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Rechtsprechung
   BFH, 28.09.2020 - VIII R 23/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,40314
BFH, 28.09.2020 - VIII R 23/18 (https://dejure.org/2020,40314)
BFH, Entscheidung vom 28.09.2020 - VIII R 23/18 (https://dejure.org/2020,40314)
BFH, Entscheidung vom 28. September 2020 - VIII R 23/18 (https://dejure.org/2020,40314)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 56, FGO § 116 Abs 7 S 2 Halbs 1, FGO § 120 Abs 2 S 1 Halbs 2
    Zur Wiedereinsetzung in die versäumte Revisionsbegründungsfrist bei fehlerhaftem Eingangsstempel

  • rechtsinformationen.bund.de

    Zur Wiedereinsetzung in die versäumte Revisionsbegründungsfrist bei fehlerhaftem Eingangsstempel

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 56 FGO, § 116 Abs 7 S 2 Halbs 1 FGO, § 120 Abs 2 S 1 Halbs 2 FGO
    Zur Wiedereinsetzung in die versäumte Revisionsbegründungsfrist bei fehlerhaftem Eingangsstempel

  • IWW

    § 124 Abs. 1, § 126 ... Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung, § 116 Abs. 7 Satz 2 Halbsatz 1, § 120 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 FGO, § 54 Abs. 2 FGO, § 222 Abs. 1 der Zivilprozessordnung (ZPO), § 53 Abs. 2 FGO, § 180 Satz 2 ZPO, § 222 Abs. 2 ZPO, § 56 Abs. 1 FGO, § 56 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 FGO, § 155 FGO, § 85 Abs. 2 ZPO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Revisionsbegründung aufgrund unterbliebener Prüfung der Fristberechnung durch den Verfahrensbevollmächtigten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Wiedereinsetzung in die versäumte Revisionsbegründungsfrist bei fehlerhaftem Eingangsstempel

  • rechtsportal.de

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Revisionsbegründung aufgrund unterbliebener Prüfung der Fristberechnung durch den Verfahrensbevollmächtigten

  • datenbank.nwb.de

    Zur Wiedereinsetzung in die versäumte Revisionsbegründungsfrist bei fehlerhaftem Eingangsstempel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der fehlerhafte Eingangsstempel - und die Wiedereinsetzung in die versäumte Revisionsbegründungsfrist

Sonstiges (3)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    AO § 37 Abs 2
    Erstattung, Kapitalertragsteuer

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    AO § 37 Abs 2

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2021, 373
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (8)

  • BFH, 13.09.2012 - XI R 40/11

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unterlassener anwaltlicher …

    Auszug aus BFH, 28.09.2020 - VIII R 23/18
    Rn. 9 Ob der Fristbeginn auf einen Sonntag, allgemeinen Feiertag oder Samstag fällt, ist unerheblich, denn das Gesetz sieht in § 54 Abs. 2 FGO i.V.m. § 222 Abs. 2 ZPO diesen Umstand lediglich für das Ende der Frist als bedeutsam an (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 13.09.2012 - XI R 40/11, BFH/NV 2013, 213, m.w.N.).

    Die Tatsachen, die eine Wiedereinsetzung rechtfertigen können, sind innerhalb dieser Frist vollständig, substantiiert und in sich schlüssig darzulegen (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BFH-Beschluss in BFH/NV 2013, 213, m.w.N.).

    Jedes Verschulden --mithin auch einfache Fahrlässigkeit-- schließt die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus (vgl. z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 2013, 213, m.w.N.).

    Der Beteiligte muss sich gemäß § 155 FGO i.V.m. § 85 Abs. 2 ZPO ein Verschulden seines Prozessbevollmächtigten zurechnen lassen (vgl. z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 2013, 213, m.w.N.).

    Rn. 13 aa) Nach der Rechtsprechung des BFH gehört es zu den Pflichten eines Bevollmächtigten, im Rahmen eines von ihm geführten Revisionsverfahrens bei der Bearbeitung der Sache eigenständig den Ablauf der Revisionsbegründungsfrist zu prüfen (z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2013, 213;… in BFH/NV 2017, 47, …und vom 16.01.2009 - VII R 31/08, BFH/NV 2009, 951).

    Vielmehr hätte er selbst prüfen müssen, ob das dort angegebene Datum mit dem von dem Postbediensteten auf dem Zustellkuvert eingetragenen Zustellungsdatum übereinstimmt (…vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2009, 951;… vom 11.10.2019 - IX B 52/19, BFH/NV 2020, 211; vom 30.11.2010 - IV B 39/10, BFH/NV 2011, 613, und in BFH/NV 2013, 213).

    Rn. 16 Eine entsprechende Prüfung wäre dem Prozessbevollmächtigten auch möglich gewesen, denn bei einer Zustellung gegen Zustellungsurkunde ist der Umschlag mit dem Zustellungsvermerk aufzubewahren und dem Prozessbevollmächtigten im Zusammenhang mit der rechtzeitigen Wiedervorlage der Sache zur Prüfung der Frist vorzulegen (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2013, 213;… in BFH/NV 2009, 951, m.w.N.).

  • BFH, 23.08.2016 - IX R 15/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Glaubhaftmachung des fehlenden …

    Auszug aus BFH, 28.09.2020 - VIII R 23/18
    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann nicht gewährt werden, wenn nach den glaubhaft gemachten Tatsachen die Möglichkeit offenbleibt, dass die Fristversäumnis vom Prozessbevollmächtigten verschuldet war (BFH-Beschluss vom 23.08.2016 - IX R 15/16, BFH/NV 2017, 47).

