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Weitere Entscheidung unten: BGH, 31.05.2022

Rechtsprechung
   BGH, 27.04.2022 - VIII ZR 304/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,12700
BGH, 27.04.2022 - VIII ZR 304/21 (https://dejure.org/2022,12700)
BGH, Entscheidung vom 27.04.2022 - VIII ZR 304/21 (https://dejure.org/2022,12700)
BGH, Entscheidung vom 27. April 2022 - VIII ZR 304/21 (https://dejure.org/2022,12700)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Auslegung eines Mietvertrags mit mehreren eine Wohngemeinschaft bildenden Mietern: Anspruch gegen den Vermieter auf Zustimmung zu einem künftigen Mieterwechsel; Vermietung an Studenten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 133 BGB, § 157 BGB, § 241 Abs 2 BGB, § 242 BGB, § 535 Abs 1 BGB
    Auslegung eines Mietvertrags mit mehreren eine Wohngemeinschaft bildenden Mietern: Anspruch gegen den Vermieter auf Zustimmung zu einem künftigen Mieterwechsel; Vermietung an Studenten

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anspruch gegen den Vermieter auf Zustimmung zum Mieterwechsel

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 535 Abs. 1, 241 Abs. 2, 242
    Kein Anspruch auf Mieterauswechslung bei Wohngemeinschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 535 Abs. 1
    Anspruch gegen den Vermieter auf Zustimmung zum Mieterwechsel

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Hat Wohngemeinschaft Anspruch auf Mieteraustausch?

Kurzfassungen/Presse (6)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mieterwechsel in der Wohngemeinschaft muss der Vermieter nicht grundsätzlich hinnehmen ...

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Vermieter muss Mieterwechsel in Wohngemeinschaft nicht hinnehmen - Vermieter muss Mieterwechsel in Wohngemeinschaft nicht hinnehmen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Anspruch der Mieter auf Austausch einzelner anderer Mieter bei Bestehen einer Wohngemeinschaft

  • promietrecht.de (Kurzinformation)

    Wohngemeinschaft Mieterauswechslung

  • promietrecht.de (Kurzinformation)

    Wohngemeinschaft - Auswechslung von Mietern der WG möglich?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Abschluss eines Mietvertrags zwecks Bildung einer Wohngemeinschaft begründet für sich genommen keinen Anspruch auf Zustimmung eines Mieterwechsels - Bei fehlender ausdrücklicher Regelung muss Anspruch auf Mieteraustausch durch Auslegung ermittelt werden

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    §§ 241, 242, 535, 553 BGB

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Anspruch auf Mieteraustausch bei WG! (IMR 2022, 302)

Sonstiges

  • anwalt.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Muss der Vermieter einem Mieterwechsel zustimmen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 233, 215
  • NJW 2022, 2030
  • MDR 2022, 945
  • NZM 2022, 545
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (27)

  • BGH, 29.04.2015 - VIII ZR 197/14

    Zum Mietmangel wegen Lärmbelästigungen durch einen neuen Bolzplatz

    Auszug aus BGH, 27.04.2022 - VIII ZR 304/21
    Denn mietvertragliche Abreden können grundsätzlich auch stillschweigend durch schlüssiges Verhalten getroffen werden (vgl. Senatsurteile vom 29. April 2015 - VIII ZR 197/14, BGHZ 205, 177 Rn. 20;… vom 23. September 2009 - VIII ZR 300/08, NZM 2009, 855 Rn. 14 [für eine Beschaffenheitsvereinbarung]).

    Erforderlich ist vielmehr, dass der Vermieter darauf in irgendeiner Weise zustimmend reagiert (vgl. Senatsurteile vom 29. April 2015 - VIII ZR 197/14; vom 23. September 2009 - VIII ZR 300/08;… jeweils aaO).

  • BGH, 23.09.2009 - VIII ZR 300/08

    Begründung eines Mietmangels durch Geräuschimmissionen von Zuluftleitungen und …

    Auszug aus BGH, 27.04.2022 - VIII ZR 304/21
    Denn mietvertragliche Abreden können grundsätzlich auch stillschweigend durch schlüssiges Verhalten getroffen werden (…vgl. Senatsurteile vom 29. April 2015 - VIII ZR 197/14, BGHZ 205, 177 Rn. 20; vom 23. September 2009 - VIII ZR 300/08, NZM 2009, 855 Rn. 14 [für eine Beschaffenheitsvereinbarung]).

