Rechtsprechung
| BGH, 31.08.2023 - VIa ZB 24/22 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Versendung eines bestimmenden Schriftsatzes über das besondere elektronische Anwaltspostfach
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 85 Abs 2 ZPO, § 130a Abs 1 ZPO, § 130a Abs 5 S 2 ZPO, § 233 ZPO, § 23 Abs 2 RAVPV
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Versendung eines bestimmenden Schriftsatzes über das besondere elektronische Anwaltspostfach - IWW
§ 522 Abs. 1 Satz 4, § ... 238 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 574 Abs. 2 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG, § 85 Abs. 2 ZPO, § 26 Abs. 1 RAVPV, § 23 Abs. 2, 3 RAVPV, § 233 ZPO, § 130a Abs. 5 Satz 2 ZPO, § 130a Abs. 1 ZPO
- JurPC
Versendung eines bestimmenden Schriftsatzes per beA
- Wolters Kluwer
Beruhen der Versäumung der Frist zur Begründung der Berufung auf einem Verschulden des Prozessbevollmächtigten; Versendung eines bestimmenden Schriftsatzes über das besondere elektronische Anwaltspostfach
- Betriebs-Berater
BeA - Dateiname "Berufungsschriftsatz.pdf"
- BRAK-Mitteilungen
Verwendung eines uneindeutigen Dateinamens
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zu den Anforderungen an die Versendung eines bestimmenden Schriftsatzes über das besondere elektronische Anwaltspostfach.
- rechtsportal.de
Beruhen der Versäumung der Frist zur Begründung der Berufung auf einem Verschulden des Prozessbevollmächtigten; Versendung eines bestimmenden Schriftsatzes über das besondere elektronische Anwaltspostfach
- datenbank.nwb.de
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Versendung eines bestimmenden Schriftsatzes über das besondere elektronische Anwaltspostfach
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Anforderungen an den Schriftsatzversand über beA?
Kurzfassungen/Presse (6)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Leitsatz)
BeA: Kontrolle des beA-Versands durch Mitarbeiter - Die (beA)Berufungsbegründung
- lawblog.de (Kurzinformation)
"Berufungsschriftsatz.pdf" ist kein schlauer Name
- lto.de (Pressebericht, 04.10.2023)
Nutzung des beA: "Berufungsschriftsatz" als Dateiname ungeeignet
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Versendung eines bestimmenden Schriftsatzes - über das besondere elektronische Anwaltspostfach
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
"Berufungsschriftsatz.pdf" - Verwechslung von Anwalt verschuldet
- mdr-recht.de (Kurzinformation)
BeA: Anforderungen an die Versendung eines bestimmenden Schriftsatzes
Besprechungen u.ä. (3)
- Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
- ervjustiz.de (Entscheidungsbesprechung)
PIN-Weitergabe und Dateinamen beim beA
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
"Berufungsschriftsatz.pdf" ist keine hinreichend prüfbare Dateibezeichnung (IMR 2023, 474)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 27.04.2022 - 1 O 55/21
- OLG Brandenburg, 26.09.2022 - 5 U 113/22
- BGH, 31.08.2023 - VIa ZB 24/22
Papierfundstellen
- NJW 2023, 3434
- MDR 2023, 1403
- MDR 2024, 16
- BB 2023, 2369 (Ls.)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (10)
- BGH, 11.05.2021 - VIII ZB 9/20
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Übermittlung eines fristwahrenden …
Auszug aus BGH, 31.08.2023 - VIa ZB 24/22
Auch bei der Nutzung des beA ist es unerlässlich, den Versandvorgang zu überprüfen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Mai 2021 - VIII ZB 9/20, NJW 2021, 2201 Rn. 21;… Beschluss vom 29. September 2021 - VII ZR 94/21, NJW 2021, 3471 Rn. 12;… Beschluss vom 20. September 2022 - XI ZB 14/22, NJW 2022, 3715 Rn. 7;… Beschluss vom 11. Januar 2023 - IV ZB 23/21, NJW-RR 2023, 425 Rn. 14).Sie erstrecken sich unter anderem darauf, ob die Übermittlung vollständig und an den richtigen Empfänger erfolgt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Mai 2021, aaO, Rn. 46;… Beschluss vom 30. November 2022 - IV ZB 17/22, NJW-RR 2023, 351 Rn. 10).
