Rechtsprechung
| BGH, 14.05.2024 - VIII ZB 71/23 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 66 Abs. 1 Satz 1 GKG, § 1 Abs. 5, § 66 Abs. 6 Satz 1 GKG, § 66 Abs. 5 Satz 1 GKG, § 5a GKG, § 130a Abs. 3, 4 ZPO, GKG (Anlage 1), § 22 Abs. 1, § 29 Nr. 1 GKG
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensgang
- AG Recklinghausen, 16.08.2023 - 52 C 238/22
- LG Bochum, 20.10.2023 - 11 S 91/23
- BGH, 30.01.2024 - VIII ZB 71/23
- BGH, 14.05.2024 - VIII ZB 71/23
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BGH, 03.02.2021 - IX ZR 93/20
Erinnerung gegen den Kostenansatz: Zulässigkeit trotz bereits bezahlter …
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Rechtsprechung
| BGH, 30.01.2024 - VIII ZB 71/23 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 78 Abs. 1 Satz 3 ZPO, § 321a Abs. 2 Satz 5 ZPO, § 321a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO, § 719 Abs. 2 ZPO, § 574 Abs. 2 ZPO
- datenbank.nwb.de
- ibr-online
Verfahrensgang
- AG Recklinghausen, 16.08.2023 - 52 C 238/22
- LG Bochum, 20.10.2023 - 11 S 91/23
- BGH, 30.01.2024 - VIII ZB 71/23
- BGH, 14.05.2024 - VIII ZB 71/23
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 21.11.2023 - VIII ZB 55/23
Einlegen der Anhörungsrüge durch einen beim BGH zugelassenen Rechtsanwalt
Auszug aus BGH, 30.01.2024 - VIII ZB 71/23
Rn. 1 1. Die Anhörungsrüge ist bereits deshalb unzulässig, weil die Beklagte sie nicht - wie erforderlich (§ 78 Abs. 1 Satz 3 ZPO) - durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt hat (vgl. Senatsbeschluss vom 21. November 2023 - VIII ZB 55/23, juris Rn. 1 mwN).Ein Sachverhalt, aus dem sich eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch den Senat ergeben würde (§ 321a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO), ist nicht dargetan (vgl. Senatsbeschluss vom 21. November 2023 - VIII ZB 55/23, aaO Rn. 2 mwN).
- BGH, 18.07.2023 - VIII ZA 6/23
Einstweilige Anordnung der Einstellung der Zwangsvollstreckung aus vorläufig …
Auszug aus BGH, 30.01.2024 - VIII ZB 71/23
Rn. 4 Der Antrag wäre im Übrigen auch unbegründet, da es der Rechtsbeschwerde der Beklagten an der für eine einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung erforderlichen Aussicht auf Erfolg (…vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 25. November 2020 - V ZB 89/20, juris Rn. 2; vom 18. Juli 2023 - VIII ZA 6/23, juris Rn. 12; jeweils mwN) fehlt. - BGH, 31.01.2023 - VIII ZA 27/22
Voraussetzungen der einstweiligen Einstellung der Räumungsvollstreckung durch das …
Auszug aus BGH, 30.01.2024 - VIII ZB 71/23
Der Antrag unterliegt (auch) im Rechtsbeschwerdeverfahren dem Anwaltszwang nach § 78 Abs. 1 Satz 3 ZPO (vgl. Senatsbeschluss vom 31. Januar 2023 - VIII ZA 27/22, WuM 2023, 303 Rn. 4 mwN [zum Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren]). - BGH, 25.11.2020 - V ZB 89/20
Begründetheit eines Antrags auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung
Auszug aus BGH, 30.01.2024 - VIII ZB 71/23
Rn. 4 Der Antrag wäre im Übrigen auch unbegründet, da es der Rechtsbeschwerde der Beklagten an der für eine einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung erforderlichen Aussicht auf Erfolg (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 25. November 2020 - V ZB 89/20, juris Rn. 2;… vom 18. Juli 2023 - VIII ZA 6/23, juris Rn. 12; jeweils mwN) fehlt. - AG Recklinghausen, 16.08.2023 - 52 C 238/22
Auszug aus BGH, 30.01.2024 - VIII ZB 71/23
Die als Anhörungsrüge gegen den Beschluss des Senats vom 9. Januar 2024 und als Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus dem Beschluss des Landgerichts Bochum vom 20. Oktober 2023 (I-11 S 91/23) in Verbindung mit dem Urteil des Amtsgerichts Recklinghausen vom 16. August 2023 (52 C 238/22) anzusehende Eingabe der Beklagten vom 18. Januar 2024 wird auf ihre Kosten als unzulässig verworfen.
- BGH, 13.08.2024 - VIII ZR 225/23 Die (auch) als Anhörungsrüge gegen den Beschluss des Senats vom 2. Juli 2024 anzusehende, von ihr als "Verfassungsbeschwerde" bezeichnete Eingabe der Klägerin vom 5. August 2024 wird auf ihre Kosten als unzulässig verworfen, weil sie weder - wie gemäß § 78 Abs. 1 Satz 3 ZPO erforderlich - durch einen bei dem Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 7. Mai 2024 - VIII ZB 23/24, juris Rn. 1; vom 30. Januar 2024 - VIII ZB 71/23, juris Rn. 1; jeweils mwN) noch innerhalb der gesetzlichen Notfrist von zwei Wochen (§ 321a Abs. 2 Satz 1 ZPO) eingelegt worden ist und das Rügevorbringen überdies nicht die Voraussetzungen des § 321a Abs. 2 Satz 5 ZPO erfüllt.
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