Rechtsprechung
| BFH, 07.01.2007 - VIII B 157/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
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GKG § 1; ; GKG § 38; ; GKG § 66 Abs. 3 Satz 3; ; GKG § 69 Satz 2; ; GKG § 72 Nr. 1; ; FGO § 128 Abs. 1; ; FGO § 128 Abs. 4 Satz 1; ; FGO § 133a; ; BVerfGG § 93 Abs. 1 Satz 1
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen mündlich verkündete Beschlüsse und gegen eine Kostenentscheidung - Auferlegung einer Verzögerungsgebühr als Kostenentscheidung - Umdeutung eines Rechtsmittels bei Vertretung durch einen fachkundigen Prozessbevollmächtigten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Isolierte Kostenentscheidung; Verzögerungsgebühr; Umdeutung
- datenbank.nwb.de
Keine Beschwerde gegen isolierte Kostenentscheidung; keine Umdeutung in eine außerordentliche Beschwerde oder eine Gegenvorstellung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Brandenburg, 20.09.2006 - 2 K 2030/05
- BFH, 07.01.2007 - VIII B 157/06
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (10)
- BFH, 07.12.2005 - VIII B 197/05
Außerordentliche Beschwerde; Gegenvorstellung
Auszug aus BFH, 07.01.2007 - VIII B 157/06
Gegen --isolierte-- Kostenentscheidungen ist indes die Beschwerde nach § 128 Abs. 4 Satz 1 FGO generell ausgeschlossen (vgl. BFH-Beschluss vom 7. Dezember 2005 VIII B 197/05, BFH/NV 2006, 763; ebenso bereits zu der inhaltsgleichen Vorschrift in Art. 1 Nr. 4 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs BFH-Beschlüsse vom 23. März 1982 VIII B 16/82, BFHE 135, 263, BStBl II 1982, 373;… vom 7. Februar 1995 IX B 160/94, BFH/NV 1995, 723).Eine Umdeutung der von einem fachkundigen Prozessvertreter ausdrücklich als solche erhobenen Beschwerde scheidet indes aus; denn es ist ein Gebot der Rechtssicherheit, Rechtskundige mit ihrer Prozesserklärung beim Wort zu nehmen (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2006, 763, m.w.N.; vom 8. Juni 2005 III B 188/04 (PKH), juris).
Eine Gebührenfreiheit nach § 66 Abs. 8 GKG besteht bei unstatthaften Beschwerden nicht (BFH-Beschluss in BFH/NV 2006, 763, m.w.N.).
- BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02
Rechtsschutz gegen den Richter I
Auszug aus BFH, 07.01.2007 - VIII B 157/06
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat demgegenüber im Beschluss vom 8. Februar 2006 2 BvR 575/05 (Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2006, 2907) unter Hinweis auf die verfassungsrechtlichen Grundsätze der Rechtssicherheit und Rechtsmittelklarheit nach Maßgabe des Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes (GG) die im Mittelpunkt der Erwägungen des Beschlusses des Plenums des BVerfG vom 30. April 2003 1 PBvU 1/02 (BVerfGE 107, 395, 416) gestanden haben, einer Gegenvorstellung, die nach dem Wortlaut des AnhRüG weder als Rechtsmittel noch als Anhörungsrüge zulässig sein könne, eine die Frist für die Einlegung einer Verfassungsbeschwerde nach § 93 Abs. 1 Satz 1 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes wahrende Eigenschaft abgesprochen. - BVerfG, 08.02.2006 - 2 BvR 575/05
Keine fristwahrende Wirkung der Gegenvorstellung - Argentinien-Anleihen und …
Auszug aus BFH, 07.01.2007 - VIII B 157/06
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat demgegenüber im Beschluss vom 8. Februar 2006 2 BvR 575/05 (Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2006, 2907) unter Hinweis auf die verfassungsrechtlichen Grundsätze der Rechtssicherheit und Rechtsmittelklarheit nach Maßgabe des Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes (GG) die im Mittelpunkt der Erwägungen des Beschlusses des Plenums des BVerfG vom 30. April 2003 1 PBvU 1/02 (BVerfGE 107, 395, 416) gestanden haben, einer Gegenvorstellung, die nach dem Wortlaut des AnhRüG weder als Rechtsmittel noch als Anhörungsrüge zulässig sein könne, eine die Frist für die Einlegung einer Verfassungsbeschwerde nach § 93 Abs. 1 Satz 1 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes wahrende Eigenschaft abgesprochen.