- BGH, 20.09.2022 - XI ZB 14/22
Besonderes elektronisches Anwaltspostfach: Überprüfung der ordnungsgemäßen …
Auszug aus BGH, 31.08.2023 - VIa ZB 24/22
Auch bei der Nutzung des beA ist es unerlässlich, den Versandvorgang zu überprüfen (vgl. BGH…, Beschluss vom 11. Mai 2021 - VIII ZB 9/20, NJW 2021, 2201 Rn. 21;… Beschluss vom 29. September 2021 - VII ZR 94/21, NJW 2021, 3471 Rn. 12; Beschluss vom 20. September 2022 - XI ZB 14/22, NJW 2022, 3715 Rn. 7;… Beschluss vom 11. Januar 2023 - IV ZB 23/21, NJW-RR 2023, 425 Rn. 14).Vielmehr ist anhand des zuvor sinnvoll vergebenen Dateinamens auch zu prüfen, ob sich die automatisierte Eingangsbestätigung auf die Datei mit dem Schriftsatz bezieht, dessen Übermittlung erfolgen sollte (BGH…, Beschluss vom 17. März 2020 - VI ZB 99/19, NJW 2020, 1809 Rn. 16; Beschluss vom 20. September 2022, aaO, Rn. 9 f.).
- BGH, 17.03.2020 - VI ZB 99/19
Wiedereinsetzungsantrag: Wirksame Ausgangskontrolle bei Übesendung ber Post oder …
Auszug aus BGH, 31.08.2023 - VIa ZB 24/22
Vielmehr ist anhand des zuvor sinnvoll vergebenen Dateinamens auch zu prüfen, ob sich die automatisierte Eingangsbestätigung auf die Datei mit dem Schriftsatz bezieht, dessen Übermittlung erfolgen sollte (BGH, Beschluss vom 17. März 2020 - VI ZB 99/19, NJW 2020, 1809 Rn. 16;… Beschluss vom 20. September 2022, aaO, Rn. 9 f.).
- BGH, 30.11.2022 - IV ZB 17/22
(Wirksamer Eingang eines über das besondere elektronische Anwaltspostfach
- BGH, 21.03.2023 - VIII ZB 80/22
Wiedereinsetzung: Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen anwaltlichem …
Auszug aus BGH, 31.08.2023 - VIa ZB 24/22
Dies rechtfertigt sich daraus, dass bei einem Versand über beA - anders als bei einem solchen über Telefax - eine Identifizierung des zu übersendenden Dokuments nicht mittels einfacher Sichtkontrolle möglich ist und deshalb eine Verwechslung mit anderen Dokumenten, deren Übersendung nicht beabsichtigt ist, nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann (BGH, Beschluss vom 21. März 2023 - VIII ZB 80/22, NJW 2023, 1668 Rn. 26 mwN). - BGH, 11.01.2023 - IV ZB 23/21
Umfang der anwaltlichen Sorgfaltspflichten bei der Übermittlung von …
Auszug aus BGH, 31.08.2023 - VIa ZB 24/22
Auch bei der Nutzung des beA ist es unerlässlich, den Versandvorgang zu überprüfen (vgl. BGH…, Beschluss vom 11. Mai 2021 - VIII ZB 9/20, NJW 2021, 2201 Rn. 21;… Beschluss vom 29. September 2021 - VII ZR 94/21, NJW 2021, 3471 Rn. 12;… Beschluss vom 20. September 2022 - XI ZB 14/22, NJW 2022, 3715 Rn. 7; Beschluss vom 11. Januar 2023 - IV ZB 23/21, NJW-RR 2023, 425 Rn. 14). - BGH, 29.09.2021 - VII ZR 94/21
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anwaltliche Sorgfaltspflichten bei der …
Auszug aus BGH, 31.08.2023 - VIa ZB 24/22
