil vom 6. März 2014 - VII ZR 349/12 Rn. 28, BGHZ 200, 274 ).
Sind die tatsächlichen Voraussetzungen der im Rahmen des Anspruchs nach § 648a BGB a.F. schlüssig dargelegten Vergütung streitig und würde deren Klärung zu einer Verzögerung bei der Durchsetzung des Sicherungsanspruchs führen, so ist dem Sicherungsverlangen des Unternehmers stattzugeben, wenn nicht der Streit bereits anderweitig rechtskräftig geklärt ist ( BGH, Urteil vom 6. März 2014 - VII ZR 349/12 Rn. 29, BGHZ 200, 274 ).
(c) Dieser Zweck des Gesetzes und die ihm zugrundeliegende ausdrückliche Wertentscheidung des Gesetzgebers, insoweit dem (Sicherungs-) Interesse des Unternehmers Vorrang vor den Rechten des Bestellers einzuräumen, um den Unternehmer gegen das Risiko einer Insolvenz des Bestellers zu schützen ( BGH, Urteil vom 6. März 2014 - VII ZR 349/12 Rn. 30, BGHZ 200, 274 ), würden unterlaufen, wenn über den - hier mit der Widerklage geltend gemachten - Anspruch auf Sicherheitsleistung nach § 648a BGB a.F. wegen der Gefahr sich widersprechender Entscheidungen im Prozess über den Vergütungsanspruch nicht vorab durch Teilurteil befunden werden dürfte, sondern erst mit der - gerade in Bausachen die oftmals langwierige Klärung zahlreicher Einzelpunkte voraussetzenden - Entscheidung über die dem Unternehmer letztlich zustehende Vergütung.
b) Allerdings ist für den werkvertraglichen Sicherungsanspruch nach § 648a BGB a.F. (jetzt: § 650f BGB ) im Hinblick auf dessen gesetzlichen Zweck, dem Unternehmer möglichst schnell und effektiv, das heißt insbesondere unabhängig von der gegebenenfalls langwierigen Aufklärung der tatsächlichen Voraussetzungen der Berechnung des Vergütungsanspruchs, eine Sicherheit für den Fall ausbleibender Zahlung des Bestellers zu verschaffen (vgl. BT-Drucks. 16/511 S. 1, 11 f., 17; BGH, Urteil vom 6. März 2014 - VII ZR 349/12 Rn. 27 ff., BGHZ 200, 274 ), eine Ausnahme von der höchstrichterlichen Rechtsprechung anzunehmen.
Denn in dem Zeitraum der Aufklärung der streitigen Tatsachen kann der Besteller zahlungsunfähig werden, wovor der Unternehmer durch die Vorschrift gerade geschützt werden soll ( BGH, Urteil vom 6. März 2014 - VII ZR 349/12 Rn. 27, BGHZ 200, 274 ).
Schließlich bleiben bei der Berechnung der dem Sicherungsverlangen zugrundeliegenden Vergütung aufrechenbare Ansprüche des Bestellers unberücksichtigt, sofern sie nicht unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind ( BGH, Urteil vom 6. März 2014 - VII ZR 349/12 Rn. 28, BGHZ 200, 274 ).
Sind die tatsächlichen Voraussetzungen der im Rahmen des Anspruchs nach § 648a BGB a.F. schlüssig dargelegten Vergütung streitig und würde deren Klärung zu einer Verzögerung bei der Durchsetzung des Sicherungsanspruchs führen, so ist dem Sicherungsverlangen des Unternehmers stattzugeben, wenn nicht der Streit bereits anderweitig rechtskräftig geklärt ist ( BGH, Urteil vom 6. März 2014 - VII ZR 349/12 Rn. 29, BGHZ 200, 274 ).
(c) Dieser Zweck des Gesetzes und die ihm zugrundeliegende ausdrückliche Wertentscheidung des Gesetzgebers, insoweit dem (Sicherungs-) Interesse des Unternehmers Vorrang vor den Rechten des Bestellers einzuräumen, um den Unternehmer gegen das Risiko einer Insolvenz des Bestellers zu schützen ( BGH, Urteil vom 6. März 2014 - VII ZR 349/12 Rn. 30, BGHZ 200, 274 ), würden unterlaufen, wenn über den - hier mit der Widerklage geltend gemachten - Anspruch auf Sicherheitsleistung nach § 648a BGB a.F. wegen der Gefahr sich widersprechender Entscheidungen im Prozess über den Vergütungsanspruch nicht vorab durch Teilurteil befunden werden dürfte, sondern erst mit der - gerade in Bausachen die oftmals langwierige Klärung zahlreicher Einzelpunkte voraussetzenden - Entscheidung über die dem Unternehmer letztlich zustehende Vergütung.