    Erforderlich ist vielmehr, dass der Vermieter darauf in irgendeiner Weise zustimmend reagiert (vgl. Senatsurteile vom 29. April 2015 - VIII ZR 197/14; vom 23. September 2009 - VIII ZR 300/08;… jeweils aaO).

  • BGH, 04.03.2015 - VIII ZR 166/14

    Eigenbedarfskündigung bei Wohnraummiete: Prüfungsgrenzen für die Gerichte bei der …

    Auszug aus BGH, 27.04.2022 - VIII ZR 304/21
    Die Gestaltungen des Zusammenlebens sowie die Gründe hierfür sind vielfältig (vgl. Senatsurteil vom 4. März 2015 - VIII ZR 166/14, BGHZ 204, 216 Rn. 28 f.).

    Einziger oder primärer Zweck des Zusammenlebens kann auch die Ersparnis von Kosten sein (vgl. Senatsurteil vom 4. März 2015 - VIII ZR 166/14, aaO Rn. 29 [sogenannte Zweck-Wohngemeinschaft];… Münchener Anwaltshandbuch/Achenbach, 5. Aufl., § 12 Rn. 109;… BeckOK-BGB/Zehelein, Stand: 1. Februar 2022, § 535 Rn. 312).

  • BGH, 18.04.2007 - VIII ZR 182/06

    Auch bei erheblicher Gesundheitsgefährdung muss ein Mieter vor einer fristlosen …

    Auszug aus BGH, 27.04.2022 - VIII ZR 304/21
    Rn. 63 a) Zwar entspricht es ständiger Rechtsprechung des Senats, dass ein Mieter, der sich vorzeitig aus seinem Mietverhältnis lösen will, seine Entlassung aus dem Mietverhältnis im Einzelfall dann verlangen kann, wenn er dem Vermieter einen geeigneten und zumutbaren Ersatzmieter stellt und ein berechtigtes Interesse an der vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses hat (…vgl. Senatsurteile vom 7. Oktober 2015 - VIII ZR 247/14, NJW 2015, 3780 Rn. 23; vom 18. April 2007 - VIII ZR 182/06, NJW 2007, 2177 Rn. 28; vom 18. Juni 2003 - VIII ZR 240/02, NJW 2003, 2739 unter 3 c bb; vom 22. Januar 2003 - VIII ZR 244/02, NJW 2003, 1246 unter II 1; vgl. auch BGH, Urteil vom 30. November 1989 - III ZR 197/88, NJW-RR 1990, 432 unter 3 c aa [zur Verletzung der Schadensminderungspflicht durch Nichtvornahme eines Deckungsgeschäfts durch einen Kreditgeber]).
  • BGH, 30.01.2018 - VIII ZB 74/16

    Wohnraummiete: Konkludente Zustimmung zu einem Mieterhöhungsverlangen

    Auszug aus BGH, 27.04.2022 - VIII ZR 304/21
    Rn. 59 Es ist eine Frage des Einzelfalls, ob sich eine derartige konkludente Vereinbarung eines Rechts auf einen Mieterwechsel - sei es im Wege eines Anspruchs auf Zustimmung oder im Wege einer antizipierten Einwilligung - daraus ergeben kann, dass der Vermieter nach Vertragsschluss regelmäßig und vielfach von den Mietern vorgebrachten Wünschen auf einen Mieterwechsel nachgekommen ist (vgl. [zur mehrmaligen vorbehaltlosen Zahlung einer erhöhten Miete]: Senatsurteil vom 29. Juni 2005 - VIII ZR 182/04, NZM 2005, 736 unter II; Senatsbeschluss vom 30. Januar 2018 - VIII ZB 74/16, NJW-RR 2018, 524 Rn. 21).
  • BGH, 03.02.2004 - XI ZR 398/02

