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Rechtsprechung
   BGH, 19.12.2001 - VIII ZR 282/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,338
BGH, 19.12.2001 - VIII ZR 282/00 (https://dejure.org/2001,338)
BGH, Entscheidung vom 19.12.2001 - VIII ZR 282/00 (https://dejure.org/2001,338)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 2001 - VIII ZR 282/00 (https://dejure.org/2001,338)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    ZPO § 203

  • openjur.de

Besprechungen u.ä.

  • beck.de (Entscheidungsanmerkung)

    Vermehrte Rechtsunsicherheit durch strengere Anforderungen an die Wirksamkeit einer öffentlichen Zustellung

Papierfundstellen

  • BGHZ 149, 311
  • NJW 2002, 827
  • NJW-RR 2002, 1076 (Ls.)
  • MDR 2002, 600
  • VersR 2002, 1304
  • WM 2002, 309
  • WM 2002, 399
  • BB 2002, 276 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (91)Zitiert selbst (19)

  • BGH, 31.01.1975 - IV ZR 18/74

    Erschlichene öffentliche Zustellung

    Auszug aus BGH, 19.12.2001 - VIII ZR 282/00
    Die öffentliche Zustellung nach §§ 203 ff ZPO ist unwirksam, wenn die Voraussetzungen für eine öffentliche Bekanntmachung (§ 203 Abs. 1 ZPO) nicht vorgelegen haben und das die öffentliche Zustellung bewilligende Gericht dies hätte erkennen können (Abweichung von BGHZ 57, 108 und BGHZ 64, 5).

    Gegen die Bewilligung der öffentlichen Zustellung gebe es jedoch keinen Rechtsbehelf (BGHZ 57, 108, 110; BGHZ 64, 5, 8).

    Zudem erfordere es die Rechtssicherheit, daß die Wirksamkeit einer öffentlichen Zustellung nicht noch nach Jahren mit dem Versuch des Nachweises in Frage gestellt werden könne, daß ihre Voraussetzungen nicht vorgelegen hätten (BGHZ 64, 5, 8).

    Dem Zustellungsadressaten stehe es offen, die durch eine erschlichene öffentliche Zustellung erlangte Rechtsposition mit dem Einwand der unzulässigen Rechtsausübung (§ 242 BGB) zu bekämpfen (BGHZ 57, 108, 111; BGHZ 64, 5, 10).

    Soweit diese vom Senat bei erkennbar unzulässigen öffentlichen Zustellungen nunmehr vertretene Rechtsauffassung der bisherigen Rechtsprechung des IV. Zivilsenats (BGHZ 64, 5, 8) entgegensteht, hält dieser, wie er auf Anfrage mitgeteilt hat, an seiner Rechtsauffassung mit Rücksicht auf das Gebot rechtlichen Gehörs nicht fest.

  • BGH, 06.10.1971 - VIII ZR 165/69

    Rangstellung des Gläubigers bei erschlichener Zustellung des Vollstreckungstitels

    Auszug aus BGH, 19.12.2001 - VIII ZR 282/00
    Die öffentliche Zustellung nach §§ 203 ff ZPO ist unwirksam, wenn die Voraussetzungen für eine öffentliche Bekanntmachung (§ 203 Abs. 1 ZPO) nicht vorgelegen haben und das die öffentliche Zustellung bewilligende Gericht dies hätte erkennen können (Abweichung von BGHZ 57, 108 und BGHZ 64, 5).

    Gegen die Bewilligung der öffentlichen Zustellung gebe es jedoch keinen Rechtsbehelf (BGHZ 57, 108, 110; BGHZ 64, 5, 8).

    Dem Zustellungsadressaten stehe es offen, die durch eine erschlichene öffentliche Zustellung erlangte Rechtsposition mit dem Einwand der unzulässigen Rechtsausübung (§ 242 BGB) zu bekämpfen (BGHZ 57, 108, 111; BGHZ 64, 5, 10).