Auch bei der Nutzung des beA ist es unerlässlich, den Versandvorgang zu überprüfen (vgl. BGH…, Beschluss vom 11. Mai 2021 - VIII ZB 9/20, NJW 2021, 2201 Rn. 21; Beschluss vom 29. September 2021 - VII ZR 94/21, NJW 2021, 3471 Rn. 12;… Beschluss vom 20. September 2022 - XI ZB 14/22, NJW 2022, 3715 Rn. 7;… Beschluss vom 11. Januar 2023 - IV ZB 23/21, NJW-RR 2023, 425 Rn. 14). - BSG, 14.07.2022 - B 3 KR 2/21 R
Sozialgerichtliches Verfahren - elektronischer Rechtsverkehr - elektronisches …
Auszug aus BGH, 31.08.2023 - VIa ZB 24/22
Handelt der Inhaber eines besonderen elektronischen Anwaltspostfachs dem zuwider und überlässt er das nur für seinen Zugang erzeugte Zertifikat und die zugehörige Zertifikats-PIN einem Dritten, muss er sich so behandeln lassen, als habe er die übermittelte Erklärung selbst abgegeben (vgl. BSG, Urteil vom 14. Juli 2022 - B 3 KR 2/21 R, juris Rn. 15). - BGH, 18.10.2017 - LwZB 1/17
Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsfrist in einer Landwirtschaftssache: …
Auszug aus BGH, 31.08.2023 - VIa ZB 24/22
Zu diesem Zeitpunkt konnte er auch nicht mehr erwarten, dass die Übersendung eines mit dem Berufungsverfahren nicht in Zusammenhang stehenden Schriftsatzes innerhalb eines ordnungsgemäßen Geschäftsgangs noch so rechtzeitig bei dem Berufungsgericht bemerkt werden würde, dass die Nachreichung der Berufungsbegründung noch am 8. September 2022 hätte gewährleistet werden können (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2017 - LwZB 1/17, NJW 2018, 165 Rn. 9 ff.). - BGH, 06.10.2020 - XI ZB 17/19
Fristenkontrolle in einer Anwaltskanzlei: Notierung einer Vorfrist für …
Auszug aus BGH, 31.08.2023 - VIa ZB 24/22
Rn. 15 cc) Der Organisationsmangel kann als Ursache für die Fristversäumnis nicht ausgeschlossen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2020 - XI ZB 17/19, juris Rn. 12 mwN).
- BGH, 22.01.2026 - V ZB 35/25
Verwerfung der unzulässigen Rechtsbeschwerde wegen schuldhafter Versäumung der …
Die Kontrollpflichten erstrecken sich zudem unter anderem darauf, ob die Übermittlung vollständig und an das richtige Gericht erfolgte sowie ob die richtige Datei übermittelt wurde (vgl. BGH…, Beschluss vom 30. Januar 2024 - VIII ZB 85/22, NJW-RR 2024, 792 Rn. 15; Beschluss vom 31. August 2023 - VIa ZB 24/22, NJW 2023, 3434 Rn. 12;… Beschluss vom 20. September 2022 - XI ZB 14/22, NJW 2022, 3715 Rn. 7).Eine Kontrolle des Versandvorgangs anhand der Akte hätte die Überprüfung der nach § 130a Abs. 5 Satz 2 ZPO übermittelten automatisierten Eingangsbestätigung des Gerichts umfassen müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 31. August 2023 - VIa ZB 24/22, NJW 2023, 3434 Rn. 12;… Beschluss vom 20. September 2022 - XI ZB 14/22, NJW 2022, 3715 Rn. 7, jeweils mwN).
