Rechtsprechung
| BGH, 17.01.2012 - VIII ZB 95/11 |
Volltextveröffentlichungen (17)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen Unmöglichkeit der rechtzeitigen Akteneinsicht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 234 ZPO, § 574 ZPO
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen Unmöglichkeit der rechtzeitigen Akteneinsicht - IWW
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen Versäumung einer Rechtsmittelbegründungsfrist bei Versäumung der Frist wegen nicht gewährter Akteneinsicht
- Anwaltsblatt
§ 233 ZPO
Wenn bei berechtigter Akteneinsicht Akte nicht greifbar: Wiedereinsetzung - Anwaltsblatt
§ 233 ZPO
Wiedereinsetzung, wenn bei berechtigter Akteneinsicht Akte nicht greifbar - ra.de
- anwaltsblatt-datenbank.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 234 Abs. 1; BGB § 85 Abs. 2
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen Versäumung einer Rechtsmittelbegründungsfrist bei Versäumung der Frist wegen nicht gewährter Akteneinsicht - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Wiedereinsetzung in Berufungsbegründungsfrist
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsanwalt-leisner.de (Kurzinformation)
Wiedereinsetzung nach Fristversäumnis: Ideen, wenn sonst nichts mehr hilft
- haufe.de (Kurzinformation)
Wie viele Tage vor Fristablauf muss der Anwalt mit der Berufungsbegründung beginnen?
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- AnwBl 2012, 469
- AnwBl Online 2012, 169
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 07.05.1991 - 2 BvR 215/90
Effektivität des Rechtsschutzes in Zivilrechtsstreitigkeiten - Anspruch auf …
Auszug aus BGH, 17.01.2012 - VIII ZB 95/11
Grundsätzlich dürfen Fristen bis zum letzten Tag ausgeschöpft werden (BVerfG, NJW 1991, 2076 mwN). - BGH, 13.02.2007 - VIII ZB 40/06
Anforderungen an die Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwalts bei Abfassung eines …
Auszug aus BGH, 17.01.2012 - VIII ZB 95/11
Rn. 7 Allerdings hat der Prozessbevollmächtigte einer Partei durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass ein fristgebundener Schriftsatz rechtzeitig hergestellt wird und fristgerecht beim zuständigen Gericht eingeht (BGH, Beschlüsse vom 13. Februar 2007 - VIII ZB 40/06, NJW 2007, 2559 Rn. 7; vom 2. Dezember 1996 - II ZB 19/96, NJW-RR 1997, 562 unter II; st. Rspr.). - BGH, 02.12.1996 - II ZB 19/96
Zurechnung eines Verschuldens hinsichtlich eines Fristversäumnisses - Fehler …
Auszug aus BGH, 17.01.2012 - VIII ZB 95/11
Rn. 7 Allerdings hat der Prozessbevollmächtigte einer Partei durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass ein fristgebundener Schriftsatz rechtzeitig hergestellt wird und fristgerecht beim zuständigen Gericht eingeht (…BGH, Beschlüsse vom 13. Februar 2007 - VIII ZB 40/06, NJW 2007, 2559 Rn. 7; vom 2. Dezember 1996 - II ZB 19/96, NJW-RR 1997, 562 unter II; st. Rspr.).
- BGH, 12.12.2017 - VI ZB 24/17
Wiedereinsetzung nach Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Rechtzeitigkeit …
Ein Antrag auf Akteneinsicht ist in diesem Zusammenhang nicht schon deshalb als rechtzeitig gestellt anzusehen, weil er (gerade) noch vor Ablauf der Rechtsmittelbegründungsfrist bei Gericht eingegangen ist (im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 17. Januar 2012, VIII ZB 95/11, WuM 2012, 159 Rn. 7 f.; vom 26. Juli 2004, VIII ZR 10/04, NJW-RR 2005, 143, 144 unter II. A. 1).Hierzu gehört auch, dass er mit der Bearbeitung einer Rechtsmittelbegründung so rechtzeitig beginnt, dass sie innerhalb der Frist fertiggestellt und dem Gericht übermittelt werden kann (BGH, Beschluss vom 17. Januar 2012 - VIII ZB 95/11, WuM 2012, 159 Rn. 7 mwN).
