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Rechtsprechung
   BGH, 05.06.2014 - VII ZR 276/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,15930
BGH, 05.06.2014 - VII ZR 276/13 (https://dejure.org/2014,15930)
BGH, Entscheidung vom 05.06.2014 - VII ZR 276/13 (https://dejure.org/2014,15930)
BGH, Entscheidung vom 05. Juni 2014 - VII ZR 276/13 (https://dejure.org/2014,15930)
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Volltextveröffentlichungen (18)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Gewährleistung beim Werkvertrag: Darlegungslast bei Softwaremängeln

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Anforderung an die Darlegung von Mängeln bei einem Vertrag über die Lieferung von Software

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Zur Darlegungslast bei Mängeln eines Werks bei Softwareverträgen - Ursachen eines Mangels muss Besteller nicht darlegen - hier: Warenwirtschaftssystem

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Beweislast bei Software-Mängeln

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    IT-Recht: Besteller angepasster Software muss bei Mängeln nicht zu deren Ursache vortragen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Darlegungsanforderungen bei Softwaremängeln

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Beweislast bei Software-Mängeln

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Wer muss was darlegen und beweisen im Prozess um Softwaremängel?

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Vertrag über Lieferung und Installation von Software - Zur Darlegung von Mängeln des Werks

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Darlegungslast bei Mängeln einer Software

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Darlegung von Mängeln bei Softwareverträgen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Abnahme bei fehlender Anbindung eines Online-Shops an Schnittstellen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Individualisierte Software als Werkvertrag?

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Darlegung von Mängeln bei Softwarelieferung und -installation

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Darlegung von Mängeln: Genaue Bezeichnung der Mangelerscheinungen reicht! (IBR 2014, 484)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Nicht funktionsfähige Leistung wird durch Bezahlung einer Rechnung nicht abgenommen! (IBR 2014, 550)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 1204
  • MDR 2014, 1131
  • NJ 2014, 389
  • VersR 2015, 1132
  • WM 2014, 1927
  • MMR 2014, 591
  • MIR 2014, Dok. 083
  • K&R 2014, 601
  • ZfBR 2014, 674
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.03.2010 - VII ZR 224/08

    Schadensersatz statt Leistung: Anforderungen an die Leistungsaufforderung

    Auszug aus BGH, 05.06.2014 - VII ZR 276/13
    Damit schuldete die Beklagte die Herbeiführung des vertraglich vereinbarten Erfolgs als Ergebnis einer individuellen Tätigkeit für die Klägerin (vgl. BGH, Urteil vom 25. März 2010 - VII ZR 224/08, NJW 2010, 2200 Rn. 14).
  • BGH, 25.03.1993 - X ZR 17/92

    Darlegungs- und Beweislast bei Werklohnanspruch für Teilwerk nach …

    Auszug aus BGH, 05.06.2014 - VII ZR 276/13
    Rn. 21 Abnahme im Sinne von § 640 Abs. 1 Satz 1 BGB bedeutet die körperliche Entgegennahme des Werks durch den Besteller verbunden mit dessen Billigung des Werks als im Wesentlichen vertragsgerecht (BGH, Urteil vom 25. März 1993 - X ZR 17/92, NJW 1993, 1972, 1974).
  • BGH, 17.01.2002 - VII ZR 488/00

    Anforderungen an die Darlegung eines Baumangels (mangelhafte Abdichtung)

    Auszug aus BGH, 05.06.2014 - VII ZR 276/13
    Ob die Ursachen der Mangelerscheinung tatsächlich in einer vertragswidrigen Beschaffenheit der Leistung des Unternehmers zu suchen sind, ist Gegenstand des Beweises und nicht des Sachvortrags (BGH, Urteil vom 17. Januar 2002 - VII ZR 488/00, BauR 2002, 784, 785 = NZBau 2002, 335 m.w.N.).
  • OLG Dresden, 09.11.2017 - 8 U 518/17

    Tageslichtsystem dient nicht der Energieeinsparung!

    Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eines Mangels trägt nach Abnahme des Werks der Auftraggeber, hier also die Beklagte (vgl. BGH, NJW 2010, 3649; NJW-RR 2014, 1204).

    Ob die Ursachen der Mangelerscheinung tatsächlich in einer vertragswidrigen Beschaffenheit der Leistung des Unternehmers zu suchen sind, ist Gegenstand des Beweises (BGH, NJW-RR 2014, 1204).

  • LG München I, 26.02.2016 - 22 O 380/14

    Erteilung eines Einzelauftrages bei IT-Rahmenvertrag ohne Kontrahierungszwang

    Es kann indes dahingestellt bleiben, ob es sich hierbei um einen echten Dienstleistungsvertrag gemäß § 611 ff BGB handelt, mit der Folge, dass der Klagepartei bei dessen Schlechterfüllung Schadensersatzansprüche gemäß §§ 280, 281 BGB zustünden (…vgl. Palandt, a. a. O., § 611, Rdnr. 14) oder - wie in dem vom BGH entschiedenen Fall, Az. VII ZR 276/13 - um einen Werkvertrag i. S. d. §§ 631 ff BGB, so dass die Klägerin Schadensersatzansprüche wegen Schlechterfüllung über §§ 634 Nr. 4 i. V. m. 636, 280, 281, 283 und 311 a BGB verlangen könnte.
  • LG Augsburg, 07.11.2022 - 92 O 1650/22

    Unbeachtlichkeit von "ins Blaue hinein" gehaltenem Vortrag der nicht darlegungs- …

    Macht der Besteller nunmehr zur Begründung eines Gewährleitsungsanspruchs oder zur Abwendung der Vergütungsforderung im Prozess die Nichtbeachtung dieser technischen Regeln geltend, so werden entsprechende Behauptungen nicht schon dann relevant, wenn der Besteller die Einhaltung sämtlicher technischen Regeln spiegelstrichartig in Abrede stellt, er muss vielmehr nach der dort vertretenen "Symptomtheorie" (vgl. nur BGH, Urteil vom 05.06.2014, VII ZR 276/13) aufzeigen, wie sich ein etwaiger Mangel des Werkes äußert.
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