    Zum Anspruch des Kreditnehmers auf Sicherheitenaustausch

    Auszug aus BGH, 27.04.2022 - VIII ZR 304/21
    Rn. 62 Ohne Erfolg beruft sich die Revision darauf, dass der Grundsatz der Vertragstreue bei Dauerschuldverhältnissen dann unter dem Gesichtspunkt des Rücksichtnahmegebots oder nach Treu und Glauben Ausnahmen erfahren kann, wenn berechtigte Interessen eines Vertragsteils diese gebieten (vgl. BGH, Urteile vom 3. Februar 2004 - XI ZR 398/02, BGHZ 158, 11, 15; vom 1. Juli 1997 - XI ZR 267/96, BGHZ 136, 161, 166 f.).
  • BGH, 01.07.1997 - XI ZR 267/96

    Vorzeitige Auflösung eines Festzinskredits; Bemessung der …

    Auszug aus BGH, 27.04.2022 - VIII ZR 304/21
    Rn. 62 Ohne Erfolg beruft sich die Revision darauf, dass der Grundsatz der Vertragstreue bei Dauerschuldverhältnissen dann unter dem Gesichtspunkt des Rücksichtnahmegebots oder nach Treu und Glauben Ausnahmen erfahren kann, wenn berechtigte Interessen eines Vertragsteils diese gebieten (vgl. BGH, Urteile vom 3. Februar 2004 - XI ZR 398/02, BGHZ 158, 11, 15; vom 1. Juli 1997 - XI ZR 267/96, BGHZ 136, 161, 166 f.).
  • BGH, 18.06.2003 - VIII ZR 240/02

    Zur Fortgeltung von Kündigungsfristen in Wohnungsmietverträgen nach dem …

    Auszug aus BGH, 27.04.2022 - VIII ZR 304/21
    Rn. 63 a) Zwar entspricht es ständiger Rechtsprechung des Senats, dass ein Mieter, der sich vorzeitig aus seinem Mietverhältnis lösen will, seine Entlassung aus dem Mietverhältnis im Einzelfall dann verlangen kann, wenn er dem Vermieter einen geeigneten und zumutbaren Ersatzmieter stellt und ein berechtigtes Interesse an der vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses hat (…vgl. Senatsurteile vom 7. Oktober 2015 - VIII ZR 247/14, NJW 2015, 3780 Rn. 23;… vom 18. April 2007 - VIII ZR 182/06, NJW 2007, 2177 Rn. 28; vom 18. Juni 2003 - VIII ZR 240/02, NJW 2003, 2739 unter 3 c bb; vom 22. Januar 2003 - VIII ZR 244/02, NJW 2003, 1246 unter II 1; vgl. auch BGH, Urteil vom 30. November 1989 - III ZR 197/88, NJW-RR 1990, 432 unter 3 c aa [zur Verletzung der Schadensminderungspflicht durch Nichtvornahme eines Deckungsgeschäfts durch einen Kreditgeber]).
  • BGH, 29.06.2005 - VIII ZR 182/04

    Anforderungen an ein Mieterhöhungsverlangen

    Auszug aus BGH, 27.04.2022 - VIII ZR 304/21
    Rn. 59 Es ist eine Frage des Einzelfalls, ob sich eine derartige konkludente Vereinbarung eines Rechts auf einen Mieterwechsel - sei es im Wege eines Anspruchs auf Zustimmung oder im Wege einer antizipierten Einwilligung - daraus ergeben kann, dass der Vermieter nach Vertragsschluss regelmäßig und vielfach von den Mietern vorgebrachten Wünschen auf einen Mieterwechsel nachgekommen ist (vgl. [zur mehrmaligen vorbehaltlosen Zahlung einer erhöhten Miete]: Senatsurteil vom 29. Juni 2005 - VIII ZR 182/04, NZM 2005, 736 unter II;… Senatsbeschluss vom 30. Januar 2018 - VIII ZB 74/16, NJW-RR 2018, 524 Rn. 21).
  • BGH, 22.01.2003 - VIII ZR 244/02