Grundsätzlich dürfen Fristen bis zum letzten Tag ausgeschöpft werden (Senat…, Beschluss vom 16. März 2010 - VI ZB 46/09, NJW 2010, 1610 Rn. 10;… BGH, Beschlüsse vom 16. Dezember 2015 - IV ZB 23/15, juris Rn. 13; vom 17. Januar 2012 - VIII ZB 95/11, WuM 2012, 159 Rn. 7 jeweils mwN).
Falls die sachgerechte Bearbeitung nicht ohne Akteneinsicht möglich ist, reicht es aus, diese so rechtzeitig vor Ablauf der Rechtsmittelfrist zu beantragen, dass der bis zum Fristablauf verbleibende Zeitraum nach dem gewöhnlichen Verlauf zur Erstellung und Übermittlung der Rechtsmittelbegründung ausreicht (BGH, Beschluss vom 17. Januar 2012 - VIII ZB 95/11, WuM 2012, 159 Rn. 7).
Der Rechtsmittelführer ist daher nur solange als an der fristgemäßen Einreichung der Rechtsmittelbegründung gehindert anzusehen, wie ihm die Prozessakten trotz eines rechtzeitigen Akteneinsichtsgesuchs nicht oder nicht vollständig zur Verfügung stehen (BGH, Beschlüsse vom 17. Januar 2012 - VIII ZB 95/11, WuM 2012, 159 Rn. 7 f. zur Begründung der Berufung; vom 26. Juli 2004 - VIII ZR 10/04, NJW-RR 2005, 143, 144 unter II. A. 1. zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde; offen BGH…, Beschluss vom 7. Februar 2013 - V ZB 176/12, juris Rn. 14).
- BGH, 11.01.2018 - III ZB 81/17
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Berufungsbegründungsfrist …
Rn. 13 Der Prozessbevollmächtigte des Berufungsführers darf deshalb dann, wenn er rechtzeitig einen Antrag auf Bewilligung von Akteneinsicht gestellt hat und alle Fristverlängerungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind, mit der Begründung der Berufung insgesamt abwarten, bis ihm Akteneinsicht gewährt wurde, und anschließend innerhalb der Monatsfrist des § 234 Abs. 1 Satz 2 ZPO Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Begründungsfrist beantragen und die Berufungsbegründung nachholen (ebenso BGH, Beschluss vom 29. April 2004 - V ZB 33/03, BeckRS 2004, 05426; Beschluss vom 17. Januar 2012 - VIII ZB 95/11, BeckRS 2012, 05235 Rn. 8 in einem Fall, in dem dem Prozessbevollmächtigten nicht alle der angefochtenen Entscheidung zugrunde liegenden Unterlagen vorlagen;… Zöller/Greger, ZPO, 32. Aufl., § 233 Rn. 23 Stichwort Akteneinsicht; offengelassen von BGH…, Beschluss vom 7. Februar 2013 - V ZB 176/12, BeckRS 2013, 04170 Rn. 12;… offen auch MüKoZPO/Stackmann, 5. Aufl., § 233 Rn. 131; wie hier für die Nichtzulassungsbeschwerde vor Änderung des § 551 Abs. 2 ZPO: BGH, Beschluss vom 26. Juli 2004 - VIII ZR 10/04, NJW-RR 2005, 143, 144). - OLG Dresden, 19.06.2017 - 4 U 412/17
Voraussetzungen einer wiederholten Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist; …
Allerdings hat der Prozessbevollmächtigte einer Partei durch geeignete Maßnahmen auch sicherzustellen, dass ein fristgebundener Schriftsatz rechtzeitig erstellt wird und fristgerecht beim zuständigen Gericht eingeht (BGH, Beschluss vom 17.01.2012, VIII ZB 95/11 m.w.N.).
