Rechtsprechung
| BFH, 30.06.2015 - VIII B 5/14 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
Behandlung eines Überpreises für ein festverzinsliches Wertpapier - Verfassungsmäßigkeit des Versorgungsfreibetrags in 2002 und 2003 - Sachlicher Anwendungsbereich von § 68 FGO - Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei behauptetem Verstoß gegen ...
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
EStG § 19 Abs 2, EStG § 20 Abs 1 Nr 7, GG Art 3 Abs 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 68, AO § 165 Abs 1, AO § 164 Abs 3, FGO § 127, FGO § 116 Abs 3 S 3, GG Art 14 Abs 1, AEUV Art 63
Behandlung eines Überpreises für ein festverzinsliches Wertpapier - Verfassungsmäßigkeit des Versorgungsfreibetrags in 2002 und 2003 - Sachlicher Anwendungsbereich von § 68 FGO - Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei behauptetem Verstoß gegen ... - rechtsinformationen.bund.de
Behandlung eines Überpreises für ein festverzinsliches Wertpapier - Verfassungsmäßigkeit des Versorgungsfreibetrags in 2002 und 2003 - Sachlicher Anwendungsbereich von § 68 FGO - Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei behauptetem Verstoß gegen ...
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 19 Abs 2 EStG 2002, § 20 Abs 1 Nr 7 EStG 2002, Art 3 Abs 1 GG, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 68 FGO
Behandlung eines Überpreises für ein festverzinsliches Wertpapier - Verfassungsmäßigkeit des Versorgungsfreibetrags in 2002 und 2003 - Sachlicher Anwendungsbereich von § 68 FGO - Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei behauptetem Verstoß gegen ... - IWW
§ 115 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § ... 127 FGO, § 68 FGO, § 164 Abs. 3 der Abgabenordnung, § 115 Abs. 2 FGO, Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes (GG), § 116 Abs. 3 FGO, § 62 Abs. 4 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 FGO, § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO, § 255 des Handelsgesetzbuchs (HGB), § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO, § 255 HGB, § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO, Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 14 Abs. 1 GG, § 23 des Einkommensteuergesetzes, Art. 3 GG, Art. 14 GG, § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1 FGO, § 19 Abs. 2 EStG, § 135 Abs. 2 FGO
- Wolters Kluwer
Bemessung der Anschaffungskosten festverzinslicher Wertpapiere
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 4 Abs. 3
Bemessung der Anschaffungskosten festverzinslicher Wertpapiere - datenbank.nwb.de
Über dem Nennwert liegende Aufwendungen für den Erwerb eines festverzinslichen Wertpapiers als Anschaffungskosten; Versorgungsfreibetrag in 2002 und 2003 verfassungsgemäß
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Anschaffungskosten für ein festverzinsliches Wertpapier - und der Überpreis
Verfahrensgang
- FG Schleswig-Holstein, 28.11.2013 - 1 K 202/11
- BFH, 30.06.2015 - VIII B 5/14
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (21)
- BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99
Pensionsbesteuerung
Auszug aus BFH, 30.06.2015 - VIII B 5/14
Rn. 22 Mit Urteil vom 6. März 2002 2 BvL 17/99 (BVerfGE 105, 73, BStBl II 2002, 618) hat das BVerfG die unterschiedliche Besteuerung von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und von Pensionen als mit dem GG unvereinbar angesehen.Dem Gesetzgeber wurde aufgegeben, spätestens mit Wirkung zum l. Januar 2005 eine Neuregelung zu treffen und sich für die Zukunft für ein Lösungsmodell zu entscheiden und dieses folgerichtig auszugestalten (vgl. BVerfG-Urteil in BVerfGE 105, 73, BStBl II 2002, 618, unter D.II. der Gründe).
- BFH, 15.10.2008 - X B 60/07
Nichtaufhebung des FG-Urteils trotz Änderungsbescheids im Beschwerdeverfahren - …
Auszug aus BFH, 30.06.2015 - VIII B 5/14
Dies gilt auch, wenn --wie in den Bescheiden für beide Streitjahre-- den ursprünglichen Bescheiden Vorläufigkeitsvermerke beigefügt werden (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Oktober 2008 X B 60/07, BFH/NV 2009, 205).Die Vorentscheidung ist jedoch nicht aufzuheben, wenn wie hier der Änderungsbescheid keine gegenüber den bisherigen Belastungen verbösernde Entscheidung enthält oder diese Entscheidung nicht streitig ist (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2009, 205;… vom 12. März 2013 VIII B 85/12, BFH/NV 2013, 931;… vom 26. Februar 2014 V B 1/13, BFH/NV 2014, 915).