  • RG, 02.12.1904 - III 211/04

    Öffentliche Zustellung. Voraussetzungen

    Auszug aus BGH, 19.12.2001 - VIII ZR 282/00
    a) Mit Recht geht das Berufungsgericht davon aus, daß der Aufenthalt einer Partei, der ein Schriftstück zugestellt werden soll, nur dann unbekannt im Sinne des § 203 Abs. 1 ZPO ist, wenn er nicht nur dem Gegner und dem Gericht, sondern allgemein unbekannt ist (RGZ 59, 259, 265).

    a) Im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 59, 259, 263) entspricht es bislang ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, daß eine öffentliche Zustellung, bei der das in §§ 203 ff ZPO vorgeschriebene Verfahren eingehalten ist, nicht deshalb unwirksam ist, weil die vom Gericht angenommenen Voraussetzungen der Bewilligung in Wirklichkeit nicht gegeben waren.

  • BGH, 09.12.1987 - IVb ZR 4/87

    Angabe der ladungsfähigen Anschrift des Klägers in der Klageschrift

    Auszug aus BGH, 19.12.2001 - VIII ZR 282/00
    Es obliegt dem Gläubiger, die Voraussetzungen für eine wirksame Zustellung der Klageschrift zu schaffen, d.h. die ("ladungsfähige") Anschrift des Beklagten beizubringen (§§ 253 Abs. 4 in Verbindung mit 130 Nr. 1 ZPO) oder - für eine öffentliche Zustellung (§ 203 Abs. 1 ZPO) - den unbekannten Aufenthalt des Beklagten zu belegen (BGHZ 102, 332, 335).
  • BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 43.95

    Duldungsbescheid - Duldung der Zwangsvollstreckung - Rückgewähranspruch - …

    Auszug aus BGH, 19.12.2001 - VIII ZR 282/00
    Beide Gerichte haben für Zustellungen im Verwaltungsverfahren unter Bezugnahme auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts ebenfalls entschieden, daß öffentliche Zustellungen nach § 15 VerwZG unwirksam sind, wenn die - § 203 Abs. 1 ZPO weitgehend entsprechenden - Voraussetzungen dafür nicht vorliegen, insbesondere die Behörde ihre Ermittlungspflicht über den Aufenthalt des Empfängers verletzt hat (BVerwGE 104, 301; BFHE 192, 200).
  • BGH, 29.06.1989 - III ZR 92/87

    Amtspflichten des Urkundsbeamten bei Zustellungen im Mahnverfahren; …

    Auszug aus BGH, 19.12.2001 - VIII ZR 282/00
    Beruht die Unwirksamkeit einer Zustellung auf unrichtiger Sachbehandlung durch das Gericht und ist die Unwirksamkeit für den Gläubiger nicht erkennbar, kommt zwar eine Hemmung der Verjährung wegen höherer Gewalt in Betracht (§ 203 Abs. 2 BGB; BGH, Urteil vom 29. Juni 1989 - III ZR 92/87, NJW 1990, 176 unter I 2 a m.w.Nachw.).
  • BFH, 06.06.2000 - VII R 55/99