- BGH, 11.01.2018 - III ZB 84/17
Gewährung von Wiedereinsetzung wegen der Versäumung der Frist zur …
Der Prozessbevollmächtigte des Berufungsführers darf deshalb dann, wenn er rechtzeitig einen Antrag auf Bewilligung von Akteneinsicht gestellt hat und alle Fristverlängerungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind, mit der Begründung der Berufung insgesamt abwarten, bis ihm Akteneinsicht gewährt wurde, und anschließend innerhalb der Monatsfrist des § 234 Abs. 1 Satz 2 ZPO Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Begründungsfrist beantragen und die Berufungsbegründung nachholen (ebenso BGH, Beschluss vom 29. April 2004 - V ZB 33/03, BeckRS 2004, 05426; Beschluss vom 17. Januar 2012 - VIII ZB 95/11, BeckRS 2012, 05235 Rn. 8 in einem Fall, in dem dem Prozessbevollmächtigten nicht alle der angefochtenen Entscheidung zugrunde liegenden Unterlagen vorlagen;… Zöller/Greger, ZPO, 32. Aufl., § 233 Rn. 23 Stichwort Akteneinsicht; offengelassen von BGH…, Beschluss vom 7. Februar 2013 - V ZB 176/12, BeckRS 2013, 04170 Rn. 12;… offen auch MüKoZPO/Stackmann, 5. Aufl., § 233 Rn. 131; wie hier für die Nichtzulassungsbeschwerde vor Änderung des § 551 Abs. 2 ZPO: BGH, Beschluss vom 26. Juli 2004 - VIII ZR 10/04, NJW-RR 2005, 143, 144). - BGH, 11.01.2018 - III ZB 82/17
Gewährung der Wiedereinsetzung wegen der Versäumung der Frist zur Begründung der …
Rn. 13 Der Prozessbevollmächtigte des Berufungsführers darf deshalb dann, wenn er rechtzeitig einen Antrag auf Bewilligung von Akteneinsicht gestellt hat und alle Fristverlängerungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind, mit der Begründung der Berufung insgesamt abwarten, bis ihm Akteneinsicht gewährt wurde, und anschließend innerhalb der Monatsfrist des § 234 Abs. 1 Satz 2 ZPO Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Begründungsfrist beantragen und die Berufungsbegründung nachholen (ebenso BGH, Beschluss vom 29. April 2004 - V ZB 33/03, BeckRS 2004, 05426; Beschluss vom 17. Januar 2012 - VIII ZB 95/11, BeckRS 2012, 05235 Rn. 8 in einem Fall, in dem dem Prozessbevollmächtigten nicht alle der angefochtenen Entscheidung zugrunde liegenden Unterlagen vorlagen;… Zöller/Greger, ZPO, 32. Aufl., § 233 Rn. 23 Stichwort Akteneinsicht; offengelassen von BGH…, Beschluss vom 7. Februar 2013 - V ZB 176/12, BeckRS 2013, 04170 Rn. 12;… offen auch MüKoZPO/Stackmann, 5. Aufl., § 233 Rn. 131; wie hier für die Nichtzulassungsbeschwerde vor Änderung des § 551 Abs. 2 ZPO: BGH, Beschluss vom 26. Juli 2004 - VIII ZR 10/04, NJW-RR 2005, 143, 144). - BGH, 11.01.2018 - III ZB 85/17
Gewährung der Wiedereinsetzung wegen der Versäumung der Frist zur …
Rn. 13 Der Prozessbevollmächtigte des Berufungsführers darf deshalb dann, wenn er rechtzeitig einen Antrag auf Bewilligung von Akteneinsicht gestellt hat und alle Fristverlängerungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind, mit der Begründung der Berufung insgesamt abwarten, bis ihm Akteneinsicht gewährt wurde, und anschließend innerhalb der Monatsfrist des § 234 Abs. 1 Satz 2 ZPO Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Begründungsfrist beantragen und die Berufungsbegründung nachholen (ebenso BGH, Beschluss vom 29. April 2004 - V ZB 33/03, BeckRS 2004, 05426; Beschluss vom 17. Januar 2012 - VIII ZB 95/11, BeckRS 2012, 05235 Rn. 8 in einem Fall, in dem dem Prozessbevollmächtigten nicht alle der angefochtenen Entscheidung zugrunde liegenden Unterlagen vorlagen;… Zöller/Greger, ZPO, 32. Aufl., § 233 Rn. 23 Stichwort Akteneinsicht; offengelassen von BGH…, Beschluss vom 7. Februar 2013 - V ZB 176/12, BeckRS 2013, 04170 Rn. 12;… offen auch MüKoZPO/Stackmann, 5. Aufl., § 233 Rn. 131; wie hier für die Nichtzulassungsbeschwerde vor Änderung des § 551 Abs. 2 ZPO: BGH, Beschluss vom 26. Juli 2004 - VIII ZR 10/04, NJW-RR 2005, 143, 144). - BGH, 15.01.2026 - I ZB 60/25
Erfolgreiche Beschwerde wegen unzulässiger Versagung der Wiedereinsetzung in den …
Bei der erneuten Entscheidung über das Wiedereinsetzungsgesuch wird das Berufungsgericht zu prüfen haben, ob der nach Gewährung der Akteneinsicht zur Verfügung stehende Zeitraum von fünf Arbeitstagen nach den Umständen des Streitfalls zur Abfassung einer (einzigen) Berufungsbegründung ausreichend war (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Januar 2012 - VIII ZB 95/11, WuM 2012, 159 [juris Rn. 6 f.]).
