Rechtsprechung
| BFH, 26.06.2021 - VIII B 46/20 |
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GG Art 103 Abs 1, FGO § 76 Abs 2, FGO § 96 Abs 1 S 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2, FGO § 73 Abs 1 S 1, AEUV Art 267 Abs 2, FGO § 96 Abs 2, GG Art 101 Abs 1 S 2
Überraschungsentscheidung des FG durch Saldierung mit einer zuvor nicht verfahrensgegenständlichen Besteuerungsgrundlage - rechtsinformationen.bund.de
Überraschungsentscheidung des FG durch Saldierung mit einer zuvor nicht verfahrensgegenständlichen Besteuerungsgrundlage
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 103 Abs 1 GG, § 76 Abs 2 FGO, § 96 Abs 1 S 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2 FGO, § 73 Abs 1 S 1 FGO
Überraschungsentscheidung des FG durch Saldierung mit einer zuvor nicht verfahrensgegenständlichen Besteuerungsgrundlage - IWW
§ 116 Abs. 2 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § ... 59 FGO, § 62 Abs. 2 der Zivilprozessordnung, § 60 Abs. 3 FGO, § 73 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 116 Abs. 6 FGO, Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 96 Abs. 2, § 76 Abs. 2 FGO, § 32d Abs. 2 Nr. 3 des Einkommensteuergesetzes, § 79b FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, § 115 Abs. 2 Nrn. 2 und 1 FGO, § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 96 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 FGO, Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, Art. 267 Abs. 2 AEUV, § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO, § 164 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO), Richtlinie 2006/112/EG, § 164 Abs. 2 AO, § 155 Abs. 2 AO, § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG, § 8 Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetzes, § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO, § 143 Abs. 2 FGO
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung bislang nicht streitgegenständlicher Einkünfte zur Begründung der Klage abweisenden Entscheidung des Finanzgerichts als Verfahrensfehler
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
GG Art. 103 Abs. 1; FGO § 76 Abs. 2; FGO § 96 Abs. 1 Satz 1
Überraschungsentscheidung des FG - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 103 Abs. 1 ; FGO § 76 Abs. 2, § 96
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GG Art. 103 Abs. 1 ; FGO § 76 Abs. 2, § 96
Berücksichtigung bislang nicht streitgegenständlicher Einkünfte zur Begründung der Klage abweisenden Entscheidung des Finanzgerichts als Verfahrensfehler - datenbank.nwb.de
Überraschungsentscheidung des FG durch Saldierung mit einer zuvor nicht verfahrensgegenständlichen Besteuerungsgrundlage
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Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Saldierung mit einer zuvor nicht verfahrensgegenständlichen Besteuerungsgrundlage
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 29.11.2019 - 3 K 1318/15
- BFH, 26.06.2021 - VIII B 46/20
- FG Düsseldorf, 22.11.2024 - 3 K 1318/15
- BFH, 09.09.2026 - X B 16/25
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (19)
- BFH, 23.07.2020 - VIII B 157/19
Aufwendungen zur Abwehr eines Überbaus auf einem vermieteten Grundstück
Auszug aus BFH, 26.06.2021 - VIII B 46/20
Einer umfassenden Erörterung der für die Entscheidung maßgeblichen Gesichtspunkte bedarf es deshalb im Vorfeld der Entscheidung aber nicht (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 23.07.2020 - VIII B 157/19, BFH/NV 2021, 10, Rz 17).§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO ist danach z.B. verletzt, wenn das FG seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde legt, der dem schriftlich festgehaltenen Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht, oder wenn eine nach den Akten klar feststehende Tatsache oder sonst Teile des Gesamtergebnisses des Verfahrens unberücksichtigt geblieben sind (…BFH-Beschlüsse vom 06.02.2019 - VIII B 23/18, BFH/NV 2019, 402, Rz 4; in BFH/NV 2021, 10, Rz 15).
§ 96 FGO gebietet es aber nicht, alle im Einzelfall gegebenen Umstände im Urteil zu erörtern; vielmehr ist im Allgemeinen davon auszugehen, dass ein Gericht auch denjenigen Akteninhalt und Vortrag in Erwägung gezogen hat, mit dem es sich in den schriftlichen Entscheidungsgründen nicht ausdrücklich auseinandergesetzt hat (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 2021, 10, Rz 15).