- BGH, 29.03.2011 - VI ZR 117/10
Gefährdungshaftung nach dem Arzneimittelgesetz: Zulässigkeit eines Teilurteils …
Auszug aus BGH, 20.05.2021 - VII ZR 14/20
Das gilt auch insoweit, als es um die Möglichkeit einer unterschiedlichen Beurteilung von bloßen Urteilselementen geht, die weder in Rechtskraft erwachsen noch das Gericht nach § 318 ZPO für das weitere Verfahren binden (vgl. BGH…, Urteil vom 26. April 2012 - VII ZR 25/11 Rn. 11,BauR 2012, 1391= ZfBR 2012, 550; Urteil vom 29. März 2011 - VI ZR 117/10 Rn. 15, BGHZ 189, 79 ).Eine solche Gefahr besteht bei einer Mehrheit selbständiger prozessualer Ansprüche, wenn zwischen ihnen eine materiell-rechtliche Verzahnung besteht oder die Ansprüche prozessual in ein Abhängigkeitsverhältnis gestellt sind ( BGH, Urteil vom 29. März 2011 - VI ZR 117/10 Rn. 16, BGHZ 189, 79 mwN).
Bei einer Stufenklage gemäß § 254 ZPO ist es ebenfalls nicht ausgeschlossen, dass die maßgeblichen Vorfragen im weiteren Verfahren über den Zahlungsanspruch rechtlich anders als im Teilurteil beurteilt werden ( BGH, Urteil vom 29. März 2011 - VI ZR 117/10 Rn. 17, BGHZ 189, 79 ;… Beschluss vom 10. Juni 1999 - VI ZB 17/98, NJW 1999, 3049, juris Rn. 4).
Bei einer objektiven Klagehäufung ist ein Teilurteil über einen Auskunftsanspruch nach § 84 AMG zur Erreichung des gesetzgeberischen Ziels für zulässig erachtet worden, obwohl die Gefahr sich widersprechender Entscheidungen besteht ( BGH, Urteil vom 29. März 2011 - VI ZR 117/10 Rn. 16 ff., BGHZ 189, 79 ).
Das Berufungsgericht hat seine Entscheidung tragend allein auf prozessuale Erwägungen zur (Un-)Zulässigkeit des Teilurteils gestützt und demgemäß nicht in der Sache entschieden (vgl. BGH, Urteil vom 29. März 2011 - VI ZR 117/10 Rn. 19, BGHZ 189, 79 ).
Das gilt auch insoweit, als es um die Möglichkeit einer unterschiedlichen Beurteilung von bloßen Urteilselementen geht, die weder in Rechtskraft erwachsen noch das Gericht nach § 318 ZPO für das weitere Verfahren binden (vgl. BGH…, Urteil vom 26. April 2012 - VII ZR 25/11 Rn. 11,BauR 2012, 1391= ZfBR 2012, 550; Urteil vom 29. März 2011 - VI ZR 117/10 Rn. 15, BGHZ 189, 79 ).
Eine solche Gefahr besteht bei einer Mehrheit selbständiger prozessualer Ansprüche, wenn zwischen ihnen eine materiell-rechtliche Verzahnung besteht oder die Ansprüche prozessual in ein Abhängigkeitsverhältnis gestellt sind ( BGH, Urteil vom 29. März 2011 - VI ZR 117/10 Rn. 16, BGHZ 189, 79 mwN).
Bei einer Stufenklage gemäß § 254 ZPO ist es ebenfalls nicht ausgeschlossen, dass die maßgeblichen Vorfragen im weiteren Verfahren über den Zahlungsanspruch rechtlich anders als im Teilurteil beurteilt werden ( BGH, Urteil vom 29. März 2011 - VI ZR 117/10 Rn. 17, BGHZ 189, 79 ;… Beschluss vom 10. Juni 1999 - VI ZB 17/98, NJW 1999, 3049, juris Rn. 4).
Bei einer objektiven Klagehäufung ist ein Teilurteil über einen Auskunftsanspruch nach § 84 AMG zur Erreichung des gesetzgeberischen Ziels für zulässig erachtet worden, obwohl die Gefahr sich widersprechender Entscheidungen besteht ( BGH, Urteil vom 29. März 2011 - VI ZR 117/10 Rn. 16 ff., BGHZ 189, 79 ).
Das Berufungsgericht hat seine Entscheidung tragend allein auf prozessuale Erwägungen zur (Un-)Zulässigkeit des Teilurteils gestützt und demgemäß nicht in der Sache entschieden (vgl. BGH, Urteil vom 29. März 2011 - VI ZR 117/10 Rn. 19, BGHZ 189, 79 ).