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Rechtsprechung
| BGH, 15.11.2011 - VIII ZB 95/11 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Räumungsurteil gegen den Wohnraummieter durch das Rechtsbeschwerdegericht im Verfahren der Zulässigkeitsprüfung für eine Berufung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 522 Abs 1 S 4 ZPO, § 570 Abs 3 Halbs 1 ZPO, § 574 Abs 2 Nr 2 ZPO, § 575 Abs 5 ZPO, § 535 BGB
Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Räumungsurteil gegen den Wohnraummieter durch das Rechtsbeschwerdegericht im Verfahren der Zulässigkeitsprüfung für eine Berufung - Wolters Kluwer
Einstweiliger Rechtschutz auf Aussetzung der Vollstreckung eines mietrechtlichen Räumungsurteils
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO §§ 575 Abs. 5, 570 Abs. 3
Einstellung der Zwangsvollstreckung durch Rechtsbeschwerdegericht; Zahlungsverzug; Räumung - ra.de
- rechtsportal.de
ZPO § 522 Abs. 1 S. 4
Einstweiliger Rechtschutz auf Aussetzung der Vollstreckung eines mietrechtlichen Räumungsurteils - datenbank.nwb.de
Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Räumungsurteil gegen den Wohnraummieter durch das Rechtsbeschwerdegericht im Verfahren der Zulässigkeitsprüfung für eine Berufung
- ibr-online
Aussetzung der Zwangsvollstreckung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.03.2002 - IX ZB 48/02
Aussetzung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch das …
Auszug aus BGH, 15.11.2011 - VIII ZB 95/11
Rn. 1 Das Rechtsbeschwerdegericht kann im Wege der einstweiligen Anordnung gemäß § 570 Abs. 3, Halbs. 1 ZPO in Verbindung mit § 575 Abs. 5 ZPO auch die Vollziehung einer Entscheidung der ersten Instanz aussetzen, wenn durch die Vollziehung dem Rechtsbeschwerdeführer größere Nachteile drohen als dem Gegner, die Rechtsbeschwerde zulässig erscheint und die Rechtsmittel des Rechtsbeschwerdeführers nicht von vornherein ohne Erfolgsaussicht sind (vgl. BGH, Beschluss vom 21. März 2002 - IX ZB 48/02, NJW 2002, 1658 unter II 1 und 2; Senatsbeschluss vom 6. August 2003 - VIII ZB 77/03, WuM 2003, 509). - BGH, 06.08.2003 - VIII ZB 77/03
Erlass einer einstweiligen Anordnung im Rechtsbeschwerdeverfahren; Einstellung …
Auszug aus BGH, 15.11.2011 - VIII ZB 95/11
Rn. 1 Das Rechtsbeschwerdegericht kann im Wege der einstweiligen Anordnung gemäß § 570 Abs. 3, Halbs. 1 ZPO in Verbindung mit § 575 Abs. 5 ZPO auch die Vollziehung einer Entscheidung der ersten Instanz aussetzen, wenn durch die Vollziehung dem Rechtsbeschwerdeführer größere Nachteile drohen als dem Gegner, die Rechtsbeschwerde zulässig erscheint und die Rechtsmittel des Rechtsbeschwerdeführers nicht von vornherein ohne Erfolgsaussicht sind (vgl. BGH, Beschluss vom 21. März 2002 - IX ZB 48/02, NJW 2002, 1658 unter II 1 und 2; Senatsbeschluss vom 6. August 2003 - VIII ZB 77/03, WuM 2003, 509).