Es musste aus den in der Anlage B4 (und B6) zur Beschwerdebegründung vorgelegten Unterlagen nicht zwangsläufig die Schlussfolgerung ziehen, der Kläger habe ausreichende Maßnahmen zur Eindämmung der Verluste unternommen, weil die auf S. 34 der Beschwerdebegründung angesprochenen Aktionen im ursprünglichen Business Plan noch nicht vorgesehen waren, um einen Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten zu vermeiden und den Anforderungen an die Berücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens zu genügen (zu dieser Verpflichtung BFH-Beschluss in BFH/NV 2021, 10, Rz 15).
- BFH, 19.05.2020 - VIII B 126/19
Begründung der Divergenzrüge im Fall der Begründungserleichterung gemäß § 105 …
Auszug aus BFH, 26.06.2021 - VIII B 46/20
Das FG muss seiner Entscheidung einen tragenden abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt haben, der mit den tragenden Rechtsausführungen in der Divergenzentscheidung nicht übereinstimmt (…BFH-Beschlüsse vom 03.07.2019 - VIII B 86/18, BFH/NV 2019, 1130, Rz 4; vom 19.05.2020 - VIII B 126/19, BFH/NV 2020, 1264, Rz 10).Es genügt, wenn das FG in fallbezogenen Rechtsausführungen abweicht und sich dies aus den Entscheidungsgründen hinreichend deutlich ergibt (…BFH-Beschlüsse vom 21.03.2019 - VIII B 129/18, BFH/NV 2019, 812, Rz 8; in BFH/NV 2020, 1264, Rz 10).
Unterhalb dieser Schwelle liegende, auch erhebliche Rechtsfehler reichen nicht aus, um eine greifbare Gesetzwidrigkeit oder gar eine Willkürlichkeit der angefochtenen Entscheidung anzunehmen (…s. zum Ganzen BFH-Beschlüsse vom 12.06.2018 - VIII B 154/17, BFH/NV 2018, 945, Rz 18;… vom 02.07.2019 - VIII B 99/18, BFH/NV 2019, 1348, Rz 7; in BFH/NV 2020, 1264, Rz 18).
- BFH, 03.12.2008 - X R 31/05
Berücksichtigung von Beteiligungsverlusten ohne Grundlagenbescheid - Auswertung …
Auszug aus BFH, 26.06.2021 - VIII B 46/20
Rn. 42 d) Soweit der Kläger unter Zitat des BFH-Urteils vom 03.12.2008 - X R 31/05 (BFH/NV 2009, 708) weiter rügt, das FG habe nach Aufhebung der Gewinnfeststellungsbescheide für die GbR die gemäß § 155 Abs. 2 AO veranlagten Gewinnanteile aus der GbR in den Einkommensteuerbescheiden weiterhin berücksichtigen müssen, weil § 164 Abs. 2 AO insoweit keine Änderungsbefugnis gewähre, fehlt es an der schlüssigen Darlegung, dass die Voraussetzungen einer Divergenz erfüllt sein können.Der Kläger arbeitet keine Abweichung des FG-Urteils in einem tragenden Rechtssatz von einem solchen des BFH-Urteils in BFH/NV 2009, 708 heraus, welches das FG zur Begründung der Vorentscheidung auch gar nicht herangezogen hat.
- BFH, 19.01.2018 - X B 60/17
Hinweise zur Schätzungsmethode
Auszug aus BFH, 26.06.2021 - VIII B 46/20
Rn. 18 Gerichtliche Hinweise und wie hier Verfügungen gemäß § 79b FGO sind jedoch im Lichte der konkreten Verfahrenslage zu interpretieren (vgl. BFH-Beschluss vom 19.01.2018 - X B 60/17, BFH/NV 2018, 530, Rz 18).Rn. 19 d) Zum möglichen Vorliegen der vGA II als neuem rechtlichen Gesichtspunkt --und zu der vom FG darüber hinaus angenommenen Saldierungsmöglichkeit mit tariflichen Einkünften-- hätte das FG dem Kläger somit Hinweise erteilen müssen (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2018, 530, Rz 17).
- FG Düsseldorf, 29.11.2019 - 3 K 1318/15
Einnahmen aus Kapitalvermögen in Form verdeckter Gewinnausschüttungen
Auszug aus BFH, 26.06.2021 - VIII B 46/20
Das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 29.11.2019 - 3 K 1318/15 E,F wird aufgehoben, soweit es zur Einkommensteuer 2010 und zur gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer auf den 31.12.2010 ergangen ist.Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 29.11.2019 - 3 K 1318/15 E,F wegen Einkommensteuer 2009 und 2011 und wegen gesonderter Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer auf den 31.12.2011 wird als unbegründet zurückgewiesen.
