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Rechtsprechung
   BGH, 25.10.2006 - VIII ZR 23/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,1015
BGH, 25.10.2006 - VIII ZR 23/06 (https://dejure.org/2006,1015)
BGH, Entscheidung vom 25.10.2006 - VIII ZR 23/06 (https://dejure.org/2006,1015)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 2006 - VIII ZR 23/06 (https://dejure.org/2006,1015)
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Volltextveröffentlichungen (14)

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  • lexetius.com

    BGB §§ 307 Abs. 1 Satz 1, 308 Nr. 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    BGB § 307 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 308 Nr. 1

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Unterlassung der Verwendung bestimmter Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB); Rechtmäßigkeit einer Vereinbarung über den Ausschluss einer vorzeitigen Lieferung beim Kauf einer Einbauküche; Unangemessene Benachteiligung des Käufers durch eine ...

  • ra.de
  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Erfüllbarkeit von Verpflichtung aus Schuldverhältnissen: AGB-Regelung einer vorfälligen Leistung (§ 271 II BGB) und vertragliche Bestimmung einer Leistungszeit bei "unverbindlichen Lieferterminen"; "unechte" Nachfristsetzung und AGB-Kontrolle; Anwendung von § 354 HGB im Rahmen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 307 Abs. 1 S. 1 § 308 Nr. 1
    Formularmäßige Vereinbarung der vorzeitigen Lieferung und Fälligkeit des Kaufpreises in den AGB eines Lieferanten von Einbauküchen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wirksamkeit von AGB-Klauseln in Verbraucherverträgen (hier: Kaufrecht)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Küchenliefer-AGB auf dem Prüfstand - Verkäufer behält sich "vorzeitige Lieferung" vor - Klausel ist unwirksam

  • ra-heinicke.de PDF, S. 1 (Kurzinformation)

    Allgemeine Geschäftsbedingung bei Kauf von Einbauküchen

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    BGH beanstandet AGB-Klauseln im Küchenhandel

Besprechungen u.ä. (3)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Zur (Un-)Zulässigkeit von Fälligkeits- und Fristenregelungen in den AGB eines Unternehmers beim Verbrauchsgüterkauf

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Erfüllbarkeit von Verpflichtung aus Schuldverhältnissen: AGB-Regelung einer vorfälligen Leistung (§ 271 II BGB) und vertragliche Bestimmung einer Leistungszeit bei "unverbindlichen Lieferterminen"; "unechte" Nachfristsetzung und AGB-Kontrolle; Anwendung von § 354 HGB im Rahmen ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kauf einer Einbauküche: AGB-Klauseln auf dem Prüfstand (IBR 2007, 190)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 170, 1
  • NJW 2007, 1198
  • MDR 2007, 576
  • ZMR 2007, 259
  • WM 2007, 703
 
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Wird zitiert von ... (28)Zitiert selbst (13)

  • BGH, 14.02.1996 - VIII ZR 185/94

    Rechte des Kaufmanns im Annahmeverzug des Käufers

    Auszug aus BGH, 25.10.2006 - VIII ZR 23/06
    Danach ist der Schuldner auf den Ersatz des tatsächlich entstandenen Mehraufwands beschränkt, soweit dieser objektiv erforderlich ist (Senatsurteil vom 14. Februar 1996 - VIII ZR 185/94, NJW 1996, 1464 = WM 1996, 826 unter II 1 b aa m.w.Nachw.).

    Ein Kaufmann kann somit die üblichen Lagerkosten auch dann verlangen, wenn er die von ihm zu liefernde Ware während des Annahmeverzugs des Käufers in eigener Obhut behält (Senatsurteil vom 14. Februar 1996 aaO).

    Die in § 354 Abs. 1 HGB gesondert erwähnte Aufbewahrung muss nicht selbst Hauptpflicht des Vertrags sein oder im Mittelpunkt des Handelsgewerbes stehen; der mit der Aufbewahrung verbundene Anspruch eines Kaufmanns auf Lagerkosten gewinnt Bedeutung insbesondere beim Annahmeverzug des Käufers (vgl. Senatsurteil vom 14. Februar 1996 aaO).