- EuGH, 04.07.2019 - C-377/17
Verbindliche Honorare mit Mindest- und Höchstsätzen in HOAI für …
Auszug aus BGH, 20.05.2021 - VII ZR 14/20
Gerade in Bezug auf die vereinbarte Vergütung bestehe im Hinblick auf das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 4. Juli 2019 - C-377/17 - die Möglichkeit abweichender Entscheidungen, die auch Auswirkungen auf die beim Landgericht verbliebene Klage haben könne.Diese sei zwar wirksam, weil die beiden in § 7 Abs. 1 HOAI genannten formalen Kriterien, wonach das Honorar sich nach der bei der Auftragserteilung getroffenen schriftlichen Vereinbarung richte, nach der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 4. Juli 2019 - C-377/17 - nicht mehr heranzuziehen seien und auch keine weiteren Unwirksamkeitsgründe bestünden.
Denn die vom Berufungsgericht als Grund für die Zulassung der Revision angegebene Rechtsfrage der "unionsrechtskonformen Auslegung der Vorschriften der HOAI" im Hinblick auf das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 4. Juli 2019 - C-377/17 ,BauR 2019, 1624= ZfBR 2019, 713, insbesondere der weiteren Anwendbarkeit der § 7 Abs. 1 , Abs. 5 HOAI , ist für das Revisionsverfahren nicht entscheidungserheblich.
Denn die vom Berufungsgericht als Grund für die Zulassung der Revision angegebene Rechtsfrage der "unionsrechtskonformen Auslegung der Vorschriften der HOAI" im Hinblick auf das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 4. Juli 2019 - C-377/17 ,BauR 2019, 1624= ZfBR 2019, 713, insbesondere der weiteren Anwendbarkeit der § 7 Abs. 1 , Abs. 5 HOAI , ist für das Revisionsverfahren nicht entscheidungserheblich.
- BGH, 15.12.1959 - VI ZR 222/58
Zurückverweisung wegen Verfahrensmangels
Auszug aus BGH, 20.05.2021 - VII ZR 14/20
Zur Nachprüfung sachlich-rechtlicher Ausführungen des Berufungsgerichts ist das Revisionsgericht hingegen nur berechtigt, wenn sie die Grundlage für die Zurückverweisung bilden ( BGH, Urteil vom 15. Dezember 1959 - VI ZR 222/58 , BGHZ 31, 358 , juris Rn. 13 f.).Zur Nachprüfung sachlich-rechtlicher Ausführungen des Berufungsgerichts ist das Revisionsgericht hingegen nur berechtigt, wenn sie die Grundlage für die Zurückverweisung bilden ( BGH, Urteil vom 15. Dezember 1959 - VI ZR 222/58 , BGHZ 31, 358 , juris Rn. 13 f.).
- KG, 26.07.2019 - 21 U 3/19
Klage eines Werkunternehmers nach Kündigung eines Pauschalpreisvertrages auf …
Auszug aus BGH, 20.05.2021 - VII ZR 14/20
Vielmehr ist zur Erreichung des gesetzgeberischen (Sicherungs-)Ziels ein etwaiger Unterschied bei der Bezifferung des - wesensmäßig eilbedürftigen - Sicherungsanspruchs aus § 648a BGB a.F. einerseits und des zu besichernden Vergütungsanspruchs andererseits hinzunehmen (vgl. KG Berlin, Urteil vom 26. Juli 2019 - 21 U 3/19 Rn. 19,BauR 2020, 1653; OLG Frankfurt…, Urteil vom 19. Juni 2012 - 14 U 1/12 Rn. 18, NZBau 2013, 48).Vielmehr ist zur Erreichung des gesetzgeberischen (Sicherungs-)Ziels ein etwaiger Unterschied bei der Bezifferung des - wesensmäßig eilbedürftigen - Sicherungsanspruchs aus § 648a BGB a.F. einerseits und des zu besichernden Vergütungsanspruchs andererseits hinzunehmen (vgl. KG Berlin, Urteil vom 26. Juli 2019 - 21 U 3/19 Rn. 19,BauR 2020, 1653; OLG Frankfurt…, Urteil vom 19. Juni 2012 - 14 U 1/12 Rn. 18, NZBau 2013, 48).