- BFH, 06.02.2019 - VIII B 23/18
Zur Entscheidung auf der Grundlage des Gesamtergebnisses des Verfahrens
Auszug aus BFH, 26.06.2021 - VIII B 46/20
§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO ist danach z.B. verletzt, wenn das FG seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde legt, der dem schriftlich festgehaltenen Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht, oder wenn eine nach den Akten klar feststehende Tatsache oder sonst Teile des Gesamtergebnisses des Verfahrens unberücksichtigt geblieben sind (BFH-Beschlüsse vom 06.02.2019 - VIII B 23/18, BFH/NV 2019, 402, Rz 4;… in BFH/NV 2021, 10, Rz 15).Insoweit handelt es sich um die Behauptung materiell-rechtlicher Fehler des FG bei der rechtlichen und tatsächlichen Würdigung, die im Beschwerdeverfahren grundsätzlich unbeachtlich sind (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2019, 402, Rz 10).
- BFH, 14.05.2019 - VIII R 20/16
Abgeltungsteuer: Frist für Antrag auf Regelbesteuerung gilt auch bei nachträglich …
Auszug aus BFH, 26.06.2021 - VIII B 46/20
Rn. 36 Zu den Grundsätzen, die der BFH für durchgeleitete vGA an mittelbare Gesellschafter aufgestellt hat (vgl. dazu z.B. BFH-Urteil vom 14.05.2019 - VIII R 20/16, BFHE 264, 459, BStBl II 2019, 586, Rz 18, m.w.N.) und aus denen der Kläger herausliest, auf Ebene der letzten Kapitalgesellschaft in der Beteiligungskette (der X-GmbH) müsse eine Vermögensminderung eintreten, die vom FG festzustellen sei, hat das FG sich hingegen nicht geäußert. - BFH, 12.06.2018 - VIII B 154/17
Freiberufliche Tätigkeit eines Laborarztes bei vollständiger Delegation …
Auszug aus BFH, 26.06.2021 - VIII B 46/20
Unterhalb dieser Schwelle liegende, auch erhebliche Rechtsfehler reichen nicht aus, um eine greifbare Gesetzwidrigkeit oder gar eine Willkürlichkeit der angefochtenen Entscheidung anzunehmen (s. zum Ganzen BFH-Beschlüsse vom 12.06.2018 - VIII B 154/17, BFH/NV 2018, 945, Rz 18;… vom 02.07.2019 - VIII B 99/18, BFH/NV 2019, 1348, Rz 7;… in BFH/NV 2020, 1264, Rz 18). - BFH, 21.03.2019 - VIII B 129/18
Schätzung der sicher beruflich veranlassten Aufwendungen auf einer Firmenfeier
Auszug aus BFH, 26.06.2021 - VIII B 46/20
Es genügt, wenn das FG in fallbezogenen Rechtsausführungen abweicht und sich dies aus den Entscheidungsgründen hinreichend deutlich ergibt (BFH-Beschlüsse vom 21.03.2019 - VIII B 129/18, BFH/NV 2019, 812, Rz 8;… in BFH/NV 2020, 1264, Rz 10). - BFH, 24.01.1989 - VIII R 74/84
Verdeckte Gewinnausschüttung möglich, wenn Leistung in engem zeitlichen …
Auszug aus BFH, 26.06.2021 - VIII B 46/20
der Beschwerdebegründung geltend macht, das FG habe bei der Prüfung der Voraussetzungen einer vGA auch untersuchen müssen, ob der Vermarktungsvertrag zwischen der Z BV und der GbR auch im Interesse der Z BV geschlossen worden sei, das FG dies aber entgegen der Vorgaben des BFH-Urteils vom 24.01.1989 - VIII R 74/84 (BFHE 156, 126, BStBl II 1989, 419) unterlassen habe, rügt er eine fehlerhafte Rechtsanwendung des FG im Streitfall als Einzelfall. - EuGH, 26.04.2018 - C-81/17
Zabrus Siret - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Richtlinie …
- BFH, 03.07.2019 - VIII B 86/18
Nichtzulassungsbeschwerde - Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung
- BFH, 02.07.2019 - VIII B 99/18
Revisionszulassung wegen eines vermeintlich schwerwiegenden …
- BFH, 15.10.2019 - VIII B 70/19
Selbstvertretungsbefugnis eines ehemals als Rechtsanwalt und als rumänischer …
- BFH, 10.11.1993 - I R 36/93
Körperschaftsteuer; Pensionszusage an alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer …
- BFH, 05.06.2020 - VIII B 38/19
Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten
- BFH, 16.07.2019 - X B 114/18
Pflicht des FG, die Entscheidung aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens zu …
- BFH, 14.06.1994 - VIII R 79/93
Anforderungen an die Begründung einer Verfahrensrüge - Streitgenossenschaft bei …
- BFH, 19.04.2005 - III B 19/04
Verletzung der Amtsermittlungspflicht; Verbot der Schlechterstellung, aber …
- BFH, 17.01.2022 - II B 49/21
Erbschaftsbesteuerung des Privatvermögens - Verstoß gegen das Sozialstaatsprinzip …
Außerdem ist --unabhängig davon, ob hier überhaupt eine unionsrechtliche Zweifelsfrage vorliegt-- das FG als erstinstanzliches Gericht gemäß Art. 267 Abs. 2 AEUV nur berechtigt, nicht aber verpflichtet, eine Vorabentscheidung des EuGH einzuholen (BFH-Beschluss vom 26.06.2021 - VIII B 46/20, BFH/NV 2021, 1511, Rz 29, m.w.N.).Denn unabhängig davon, dass der hierfür nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO erforderliche erhebliche --qualifizierte-- Rechtsfehler aufgrund objektiver Willkür nur ausnahmsweise bejaht werden kann (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2021, 1511, Rz 38, m.w.N.), liegt im Streitfall überhaupt kein Rechtsfehler vor.