- BGH, 19.01.2017 - I ZB 94/16
Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluss: …
Es kann vielmehr im Wege der einstweiligen Anordnung gemäß § 570 Abs. 3 Halbs. 1 ZPO auch die Vollziehung der Entscheidung der ersten Instanz aussetzen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. März 2002 - IX ZB 48/02, NJW 2002, 1658; Beschluss vom 11. Mai 2005 - XII ZB 63/05, FamRZ 2005, 1064, 1065; Beschluss vom 15. November 2011 - VIII ZB 95/11, WuM 2011, 703 Rn. 1). - BGH, 03.06.2022 - VIII ZB 44/22
Rechtsbeschwerdeverfahren gegen eine Räumungsvollstreckung bei Wohnraum: …
Rn. 1 Das Rechtsbeschwerdegericht kann im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 570 Abs. 3 Halbs. 1, § 575 Abs. 5 ZPO auch die Vollziehung einer Entscheidung der ersten Instanz aussetzen, wenn hierdurch dem Rechtsbeschwerdeführer größere Nachteile drohen als dem Gegner, die Rechtsbeschwerde zulässig erscheint und die Rechtsmittel des Rechtsbeschwerdeführers nicht von vornherein ohne Erfolgsaussicht sind (…Senatsbeschlüsse vom 4. Februar 2010 - VIII ZB 84/09, WuM 2010, 252 Rn. 1; vom 18. Mai 2010 - VIII ZB 9/10, GE 2010, 1055; vom 15. November 2011 - VIII ZB 95/11, WuM 2011, 703 Rn. 1;… vom 14. Februar 2012 - VIII ZB 3/12, WuM 2012, 158 Rn. 3;… vom 28. September 2021 - VIII ZB 43/21, WuM 2022, 57 Rn. 1 mwN). - OLG Schleswig, 12.05.2021 - 12 U 116/20
Konkludentes Zurückbehaltungsrecht schließt Verzug aus
Denn nach einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum ist im Einbehalt des Mietzinses bei gleichzeitiger Mängelanzeige eine konkludente Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechts zu sehen (vgl. nur BGH, Beschl. v. 15. November 2011, VIII ZB 95/11 = BeckRS 2011, 26802 Rn. 4;… Blank/Börstinghaus-Blank/Börstinghaus, Miete, 6. Auflage 2020, BGB § 536 Rn. 190 m.w.N.). - BGH, 18.07.2023 - VIII ZB 90/22
Zurückweisung einer Berufung durch Beschluss; Auslegung eines …
Rn. 1 1. Das Rechtsbeschwerdegericht kann im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 570 Abs. 3 Halbs. 1, § 575 Abs. 5 ZPO auch die Vollziehung einer Entscheidung der ersten Instanz aussetzen, wenn hierdurch dem Rechtsbeschwerdeführer größere Nachteile drohen als dem Gegner, die Rechtsbeschwerde zulässig erscheint und die Rechtsmittel des Rechtsbeschwerdeführers nicht von vornherein ohne Erfolgsaussicht sind (…Senatsbeschlüsse vom 4. Februar 2010 - VIII ZB 84/09, WuM 2010, 252 Rn. 1;… vom 18. Mai 2010 - VIII ZB 9/10, juris Rn. 1; vom 15. November 2011 - VIII ZB 95/11, WuM 2011, 703 Rn. 1;… vom 14. Februar 2012 - VIII ZB 3/12, WuM 2012, 158 Rn. 3;… vom 28. September 2021 - VIII ZB 43/21, WuM 2022, 57 Rn. 1;… vom 3. Juni 2022 - VIII ZB 44/22, WuM 2022, 559 Rn. 1). - BGH, 28.09.2021 - VIII ZB 43/21
Räumungsvollstreckung: Aussetzung der Vollstreckung durch das …
Rn. 1 Das Rechtsbeschwerdegericht kann im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 570 Abs. 3 Halbs. 1, § 575 Abs. 5 ZPO auch die Vollziehung einer Entscheidung der ersten Instanz aussetzen, wenn hierdurch dem Rechtsbeschwerdeführer größere Nachteile drohen als dem Gegner, die Rechtsbeschwerde zulässig erscheint und die Rechtsmittel des Rechtsbeschwerdeführers nicht von vornherein ohne Erfolgsaussicht sind (Senatsbeschlüsse vom 6. August 2003 - VIII ZB 77/03, WuM 2003, 509;… vom 4. Februar 2010 - VIII ZB 84/09, WuM 2010, 252 Rn. 1; vom 18. Mai 2010 - VIII ZB 9/10, GE 2010, 1055; vom 15. November 2011 - VIII ZB 95/11, WuM 2011, 703 Rn. 1;… vom 14. Februar 2012 - VIII ZB 3/12, WuM 2012, 158 Rn. 3; siehe auch BGH, Beschlüsse vom 21. März 2002 - IX ZB 48/02, NJW 2002, 1658 unter II 2;… vom 19. Januar 2017 - I ZB 94/16, NJW-RR 2017, 571 Rn. 3 f.).
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