- OLG Frankfurt, 19.06.2012 - 14 U 1/12
Zulässiges Teilurteil auf Leistung einer Bauhandwerkersicherungshypothek
Auszug aus BGH, 20.05.2021 - VII ZR 14/20
Vielmehr ist zur Erreichung des gesetzgeberischen (Sicherungs-)Ziels ein etwaiger Unterschied bei der Bezifferung des - wesensmäßig eilbedürftigen - Sicherungsanspruchs aus § 648a BGB a.F. einerseits und des zu besichernden Vergütungsanspruchs andererseits hinzunehmen (vgl. KG Berlin…, Urteil vom 26. Juli 2019 - 21 U 3/19 Rn. 19,BauR 2020, 1653; OLG Frankfurt, Urteil vom 19. Juni 2012 - 14 U 1/12 Rn. 18, NZBau 2013, 48).Vielmehr ist zur Erreichung des gesetzgeberischen (Sicherungs-)Ziels ein etwaiger Unterschied bei der Bezifferung des - wesensmäßig eilbedürftigen - Sicherungsanspruchs aus § 648a BGB a.F. einerseits und des zu besichernden Vergütungsanspruchs andererseits hinzunehmen (vgl. KG Berlin…, Urteil vom 26. Juli 2019 - 21 U 3/19 Rn. 19,BauR 2020, 1653; OLG Frankfurt, Urteil vom 19. Juni 2012 - 14 U 1/12 Rn. 18, NZBau 2013, 48).
- OLG Düsseldorf, 25.02.2011 - 23 U 150/10
Zivilprozess - Klage auf Vergütung + § 648a BGB-Sicherheit: Teilurteil zulässig?
Auszug aus BGH, 20.05.2021 - VII ZR 14/20
Soweit in der Rechtsprechung vereinzelt erwogen worden ist, ob sich im Wege des Teilurteils der einem Sicherungsverlangen zugängliche widerspruchsfreie (Mindest-)Anteil einer Vergütung festsetzen lasse (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 25. Februar 2011 - 23 U 150/10 Rn. 19,BauR 2011, 1693), wäre für eine darin liegende Beschränkung des Sicherungsanspruchs schon deshalb kein Raum, weil der Gesetzgeber - wie dargestellt - die Möglichkeit, dass die dem Unternehmer nach § 648a BGB a.F. zustehende Sicherheit die Höhe der abschließend ermittelten berechtigten Vergütung übersteigt, bewusst in Kauf genommen hat.Soweit in der Rechtsprechung vereinzelt erwogen worden ist, ob sich im Wege des Teilurteils der einem Sicherungsverlangen zugängliche widerspruchsfreie (Mindest-)Anteil einer Vergütung festsetzen lasse (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 25. Februar 2011 - 23 U 150/10 Rn. 19,BauR 2011, 1693), wäre für eine darin liegende Beschränkung des Sicherungsanspruchs schon deshalb kein Raum, weil der Gesetzgeber - wie dargestellt - die Möglichkeit, dass die dem Unternehmer nach § 648a BGB a.F. zustehende Sicherheit die Höhe der abschließend ermittelten berechtigten Vergütung übersteigt, bewusst in Kauf genommen hat.
- BGH, 11.05.2011 - VIII ZR 42/10
Teilurteil: Berücksichtigung der Unzulässigkeit in der Revisionsinstanz; Erlass …
Auszug aus BGH, 20.05.2021 - VII ZR 14/20
In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird im Falle der Unterbrechung des Verfahrens durch Insolvenz oder Tod eines einfachen Streitgenossen die Zulässigkeit eines Teilurteils ungeachtet der Gefahr eines Widerspruchs zum späteren Schlussurteil anerkannt (vgl. BGH, Urteil vom 11. Mai 2011 - VIII ZR 42/10 Rn. 17 mwN, BGHZ 189, 356 ).In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird im Falle der Unterbrechung des Verfahrens durch Insolvenz oder Tod eines einfachen Streitgenossen die Zulässigkeit eines Teilurteils ungeachtet der Gefahr eines Widerspruchs zum späteren Schlussurteil anerkannt (vgl. BGH, Urteil vom 11. Mai 2011 - VIII ZR 42/10 Rn. 17 mwN, BGHZ 189, 356 ).
- BGH, 16.06.2010 - VIII ZR 62/09
Provisionsrückzahlungsanspruch des Geschäftsherrn und Auskunftsanspruch des …
Auszug aus BGH, 20.05.2021 - VII ZR 14/20
Anderenfalls könnte in solchen Fällen im Ergebnis weder über die Klage noch über die Widerklage entschieden werden (vgl. BGH, Urteil vom 16. Juni 2010 - VIII ZR 62/09 Rn. 22 ff., NJW-RR 2011, 189).Anderenfalls könnte in solchen Fällen im Ergebnis weder über die Klage noch über die Widerklage entschieden werden (vgl. BGH, Urteil vom 16. Juni 2010 - VIII ZR 62/09 Rn. 22 ff., NJW-RR 2011, 189).