- BFH, 30.11.2005 - VIII B 181/05
Generelle Unstatthaftigkeit einer außerordentlichen Beschwerde seit …
Auszug aus BFH, 07.01.2007 - VIII B 157/06
Eine Umdeutung in eine außerordentliche Beschwerde scheidet bereits deshalb aus, weil nach Inkrafttreten des Gesetzes über die Rechtsbehelfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Anhörungsrügengesetz --AnhRüG--) vom 9. Dezember 2004 (BGBl I 2004, 3220) zum 1. Januar 2005 ein derartiger außerordentlicher, gesetzlich nicht geregelter Rechtsbehelf generell unstatthaft ist (BFH-Beschluss vom 30. November 2005 VIII B 181/05, BFHE 211, 37, BStBl II 2006, 188). - BFH, 13.10.2005 - IV S 10/05
Anhörungsrüge und Gegenvorstellung
Auszug aus BFH, 07.01.2007 - VIII B 157/06
Es kann dahingestellt bleiben, ob nach Inkrafttreten des AnhRüG überhaupt noch eine Gegenvorstellung statthaft ist (bejahend z.B. BFH-Beschluss vom 13. Oktober 2005 IV S 10/05, BFHE 211, 13, BStBl II 2006, 76). - BFH, 28.06.2002 - IV B 75/01
Beschwerdefähiger Beschluss; Richterablehnung, dienstliche Stellungnahme
Auszug aus BFH, 07.01.2007 - VIII B 157/06
Gegen einen in der mündlichen Verhandlung verkündeten Beschluss, der damit insoweit Wirksamkeit erlangt, kann an sich bereits eine Beschwerde nach § 128 Abs. 1 FGO erhoben werden (…Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. Juni 1998 III B 54/98, BFH/NV 1999, 316; vom 28. Juni 2002 IV B 75/01, BFH/NV 2003, 45). - BFH, 08.06.2005 - III B 188/04
Anfechtbarkeit von Beschlüssen im Verfahren der Prozesskostenhilfe mittels …
Auszug aus BFH, 07.01.2007 - VIII B 157/06
Eine Umdeutung der von einem fachkundigen Prozessvertreter ausdrücklich als solche erhobenen Beschwerde scheidet indes aus; denn es ist ein Gebot der Rechtssicherheit, Rechtskundige mit ihrer Prozesserklärung beim Wort zu nehmen (…BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2006, 763, m.w.N.; vom 8. Juni 2005 III B 188/04 (PKH), juris). - BFH, 30.06.1998 - III B 54/98
Richterablehnung; Zurückweisung eines Befangenheitsantrages im Urteil; Beschwerde
Auszug aus BFH, 07.01.2007 - VIII B 157/06
Gegen einen in der mündlichen Verhandlung verkündeten Beschluss, der damit insoweit Wirksamkeit erlangt, kann an sich bereits eine Beschwerde nach § 128 Abs. 1 FGO erhoben werden (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. Juni 1998 III B 54/98, BFH/NV 1999, 316;… vom 28. Juni 2002 IV B 75/01, BFH/NV 2003, 45). - BFH, 23.03.1982 - VIII B 16/82