- BFH, 05.09.2023 - IX R 32/21
Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten im Besteuerungsverfahren …
Das FG ist als erstinstanzliches Gericht nach Art. 267 Abs. 2 AEUV nur berechtigt, nicht aber verpflichtet, den EuGH um eine Vorabentscheidung zu ersuchen (BFH-Beschluss vom 26.06.2021 - VIII B 46/20, Rz 29, m.w.N.). - BFH, 10.01.2024 - XI B 13/22
Zur Unternehmereigenschaft einer Holdinggesellschaft
§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO ist danach zum Beispiel verletzt, wenn das FG seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde legt, der dem schriftlich festgehaltenen Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht, oder wenn eine nach den Akten klar feststehende Tatsache oder sonst Teile des Gesamtergebnisses des Verfahrens unberücksichtigt geblieben sind (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 26.06.2021 - VIII B 46/20, BFH/NV 2021, 1511, Rz 23;… vom 20.09.2022 - VIII B 82/21, BFH/NV 2022, 1295, Rz 27; jeweils m.w.N.).
- BFH, 28.07.2022 - II B 37/21
Dispositionsbefugnis des zuerst Bedachten bei Kettenschenkung
Es genügt, wenn das FG in fallbezogenen Rechtsausführungen abweicht und sich dies aus den Entscheidungsgründen hinreichend deutlich ergibt (BFH-Beschluss vom 26.06.2021 - VIII B 46/20, BFH/NV 2021, 1511, Rz 33, m.w.N.). - BFH, 28.02.2024 - VIII B 44/22
Überraschungsentscheidung im Rahmen der Feststellung einer vGA
Einer umfassenden Erörterung der für die Entscheidung maßgeblichen Gesichtspunkte bedarf es im Vorfeld der Entscheidung nicht (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26.06.2021 - VIII B 46/20, BFH/NV 2021, 1511, Rz 10, m.w.N.).Zudem ist Streitgegenstand im finanzgerichtlichen Verfahren nicht das einzelne Besteuerungsmerkmal, sondern die Rechtmäßigkeit der festgesetzten Steuer, weshalb der Kläger des jeweiligen Verfahrens sich stets auch auf die Möglichkeit einstellen muss, dass im Rahmen der Klageanträge Besteuerungsgrundlagen zu seinen Lasten saldierend zu berücksichtigen sein können, selbst wenn er hierzu nichts vorgetragen hat (vgl. BFH-Beschlüsse vom 26.06.2021 - VIII B 46/20, BFH/NV 2021, 1511, Rz 10; vom 19.04.2005 - III B 19/04, juris, unter 1.).
Rn. 15 bb) Das FG hätte der Klägerin vor der Entscheidung einen Hinweis erteilen und ihr Gelegenheit geben müssen, sich zu der Annahme zu äußern, dass die Absicht der Rückzahlung der empfangenen Leistungen bei ihrem Ehemann von Anfang an fehlte (vgl. BFH-Beschluss vom 26.06.2021 - VIII B 46/20, BFH/NV 2021, 1511, Rz 19, m.w.N.).