- BGH, 11.02.2025 - VIII ZB 65/23
Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Rechtsanwaltsverschulden bei …
Die Kontrollpflichten erstrecken sich unter anderem darauf, ob die Übermittlung vollständig und an das richtige Gericht erfolgte sowie - anhand des zuvor vergebenen Dateinamens - ob die richtige Datei übermittelt wurde (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Mai 2021 - VIII ZB 9/20, NJW 2021, 2201 Rn. 46;… vom 21. März 2023 - VIII ZB 80/22, NJW 2023, 1668 Rn. 20, 26 mwN; vom 31. August 2023 - VIa ZB 24/22, NJW 2023, 3434 Rn. 12;… vom 30. Januar 2024 - VIII ZB 85/22, aaO). - LG Limburg, 16.04.2024 - 2 Qs 123/23
BeA-Versand: Nachweis über den Zugang durch sorgfältige Ausgangskontrolle
Für die Ausgangskontrolle des elektronischen Postfachs beA bei fristgebundenen Schriftsätzen genügt jedenfalls nicht die Feststellung, dass die Versendung irgendeines Schriftsatzes mit dem passenden Aktenzeichen an das Gericht erfolgt ist, sondern anhand des zuvor sinnvoll vergebenen Dateinamens ist auch zu prüfen, welcher Art der Schriftsatz war (BGH Beschluss vom 31.8.2023 - VIa ZB 24/22 = NJW 2023, 3434, beck-online; BGH Beschluss vom 20.9.2022 - XI ZB 14/22 = NJW 2022, 3715, beck-online; BGH, Beschluss vom 17.3.2020 - VI ZB 99/19 = NJW 2020, 1809, beck-online).Ohnehin würde die Kontrolle des zu übersendenden Dokuments durch eine Kanzleikraft im Vorfeld des elektronischen Versands nicht zu einer Herabsetzung der Sorgfaltsanforderungen an die Überprüfung der Eingangsbestätigung führen (BGH Beschluss vom 31.8.2023 - VIa ZB 24/22 = NJW 2023, 3434, beck-online).
- VGH Baden-Württemberg, 30.01.2025 - 8 S 1106/24
Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zur Begründung des Antrags auf Zulassung …
Dazu gehört die Überprüfung der nach § 55a Abs. 5 Satz 2 VwGO übermittelten automatisierten Eingangsbestätigung und zwar auch daraufhin, ob der fristgebundene Schriftsatz (vollständig) an das richtige Gericht übermittelt worden ist (vgl. BGH, Beschl. v. 30.11.2022 - IV ZB 17/22 -, NJW-RR 2023, 351, juris 10; Beschl. v. 31.08.2023 - VIa ZB 24/22 -, NJW 2023, 3434, juris Rn. 12).Rn. 9 Dass eine entsprechende, eindeutige, ein Organisationsverschulden ausschließende Anweisung erfolgt wäre, die geeignet gewesen wäre, eine ordnungsgemäße Postausgangskontrolle sicherzustellen, lässt sich dem Vorbringen des Prozessbevollmächtigten zur Begründung des Wiedereinsetzungsantrags indes nicht entnehmen, zumal der Empfänger (jedenfalls) nicht (ohne Weiteres) vollständig auf der Benutzeroberfläche angezeigt wird (vgl. BGH, Beschl. v. 31.08.2023, a.a.O., juris Rn. 13 zur Verwendung eines ungeeigneten Dateinamens).
- BVerwG, 19.11.2024 - 7 B 8.24
Teilweise Revisionszulassung; Klärung der Voraussetzungen von Rechtsbehelfen …
Vielmehr ist anhand des zuvor sinnvoll vergebenen Dateinamens auch zu prüfen, ob sich die automatisierte Eingangsbestätigung auf die Datei mit dem Schriftsatz bezieht, dessen Übermittlung erfolgen sollte (vgl. BGH, Beschluss vom 31. August 2023 - VIa ZB 24/22 - NJW 2023, 3434 Rn. 12 m. w. N.). - VG Greifswald, 05.06.2025 - 1 A 156/25
Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs zur Übermittlung eines …
Dabei ist für das Vorliegen einer Eingangsbestätigung gemäß § 130a Absatz 5 Satz 2 ZPO auch erforderlich, dass gerade der Eingang des elektronischen Dokuments im Sinne von § 130a Absatz 1 ZPO, das übermittelt werden sollte, bestätigt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 31. August 2023 - VIa ZB 24/22 -, juris Rn. 12).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".