  • BGH, 27.09.2000 - VIII ZR 155/99

    Wirksamkeit von Neuwagen-Verkaufsbedingungen

    Auszug aus BGH, 25.10.2006 - VIII ZR 23/06
    bb) Aus dem Senatsurteil zur Wirksamkeit von Neuwagen-Verkaufsbedingungen (BGHZ 145, 203) ergibt sich entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts für die vorliegende Fallgestaltung nichts anderes.

    Das kann dem Käufer zwar zugemutet werden, wenn - wie beim Erwerb eines Neuwagens - ein Interesse des Käufers, nicht vorzeitig beliefert zu werden, nur ausnahmsweise bestehen wird (BGHZ 145, 203, 209), nicht aber dann, wenn ein solches Interesse - wie beim Erwerb einer Einbauküche - typischerweise fehlt.

    Spätestens mit Ablauf dieser weiteren Frist wird die Leistung des Beklagten fällig, so dass er nunmehr durch einfache Mahnung in Verzug gesetzt werden kann (vgl. BGHZ 145, 203, 214).

  • BGH, 28.06.1984 - VII ZR 276/83

    Formularmäßige Vereinbarung eines Aufschubrechts für den Hersteller eines …

    Auszug aus BGH, 25.10.2006 - VIII ZR 23/06
    Soweit sich die Klausel auf eine Vereinbarung mit dem zuletzt genannten Inhalt erstreckt, ist sie unwirksam, weil sie den Vorrang individueller Vertragsabreden vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen aushöhlt (vgl. dazu BGHZ 92, 24).

    Die angegriffene Klausel, die dem Beklagten auch im Falle eines verbindlich vereinbarten Termins, zu dem die Küche frühestens geliefert werden darf, das Recht vorbehält, nach freiem Belieben vorzeitig zu liefern, weicht zum Nachteil des Kunden vom Grundgedanken der gesetzlichen Regelung in § 305b BGB ab, weil sie geeignet ist, dem Kunden die Berufung auf einen individuell vereinbarten (frühestmöglichen) Liefertermin abzuschneiden oder zumindest zu erschweren (vgl. BGHZ 92, 24, 25 f.).

    Dabei sind die in dem jeweiligen Geschäftszweig üblichen Beschaffungs- und Herstellungszeiten - unter Umständen verlängert um einen gewissen Sicherheitszeitraum -, aber auch die Interessen des Kunden an alsbaldiger und fristgerechter Leistung zu berücksichtigen (BGHZ 92, 24, 28 zu § 10 Nr. 1 AGBG).

  • BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 121/04

    Wirksamkeit einzelner Klauseln in einem Kfz-Vertragshändlervertrag

    Auszug aus BGH, 25.10.2006 - VIII ZR 23/06
    Die Regelung verpflichtet den Verwender von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Rechte und Pflichten seines Vertragspartners möglichst klar und durchschaubar darzustellen (st. Rspr.; vgl. nur BGHZ 164, 11, 16 und BGHZ 165, 12, 21 f.).

    Das Transparenzgebot schließt das Bestimmtheitsgebot ein und verlangt, dass die tatbestandlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen einer Klausel so genau beschrieben werden, dass für den Verwender keine ungerechtfertigten Beurteilungsspielräume entstehen (BGHZ 164, 11, 16 m.w.Nachw.).

  • BGH, 26.10.2005 - VIII ZR 48/05

    Formularmäßige Vereinbarung der Mithaftung des Gesellschafter-Geschäftsführers …

    Auszug aus BGH, 25.10.2006 - VIII ZR 23/06
    Die Regelung verpflichtet den Verwender von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Rechte und Pflichten seines Vertragspartners möglichst klar und durchschaubar darzustellen (st. Rspr.; vgl. nur BGHZ 164, 11, 16 und BGHZ 165, 12, 21 f.).

    Abzustellen ist bei der Bewertung der Transparenz auf die Erwartungen und Erkenntnismöglichkeiten eines durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders im Zeitpunkt des Vertragsschlusses (BGHZ 165, 12, 22 m.w.Nachw.).