    Bekanntgabe durch öffentliche Zustellung

    Auszug aus BGH, 19.12.2001 - VIII ZR 282/00
    Beide Gerichte haben für Zustellungen im Verwaltungsverfahren unter Bezugnahme auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts ebenfalls entschieden, daß öffentliche Zustellungen nach § 15 VerwZG unwirksam sind, wenn die - § 203 Abs. 1 ZPO weitgehend entsprechenden - Voraussetzungen dafür nicht vorliegen, insbesondere die Behörde ihre Ermittlungspflicht über den Aufenthalt des Empfängers verletzt hat (BVerwGE 104, 301; BFHE 192, 200).
  • OLG Hamm, 28.07.1997 - 29 U 104/97
    Auszug aus BGH, 19.12.2001 - VIII ZR 282/00
    g) Ebenso wie bereits das Bundesverfassungsgericht offengelassen hat, ob jeder Zustellungsmangel zur Verfehlung des verfassungsrechtlich gebotenen Zwecks der Zustellung - Verwirklichung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs - führt, kann hier offenbleiben, ob eine unter Verstoß gegen § 203 Abs. 1 ZPO angeordnete und durchgeführte öffentliche Zustellung nur dann wirkungslos ist, wenn das Fehlen der Voraussetzungen des § 203 Abs. 1 ZPO für das die Zustellung anordnende Gericht erkennbar war (BayObLGZ 2000, 14 = NJW-RR 2000, 1452; OLG Köln, NJW-RR 1993, 446; OLG Hamm, NJW-RR 1998, 497; OLG Bremen, OLG-Report 1998, 171; zustimmend Fischer, ZZP 107 (1994), 163, 175;… Musielak/Wolst, ZPO, 2. Aufl., § 203 Rdnr. 4;… ablehnend MünchKomm-Wenzel, ZPO, 2. Aufl., § 203 Rdnr. 3), oder hiervon unabhängig immer dann, wenn die Voraussetzungen des § 203 Abs. 1 ZPO objektiv nicht vorlagen (OLG Zweibrücken, OLG-Report, 2001, 389).
  • OLG Köln, 01.07.1992 - 2 U 6/92

    Öffentliche Zustellung; Staatshoheitsakt; Fehler; Voraussetzungen; …

    Auszug aus BGH, 19.12.2001 - VIII ZR 282/00
    g) Ebenso wie bereits das Bundesverfassungsgericht offengelassen hat, ob jeder Zustellungsmangel zur Verfehlung des verfassungsrechtlich gebotenen Zwecks der Zustellung - Verwirklichung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs - führt, kann hier offenbleiben, ob eine unter Verstoß gegen § 203 Abs. 1 ZPO angeordnete und durchgeführte öffentliche Zustellung nur dann wirkungslos ist, wenn das Fehlen der Voraussetzungen des § 203 Abs. 1 ZPO für das die Zustellung anordnende Gericht erkennbar war (BayObLGZ 2000, 14 = NJW-RR 2000, 1452; OLG Köln, NJW-RR 1993, 446; OLG Hamm, NJW-RR 1998, 497; OLG Bremen, OLG-Report 1998, 171; zustimmend Fischer, ZZP 107 (1994), 163, 175;… Musielak/Wolst, ZPO, 2. Aufl., § 203 Rdnr. 4;… ablehnend MünchKomm-Wenzel, ZPO, 2. Aufl., § 203 Rdnr. 3), oder hiervon unabhängig immer dann, wenn die Voraussetzungen des § 203 Abs. 1 ZPO objektiv nicht vorlagen (OLG Zweibrücken, OLG-Report, 2001, 389).
  • BayObLG, 27.01.2000 - 1Z BR 112/99

    Zum unbekannten Aufenthalt als Voraussetzung der öffentliche Zustellung

    Auszug aus BGH, 19.12.2001 - VIII ZR 282/00
    g) Ebenso wie bereits das Bundesverfassungsgericht offengelassen hat, ob jeder Zustellungsmangel zur Verfehlung des verfassungsrechtlich gebotenen Zwecks der Zustellung - Verwirklichung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs - führt, kann hier offenbleiben, ob eine unter Verstoß gegen § 203 Abs. 1 ZPO angeordnete und durchgeführte öffentliche Zustellung nur dann wirkungslos ist, wenn das Fehlen der Voraussetzungen des § 203 Abs. 1 ZPO für das die Zustellung anordnende Gericht erkennbar war (BayObLGZ 2000, 14 = NJW-RR 2000, 1452; OLG Köln, NJW-RR 1993, 446; OLG Hamm, NJW-RR 1998, 497; OLG Bremen, OLG-Report 1998, 171; zustimmend Fischer, ZZP 107 (1994), 163, 175;… Musielak/Wolst, ZPO, 2. Aufl., § 203 Rdnr. 4;… ablehnend MünchKomm-Wenzel, ZPO, 2. Aufl., § 203 Rdnr. 3), oder hiervon unabhängig immer dann, wenn die Voraussetzungen des § 203 Abs. 1 ZPO objektiv nicht vorlagen (OLG Zweibrücken, OLG-Report, 2001, 389).
  • OLG Bremen, 04.12.1997 - 2 U 82/97

