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Rechtsprechung
   BFH, 27.08.2021 - VIII B 126/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,45275
BFH, 27.08.2021 - VIII B 126/20 (https://dejure.org/2021,45275)
BFH, Entscheidung vom 27.08.2021 - VIII B 126/20 (https://dejure.org/2021,45275)
BFH, Entscheidung vom 27. August 2021 - VIII B 126/20 (https://dejure.org/2021,45275)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 96 Abs 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, GG Art 103 Abs 1, FGO § 81
    Absehen von einer durch Beweisbeschluss angeordneten Beweisaufnahme als Gehörsverstoß

  • rechtsinformationen.bund.de

    Absehen von einer durch Beweisbeschluss angeordneten Beweisaufnahme als Gehörsverstoß

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 96 Abs 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, Art 103 Abs 1 GG, § 81 FGO
    Absehen von einer durch Beweisbeschluss angeordneten Beweisaufnahme als Gehörsverstoß

  • IWW

    § 173 Abs. ... 1 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO), § 20 Abs. 1 Nr. 7 des Einkommensteuergesetzes, § 115 Abs. 2 Nr. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 116 Abs. 6 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 96 Abs. 2 FGO, § 82 FGO, § 76 Abs. 1 Satz 4 FGO, § 90 Abs. 2 Sätze 1 und 2 AO, § 90 Abs. 2 Satz 1 AO, § 96 Abs. 1 FGO, § 90 Abs. 2 AO, § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 367 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, § 143 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Umfang des rechtlichen Gehörs im finanzgerichtlichen Verfahren; Zulässigkeit des Absehens von einer angeordneten Zeugenvernehmung wegen Unerreichbarkeit des im Ausland befindlichen Zeugen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Absehen von einer durch Beweisbeschluss angeordneten Beweisaufnahme als Gehörsverstoß

  • rechtsportal.de

    Absehen von einer durch Beweisbeschluss angeordneten Beweisaufnahme als Gehörsverstoß

  • datenbank.nwb.de

    Absehen von einer durch Beweisbeschluss angeordneten Beweisaufnahme als Gehörsverstoß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Absehen von einer durch Beweisbeschluss angeordneten Beweisaufnahme - als Gehörsverstoß

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (15)

  • BFH, 19.01.2012 - X B 4/10

    Überraschungsentscheidung durch Aufhebung eines Beweisbeschlusses

    Auszug aus BFH, 27.08.2021 - VIII B 126/20
    Dazu hat es für die Beteiligten unmissverständlich zum Ausdruck zu bringen, dass es den Beweisbeschluss als erledigt betrachtet (…vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 03.12.2002 - X B 26/02, BFH/NV 2003, 343;… vom 27.08.2010 - III B 113/09, BFH/NV 2010, 2292, und vom 19.01.2012 - X B 4/10, BFH/NV 2012, 958, jeweils m.w.N.).

    Etwas anderes kann nur gelten, wenn das Gericht zu Recht davon ausgehen kann, es sei auch aus Sicht der Beteiligten zweifelsfrei, dass sich eine angeordnete Beweisaufnahme erledigt habe, ohne dass es eines entsprechenden gerichtlichen Hinweises bedürfe (…BFH-Beschlüsse vom 19.12.2012 - XI B 84/12, BFH/NV 2013, 745; in BFH/NV 2012, 958, m.w.N.).

  • BFH, 16.09.1993 - IV B 50/93

    Vernehmung eines ausländischen Zeugen im Wege des Rechtshilfeersuchens - …

    Auszug aus BFH, 27.08.2021 - VIII B 126/20
    Da § 90 Abs. 2 Satz 1 AO sich nur auf Vorgänge außerhalb des Geltungsbereichs der AO, mithin auf Auslandssachverhalte, bezieht, gilt dies allerdings einschränkend nur dann, wenn der Zeuge zu solchen Vorgängen aussagen soll (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 16.09.1993 - IV B 50/93, BFH/NV 1994, 449, …und vom 12.10.2000 - VIII B 141/99, BFH/NV 2001, 463).