    Zumutbarkeit und Eignung eines Mieters

    Auszug aus BGH, 27.04.2022 - VIII ZR 304/21
    Rn. 63 a) Zwar entspricht es ständiger Rechtsprechung des Senats, dass ein Mieter, der sich vorzeitig aus seinem Mietverhältnis lösen will, seine Entlassung aus dem Mietverhältnis im Einzelfall dann verlangen kann, wenn er dem Vermieter einen geeigneten und zumutbaren Ersatzmieter stellt und ein berechtigtes Interesse an der vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses hat (…vgl. Senatsurteile vom 7. Oktober 2015 - VIII ZR 247/14, NJW 2015, 3780 Rn. 23;… vom 18. April 2007 - VIII ZR 182/06, NJW 2007, 2177 Rn. 28; vom 18. Juni 2003 - VIII ZR 240/02, NJW 2003, 2739 unter 3 c bb; vom 22. Januar 2003 - VIII ZR 244/02, NJW 2003, 1246 unter II 1; vgl. auch BGH, Urteil vom 30. November 1989 - III ZR 197/88, NJW-RR 1990, 432 unter 3 c aa [zur Verletzung der Schadensminderungspflicht durch Nichtvornahme eines Deckungsgeschäfts durch einen Kreditgeber]).
  • BGH, 07.10.2015 - VIII ZR 247/14

    Wohnraummietvertrag mit Mindestlaufzeitvereinbarung: Pflichten des Mieters bei …

  • BGH, 30.11.1989 - III ZR 197/88

    Berechnung des Schadens des Darlehensgebers bei Nichtabnahme der Darlehensvaluta

  • BGH, 21.07.2021 - VIII ZR 254/20

    Zum sog. Dieselskandal: Grenzen der Ersatzlieferung bei einem Nachfolgemodell

  • LG Berlin, 23.03.2016 - 65 S 314/15

    Wohnraumvermietung an eine Wohngemeinschaft: Anspruch auf Zustimmung zur …

  • BGH, 13.01.2021 - VIII ZR 66/19

    Wann liegt ein Mietverhältnis über Wohnraum vor?

  • LG Berlin, 19.04.2013 - 65 S 377/12

    WG als Mieter: Austausch einzelner Mieter ist zulässig!

  • BVerfG, 28.01.1993 - 1 BvR 1750/92

    Konkludente Zustimmung des Vermieters zu dem damit typischerweise verbundenen …

  • LG Berlin, 09.02.2010 - 65 S 475/07

    Mietminderung wegen Warmwasser- und Heizungsausfall; Kündigung wegen unerlaubter …

  • BGH, 06.12.2018 - IX ZR 22/18

    Internationale Zuständigkeit nach der Brüssel-I-VO: Sachliche Reichweite der in …

  • LG Berlin, 11.01.2017 - 65 S 375/16

    Wohngemeinschaft: Anspruch gegen den Vermieter auf Zustimmung zum Mieterwechsel

  • LG Berlin, 24.05.2019 - 66 S 66/19
  • LG Göttingen, 11.11.1992 - 5 S 123/92

    Zustimmung des Vermieters bei Mieterwechsel in Studentenwohngemeinschaft

  • BVerfG, 05.09.1991 - 1 BvR 1046/91

    Vermietung an eine studentische Wohngemeinschaft

  • LG Karlsruhe, 25.01.1985 - 9 S 580/83

    Kündigung durch Mitglieder einer Wohngemeinschaft

  • LG Köln, 20.06.1991 - 1 S 28/91

    Begriff der Wohngemeinschaft

  • LG München I, 24.06.1981 - 31 S 694/81
  • LG Berlin, 18.08.1994 - 61 S 372/93
  • BGH, 13.07.2022 - VIII ZR 317/21

    Anspruch auf Rückerstattung von Eintrittskarten bei coronabedingter Absage der …

    Rn. 35 (2) Eine solche ergibt sich auch nicht bei einer - vom Berufungsgericht der Sache nach zutreffend vorgenommenen - nach beiden Seiten interessengerechten Auslegung der auf den Kaufvertragsabschluss gerichteten Willenserklärungen der Parteien, bei der neben allen Umständen des Einzelfalls auch die Gebote von Treu und Glauben zu berücksichtigen sind (§§ 133, 157 BGB; vgl. Senatsurteile vom 27. April 2022 - VIII ZR 304/21, NJW 2022, 2030 Rn. 19 mwN, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt;… vom 21. Juli 2021 - VIII ZR 254/20, BGHZ 230, 296 Rn. 68).
  • BGH, 13.07.2022 - VIII ZR 329/21