    Werkvertrag über eine Yacht mit einem Großmast; Internationale Zuständigkeit der …

  • BVerfG, 26.10.1987 - 1 BvR 198/87

    Rechtliches Gehör - Öffentliche Bekanntmachung - Zustellungsform

  • BVerfG, 11.07.1984 - 1 BvR 1269/83

    Rechtliches Gehör bei Versagung der Ersatzzustellung

  • BGH, 06.04.1992 - II ZR 242/91

    Wiedereinsetzung bei öffentlicher Urteilszustellung in Kenntnis des …

  • BGH, 05.03.1958 - IV ZR 307/57

    Pflichten des Zeugen zur Beantwortung von Fragen

  • BGH, 12.06.1973 - VI ZR 121/73

    Fristenwesen - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Fristablauf - Jahresfrist …

  • BGH, 12.03.2001 - AnwZ (B) 22/00

    Verstoß gegen Kanzleipflicht; Öffentliche Zustellung einer Entscheidung des …

  • BGH, 03.11.1993 - XII ZR 135/92

    Frist für Nichtigkeitsklagen gegen Urteile über die Feststellung der Vaterschaft

  • BGH, 15.03.1977 - VI ZR 104/76

    Weiterbestehen eines Hindernisses - Rechtsmittelfrist - Beginn der …

  • BGH, 03.05.2016 - II ZR 311/14

    Deliktshaftung des GmbH-Geschäftsführers wegen Vorenthaltung von …

    Durch eine öffentliche Zustellung der Klageschrift, die unwirksam ist, weil ihre Voraussetzungen - für das bewilligende Gericht erkennbar - nicht vorgelegen haben, wird die Verjährung nicht gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB gehemmt (Anschluss an BGH, Urteil vom 19. Dezember 2001, VIII ZR 282/00, BGHZ 149, 311, 324).

    Rn. 33 Eine unter Verstoß gegen § 185 ZPO angeordnete öffentliche Zustellung ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - zumindest wenn die Fehlerhaftigkeit der Zustellung für das Gericht erkennbar war - jedenfalls in dem Sinne unwirksam, dass sie die Zustellungsfunktion des § 188 ZPO nicht auslöst und dementsprechend keine Fristen in Lauf setzt (BGH, Urteil vom 19. Dezember 2001 - VIII ZR 282/00, BGHZ 149, 311, 321 f.;… Urteil vom 6. Oktober 2006 - V ZR 282/05, WM 2007, 276 Rn. 12;… Urteil vom 4. Juli 2012 - XII ZR 94/10, NJW 2012, 3582 Rn. 19;… Beschluss vom 6. Dezember 2012 - VII ZR 74/12, NJW-RR 2013, 307 Rn. 21;… Beschluss vom 18. November 2013 - AnwZ (B) 3/13, NJW-RR 2014, 377 Rn. 5).

    Rn. 34 Eine (erkennbar) unzulässige öffentliche Zustellung der Klage bewirkt zudem keine Hemmung der Verjährung (BGH, Urteil vom 19. Dezember 2001 - VIII ZR 282/00, BGHZ 149, 311, 324 f. zur Verjährungsunterbrechung nach § 209 BGB a.F.;… Staudinger/Peters/Jacoby, BGB, Neubearb. 2014, § 204 Rn. 33;… MünchKommBGB/Grothe, 7. Aufl., § 204 Rn. 24;… Palandt/Ellenberger, BGB, 75. Aufl., § 204 Rn. 6;… a.A. Zöller/Stöber, ZPO, 31. Aufl., § 187 Rn. 9;… s.a. MünchKommZPO/Häublein, 4. Aufl., § 185 Rn. 17).

