Rechtsprechung
| BGH, 24.06.2024 - VIII ZB 23/24 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Anforderung an Form einer Erinnerung gegen Kostenansatz
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 5a GKG, § 22 Abs 1 S 1 GKG, § 29 Nr 1 GKG, § 66 Abs 1 S 1 GKG, § 66 Abs 5 S 1 GKG
Anforderung an Form einer Erinnerung gegen Kostenansatz - IWW
§ 66 Abs. 1 Satz 1 GKG, § ... 1 Abs. 5, § 66 Abs. 6 Satz 1 GKG, § 66 Abs. 5 Satz 1 GKG, § 5a GKG, § 130a Abs. 3, 4 ZPO, GKG (Anlage 1), Anlage 2 zum GKG, § 22 Abs. 1 Satz 1, § 29 Nr. 1 GKG, § 66 Abs. 8 GKG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG § 66 Abs. 1 S. 1
Verwerfung der Erinnerung als unzulässig - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BGH, 03.02.2021 - IX ZR 93/20
Erinnerung gegen den Kostenansatz: Zulässigkeit trotz bereits bezahlter …
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Rechtsprechung
| BGH, 14.08.2024 - VIII ZB 23/24 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- rechtsprechung-im-internet.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 66 Abs. 1 Satz 1 GKG, § 1 Abs. 5, § 66 Abs. 6 Satz 1 GKG, § 66 Abs. 5 Satz 1 GKG, § 5a GKG, § 130a Abs. 3, 4 ZPO, § 321a ZPO, GKG (Anlage 1), § 22 Abs. 1, § 29 Nr. 1 GKG, § 66 Abs. 8 GKG
- datenbank.nwb.de
- ibr-online
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 03.11.2021 - I ZB 28/21
Verwerfung der Anhörungsrüge gegen den Senatsbeschluss als unzulässig
Auszug aus BGH, 14.08.2024 - VIII ZB 23/24
Rn. 2 1. Da gegen die Erinnerungsentscheidung des Bundesgerichtshofs nach § 66 Abs. 3 Satz 3 GKG eine Beschwerde nicht statthaft ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. November 2021 - I ZB 28/21, juris Rn. 2;… vom 15. August 2023 - I ZB 22/23, juris Rn. 2), ist die Eingabe des Beschwerdeführers als Anhörungsrüge im Sinne von § 69a Abs. 1 GKG auszulegen.Rn. 5 Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei (BGH, Beschlüsse vom 3. November 2021 - I ZB 28/21, aaO Rn. 5;… vom 15. August 2023 - I ZB 22/23, aaO Rn. 5; jeweils mwN).
- BGH, 15.08.2023 - I ZB 22/23
Kostenansatzverfahren nach Verwerfung einer Rechtsbeschwerde durch den BGH: …
Auszug aus BGH, 14.08.2024 - VIII ZB 23/24
Rn. 2 1. Da gegen die Erinnerungsentscheidung des Bundesgerichtshofs nach § 66 Abs. 3 Satz 3 GKG eine Beschwerde nicht statthaft ist (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. November 2021 - I ZB 28/21, juris Rn. 2; vom 15. August 2023 - I ZB 22/23, juris Rn. 2), ist die Eingabe des Beschwerdeführers als Anhörungsrüge im Sinne von § 69a Abs. 1 GKG auszulegen.Rn. 5 Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei (…BGH, Beschlüsse vom 3. November 2021 - I ZB 28/21, aaO Rn. 5; vom 15. August 2023 - I ZB 22/23, aaO Rn. 5; jeweils mwN).
- BGH, 10.12.2025 - 6 StR 276/25
Möglichkeit der Anfechtung des Schuldspruchs im Jugendstrafverfahren bei der …
Der Zugang einer E-Mail, die - wie hier - keine elektronische Signatur aufweist, ist indes nicht geeignet, die Revisionseinlegungsfrist zu wahren (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Mai 2022 - 5 StR 398/21, BGHSt 67, 69, 71; vom 14. August 2024 - VIII ZB 23/24;… Köhler aaO, Rn. 5).