    Coronabedingtes Veranstaltungsverbot: Anspruch eines Käufers von …

    Rn. 34 (2) Eine solche ergibt sich auch nicht bei einer - vom Berufungsgericht der Sache nach zutreffend vorgenommenen - nach beiden Seiten interessengerechten Auslegung der auf den Kaufvertragsabschluss gerichteten Willenserklärungen der Parteien, bei der neben allen Umständen des Einzelfalls auch die Gebote von Treu und Glauben zu berücksichtigen sind (§§ 133, 157 BGB; vgl. Senatsurteile vom 27. April 2022 - VIII ZR 304/21, NJW 2022, 2030 Rn. 19 mwN, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt;… vom 21. Juli 2021 - VIII ZR 254/20, NJW 2021, 2958 Rn. 68).
  • BGH, 28.09.2022 - VIII ZR 300/21

    Anwendung der sog. Mietpreisbremse auf eine Mieterhöhungsvereinbarung während …

    Das Berufungsgericht hat entgegen der Auffassung der Revision insbesondere nicht den Grundsatz einer nach beiden Seiten hin interessengerechten Auslegung, bei der neben allen Umständen des Einzelfalls auch die Gebote von Treu und Glauben zu berücksichtigen sind (§§ 133, 157 BGB; vgl. Senatsurteile vom 27. April 2022 - VIII ZR 304/21, NJW 2022, 2030 Rn. 19 mwN, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt;… vom 21. Juli 2021 - VIII ZR 254/20, NJW 2021, 2958 Rn. 68), außer Acht gelassen.
  • LG Berlin, 13.10.2022 - 65 S 151/21

    Anspruch einer Wohngemeinschaft auf Zustimmung des Vermieters zu Mieterwechseln

    Ein Anspruch auf Zustimmung zum Austausch eines Mieters kann aus den zwischen den Parteien bei Abschluss des Mietvertrages getroffenen Vereinbarungen und späteren Mietvertragsnachträgen folgen (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 27. April 2022 - VIII ZR 304/21, ZMR 2022, 629).

    Rn. 7 Die Frage, ob sich aus einem Mietvertrag und etwaigen - hier vorliegenden - Nachträgen auch ohne ausdrückliche Vereinbarung ein Anspruch auf Zustimmung zu künftigen Mieterwechseln ergibt, ist nach den vom BGH entwickelten Grundsätzen durch eine nach beiden Seiten interessengerechte Auslegung der auf den Abschluss des Mietvertrages und etwaigen Nachtragsvereinbarungen gerichteten Erklärungen der Parteien zu beantworten (vgl. BGH, Urt. v. 27.04.2021 - VIII ZR 304/21, juris Rn. 21, mwN).

    Rn. 12 Dieser Umstand allein erlaubt jedoch keinen tragfähigen Rückschluss auf ein zwischen den Parteien vereinbartes Recht zum Mieterwechsel (BGH, Urt. v. 27.4.2022 - VIII ZR 304/21, nach juris Rn. 39;… Kammer, Urt. v. 27.06.2019 - 65 S 9/19, n.v.;… Beschl. v. 17.10.2016 - 65 T 158/16, juris Rn. 4;… Urt. v. 23.03.2016 - 65 S 314/15, juris Rn. 8ff.).

    Auch insoweit gilt nach der Rechtsprechung des BGH, dass es grundsätzlich den Mietern obliegt, auf die klare Regelung einer sie begünstigenden Vertragsgestaltung hinzuwirken (BGH, Urt. v. 27.4.2022 - VIII ZR 304/21, nach juris Rn. 45).

    Rn. 17 Die mehrfache Zustimmung der Beklagten zu Mieterwechseln kann zwar als Indiz für die von Klägerseite behauptete schlüssig getroffene Vereinbarung zu einem Recht auf Mieterwechsel bei Vertragsschluss hindeuten, lässt - isoliert betrachtet und ohne weitere Anhaltspunkte - diesbezüglich jedoch ebenfalls noch keinen sicheren Rückschluss darauf zu (BGH, Urt. v. 27.04.2022 - VIII ZR 304/21, nach juris Rn. 59, mwN, u.a. zur Rspr. des BGH zur mehrmaligen vorbehaltlosen Zahlung einer erhöhten Miete).

    Rn. 21 Das Zusammenleben kann bei fehlenden verwandtschaftlichen oder partnerschaftlichen Beziehungen sowohl auf längere Dauer als auch auf einen beliebigen Wechsel der Mitbewohner angelegt sein (BGH, Urt. v. 27.04.2022 - VIII ZR 304/21, nach juris Rn. 37; aA Kappus, NJW 2022, 2030, [2037]).