    Abgesehen davon hat das FG bei Nichtverfügbarkeit eines im Ausland ansässigen Zeugen nach pflichtgemäßem Ermessen zu prüfen, ob es von der Möglichkeit einer Vernehmung des Zeugen im Ausland Gebrauch machen oder von einer solchen Vorgehensweise Abstand nehmen will (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 21.05.1992 - VIII B 76/91, BFH/NV 1993, 32; in BFH/NV 1994, 449;… vom 26.10.1998 - I B 48/97, BFH/NV 1999, 506, …und vom 09.02.2001 - II B 9/99, BFH/NV 2001, 933).

  • BFH, 17.09.2003 - I B 18/03

    NZB: Verfahrensmangel, Sachaufklärungspflicht

    Auszug aus BFH, 27.08.2021 - VIII B 126/20
    Es erscheint sachgerecht, entsprechend dieser Vorschrift zu verfahren, da im Streitfall von einer Revisionsentscheidung keine weitere rechtliche Klärung zu erwarten ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 17.09.2003 - I B 18/03, BFH/NV 2004, 207, …und vom 22.03.2012 - XI B 1/12, BFH/NV 2012, 1170).
  • BFH, 19.12.2012 - XI B 84/12

    Absehen von einer durch Beweisbeschluss angeordneten Beweisaufnahme

    Auszug aus BFH, 27.08.2021 - VIII B 126/20
    Etwas anderes kann nur gelten, wenn das Gericht zu Recht davon ausgehen kann, es sei auch aus Sicht der Beteiligten zweifelsfrei, dass sich eine angeordnete Beweisaufnahme erledigt habe, ohne dass es eines entsprechenden gerichtlichen Hinweises bedürfe (BFH-Beschlüsse vom 19.12.2012 - XI B 84/12, BFH/NV 2013, 745;… in BFH/NV 2012, 958, m.w.N.).
  • BFH, 27.08.2010 - III B 113/09

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Nichtdurchführung einer durch …

    Auszug aus BFH, 27.08.2021 - VIII B 126/20
    Dazu hat es für die Beteiligten unmissverständlich zum Ausdruck zu bringen, dass es den Beweisbeschluss als erledigt betrachtet (…vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 03.12.2002 - X B 26/02, BFH/NV 2003, 343; vom 27.08.2010 - III B 113/09, BFH/NV 2010, 2292, …und vom 19.01.2012 - X B 4/10, BFH/NV 2012, 958, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 26.10.1998 - I B 48/97

    Ausländische Zeugen

    Auszug aus BFH, 27.08.2021 - VIII B 126/20
    Abgesehen davon hat das FG bei Nichtverfügbarkeit eines im Ausland ansässigen Zeugen nach pflichtgemäßem Ermessen zu prüfen, ob es von der Möglichkeit einer Vernehmung des Zeugen im Ausland Gebrauch machen oder von einer solchen Vorgehensweise Abstand nehmen will (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 21.05.1992 - VIII B 76/91, BFH/NV 1993, 32;… in BFH/NV 1994, 449; vom 26.10.1998 - I B 48/97, BFH/NV 1999, 506, …und vom 09.02.2001 - II B 9/99, BFH/NV 2001, 933).
  • BFH, 29.01.2007 - V B 160/06

    NZB: ausländische Zeugen, Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 27.08.2021 - VIII B 126/20
    Rn. 18 aa) Zwar ist nach der Rechtsprechung des BFH ein im Ausland ansässiger Zeuge von dem Beteiligten, der die Vernehmung des Zeugen beantragt, nach § 76 Abs. 1 Satz 4 FGO i.V.m. § 90 Abs. 2 Sätze 1 und 2 AO grundsätzlich dem Gericht in der mündlichen Verhandlung zu stellen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 29.01.2007 - V B 160/06, V B 161/06, BFH/NV 2007, 759).
  • BFH, 13.03.1996 - II R 39/94