    Rn. 13 aa) Nach der Rechtsprechung des BFH gehört es zu den Pflichten eines Bevollmächtigten, im Rahmen eines von ihm geführten Revisionsverfahrens bei der Bearbeitung der Sache eigenständig den Ablauf der Revisionsbegründungsfrist zu prüfen (…z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2013, 213; in BFH/NV 2017, 47, …und vom 16.01.2009 - VII R 31/08, BFH/NV 2009, 951).

    Für eine sorgfältige Prüfung besteht Anlass, weil die Revisionsbegründungsfrist auch für einen schwerpunktmäßig mit der Prozessführung beauftragten Rechtsanwalt regelmäßig keine alltägliche Frist ist (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2017, 47).

  • BFH, 16.01.2009 - VII R 31/08

    Keine Wiedereinsetzung bei mangelhafter Überprüfung des Eingangsstempels - …

    Auszug aus BFH, 28.09.2020 - VIII R 23/18
    Rn. 13 aa) Nach der Rechtsprechung des BFH gehört es zu den Pflichten eines Bevollmächtigten, im Rahmen eines von ihm geführten Revisionsverfahrens bei der Bearbeitung der Sache eigenständig den Ablauf der Revisionsbegründungsfrist zu prüfen (…z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2013, 213;… in BFH/NV 2017, 47, und vom 16.01.2009 - VII R 31/08, BFH/NV 2009, 951).

    Vielmehr hätte er selbst prüfen müssen, ob das dort angegebene Datum mit dem von dem Postbediensteten auf dem Zustellkuvert eingetragenen Zustellungsdatum übereinstimmt (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2009, 951;… vom 11.10.2019 - IX B 52/19, BFH/NV 2020, 211;… vom 30.11.2010 - IV B 39/10, BFH/NV 2011, 613, und in BFH/NV 2013, 213).

    Rn. 16 Eine entsprechende Prüfung wäre dem Prozessbevollmächtigten auch möglich gewesen, denn bei einer Zustellung gegen Zustellungsurkunde ist der Umschlag mit dem Zustellungsvermerk aufzubewahren und dem Prozessbevollmächtigten im Zusammenhang mit der rechtzeitigen Wiedervorlage der Sache zur Prüfung der Frist vorzulegen (…vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2013, 213; in BFH/NV 2009, 951, m.w.N.).

  • BGH, 10.06.2008 - VI ZB 2/08

    Anforderungen an die Überprüfung der Frist durch den Rechtsanwalt

    Auszug aus BFH, 28.09.2020 - VIII R 23/18
    Die Pflicht zur eigenverantwortlichen Prüfung, ob das Fristende richtig ermittelt und eingetragen worden ist, gilt auch dann, wenn dem Prozessbevollmächtigten die Akten auf eine Vorfrist hin vorgelegt werden (z.B. Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 10.06.2008 - VI ZB 2/08, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2008, 3439).

    Dementsprechend besteht für einen Anwalt, der die eigentliche Sachbearbeitung zurückstellen will, bei der Vorlage auf Vorfrist Anlass zur eigenverantwortlichen Prüfung, ob das Fristende richtig ermittelt und festgehalten wurde (z.B. BGH-Beschluss in NJW 2008, 3439).

  • FG Hessen, 23.08.2017 - 4 K 2149/15

    § 37 Abs. 2 AO, § 48 Abs. 1 AO, § 44b Abs. 5 EStG

    Auszug aus BFH, 28.09.2020 - VIII R 23/18
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 23.08.2017 - 4 K 2149/15 wird als unzulässig verworfen.

    Rn. 2 Die Klage, mit der der Kläger die Erstattung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer und des Solidaritätszuschlages begehrte, wies das Finanzgericht (FG) mit Urteil vom 23.08.2017 - 4 K 2149/15 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2019, 225) ab, ohne die Revision zuzulassen.

  • BGH, 25.06.2008 - XII ZB 163/06

    Geltendmachung der nichtehelichen Abstammung eines Kindes im Verfahren über den …

    Auszug aus BFH, 28.09.2020 - VIII R 23/18
    Sie kann daher auch noch am folgenden Tag vorgenommen werden (z.B. BGH-Beschluss in NJW 2008, 3429).
  • BFH, 30.11.2010 - IV B 39/10

    Fristbeginn an einem Sonnabend - keine Wiedereinsetzung bei mangelhafter …

    Auszug aus BFH, 28.09.2020 - VIII R 23/18
    Vielmehr hätte er selbst prüfen müssen, ob das dort angegebene Datum mit dem von dem Postbediensteten auf dem Zustellkuvert eingetragenen Zustellungsdatum übereinstimmt (…vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2009, 951;… vom 11.10.2019 - IX B 52/19, BFH/NV 2020, 211; vom 30.11.2010 - IV B 39/10, BFH/NV 2011, 613, und in BFH/NV 2013, 213).
  • BFH, 11.10.2019 - IX B 52/19

    Frist für die Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde; Wiedereinsetzung in den …

    Auszug aus BFH, 28.09.2020 - VIII R 23/18
    Vielmehr hätte er selbst prüfen müssen, ob das dort angegebene Datum mit dem von dem Postbediensteten auf dem Zustellkuvert eingetragenen Zustellungsdatum übereinstimmt (…vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2009, 951; vom 11.10.2019 - IX B 52/19, BFH/NV 2020, 211;… vom 30.11.2010 - IV B 39/10, BFH/NV 2011, 613, und in BFH/NV 2013, 213).
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