  • BGH, 31.10.1984 - VIII ZR 226/83

    Auslegung und Zulässigkeit von AGB im Möbelhandel; Untersagung der Verwendung …

    Auszug aus BGH, 25.10.2006 - VIII ZR 23/06
    bb) Etwas anderes folgt auch nicht aus den Senatsurteilen vom 26. Januar 1983 (VIII ZR 342/81, NJW 1983, 1320 = WM 1983, 308, zu § 10 Nr. 1 AGBG) und vom 31. Oktober 1984 (VIII ZR 226/83, NJW 1985, 320 = WM 1985, 24, zu § 10 Nr. 2 AGBG).

    (2) In seinem Urteil vom 31. Oktober 1984 (aaO) hat der Senat eine in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Möbelhandelsunternehmens enthaltene Bestimmung über eine "echte" Nachfrist von vier Wochen für den Fall als unwirksam angesehen, dass die Klausel einheitlich für alle verkauften Gegenstände gelten soll und weder nach der Länge der eigentlichen - ursprünglich vereinbarten - Lieferfrist noch danach differenziert, ob der Klauselverwender die Möbel auf Lager hat, selbst herstellt oder anderweitig herstellen lassen muss (…aaO, unter V 2 a).

  • BGH, 07.10.1981 - VIII ZR 229/80

    Wirksamkeit einer Haftungsfreizeichnung

    Auszug aus BGH, 25.10.2006 - VIII ZR 23/06
    Um eine ("echte") Nachfrist im Sinne des § 308 Nr. 2 BGB handelt es sich hier nicht, sondern um die Einräumung einer zusätzlichen Lieferfrist (sogenannte "unechte" Nachfrist), durch die bereits der Eintritt der Fälligkeit hinausgeschoben wird und deren Angemessenheit nach § 308 Nr. 1 BGB zu beurteilen ist (vgl. Senatsurteil vom 7. Oktober 1981 - VIII ZR 229/80, NJW 1982, 331 = WM 1982, 9, unter IV 2, zu § 10 Nr. 1 AGBG, insoweit in BGHZ 82, 21 nicht abgedruckt).

    aa) Dies steht im Einklang mit den Erwägungen des Senatsurteils vom 7. Oktober 1981 (aaO).

  • BGH, 16.06.1993 - XII ZR 6/92

    Aufrechnung gegen Unterhaltsforderung

    Auszug aus BGH, 25.10.2006 - VIII ZR 23/06
    Eine vorzeitige Erfüllung gemäß § 271 Abs. 2 BGB ist immer dann ausgeschlossen, wenn sich aus dem Gesetz, aus einer Vereinbarung der Parteien oder aus den Umständen ergibt, dass der Schuldner nicht berechtigt sein soll, die Leistung schon vor der Zeit zu erbringen (BGHZ 123, 49, 53).

    Ein der Anwendung des § 271 Abs. 2 BGB entgegenstehender Ausschluss vorzeitiger Leistungen ergibt sich aus den Umständen, wenn die Leistungszeit nicht nur im Interesse des Schuldners hinausgeschoben ist, sondern wenn auch der Gläubiger ein rechtlich geschütztes Interesse daran hat, die Leistung nicht vorzeitig entgegennehmen zu müssen (BGHZ 123, 49, 53 f.).

  • BGH, 26.01.1983 - VIII ZR 342/81

    Auslegung und Zulässigkeit von AGB im Möbelhandel

    Auszug aus BGH, 25.10.2006 - VIII ZR 23/06
    bb) Etwas anderes folgt auch nicht aus den Senatsurteilen vom 26. Januar 1983 (VIII ZR 342/81, NJW 1983, 1320 = WM 1983, 308, zu § 10 Nr. 1 AGBG) und vom 31. Oktober 1984 (VIII ZR 226/83, NJW 1985, 320 = WM 1985, 24, zu § 10 Nr. 2 AGBG).
  • BGH, 13.09.2000 - VIII ZR 34/00

    Zur Wirksamkeit einer in den Formularbedingungen eines Möbelhändlers …

    Auszug aus BGH, 25.10.2006 - VIII ZR 23/06
    Auch im Möbelhandel sind vielfältige Ausführungsformen des Kaufgegenstands zu berücksichtigen (vgl. BGHZ 145, 139, 142).
  • BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60

    Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines …

  • BGH, 14.02.1985 - V ZB 20/84

    Nachweis der Unanfechtbarkeit der erteilten Genehmigung gegenüber dem …

  • BGH, 14.07.1967 - V ZR 112/64
  • OLG München, 11.11.2024 - 19 U 200/24

    Gewillkürte Schriftform: WhatsApp-Nachricht mit Emoji kann ausreichen

    Im Wesentlichen zutreffend erkennt das Landgericht, dass Vereinbarung eines als unverbindlich gekennzeichneten Liefertermins dahingehend auszulegen ist, dass damit noch keine Leistungszeit bestimmt wurde, bei deren Überschreitung der Schuldnerverzug des Beklagten wie etwa im Fall des § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB ohne weiteres eintritt (BGH, Urteil v. 25.10.2006, Az. VIII ZR 23/06, Rz. 10, 25;… Urteil v. 27.09.2000, Az. VIII ZR 155/99, juris Rz. 46).

    Rn. 42 Die Regelung, dass der Kläger den Beklagten erst anmahnen konnte, wenn der unverbindliche Liefertermin um zwei Quartale überschritten ist, stellt die Einräumung einer zusätzlichen Lieferfrist, einer sog. unechten Nachfrist, dar, mit deren Ablauf - spätestens am 31.03.2022 - die Leistung des Beklagten fällig wurde, so dass dieser nunmehr durch einfache Mahnung in Verzug gesetzt werden konnte (BGH, Urteil v. 25.10.2006, Az. VIII ZR 23/06, Rz. 23, 25;… Urteil v. 27.09.2000, Az. VIII ZR 155/99, juris Rz. 46).

  • BGH, 25.11.2015 - VIII ZR 360/14

    Wirksame Preisanpassungsklausel im Stromlieferungsvertrag

    Rn. 36 (2) Die aus dem Transparenzgebot folgende Verpflichtung des Verwenders zur klaren und verständlichen Formulierung des Klauselinhalts besteht anerkanntermaßen aber nur im Rahmen des Möglichen (BGH, Urteile vom 19. Januar 2005 - XII ZR 107/01, BGHZ 162, 39, 45;… vom 9. Juni 2011 - III ZR 157/10, aaO mwN) und beschränkt sich auf diejenige Angaben, die dem Verwender rechtlich und tatsächlich zumutbar sind (…Senatsurteile vom 20. Juli 2005 - VIII ZR 121/04, aaO S. 16; vom 25. Oktober 2006 - VIII ZR 23/06, BGHZ 170, 1 Rn. 41).
  • BGH, 04.02.2025 - XI ZR 161/23

    Unwirksamkeit von Klauseln zu Verwahrentgelten ("Negativzinsen") in Verträgen …

    Die Klausel muss die Angaben enthalten, die dem Verwender rechtlich und tatsächlich zumutbar sind (BGH, Urteile vom 20. Juli 2005 - VIII ZR 121/04, BGHZ 164, 11, 16 und vom 25. Oktober 2006 - VIII ZR 23/06, BGHZ 170, 1 Rn. 41).
  • BAG, 23.06.2016 - 8 AZR 757/14

    Auslegung eines gerichtlichen Vergleichs - Fälligkeit einer Forderung - …

    Rn. 16 b) Das Landesarbeitsgericht hat ferner zutreffend angenommen, dass diese Vereinbarung nach der in § 271 Abs. 2 BGB getroffenen Auslegungsregel (vgl. etwa BGH 25. Oktober 2006 - VIII ZR 23/06 - Rn. 10, BGHZ 170, 1) dahin auszulegen ist, dass zwar der Kläger die Abfindung nicht vor Ablauf des 31. Dezember 2011 verlangen, die Beklagte sie aber vorher bewirken konnte.

    Diese Bestimmung ist vorliegend anwendbar, weil sich - wie das Landesarbeitsgericht ebenfalls zutreffend angenommen hat - weder aus dem Gesetz noch aus einer Vereinbarung der Parteien noch aus den Umständen (vgl. BGH 25. Oktober 2006 - VIII ZR 23/06 - Rn. 10 mwN, BGHZ 170, 1) ergibt, dass die Beklagte nicht berechtigt sein sollte, die Abfindung vor Fälligkeit zu zahlen.