- BGH, 26.04.2012 - VII ZR 25/11
Widerklage: Voraussetzungen für den Erlass eines Teilurteils
Auszug aus BGH, 20.05.2021 - VII ZR 14/20
Das gilt auch insoweit, als es um die Möglichkeit einer unterschiedlichen Beurteilung von bloßen Urteilselementen geht, die weder in Rechtskraft erwachsen noch das Gericht nach § 318 ZPO für das weitere Verfahren binden (vgl. BGH, Urteil vom 26. April 2012 - VII ZR 25/11 Rn. 11,BauR 2012, 1391= ZfBR 2012, 550;… Urteil vom 29. März 2011 - VI ZR 117/10 Rn. 15, BGHZ 189, 79 ).Das gilt auch insoweit, als es um die Möglichkeit einer unterschiedlichen Beurteilung von bloßen Urteilselementen geht, die weder in Rechtskraft erwachsen noch das Gericht nach § 318 ZPO für das weitere Verfahren binden (vgl. BGH, Urteil vom 26. April 2012 - VII ZR 25/11 Rn. 11,BauR 2012, 1391= ZfBR 2012, 550;… Urteil vom 29. März 2011 - VI ZR 117/10 Rn. 15, BGHZ 189, 79 ).
- BGH, 30.11.2012 - V ZR 245/11
Berufungsverfahren: Teilanfechtung eines das Gebot der Widerspruchsfreiheit von …
- BGH, 10.06.1999 - VII ZB 17/98
Wert der Beschwer der zur Auskunfterteilung verurteilten Partei bei einer …
- BGH, 06.10.1998 - VI ZB 17/98
Widerlegung der Angaben in der Postzustellungsurkunde bei Ersatzzustellung durch …
- OLG Brandenburg, 04.08.2022 - 5 U 81/20
Ansprüche aus Eigentum an einem Grundstück; Später aufgehobener …
Eine solche Gefahr besteht bei einer Mehrheit selbständiger prozessualer Ansprüche, wenn zwischen ihnen eine materiell-rechtliche Verzahnung besteht oder die Ansprüche prozessual in ein Abhängigkeitsverhältnis gestellt sind (BGH Urteil vom 20. Mai 2021, Az. VII ZR 14/20 m.w.N.). - OLG Stuttgart, 17.01.2023 - 10 U 91/22
Anspruch des Unternehmers auf Bauhandwerkersicherung nach Kündigung des …
Rn. 33 Mit § 650f Abs. 1 Satz 1 BGB bezweckt der Gesetzgeber, dem Unternehmer möglichst schnell und effektiv, insbesondere unabhängig von der gegebenenfalls langwierigen Aufklärung der tatsächlichen Voraussetzungen der Berechnung des schlüssig dargelegten Vergütungsanspruchs, eine Sicherheit für den Fall ausbleibender Zahlung des Bestellers zu verschaffen (BGH, Urteil vom 20. Mai 2021 - VII ZR 14/20, juris Rn. 19, 23; OLG Karlsruhe, NZBau 2022, 341, 342).Schließlich bleiben bei der Berechnung der dem Sicherungsverlangen zugrundeliegenden Vergütung aufrechenbare Ansprüche des Bestellers unberücksichtigt, sofern sie nicht unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind (BGH, Urteil vom 20. Mai 2021 - VII ZR 14/20, juris Rn. 23 f.; BGH…, Urteil vom 20. Oktober 2022 - VII ZR 154/21, juris Rn. 29).
Zur Erreichung des gesetzgeberischen (Sicherungs-)Ziels ist daher ein etwaiger Unterschied bei der Bezifferung des Sicherungsanspruchs aus § 650f BGB einerseits und des zu besichernden Vergütungsanspruchs andererseits hinzunehmen (BGH, Urteil vom 20. Mai 2021 - VII ZR 14/20, juris Rn. 26).
Rn. 35 Der Auftraggeber kann sich daher auch nicht darauf berufen, dass das Verfahren aufgrund der erfolgten Kündigung des Werkvertrags nicht (mehr) eilbedürftig ist, da der Sicherungsanspruch wesensmäßig eilbedürftig ist (BGH, Urteil vom 20. Mai 2021 - VII ZR 14/20, juris Rn. 26; KG…, Urteil vom 15. Juni 2018 - 21 U 140/17, juris Rn. 27).
Rn. 60 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der Unternehmer eine Sicherheit trotz möglicherweise berechtigter Mängelrügen des Bestellers verlangen (BGH…, Urteil vom 6. März 2014 - VII ZR 349/12, juris Rn. 28; BGH, Urteil vom 20. Mai 2021 - VII ZR 14/20, juris Rn. 23).