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Rechtsprechung
| BGH, 07.05.2024 - VIII ZB 23/24 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 78 Abs. 1 Satz 3 ZPO, § 321a Abs. 2 Satz 5 ZPO, § 321a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO, § 224 Abs. 4 BEG
- datenbank.nwb.de
- ibr-online
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- BGH, 13.12.2022 - VIII ZA 15/22
Verwerfung der Anhörungsrüge
Auszug aus BGH, 07.05.2024 - VIII ZB 23/24
Ein Sachverhalt, aus dem sich eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch den Senat ergeben würde (§ 321a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO), ist nicht dargetan (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 25. August 2020 - VIII ZR 300/18, juris Rn. 2; vom 13. Dezember 2022 - VIII ZA 15/22, juris Rn. 1). - BGH, 25.08.2020 - VIII ZR 300/18
Erfordernis der Einlegung einer Gehörsrüge durch einen beim BGH zugelassenen …
Auszug aus BGH, 07.05.2024 - VIII ZB 23/24
Ein Sachverhalt, aus dem sich eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch den Senat ergeben würde (§ 321a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO), ist nicht dargetan (vgl. Senatsbeschlüsse vom 25. August 2020 - VIII ZR 300/18, juris Rn. 2;… vom 13. Dezember 2022 - VIII ZA 15/22, juris Rn. 1). - BGH, 04.05.2023 - I ZB 19/23
Verwerfung der Anhörungsrüge als unzulässig
Auszug aus BGH, 07.05.2024 - VIII ZB 23/24
Rn. 1 Die Anhörungsrüge ist bereits deshalb unzulässig, weil der Beklagte sie nicht - wie erforderlich (§ 78 Abs. 1 Satz 3 ZPO) - durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt hat (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Juni 2019 - IX ZB 1/19, juris Rn. 1 mwN;… vom 5. August 2020 - VIII ZB 46/20, juris Rn. 1; vom 4. Mai 2023 - I ZB 19/23, juris Rn. 1 mwN). - BGH, 24.06.2019 - IX ZB 1/19
Zulässigkeit einer durch einen nicht beim BGH zugelassenen Rechtsanwalt …
Auszug aus BGH, 07.05.2024 - VIII ZB 23/24
Rn. 1 Die Anhörungsrüge ist bereits deshalb unzulässig, weil der Beklagte sie nicht - wie erforderlich (§ 78 Abs. 1 Satz 3 ZPO) - durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Juni 2019 - IX ZB 1/19, juris Rn. 1 mwN;… vom 5. August 2020 - VIII ZB 46/20, juris Rn. 1;… vom 4. Mai 2023 - I ZB 19/23, juris Rn. 1 mwN). - BGH, 05.08.2020 - VIII ZB 46/20
Unzulässigkeit der Anhörungsrüge wegen Verletzung des Anwaltszwangs
Auszug aus BGH, 07.05.2024 - VIII ZB 23/24
Rn. 1 Die Anhörungsrüge ist bereits deshalb unzulässig, weil der Beklagte sie nicht - wie erforderlich (§ 78 Abs. 1 Satz 3 ZPO) - durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt hat (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Juni 2019 - IX ZB 1/19, juris Rn. 1 mwN; vom 5. August 2020 - VIII ZB 46/20, juris Rn. 1;… vom 4. Mai 2023 - I ZB 19/23, juris Rn. 1 mwN).
- BGH, 23.07.2024 - VIII ZB 5/24 Rn. 1 Die Anhörungsrüge ist bereits deshalb unzulässig, weil die Beklagte sie nicht - wie erforderlich (§ 78 Abs. 1 Satz 3 ZPO) - durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt hat (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Mai 2024 - VIII ZB 23/24, juris Rn. 1 mwN).