    Berechtigte Interessen des Gläubigers erfordern es demgegenüber nicht, einer erkennbar unzulässigen öffentlichen Zustellung der Klageschrift verjährungshemmende Wirkung beizumessen, da es dem Gläubiger oblag, die erforderlichen Nachforschungen anzustellen und so die Voraussetzungen für eine wirksame Zustellung der Klageschrift zu schaffen (BGH, Urteil vom 19. Dezember 2001 - VIII ZR 282/00, BGHZ 149, 311, 325).

    Der Aufenthaltsort einer Partei ist unbekannt im Sinne des Gesetzes, wenn er nicht nur dem Gegner und dem Gericht, sondern allgemein unbekannt ist (BGH, Urteil vom 19. Dezember 2001 - VIII ZR 282/00, BGHZ 149, 311, 314;… Urteil vom 4. Juli 2012 - XII ZR 94/10, NJW 2012, 3582 Rn. 16).

    Dementsprechend hat sich der Bundesgerichtshof in der von der Revision zur Unterstützung ihrer Ansicht zitierten Entscheidung auch - bejahend - mit der Frage befasst, ob der Kläger und das Gericht den Wohnort des dortigen Beklagten in Erfahrung bringen konnten (BGH, Urteil vom 19. Dezember 2001 - VIII ZR 282/00, BGHZ 149, 311, 314 f.).

    Die Klägerin hat zwei Auskünfte des Einwohnermeldeamtes eingeholt, die zum Zeitpunkt der Klageeinreichung mehr als ein Jahr zurücklagen und schon deshalb nicht als zeitnaher Nachweis für einen unbekannten Aufenthalt genügten (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 2001 - VIII ZR 282/00, BGHZ 149, 311, 315).

  • BGH, 04.07.2012 - XII ZR 94/10

    Öffentliche Zustellung im Erkenntnisverfahren: Anforderungen an die …

    Durch die öffentliche Zustellung des Versäumnisurteils wurde die Einspruchsfrist (§ 339 Abs. 2 ZPO) nicht in Gang gesetzt, weil die gesetzlichen Voraussetzungen (§ 185 Nr. 1 ZPO) für eine öffentliche Zustellung erkennbar nicht vorgelegen haben (vgl. BGHZ 149, 311 = NJW 2002, 827, 830).

    Unbekannt ist der Aufenthalt einer Person nur dann, wenn nicht nur das Gericht, sondern auch die Allgemeinheit den Aufenthalt des Zustellungsadressaten nicht kennt (BGHZ 149, 311 = NJW 2002, 827, 828).

    Rn. 19 d) Eine unter Verstoß gegen § 185 ZPO angeordnete öffentliche Zustellung löst nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Zustellungsfiktion des § 188 ZPO nicht aus und setzt damit keine Frist in Lauf (BGHZ 149, 311, 321 = NJW 2002, 827, 830;… BGH Urteil vom 6. Oktober 2006 - V ZR 282/05 - NJW 2007, 303 Rn. 12).

    Das gilt jedenfalls dann, wenn die öffentliche Zustellung bei sorgfältiger Prüfung der Unterlagen nicht hätte angeordnet werden dürfen, deren Fehlerhaftigkeit für das Gericht also erkennbar war (BGHZ 149, 311, 323 = NJW 2002, 827, 830).

    Es ist bei Entdeckung des Fehlers fortzusetzen, ohne dass es dazu einer Wiedereinsetzung bedarf (BGHZ 149, 311, 322 = NJW 2002, 827, 831;… BGH Urteil vom 6. Oktober 2006 - V ZR 282/05 - NJW 2007, 303 Rn. 12).

  • BGH, 14.02.2003 - IXa ZB 56/03

    Nachweis für öffentliche Zustellung

    Aus diesem Grunde hat die Rechtsprechung die öffentliche Zustellung einer Klageschrift und eines Urteils als unwirksam angesehen, wenn ihre Voraussetzungen nicht vorlagen und dies das die öffentliche Zustellung bewilligende Gericht hätte erkennen können (BGH, Urt. v. 19. Dezember 2001 - VIII ZR 282/00, NJW 2002, 827, 828).
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