Verzögerungsgebühr - Beschwerde
Auszug aus BFH, 07.01.2007 - VIII B 157/06
Gegen --isolierte-- Kostenentscheidungen ist indes die Beschwerde nach § 128 Abs. 4 Satz 1 FGO generell ausgeschlossen (…vgl. BFH-Beschluss vom 7. Dezember 2005 VIII B 197/05, BFH/NV 2006, 763; ebenso bereits zu der inhaltsgleichen Vorschrift in Art. 1 Nr. 4 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs BFH-Beschlüsse vom 23. März 1982 VIII B 16/82, BFHE 135, 263, BStBl II 1982, 373;… vom 7. Februar 1995 IX B 160/94, BFH/NV 1995, 723). - BFH, 07.02.1995 - IX B 160/94
Rechtsmittel der Beschwerde bei Streitigkeiten über die Kosten einer Entscheidung …
Auszug aus BFH, 07.01.2007 - VIII B 157/06
Gegen --isolierte-- Kostenentscheidungen ist indes die Beschwerde nach § 128 Abs. 4 Satz 1 FGO generell ausgeschlossen (…vgl. BFH-Beschluss vom 7. Dezember 2005 VIII B 197/05, BFH/NV 2006, 763; ebenso bereits zu der inhaltsgleichen Vorschrift in Art. 1 Nr. 4 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs BFH-Beschlüsse vom 23. März 1982 VIII B 16/82, BFHE 135, 263, BStBl II 1982, 373; vom 7. Februar 1995 IX B 160/94, BFH/NV 1995, 723).
- BFH, 04.11.2008 - V B 114/08
Unzulässigkeit der sofortigen Beschwerde - Auslegung von Prozesserklärungen
Der von dem Prozessbevollmächtigten der Klägerin ausdrücklich als "sofortige Beschwerde wegen greifbarer und offensichtlicher Rechts- und Gesetzeswidrigkeit" bezeichnete Rechtsbehelf kann nicht umgedeutet werden; denn es ist ein Gebot der Rechtssicherheit, Rechtskundige mit ihren Prozesserklärungen beim Wort zu nehmen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 7. Januar 2007 VIII B 157/06, BFH/NV 2007, 931). - OLG Celle, 13.08.2007 - 2 W 70/07
Verhängung einer Verzögerungsgebühr wegen Herbeiführen der Notwendigkeit der …
Die Entscheidung über die Verhängung einer Verzögerungsgebühr ist im Zivilprozess auch in jeder Lage des Verfahrens möglich und nicht erst nach der Beendigung des Verfahrens (vgl. BFH, Beschluss vom 7. Januar 2007, Az: VIII B 157/06, zitiert nach JURIS Rdz. 9; OLG Bamberg FamRZ 1979, 834; OLG München FamRZ 2001, 433). - BFH, 15.02.2008 - II B 84/07
Keine Umdeutung unstatthafter Beschwerde in Anhörungsrüge - Gebührenfreiheit nach …
Aus diesem Grund kommt auch eine Umdeutung in eine Gegenvorstellung --für die der BFH funktional nicht zuständig wäre-- nicht in Betracht (BFH-Beschluss vom 7. Januar 2007 VIII B 157/06, BFH/NV 2007, 931).