Ein Sachverhalt, aus dem sich eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch den Senat ergeben würde (§ 321a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO), ist nicht dargetan (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 25. August 2020 - VIII ZR 300/18, juris Rn. 2;… vom 13. Dezember 2022 - VIII ZA 15/22, juris Rn. 1; vom 7. Mai 2024 - VIII ZB 23/24, aaO Rn. 2).
- BGH, 24.02.2026 - VIII ZB 17/25 Zudem ist auch die erneute Anhörungsrüge nicht - wie erforderlich (§ 78 Abs. 1 Satz 3 ZPO) - durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt worden (BGH, Beschlüsse vom 18. Mai 2005 - VIII ZB 3/05, NJW 2005, 2017;… vom 1. Februar 2018 - I ZB 73/17, juris Rn. 10; vom 7. Mai 2024 - VIII ZB 23/24, juris Rn. 1) und legt eine entscheidungserhebliche Gehörsverletzung entgegen § 321a Abs. 2 Satz 5 ZPO nicht dar (…vgl. Senatsbeschluss vom 23. Juli 2024 - VIII ZB 5/24, juris Rn. 2 mwN).
- BGH, 27.01.2026 - VIII ZB 17/25 Rn. 3 1. Die Anhörungsrüge, über welche der Senat in der nach seinen Mitwirkungsgrundsätzen gemäß § 21g GVG berufenen regulären Spruchgruppe und nicht in der derselben Besetzung wie im angegriffenen Beschluss zu entscheiden hat (st. Rspr.;… vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 2. Juli 2024 - VIII ZB 73/23, juris Rn. 1;… vom 10. Juli 2025 - IX ZR 201/23, juris Rn. 1;… vom 16. Dezember 2025 - VIII ZR 130/24 Rn. 2, zur Veröffentlichung bestimmt; jeweils mwN), ist bereits deshalb unzulässig, weil sie nicht - wie erforderlich (§ 78 Abs. 1 Satz 3 ZPO) - durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt worden ist (BGH, Beschlüsse vom 18. Mai 2005 - VIII ZB 3/05, NJW 2005, 2017;… vom 1. Februar 2018 - I ZB 73/17, juris Rn. 10; vom 7. Mai 2024 - VIII ZB 23/24, juris Rn. 1).
- BGH, 25.06.2024 - VIII ZB 13/24
Unterzeichnete Originalentscheidung verbleibt beim Gericht!
Die als Anhörungsrüge gegen den Beschluss des Senats vom 14. Mai 2024 anzusehende Eingabe der Beklagten wird auf ihre Kosten als unzulässig verworfen, weil sie weder innerhalb der vom Gesetz hierfür vorgesehenen Frist (§ 321a Abs. 2 Satz 1 ZPO) noch - wie gemäß § 78 Abs. 1 Satz 3 ZPO erforderlich - durch einen bei dem Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt worden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Mai 2024 - VIII ZB 23/24, juris Rn. 1 mwN) und das Rügevorbringen überdies nicht die Voraussetzungen des § 321a Abs. 2 Satz 5 ZPO erfüllt. - BGH, 13.08.2024 - VIII ZR 225/23 Die (auch) als Anhörungsrüge gegen den Beschluss des Senats vom 2. Juli 2024 anzusehende, von ihr als "Verfassungsbeschwerde" bezeichnete Eingabe der Klägerin vom 5. August 2024 wird auf ihre Kosten als unzulässig verworfen, weil sie weder - wie gemäß § 78 Abs. 1 Satz 3 ZPO erforderlich - durch einen bei dem Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 7. Mai 2024 - VIII ZB 23/24, juris Rn. 1;… vom 30. Januar 2024 - VIII ZB 71/23, juris Rn. 1; jeweils mwN) noch innerhalb der gesetzlichen Notfrist von zwei Wochen (§ 321a Abs. 2 Satz 1 ZPO) eingelegt worden ist und das Rügevorbringen überdies nicht die Voraussetzungen des § 321a Abs. 2 Satz 5 ZPO erfüllt.
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Rechtsprechung
| BGH, 23.04.2024 - VIII ZB 23/24 |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
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