- BFH, 12.03.2013 - VIII B 85/12
Keine Werbungskosten bei Aufwendungen zur Sicherung der Rückzahlung eines …
Auszug aus BFH, 30.06.2015 - VIII B 5/14
Die Vorentscheidung ist jedoch nicht aufzuheben, wenn wie hier der Änderungsbescheid keine gegenüber den bisherigen Belastungen verbösernde Entscheidung enthält oder diese Entscheidung nicht streitig ist (…BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2009, 205; vom 12. März 2013 VIII B 85/12, BFH/NV 2013, 931;… vom 26. Februar 2014 V B 1/13, BFH/NV 2014, 915).Denn es verstößt nach der Rechtsprechung des BVerfG nicht gegen Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes (GG), dass gemäß § 115 Abs. 2 FGO die Zulässigkeit der Revision vom Vorliegen bestimmter Zulassungsgründe abhängt und die Konkretisierung der unbestimmten Rechtsbegriffe (wie grundsätzliche Bedeutung, Erforderlichkeit einer Entscheidung des Revisionsgerichts zur Fortbildung des Rechts oder der Einheitlichkeit der Rechtsprechung) durch die Rechtsprechung zu erfolgen hat (s. BFH-Beschluss in BFH/NV 2013, 931, mit Nachweisen zur Rechtsprechung des BVerfG).
- BFH, 05.08.2005 - VIII B 133/04
Festverzinsliche Wertpapiere - Unterschied zwischen Nennwert und Marktpreis
Auszug aus BFH, 30.06.2015 - VIII B 5/14
NV: Über dem Nennwert liegende Aufwendungen für den Erwerb eines festverzinslichen Wertpapiers, die als umlaufbedingte Unterschiedsbeträge zwischen Marktpreis und Nennwert gezahlt werden, sind nach der gefestigten Rechtsprechung des BFH Anschaffungskosten des Wertpapiers als dem erworbenen Vermögensgegenstand, auch wenn der Überpreis bei wirtschaftlicher Betrachtung für den Vorteil gezahlt wird, bis zum Laufzeitende des Papiers einen Zins oberhalb des Marktzinses im Erwerbszeitpunkt vereinnahmen zu können (…Anschluss an die BFH-Beschlüsse vom 30. Juli 2002 VIII B 23/02, BFH/NV 2002, 1574; vom 5. August 2005 VIII B 133/04, BFH/NV 2005, 2187) 9 12 .Über dem Nennwert liegende Aufwendungen für den Erwerb eines festverzinslichen Wertpapiers, die als umlaufbedingte Unterschiedsbeträge zwischen Marktpreis und Nennwert gezahlt werden, sind nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats danach Anschaffungskosten des Wertpapiers als dem erworbenen Vermögensgegenstand, auch wenn der Überpreis auf einer Änderung des Kapitalmarktzinses beruht und den Marktpreis des Papiers widerspiegelt (…BFH-Beschlüsse vom 30. Juli 2002 VIII B 23/02, BFH/NV 2002, 1574; vom 5. August 2005 VIII B 133/04, BFH/NV 2005, 2187).