    Rn. 22 Auch die Bezeichnung als Wohngemeinschaft besagt deshalb nach den Maßstäben des BGH allein nichts darüber, ob nach dem - dem Vermieter zur Kenntnis gelangten - Willen der Mieter die Mitbewohner jederzeit austauschbar sein sollen und hiermit auch zu rechnen ist (BGH, Urt. v. 27.04.2022 - VIII ZR 304/21, nach juris Rn. 38).

    Dass die schriftliche Fixierung von Mieterwechseln nicht üblich war und bisher nicht ist (vgl. auch Kappus, NJW 2022, 2030, [2037]), ergibt sich (unter anderem) aus den Fallkonstellationen, die den oben zitierten Entscheidungen des BVerfG zugrunde lagen (BVerfG, Beschl. v. 28.1.1993 - 1 BvR 1750/92, WuM 1993, 104; BVerfG, Beschl. v. 5.9.1991 - 1 BvR 1046/91, WuM 1992, 45), aber auch Wertungen des BGH (…vgl. BGH, Urt. v. 04.02.2015 - VIII ZR 166/14, juris Rn. 28).

    Rn. 48 ee) Aus den Ausführungen im Rahmen der Würdigung der Angaben des Gesellschafters (...) zu seiner Interessenlage folgt auch, dass die hiesige Vertragsgestaltung aus der maßgeblichen Sicht im Zeitpunkt des Vertragsschlusses (vgl. Kappus, NJW 2022, 2030, [2037]) durchaus im Interesse der Beklagten lag.

  • BGH, 07.10.2025 - VIII ZR 11/24

    Klärung "der aufgeworfenen abstrakten Rechtsfragen zur Reichweite der §§ 553 Abs. …

    Rn. 30 Jedenfalls in einer Fallgestaltung wie der vorliegenden, in welcher die Beklagte als Vermieterin - nach dem Auszug des Klägers zu 3 - sowohl eine Vertragsfortsetzung nur mit den in der Wohnung verbleibenden Mietern (Kläger zu 1 und zu 2) als auch eine "Auswechselung" des Klägers zu 3 durch die Untermieterin ausdrücklich verweigert (…vgl. zum Mitwirkungserfordernis aller am Mietverhältnis beteiligen Personen Senatsurteile vom 31. Januar 2018 - VIII ZR 105/17, BGHZ 217, 263 Rn. 24; vom 27. April 2022 - VIII ZR 304/21, BGHZ 233, 215 Rn. 15), kann den die Wohnung weiterhin nutzenden Mietern ein berechtigtes Interesse daran, den bisher auf den ausgezogenen Mieter entfallenden Anteil der Miete durch die Aufnahme einer Untermieterin auszugleichen, nicht abgesprochen werden.
  • LG Berlin, 17.10.2023 - 67 S 83/23

    Studentische Wohngemeinschaft und Zulässigkeit eines Mieterwechsels

    Geboten ist insbesondere eine nach beiden Seiten interessengerechte Auslegung der auf den Vertragsabschluss bzw. auf die Nachtragsvereinbarungen gerichteten Willenserklärungen der Vertragsparteien, bei der neben allen Umständen des Einzelfalls auch die Gebote von Treu und Glauben zu berücksichtigen sind (vgl. BGH, Urt. v. 27. April 2022 - VIII ZR 304/21, NJW 2022, 2030 Tz. 19 m.w.N., beck-online).
  • BGH, 08.08.2023 - VIII ZR 233/22

    Wert der Nichtzulassungsbeschwerde im Mietrechtsstreit: Klage auf Zustimmung zum …

    Das Interesse des Vermieters ist bei einem von ihm nicht gewollten Mieterwechsel vielmehr in der Regel darauf gerichtet, der Einschränkung seiner Dispositionsfreiheit und den mit einem solchen Mieterwechsel etwa einhergehenden wirtschaftlichen Risiken entgegenzuwirken (vgl. zu den mit einem Mieterwechsel für den Vermieter verbundenen Nachteilen Senatsurteil vom 27. April 2022 - VIII ZR 304/21, BGHZ 233, 215 Rn. 29).
  • OLG Köln, 29.02.2024 - 24 U 136/20