- BFH, 23.11.2020 - VIII B 174/19
Rechtsschutzinteresse eines Antrags auf mündliche Verhandlung gemäß § 90a Abs. 2 …
Ausgehend davon, dass es ein Gebot der Rechtssicherheit ist, Rechtskundige --hier die Prozessbevollmächtigten-- mit ihren Prozesserklärungen beim Wort zu nehmen (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 07.01.2007 - VIII B 157/06, BFH/NV 2007, 931, unter II.4. [Rz 14]), konnte und musste der Schriftsatz vom 13.05.2019 vom FG nicht als Antrag auf mündliche Verhandlung verstanden werden. - BFH, 29.08.2008 - X B 155/08
Umdeutung eines Rechtsmittels
Eine Umdeutung der von einem fachkundigen Prozessvertreter ausdrücklich als solche erhobenen Beschwerde scheidet indes aus; denn es ist ein Gebot der Rechtssicherheit, Rechtskundige mit ihrer Prozesserklärung beim Wort zu nehmen (BFH-Beschluss vom 7. Januar 2007 VIII B 157/06, BFH/NV 2007, 931, m.w.N.). - BFH, 11.02.2011 - V K 2/09
Darlegung eines Wiederaufnahmegrundes bei Restitutionsklage - Umdeutung einer …
Rn. 12 Die von der Klägerin geltend gemachte Umdeutung des von ihrem Prozessbevollmächtigten ausdrücklich als "sofortige Beschwerde" bezeichneten Rechtsbehelfs in eine Gegenvorstellung scheitert daran, dass es nach ständiger Rechtsprechung des BFH ein Gebot der Rechtssicherheit ist, Rechtskundige mit ihren Prozesserklärungen beim Wort zu nehmen (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. August 2009 VIII B 95/09, BFH/NV 2010, 217; vom 7. Januar 2007 VIII B 157/06, BFH/NV 2007, 931, m.w.N.). - BFH, 18.08.2009 - VIII B 95/09
Keine Umdeutung des Rechtsbehelfs bei Einlegung durch Rechtsanwalt - …
Der von dem Prozessbevollmächtigten des Klägers ausdrücklich als "sofortige Beschwerde" bezeichnete Rechtsbehelf kann auch nicht umgedeutet werden in eine Gegenvorstellung, "normale" Beschwerde oder Nichtzulassungsbeschwerde, denn es ist ein Gebot der Rechtssicherheit, Rechtskundige mit ihren Prozesserklärungen beim Wort zu nehmen (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Januar 2007 VIII B 157/06, BFH/NV 2007, 931, m.w.N.;… BFH-Beschluss in BFH/NV 2009, 400). - OLG Köln, 10.06.2009 - 2 U 17/09
Verfahren bei unzulässiger Beschwerde gegen eine Entscheidung des …
Es ist ein Gebot der Rechtssicherheit, Rechtskundige mit ihrer Prozeßerklärung beim Wort zu nehmen (vgl. BFH, Beschluß vom 29. August 2008 - X B 155/08 -, juris; BFH/NV 2007, 931 mit. weit. Nachw.). - BFH, 03.03.2009 - I B 200/08
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung und Sicherung einer einheitlichen …
Soweit der Kläger sich gegen die Kostenentscheidung des FG wendet, ist die Beschwerde nach § 128 Abs. 4 FGO generell ausgeschlossen (BFH-Beschluss vom 7. Januar 2007 VIII B 157/06, BFH/NV 2007, 931). - BFH, 14.10.2008 - I B 183/08
Keine Beschwerde gegen Entscheidung über Erinnerung im …
Sie kann nicht in eine außerordentliche Beschwerde umgedeutet werden, da eine solche im finanzgerichtlichen Verfahren ebenfalls nicht statthaft ist (BFH-Beschlüsse vom 7. Januar 2007 VIII B 157/06, BFH/NV 2007, 931;… vom 11. Mai 2007 V B 48/06, BFH/NV 2007, 1682). - FG München, 08.07.2010 - 5 K 465/10
Auslegung des Einspruchs eines Steuerberaters gegen dessen …
- FG Hamburg, 09.04.2010 - 4 V 31/10
Vollstreckung, einstweiliger Rechtsschutz, Erlass von Abgaben: …
- FG Hamburg, 25.07.2013 - 3 K 145/12
Gegenvorstellung und Richterablehnung nach Urteilsverkündung
- FG Hessen, 03.07.2024 - 6 K 212/23
Erhebung einer Verzögerungsgebühr für die Beantragung einer Vertagung der …
- LAG Hamm, 12.12.2007 - 1 Ta 739/07
Unzulässige Beschwerde; Richterablehnung; außerordentliche Beschwerde; …
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