    Grunderwerbsteuerbefreiungsgesetz als revisibles Recht das der Überprüfung des …

    Auszug aus BFH, 27.08.2021 - VIII B 126/20
    Rn. 19 bb) Ein anderes Ergebnis in Bezug auf den hier vorliegenden Gehörsverstoß ergibt sich auch nicht daraus, dass nach der Rechtsprechung des BFH ein Absehen von der von einem Beteiligten beantragten Beweiserhebung im Einzelfall mit der aus § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO folgenden Sachaufklärungspflicht vereinbar sein kann, wenn das Beweismittel für die zu treffende Entscheidung unerreichbar ist (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 13.03.1996 - II R 39/94, BFH/NV 1996, 757;… BFH-Beschluss vom 26.06.2002 - IX B 27/02, BFH/NV 2002, 1470).
  • BFH, 23.09.2010 - XI B 97/09

    FG muss Schlussfolgerungen nicht im Voraus andeuten - im Ausland ansässiger Zeuge …

    Auszug aus BFH, 27.08.2021 - VIII B 126/20
    Es liegt daher kein Fall vor, in dem das FG den Sachverhalt ohne Berücksichtigung des Beweismittels nach freier Überzeugung (§ 96 Abs. 1 FGO) würdigen durfte, weil die Klägerin einer erhöhten Mitwirkungspflicht nach § 90 Abs. 2 AO nicht nachgekommen wäre (vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 23.09.2010 - XI B 97/09, BFH/NV 2011, 269).
  • BFH, 22.03.2012 - XI B 1/12

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verstreichen der Frist für die …

    Auszug aus BFH, 27.08.2021 - VIII B 126/20
    Es erscheint sachgerecht, entsprechend dieser Vorschrift zu verfahren, da im Streitfall von einer Revisionsentscheidung keine weitere rechtliche Klärung zu erwarten ist (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 17.09.2003 - I B 18/03, BFH/NV 2004, 207, und vom 22.03.2012 - XI B 1/12, BFH/NV 2012, 1170).
  • BFH, 09.02.2001 - II B 9/99

    Nichtzulassungsbeschwerde - Prozessbevollmächtigter - Bestellung - Verfahrensrüge …

  • BFH, 12.10.2000 - VIII B 141/99

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch unterlassene Beweiserhebung

  • BFH, 03.12.2002 - X B 26/02

    NZB: Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • BFH, 21.05.1992 - VIII B 76/91

    Anerkennung von Zinsen auf ein von einer Domizilgesellschaft ohne eigene …

  • BFH, 26.06.2002 - IX B 27/02

    Verfahrensfehler; Nichterreichbarkeit von Zeugen

  • BFH, 13.05.2025 - VIII B 34/24

    Nichtzulassungsbeschwerde gegen eine unzulässige Restitutionsklage

    Rn. 7 Er legt dar, das FG habe zu Unrecht die nach der Entscheidung des FG im Hauptsacheverfahren (hier: dem FG-Urteil vom 15.05.2019 - 10 K 2548/14) ergangenen BFH-Entscheidungen vom 27.08.2021 - VIII B 126/20 (…BFH/NV 2022, 27) und vom 25.06.2021 - II R 31/19 (BFHE 275, 240, BStBl II 2022, 497) im Restitutionsverfahren nicht jeweils als "eine andere Urkunde" im Sinne der Vorschrift angesehen.

    Bereits dieses Argument trägt die Begründung des FG, dass der Kläger mit dem Vorbringen, die BFH-Entscheidungen vom 27.08.2021 - VIII B 126/20 (…BFH/NV 2022, 27) und vom 25.06.2021 - II R 31/19 (BFHE 275, 240, BStBl II 2022, 497) seien "andere Urkunden" im Sinne des § 580 Nr. 7 Buchst. b ZPO, den Restitutionsgrund nicht schlüssig dargelegt hat.