Mit Rücksicht auf dieses Schutzbedürfnis hat der Gesetzgeber gleichzeitig in Kauf genommen, dass unter Umständen - rückblickend betrachtet - eine Übersicherung des Unternehmers besteht, weil die sich nach abschließender Klärung aller insoweit streitigen Umstände ergebende Vergütung womöglich geringer ausfällt als der in § 650f Abs. 1 Satz 1 BGB umschriebene Sicherungsumfang (BGH…, Urteil vom 6. März 2014 - VII ZR 349/12 Rn. 28; BGH, Urteil vom 20. Mai 2021 - VII ZR 14/20, juris Rn. 23).
Das Risiko einer Übersicherung resultiert insbesondere daraus, dass das Sicherungsverlangen nicht voraussetzt, dass der Besteller noch Erfüllung verlangen kann, mithin der Vertrag endgültig erfüllt wird, eine Sicherheit trotz möglicherweise berechtigter Mängelrügen des Bestellers verlangt werden kann und aufrechenbare Ansprüche des Bestellers unberücksichtigt bleiben, sofern sie nicht unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind (BGH, Urteil vom 20. Mai 2021 - VII ZR 14/20, juris Rn. 23; BGH…, Urteil vom 20. Oktober 2022 - VII ZR 154/21, juris Rn. 29).
Vielmehr ist es demnach hinzunehmen, dass es eine Differenz bei der Bezifferung des Sicherungsanspruchs und des zu besichernden Vergütungsanspruchs gibt (BGH, Urteil vom 20. Mai 2021 - VII ZR 14/20, juris Rn. 25 f.).
- BGH, 25.09.2024 - IV ZR 350/22
Allgemeine Versicherungsbedingungen der Wohngebäudeversicherung: Wirksamkeit …
Eine solche Gefahr besteht bei einer Mehrheit selbständiger prozessualer Ansprüche, wenn zwischen ihnen eine materiell-rechtliche Verzahnung besteht oder die Ansprüche prozessual in ein Abhängigkeitsverhältnis gestellt sind (…Senatsurteil vom 27. Mai 1992 - IV ZR 42/91, VersR 1992, 108 [juris Rn. 8];… BGH, Urteile vom 21. September 2021 - KZR 88/20, WM 2022, 1850 Rn. 13; vom 20. Mai 2021 - VII ZR 14/20, BGHZ 230, 120 Rn. 17 f.).
- BGH, 28.07.2026 - KZR 11/24
Rundholz BW - Kartellrechtliche Beurteilung der gemeinsamen Rundholzvermarktung …
Ein solches Risiko ist bei einer Mehrheit selbständiger prozessualer Ansprüche gegeben, wenn zwischen ihnen eine materiell-rechtliche Verzahnung besteht oder die Ansprüche prozessual in ein Abhängigkeitsverhältnis gestellt sind (…st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteile vom 21. September 2021 - KZR 88/20, WuW 2022, 43 Rn. 13 - Trassenentgelte II; vom 20. Mai 2021 - VII ZR 14/20, BGHZ 230, 120 Rn. 17 f. mwN). - OLG Düsseldorf, 12.01.2023 - 5 U 266/21
Voraussetzungen des Anspruchs auf Bauhandwerkersicherung; Begriff des …
Eine Gefahr sich widersprechender Entscheidungen ist schon dann gegeben, wenn in einem Teilurteil eine Frage entschieden wird, die sich dem Gericht im weiteren Verfahren über andere Ansprüche oder Anspruchsteile noch einmal stellt oder stellen kann (vgl. BGH, NJW-RR 2012, 849; BGH, NJW 2021, 2438).Rn. 57 Allerdings ist für den werkvertraglichen Sicherungsanspruch im Hinblick auf dessen gesetzlichen Zweck, dem Unternehmer möglichst schnell und effektiv eine Sicherheit für den Fall ausbleibender Zahlung des Bestellers zu verschaffen, eine Ausnahme von der höchstrichterlichen Rechtsprechung anzunehmen (vgl. BGH, NJW 2021, 2438).
Denn in dem Zeitraum der Aufklärung der streitigen Tatsachen kann der Besteller zahlungsunfähig werden, wovor der Unternehmer durch die Vorschrift gerade geschützt werden soll (vgl. BGH, NJW 2021, 2438 Rn. 23).
Der Gesetzgeber hat zum Ausdruck gebracht, dass das Verlangen nach Sicherheit nicht mit einem Streit über die tatsächlichen Voraussetzungen der Einwendungen gegen den Vergütungsanspruch belastet werden darf, wenn hierdurch die Durchsetzung des Sicherungsverlangens verzögert würde (vgl. BGH, NJW 2021, 2438 Rn. 24).
Denn in dem Zeitraum der Aufklärung der streitigen Tatsachen kann der Besteller zahlungsunfähig werden, wovor der Unternehmer durch die Vorschrift gerade geschützt werden soll (vgl. BGH, NJW 2021, 2438).