- BFH, 30.07.2002 - VIII B 23/02
Über dem Nennwert liegende Aufwendungen für den Erwerb festverzinslicher …
Auszug aus BFH, 30.06.2015 - VIII B 5/14
NV: Über dem Nennwert liegende Aufwendungen für den Erwerb eines festverzinslichen Wertpapiers, die als umlaufbedingte Unterschiedsbeträge zwischen Marktpreis und Nennwert gezahlt werden, sind nach der gefestigten Rechtsprechung des BFH Anschaffungskosten des Wertpapiers als dem erworbenen Vermögensgegenstand, auch wenn der Überpreis bei wirtschaftlicher Betrachtung für den Vorteil gezahlt wird, bis zum Laufzeitende des Papiers einen Zins oberhalb des Marktzinses im Erwerbszeitpunkt vereinnahmen zu können (Anschluss an die BFH-Beschlüsse vom 30. Juli 2002 VIII B 23/02, BFH/NV 2002, 1574;… vom 5. August 2005 VIII B 133/04, BFH/NV 2005, 2187) 9 12 .Über dem Nennwert liegende Aufwendungen für den Erwerb eines festverzinslichen Wertpapiers, die als umlaufbedingte Unterschiedsbeträge zwischen Marktpreis und Nennwert gezahlt werden, sind nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats danach Anschaffungskosten des Wertpapiers als dem erworbenen Vermögensgegenstand, auch wenn der Überpreis auf einer Änderung des Kapitalmarktzinses beruht und den Marktpreis des Papiers widerspiegelt (BFH-Beschlüsse vom 30. Juli 2002 VIII B 23/02, BFH/NV 2002, 1574;… vom 5. August 2005 VIII B 133/04, BFH/NV 2005, 2187).
- BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02
Spekulationsfrist
Auszug aus BFH, 30.06.2015 - VIII B 5/14
Rn. 17 (2) Die unterschiedliche einkommensteuerrechtliche Erfassung von Wertsteigerungen im Betriebs- und Privatvermögen --und damit auch Wertverlusten--, bei der Zuwächse und Minderungen des Vermögensstamms im Privatvermögen auf Grundlage des Dualismus der Einkunftsarten grundsätzlich außer Betracht bleiben, ist indes nach der Rechtsprechung des BVerfG mit dem Gleichheitssatz vereinbar (s. BVerfG-Beschluss vom 7. Juli 2010 2 BvL 14/02, 2 BvL 2/04, 2 BvL 13/05, BVerfGE 127, 1, BStBl II 2011, 76 unter Rz 68 ff., 83). - BVerfG, 18.01.2006 - 2 BvR 2194/99
Halbteilungsgrundsatz
Auszug aus BFH, 30.06.2015 - VIII B 5/14
Rn. 18 (3) Zur behaupteten Verletzung des Grundrechts aus Art. 14 GG fehlt eine Auseinandersetzung mit den Anforderungen, welche das BVerfG in seiner bisherigen Rechtsprechung an eine erdrosselnde Wirkung von Steuer- und Geldleistungspflichten stellt (s. BVerfG-Beschlüsse vom 18. Januar 2006 2 BvR 2194/99, BVerfGE 115, 97 unter C.II.1.b; vom 8. April 1997 1 BvR 48/94, BVerfGE 95, 267 unter C.I.1.; vom 31. Mai 1988 1 BvL 22/85, BVerfGE 78, 232 unter B.II.1.). - BVerfG, 08.04.1997 - 1 BvR 48/94
Altschulden
Auszug aus BFH, 30.06.2015 - VIII B 5/14
Rn. 18 (3) Zur behaupteten Verletzung des Grundrechts aus Art. 14 GG fehlt eine Auseinandersetzung mit den Anforderungen, welche das BVerfG in seiner bisherigen Rechtsprechung an eine erdrosselnde Wirkung von Steuer- und Geldleistungspflichten stellt (s. BVerfG-Beschlüsse vom 18. Januar 2006 2 BvR 2194/99, BVerfGE 115, 97 unter C.II.1.b; vom 8. April 1997 1 BvR 48/94, BVerfGE 95, 267 unter C.I.1.; vom 31. Mai 1988 1 BvL 22/85, BVerfGE 78, 232 unter B.II.1.). - BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvL 22/85
Landwirtschaftliche Altershilfe
Auszug aus BFH, 30.06.2015 - VIII B 5/14