    Rn. 20 bb) Es ist danach auch unerheblich, ob die nach der Hauptsacheentscheidung ergangenen BFH-Entscheidungen vom 27.08.2021 - VIII B 126/20 (…BFH/NV 2022, 27) und vom 25.06.2021 - II R 31/19 (BFHE 275, 240, BStBl II 2022, 497) überhaupt Anlass geben könnten, um auf Rechtsfehler der Hauptsacheentscheidung schließen zu können.

  • FG Hessen, 20.03.2024 - 10 K 1350/22

    Verpflichtung des Finanzamts zu einer abweichenden Feststellung im …

    Der BFH habe in seinem Beschluss vom 27.08.2021 (VIII B 126/20) eine einschlägige Entscheidung zum Verfahrensrecht getroffen.

    Demnach können die von dem Kläger zur Begründung seiner Restitutionsklage angeführten BFH-Entscheidungen vom 27.08.2021 (VIII B 126/20) und vom 15.06.2021 (II R 31/19) auch wegen der bereits am 15.05.2019 geschlossenen mündlichen Verhandlung vor dem FG als einziger.

  • BFH, 08.08.2023 - VIII B 22/22

    Zur erforderlichen berufstypischen Tätigkeit eines Rechtsanwalts für die …

    Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn ein entscheidungserheblicher Umstand vom FG erst mit dem Endurteil in das Verfahren eingebracht wird (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluss vom 12.01.2023 - IX B 81/21, Rz 8) oder wenn das FG --anders als hier-- von einer durch Beweisbeschluss angeordneten Zeugenvernehmung absieht (vgl. BFH-Beschluss vom 27.08.2021 - VIII B 126/20, Rz 14, 15).
  • FG Hamburg, 24.11.2021 - 6 K 70/20

    Gewerbesteuer, Einkommensteuer: Bruchteilsgemeinschaft als Besitzgesellschaft bei …

    Dies wurde den Beteiligten auch bereits in der mündlichen Verhandlung nach der Durchführung der Zeugenvernehmung des Zeugen H mitgeteilt und zu Protokoll diktiert (vgl. z. B. BFH, Urteil vom 27. August 2021, VIII B 126/20, zitiert nach juris).
  • BFH, 19.03.2026 - V B 5/25

    Gesamtergebnis des Verfahrens: Nichtberücksichtigung von Zeugenaussagen vor …

    Ging das FG --wie es in seinem Urteil darstellt-- aber davon aus, dass es den im Ausland ansässigen Zeugen A nicht zu vernehmen brauchte, da die Klägerin diesen trotz ihrer Beweismittelbeschaffungspflicht (§ 76 Abs. 1 Satz 4 FGO i.V.m. § 90 Abs. 2 der Abgabenordnung) zum Termin der mündlichen Verhandlung nicht gestellt hatte, wobei allerdings nicht erkennbar ist, dass das FG nach seinem pflichtgemäßen Ermessen überhaupt geprüft hat, ob es von der Möglichkeit einer Vernehmung des Zeugen im Ausland Gebrauch machen oder von einer solchen Vorgehensweise Abstand nehmen will (BFH-Beschluss vom 27.08.2021 - VIII B 126/20, BFH/NV 2022, 27, Rz 18), durfte das FG bei dieser Sachlage das Beweismittel nicht als "nicht entscheidungserheblich" ablehnen, sondern hätte es --unter Berücksichtigung seines Beweiswerts (…zum unterschiedlichen Beweiswert von Urkunden- und Zeugenbeweis vgl. BFH-Beschluss vom 27.11.2018 - V B 72/18, BFH/NV 2019, 202, Rz 7)-- würdigen müssen.
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