- OLG Celle, 27.04.2022 - 14 U 96/19
Sicherheitsleistung für eine Vergütung aus einem Architektenvertrag; Unterschied …
Ob die diesbezüglichen tatsächlichen oder rechtlichen Annahmen des Unternehmers zutreffend sind, ist nicht im Sicherungsverfahren zu klären (BGH, Urteil vom 20. Mai 2021 - VII ZR 14/20, Rn. 26f., juris).Die Kosten des Berufungsverfahrens und des Revisionsverfahrens, VII ZR 14/20, tragen die Klägerin zu 94% und der Beklagte zu 6%.
Rn. 16 Auf die Revision des Beklagten hat der Bundesgerichtshof das Urteil des Senats mit Urteil vom 20. Mai 2021 - VII ZR 14/20 - aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 20. Mai 2021 - VII ZR 14/20 - eine solche Ausnahme für den werkvertraglichen Sicherungsanspruch nach § 648a BGB a.F. (jetzt: § 650f BGB) festgestellt.
Denn der gesetzliche Zweck, dem Unternehmer möglichst schnell und effektiv, das heißt insbesondere unabhängig von der gegebenenfalls langwierigen Aufklärung der tatsächlichen Voraussetzungen der Berechnung des Vergütungsanspruchs, eine Sicherheit für den Fall ausbleibender Zahlung des Bestellers zu verschaffen, könnte in seiner Durchsetzung verzögert werden, wenn kein Teilurteil erginge, sondern eine einheitliche Entscheidung (vgl. BGH, Urteil vom 20. Mai 2021 - VII ZR 14/20, Rn. 19, juris).
Rn. 33 Mit seinem Urteil vom 20. Mai 2021 - VII ZR 14/20 - hat der Bundesgerichtshof diese Rechtsprechung jetzt auch auf den Fall erweitert, dass die rechtlichen Grundlagen im Streit stehen.
Auch in diesem Fall gebührt dem Gesetzeszweck, dem vorleistungspflichtigen und daher schutzbedürftigen Unternehmer zu der vorgesehenen Sicherung zu verhelfen, der Vorrang vor der womöglich zeitaufwändigen abschließenden Klärung der rechtlichen Grundlagen zur Höhe (vgl. BGH, Urteil vom 20. Mai 2021 - VII ZR 14/20, Rn. 26 f., juris).
- BGH, 28.10.2021 - VII ZR 44/18
Zur Zulässigkeit eines Teil-Vorbehaltsurteils bei Aufrechnung mit einem …
Das nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich geltende Verbot eines Teilurteils bei der Gefahr sich widersprechender Entscheidungen gilt nicht uneingeschränkt (vgl. BGH, Urteil vom 20. Mai 2021 - VII ZR 14/20 Rn. 17-20 m.w.N., BauR 2021, 1514 = NZBau 2021, 675, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen). - OLG Frankfurt, 06.03.2023 - 29 U 115/22
Keine Kenntnis des Vertragspartners von Verstoß gegen Schwarzarbeitergesetz
Denn der Unternehmer kann eine Sicherheit trotz möglicherweise berechtigter Mängelrügen des Bestellers verlangen, auch wenn sich dadurch eine Übersicherung ergibt, weil die Mängelrügen des Bestellers - was sich gegebenenfalls erst im Nachhinein herausstellt - berechtigt waren (BGH, Urt. v. 20.5.2021 - VII ZR 14/20, NJW 2021, 2438 Rn. 23). - BGH, 26.10.2023 - VII ZR 25/23
Einordnung eines Vertrages als Verbraucherbauvertrag bei mehreren Verträgen im …
Rn. 21 1. Das Landgericht hat in zulässiger Weise durch Teilurteil über den Anspruch auf Stellung einer Sicherheit gemäß § 650f BGB entschieden (vgl. BGH, Urteil vom 20. Mai 2021 - VII ZR 14/20, BGHZ 230, 120). - OLG Celle, 18.11.2021 - 8 U 123/21
Leistungen aus einer Betriebsschließungsversicherung; Behördlich angeordnete …
Hierdurch soll der Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen begegnet werden (vgl. BGH, Urteil vom 20. Mai 2021 - VII ZR 14/20; BGH, Urteil vom 26. April 2012 - VII ZR 25/11; BGH, Urteil vom 29. März 2011- VI ZR 117/10). - BGH, 21.09.2021 - KZR 88/20
Trassenentgelte II - Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch ein …
- BAG, 23.02.2022 - 4 AZR 250/21
Unzulässiges Teilurteil - Zurückverweisung an das Landesarbeitsgericht - …
- OLG Düsseldorf, 13.05.2026 - 6 U 5/24
Kreuzfahrtunternehmen darf Provisionsweitergabe nicht verbieten
- LG Stuttgart, 14.07.2026 - 7 O 179/25
Bauhandwerkersicherheit und Vergütung für erbrachte und nicht erbrachte …
- LG München I, 28.02.2023 - 24 O 7467/22
Bauhandwerkersicherheit auch nach Kündigung durch den Unternehmer!