    Rückauflassung der bezeichneten Grundstücke an die aus den Erben bestehende …

    Geboten ist eine nach beiden Seiten interessengerechte Auslegung der auf den Vertragsabschluss gerichteten Willenserklärungen der Vertragsparteien, bei der neben dem Erklärungswortlaut und allen Umständen des Einzelfalls auch die Gebote von Treu und Glauben zu berücksichtigen sind (…BGH, GRUR 2006, 878 Rn. 18; BGH, NJW 2022, 2030 Rn. 19).
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.12.2021 - VIII ZR 91/20

    Gebührenstreitwert einer Räumungs- und Herausgabeklage für eine Mietwohnung: …

    Auszug aus BGH, 31.05.2022 - VIII ZR 304/21
    Rn. 2 Die von dem Beklagtenvertreter im eigenen Namen fristgerecht innerhalb der Sechsmonatsfrist des § 68 Abs. 1 Satz 3 GKG eingelegte Gegenvorstellung ist zulässig (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Dezember 2021 - VIII ZR 91/20, juris Rn. 2), aber unbegründet.
  • BGH, 08.08.2023 - VIII ZR 233/22

    Wert der Nichtzulassungsbeschwerde im Mietrechtsstreit: Klage auf Zustimmung zum …

    Dem wirtschaftlichen Interesse des Vermieters, die vereinbarte Miete weiterhin zu erhalten, wird bereits dadurch Rechnung getragen, dass an Stelle des bisherigen Mieters der Nachmieter die Verpflichtung zur Zahlung der Miete übernehmen soll (vgl. Senatsbeschluss vom 31. Mai 2022 - VIII ZR 304/21, WuM 2022, 691 Rn. 4 [zum Streitwert einer auf Zustimmung zum Mieterwechsel gerichteten Klage]).

    Denn nicht die Dauer oder das Bestehen des Mietverhältnisses als solches ist in Fällen wie dem vorliegenden zwischen den Mietvertragsparteien streitig, sondern die Zustimmung zu einer Vertragsänderung unter Fortbestand des Vertrags im Übrigen (vgl. Senatsbeschluss vom 31. Mai 2022 - VIII ZR 304/21, aaO Rn. 3).

    Das Interesse des Vermieters ist bei einem von ihm nicht gewollten Mieterwechsel vielmehr in der Regel darauf gerichtet, der Einschränkung seiner Dispositionsfreiheit und den mit einem solchen Mieterwechsel etwa einhergehenden wirtschaftlichen Risiken entgegenzuwirken (vgl. zu den mit einem Mieterwechsel für den Vermieter verbundenen Nachteilen Senatsurteil vom 27. April 2022 - VIII ZR 304/21, BGHZ 233, 215 Rn. 29).

    Deshalb ist es angemessen, in solchen Fällen den Wert der Beschwer im Wege der Schätzung gemäß § 3 ZPO lediglich mit der anteiligen Jahresnettomiete, die auf den wechselwilligen Mieter entfällt, zu bemessen (vgl. zu diesem Maßstab Senatsbeschluss vom 31. Mai 2022 - VIII ZR 304/21, aaO [zum Streitwert]).

  • BGH, 10.10.2023 - VIII ZR 233/22

    Nichtzulassungsbeschwerde: Beschwerdewert bei Klage auf Zustimmung zum …

    Dies rechtfertigt es, das Interesse der Beklagten an der Abänderung der von dem Berufungsgericht getroffenen Entscheidung lediglich mit der anteiligen Jahresnettomiete, die auf die Klägerin zu 2 als wechselwillige Mieterin entfällt, zu bemessen (vgl. auch Senatsbeschluss vom 31. Mai 2022 - VIII ZR 304/21, WuM 2022, 691 Rn. 3 [zum Streitwert einer auf Zustimmung zum Mieterwechsel gerichteten Klage]).
  • LG Berlin II, 10.02.2025 - 63 T 18/25

    Zustimmung zur Auswechslung eines Teils der Mieter: Streitwert?

    Die Kammer hält in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BGH (Beschluss vom 31. Mai 2022 - VIII ZR 304/21 -, Rn. 3; a.A. KG Berlin, Beschluss vom 24. Januar 2022 - 8 W 2/22 -) für die Klage auf Zustimmung zur Auswechslung eines Teils der Mieter bei einer Mietermehrheit einen Streitwert in Höhe der Jahresnettomiete - wie festgesetzt - für angemessen.
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