    Rn. 25 (1) Ein Ausschluss von vorfälligen Leistungen ergibt sich aus den Umständen, wenn die Leistungszeit nicht nur im Interesse des Schuldners hinausgeschoben ist, sondern wenn auch der Gläubiger ein rechtlich geschütztes Interesse daran hat, die Leistung nicht vor Fälligkeit entgegennehmen zu müssen (vgl. etwa BGH 25. Oktober 2006 - VIII ZR 23/06 - Rn. 11, BGHZ 170, 1; 16. Juni 1993 - XII ZR 6/92 - zu 2 d der Gründe, BGHZ 123, 49).

  • BGH, 08.09.2021 - VIII ZR 97/19

    Inhaltskontrolle allgemeiner Geschäftsbedingungen eines …

    Der Beklagten werden durch die Orientierung der Formulierung der Klausel Nr. 8 der AGB an den Anforderungen, welche die höchstrichterliche Rechtsprechung für die Vereinbarung eines einseitigen Rechts des Verwenders zur Vertragsänderung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgestellt hat (siehe oben unter B I 3 a aa), gegenüber ihren Kunden auch nicht etwa ungerechtfertigte Beurteilungsspielräume eröffnet, die dem vom Transparenzgebot (§ 307 Abs. 1 Satz 2 BGB) umfassten Bestimmtheitsgebot zuwiderliefen (…vgl. hierzu BGH, Urteile vom 20. Juli 2005 - VIII ZR 121/04, aaO S. 16; vom 26. Oktober 2005 - VIII ZR 48/05, BGHZ 165, 12, 21 f.; vom 25. Oktober 2006 - VIII ZR 23/06, BGHZ 170, 1 Rn. 41;… vom 8. Oktober 2015 - I ZR 136/14, GRUR 2016, 606 Rn. 19;… vom 19. Mai 2016 - III ZR 274/15, NJW-RR 2016, 842 Rn. 26).
  • LG Düsseldorf, 15.01.2025 - 12 O 293/22

    Preisanpassungsklausel für Amazon-Prime-Abo in Amazon-AGB wegen unangemessener …

    Die aus dem Transparenzgebot folgende Verpflichtung des Verwenders zur klaren und verständlichen Formulierung des Klauselinhalts besteht anerkanntermaßen aber nur im Rahmen des Möglichen (BGHZ 162, 39 [45] = NJW 2005, 1183; NJW-RR 2011, 1618 mwN) und beschränkt sich auf diejenigen Angaben, die dem Verwender rechtlich und tatsächlich zumutbar sind (BGHZ 164, 11 [16] = NJW-RR 2005, 1496; BGHZ 170, 1 = NJW 2007, 1198 Rn. 41).
  • LG Frankfurt/Main, 10.06.2016 - 3 O 364/15

    Anforderungen an die AGB von Smart-TV-Geräten

    Das Transparenzgebot verpflichtet den Verwender, seine Regelungen so klar und verständlich für den Vertragspartner zu stellen, wie dies den Umständen nach nötig und möglich ist (BGH NJW 1989, 222, 223 [BGH 24.11.1988 - III ZR 188/87] ; BGH NJW 2007, 1198 Rn. 41 [BGH 25.10.2006 - VIII ZR 23/06] ;… Staudinger/Coester, BGB, Neub. 2013, § 307 Rn. 180).
  • BGH, 09.12.2015 - VIII ZR 349/14

    Formularmäßiger Gasbelieferungsvertrag: Inhaltskontrolle für eine fingierte …

    Rn. 33 aa) Zwar führt die Verwendung auslegungsbedürftiger Begriffe in Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht für sich genommen zur Intransparenz der Vertragsklausel, sofern sich der Vertragspartner des Verwenders die erforderlichen Informationen zur Inhaltsbestimmung des Begriffs unschwer ohne fremde Hilfe selbst verschaffen kann (vgl. BGH, Urteile vom 25. Oktober 2006 - VIII ZR 23/06, NJW 2007, 1198 Rn. 41 ff. [zu "Transportkosten"];… vom 9. Dezember 2009 - XII ZR 109/08, NJW 2010, 671 Rn. 21 ff. [zu "Verwaltungskosten"]).
  • LAG Baden-Württemberg, 11.01.2024 - 3 Sa 4/23