- OLG Frankfurt, 24.06.2024 - 29 U 100/22
Bauvertrag: Zulässiges Teilurteil über Sicherheitsleistung trotz Widerklage
- OLG Frankfurt, 19.09.2025 - 21 U 14/25
Kein Abzug für Baustrom & Co. bei der Bauhandwerkersicherheit!
- LG Frankfurt/Main, 31.10.2024 - 32 O 13/24
Bauhandwerkersicherheit auch für (erhöhten) Stundenlohnaufwand!
- LG Frankfurt/Main, 06.02.2025 - 32 O 13/24
- OLG Köln, 13.04.2022 - 11 U 22/21
Mängelbeseitigung bei Werkleistungen Mangelhaftigkeit von Bauleistungen …
- OLG Düsseldorf, 19.08.2021 - 5 U 39/20
Ansprüche aus einem Generalunternehmervertrag Anspruch auf Gewährung einer …
- OLG München, 02.02.2026 - 19 U 3139/20
Dieselskandal, Leasinggeber, Vorteilsausgleichung, Nutzungsvorteile, …
- OLG München, 09.04.2024 - 9 U 4221/23
Zur Anwendbarkeit der Regelung zur Bauhandwerkersicherung gemäß § 650f BGB in …
- LG Frankfurt/Main, 14.02.2025 - 32 O 32/24
- OLG Frankfurt, 22.10.2025 - 21 U 14/25
Teilurteil über Stellung einer Bauhandwerkersicherung
- LG Frankfurt/Main, 07.03.2025 - 32 O 32/24
Auch GmbH der öffentlichen Hand muss Bauhandwerkersicherheit stellen!
- LG Düsseldorf, 03.12.2021 - 6 O 138/20
- OLG München, 21.12.2021 - 9 U 5469/21
Bauhandwerkersicherheit auch für Nachträge!
- KG, 08.11.2022 - 21 U 142/21
Klage auf § 650f BGB-Sicherheit: Gericht kann Abschlag vornehmen!
- LG Frankfurt/Main, 20.05.2022 - 33 O 174/21
- KG, 11.11.2022 - 21 U 142/21
Höhe der Bauunternehmersicherheit bei Streit über die Höhe der …
- OLG Karlsruhe, 17.12.2024 - 12 U 183/23
Auskunft über Beitragsanpassungen in der Privaten Krankenversicherung
- OLG Naumburg, 24.11.2022 - 2 U 180/21
Anspruch auf Sicherheit für Vergütungsansprüche aus Architektenvertrag; …
- OLG München, 19.06.2023 - 28 U 1119/23
Anspruch auf Bauhandwerkersicherung auch noch nach Kündigung durch den …
- OLG Düsseldorf, 24.02.2022 - 21 U 67/21
Anspruch des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber auf eine …
- OLG Naumburg, 08.09.2025 - 12 U 26/25
Nur der grobe Rechtsmissbrauch schadet!
- OLG Düsseldorf, 30.09.2021 - 5 U 177/20
Schadensersatzansprüche wegen einer fehlerhaften Statikberechnung Kosten aufgrund …
- OLG München, 08.04.2024 - 9 U 4221/23
Anwendbarkeit der Regelung zur Bauhandwerkersicherung gemäß § 650f BGB in einem …
- KG, 30.01.2023 - 8 U 162/22
Ist eine Kündigung per Fax ausreichend?
- LG Hannover, 19.07.2022 - 14 O 189/20
Sicherheitsleistung für die Bezahlung von Architektenhonorar sowie die Erstattung …
- OLG Düsseldorf, 22.07.2025 - 23 U 143/24
Anforderungen an die Darlegung der "großen" Kündigungsvergütung?
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.01.2023 - 5 Sa 203/22
Unzulässiges Teilurteil - Zurückverweisung an das Arbeitsgericht
- LAG Rheinland-Pfalz, 08.02.2024 - 5 Sa 155/23
Unzulässiges Teilurteil - Auskunft - Gehalt - Benachteiligungsverbot
- LG Kleve, 17.09.2024 - 3 O 104/23
- LG Limburg, 26.04.2024 - 1 O 532/21
Maklerhaftung nach dem Brandschaden: Ersatzpflicht bejaht
- LG Hamburg, 20.02.2026 - 329 O 98/25
- LG Karlsruhe, 24.01.2025 - 6 O 78/24
Sicherheitsleistung bei einer Bauhandwerkersicherheit
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