Rn. 18 (3) Zur behaupteten Verletzung des Grundrechts aus Art. 14 GG fehlt eine Auseinandersetzung mit den Anforderungen, welche das BVerfG in seiner bisherigen Rechtsprechung an eine erdrosselnde Wirkung von Steuer- und Geldleistungspflichten stellt (s. BVerfG-Beschlüsse vom 18. Januar 2006 2 BvR 2194/99, BVerfGE 115, 97 unter C.II.1.b; vom 8. April 1997 1 BvR 48/94, BVerfGE 95, 267 unter C.I.1.; vom 31. Mai 1988 1 BvL 22/85, BVerfGE 78, 232 unter B.II.1.). - BFH, 28.04.2010 - VI B 167/09
Zahlungen im Zusammenhang mit dem vorzeitigen Erbausgleich sind keine …
Auszug aus BFH, 30.06.2015 - VIII B 5/14
Rn. 20 ff) Die Rüge, die Anwendung der unter 3.b aa angeführten ständigen Rechtsprechung durch das FG in der angefochtenen Entscheidung verstoße gegen die Gewährleistungen der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten i.V.m. Art. 1 des Zusatzprotokolls, beinhaltet die Rüge einer fehlerhaften Rechtsanwendung des FG, die im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren grundsätzlich unbeachtlich ist (BFH-Beschluss vom 28. April 2010 VI B 167/09, BFHE 229, 272, BStBl II 2010, 747, unter Rz 5). - BFH, 09.03.2011 - X B 57/10
Rentenbesteuerung gemäß § 22 EStG in der bis zum 31. 12. 2004 geltenden Fassung
- BFH, 12.09.2007 - VI B 45/07
Versorgungsfreibetrag bei Versorgungsbezügen; Anforderungen an die …
- BFH, 15.07.2008 - I B 77/08
Darlegungsanforderungen an grundsätzliche Bedeutung und Rechtsfortbildung
- BFH, 04.02.2004 - VI B 119/01
Versorgungs-Freibetrag - Altersgrenze
- BFH, 19.03.2014 - X R 28/12
Teilentgeltliche Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter: Beitrittsaufforderung an …
- BFH, 27.03.2007 - VIII R 62/05
Gutachtenkosten im Zusammenhang mit der Anschaffung von GmbH-Anteilen
- BFH, 25.02.2009 - IX R 24/08
Verböserungshinweis bei Änderung des angefochtenen Steuerbescheids während des …
- BFH, 25.11.2014 - VI B 1/14
Ausbildungsfreibetrag nach § 33a Abs. 2 Satz 1 EStG: Freiwilliges soziales Jahr …
- BFH, 19.01.2012 - VI B 98/11
Finanzrechtsweg: Verweisung, Rechtsgültigkeit des § 33 FGO - Vertretungszwang: …
- BFH, 26.02.2014 - V B 1/13
Umsatzbesteuerung von Glücksspielumsätzen - Vorlage an den EuGH durch FG
- BFH, 09.04.2014 - VII B 228/13
Rüge eines Verfassungsverstoßes in der Nichtzulassungsbeschwerde
- BFH, 27.10.2015 - X R 28/12
Vorlage an den Großen Senat des BFH zur Ermittlung eines Veräußerungsgewinns bei …
Der letztgenannte Rechtssatz wird auch vom IV. Senat geteilt (…BFH-Urteil vom 13. Juli 1989 IV R 137/88, BFH/NV 1990, 422, unter 3., unter Bezugnahme auf die insoweit grundlegende Entscheidung des Großen Senats des BFH vom 26. November 1973 GrS 5/71, BFHE 111, 242, BStBl II 1974, 132; ebenso jüngst --unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die im vorliegenden Verfahren ergangene Beitrittsaufforderung des Senats-- BFH-Beschluss vom 30. Juni 2015 VIII B 5/14, BFH/NV 2015, 1387, Rz 9; zur Einheitlichkeit der Voraussetzungen für den Abzug von Absetzungen für Abnutzung im Betriebs- und Privatvermögen vgl. auch Beschluss des Großen Senats des BFH vom 23. August 1999 GrS 1/97, BFHE 189, 151, BStBl II 1999, 778, unter C.I.1.). - BFH, 22.10.2015 - I B 94/14
Mittelpunkt der Lebensinteressen i. S. des DBA-Schweiz
In einem solchen Fall ist eine substantiierte, an den Vorgaben des GG und der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) und des BFH orientierte Auseinandersetzung mit der Problematik erforderlich (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 4. Oktober 2010 III B 82/10, BFH/NV 2011, 38; vom 30. Juni 2015 VIII B 5/14, BFH/NV 2015, 1387).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".