    Gesetzlicher Mindestlohn - Sonderzahlung - Urlaubsgeld - vermögenswirksame …

    - 8 AZR 757/14 - a.a.O.; BGH 25. Oktober 2006 - VIII ZR 23/06 - BGHZ 170, 1).
  • OLG Hamm, 22.08.2014 - 12 U 127/13

    Formularmäßige Vereinbarung der Zulässigkeit einer einseitigen Entgelterhöhung …

    Abzustellen ist bei der Bewertung der Transparenz auf die Erwartungen und Erkenntnismöglichkeiten eines durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders im Zeitpunkt des Vertragsschlusses (BGH NJW 2007, 1198ff., veröffentlicht in juris, Rn. 41).

    Rn. 191 Eine Begrenzung auf die objektiv erforderlichen oder üblichen Kosten (vgl. §§ 304, 693 BGB, 354 HGB) enthält die Klausel nicht; die tatsächliche Höhe ist damit in das Belieben der Beklagten gestellt und eröffnet ungerechtfertigte Beurteilungsspielräume (zu einer hinreichend formulierten Lagerkostenklausel BGH NJW 2007, 1198ff., veröffentlicht in juris, Rn. 43).

  • BAG, 08.08.2007 - 7 AZR 605/06

    Altersteilzeit - Befristung - Überraschende Klausel - Transparenzgebot

  • OLG Düsseldorf, 20.12.2017 - 12 U 16/17

    Wirksamkeit einer in AGB des Darlehensnehmers vereinbarten vorinsolvenzlichen …

  • LAG Baden-Württemberg, 28.06.2021 - 9 Sa 75/20

    Befristung - Erreichen der Regelaltersgrenze - Benachteiligung von …

  • OLG Köln, 27.05.2026 - 13 U 3/26

    Wohnwagen nicht abgeholt: Werkstatt darf ortsübliches Standgeld verlangen

  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.11.2011 - 5 Sa 1524/11

    Keine Aussetzung nach § 97 Abs 5 ArbGG - Rechtsunwirksamkeit einer …

  • LAG Düsseldorf, 06.04.2017 - 11 Sa 1411/15

    Begriff der ungeminderten Rente i.S. von § 11 S. 2 TV ATZ

  • LAG München, 23.09.2014 - 6 Sa 230/14

    Ersatz eines Steuerschadens

  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.06.2007 - 12 Sa 524/07

    AGB-Kontrolle von Ausgleichsquittungen

  • LAG Köln, 23.05.2024 - 7 Sa 584/23

    Geltendmachen eines Steuerschadens bei einer Pflichtverletzung in Form einer …

  • OLG Düsseldorf, 12.12.2019 - 3 U 87/18

    Vereinbarung einer Lagermiete für Messebauteile

  • LG Bonn, 26.08.2016 - 1 O 54/16

    Nachfrist, Nacherfüllung, Kauf Einbauküche

  • OLG Köln, 13.03.2017 - 19 U 122/16

    Voraussetzungen des Rücktritts von einem Vertrag über die Lieferung und Montage …

  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.09.2014 - 24 Sa 525/14

    Befristetes Arbeitsverhältnis für die Dauer einer Legislaturperiode

  • LAG Baden-Württemberg, 26.09.2014 - 17 Sa 20/14

    Unangemessen lang hinausgeschobene Fälligkeit einer als Gratifikation …

  • LAG Hamm, 28.08.2014 - 15 Sa 636/14

    Befristetes Arbeitsverhältnis und Weiterbeschäftigungsanspruch

  • BGH, 18.04.2013 - IX ZR 228/12

    Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung bei …

  • LG Frankenthal, 02.08.2018 - 3 O 33/18
  • AG Dieburg, 11.02.2015 - 20 C 886/14

    Werden Preise für die Energielieferung in den AGB versteckt, verstößt dies gegen …

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