- BFH, 30.05.2023 - VIII B 15/22
Zum Begriff einer vGA i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG und i.S. des § 8 …
Das FG muss seiner Entscheidung einen tragenden abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt haben, der mit den tragenden Rechtsausführungen in der bezeichneten Divergenzentscheidung nicht übereinstimmt (…BFH-Beschlüsse vom 03.07.2019 - VIII B 86/18, BFH/NV 2019, 1130, Rz 4;… vom 19.05.2020 - VIII B 126/19, BFH/NV 2020, 1264, Rz 10; vom 26.06.2021 - VIII B 46/20, BFH/NV 2021, 1511, Rz 33).Es genügt, wenn das FG in fallbezogenen Rechtsausführungen abweicht und sich dies aus den Entscheidungsgründen hinreichend deutlich ergibt (…BFH-Beschlüsse vom 21.03.2019 - VIII B 129/18, BFH/NV 2019, 812, Rz 8;… in BFH/NV 2020, 1264, Rz 10; in BFH/NV 2021, 1511, Rz 33).
- BFH, 10.01.2024 - XI B 24/22
Keine Verletzung der Neutralitätspflicht durch Hinweis auf einen begünstigenden …
Zur Vermeidung einer Überraschungsentscheidung kann es verpflichtet sein, auf eine mögliche Saldierung vorab hinzuweisen (vgl. BFH-Beschluss vom 26.06.2021 - VIII B 46/20, BFH/NV 2021, 1511).§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO ist danach zum Beispiel verletzt, wenn das FG seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde legt, der dem schriftlich festgehaltenen Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht, oder wenn eine nach den Akten klar feststehende Tatsache oder sonst Teile des Gesamtergebnisses des Verfahrens unberücksichtigt geblieben sind (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 26.06.2021 - VIII B 46/20, BFH/NV 2021, 1511, Rz 23;… vom 20.09.2022 - VIII B 82/21, BFH/NV 2022, 1295, Rz 27; jeweils m.w.N.).
- BFH, 13.06.2023 - VIII B 39/22
Zur Feststellung der Einkünfteerzielung und Schätzung von Kapitalerträgen aus …
Das FG muss seiner Entscheidung einen tragenden abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt haben, der mit den tragenden Rechtsausführungen in der bezeichneten Divergenzentscheidung nicht übereinstimmt (…BFH-Beschlüsse vom 03.07.2019 - VIII B 86/18, BFH/NV 2019, 1130, Rz 4;… vom 19.05.2020 - VIII B 126/19, BFH/NV 2020, 1264, Rz 10 und vom 26.06.2021 - VIII B 46/20, BFH/NV 2021, 1511, Rz 33).Es genügt, wenn das FG in fallbezogenen Rechtsausführungen abweicht und sich dies aus den Entscheidungsgründen hinreichend deutlich ergibt (…BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2019, 812, Rz 8;… in BFH/NV 2020, 1264, Rz 10; in BFH/NV 2021, 1511, Rz 33).
- BFH, 30.06.2023 - VIII B 13/22
Zur Rechtmäßigkeit des Erlasses einer Prüfungsanordnung gegenüber einem …
Einer umfassenden Erörterung der für die Entscheidung maßgeblichen Gesichtspunkte bedarf es deshalb im Vorfeld der Entscheidung nicht (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 23.07.2020 - VIII B 157/19, Rz 17; vom 26.06.2021 - VIII B 46/20, Rz 10). - BFH, 20.09.2022 - VIII B 82/21
Berücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens im Rahmen der …
§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO ist danach z.B. verletzt, wenn das FG seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde legt, der dem schriftlich festgehaltenen Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht, oder wenn eine nach den Akten klar feststehende Tatsache oder sonst Teile des Gesamtergebnisses des Verfahrens unberücksichtigt geblieben sind (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 26.06.2021 - VIII B 46/20, BFH/NV 2021, 1511, Rz 23, m.w.N.). - BFH, 23.11.2021 - VII R 31/19
Steuerfreie Verwendung von Kohle zur Herstellung von Asphaltmischgut
- BFH, 30.05.2025 - V B 61/23
Rechnungsanforderungen für den Vorsteuerabzug
- BFH, 10.05.2023 - II R 21/21
Grundstück mit Lagerbewirtschaftung als steuerschädliches Verwaltungsvermögen
- BFH, 23.11.2021 - VII R 32/19
Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 23.11.2021 VII R 31/19 - Steuerfreie Verwendung …
- BFH, 30.06.2023 - VIII B 19/22
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bei Streit um das Vorliegen eines …
- BFH, 29.07.2025 - XI B 73/24
Zurechnung der Umsätze in einem Bordell
- BFH, 14.02.2024 - VIII B 108/22
Kostentragung durch den Beigeladenen
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