Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BGH, 25.03.2025 - VIa ZB 28/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,6749
BGH, 25.03.2025 - VIa ZB 28/23 (https://dejure.org/2025,6749)
BGH, Entscheidung vom 25.03.2025 - VIa ZB 28/23 (https://dejure.org/2025,6749)
BGH, Entscheidung vom 25. März 2025 - VIa ZB 28/23 (https://dejure.org/2025,6749)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2025,6749) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.04.2007 - VIII ZB 109/05

    Pflichten der Prozessparteien nach Erteilung eines schriftlichen Hinweises durch …

    Auszug aus BGH, 25.03.2025 - VIa ZB 28/23
    Das Gericht ist jedoch weder in jedem Fall verpflichtet, der Partei dafür eine Frist zu setzen noch hat es bei einer Hinweisverfügung ohne Fristsetzung beliebig lange zuzuwarten, bis sich die betroffene Partei auf den ihr erteilten Hinweis äußert, noch muss es, solange es an einer Reaktion der Partei fehlt, eine beabsichtigte Entscheidung "vorankündigen" (BGH, Beschluss vom 4. April 2007 - VIII ZB 109/05, NJW 2007, 1887 Rn. 6).

    Welcher Zeitraum der Partei danach zuzubilligen ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls (BGH, Beschluss vom 4. April 2007 - VIII ZB 109/05, aaO, Rn. 7).

    Das Berufungsgericht konnte deshalb bei dem Erlass des angefochtenen Beschlusses am 2. Oktober 2023 davon ausgehen, dass mit einer Stellungnahme nicht mehr zu rechnen sei (vgl. BGH, Beschluss vom 4. April 2007 - VIII ZB 109/05, NJW 2007, 1887 Rn. 8 f.).

  • BGH, 12.01.2022 - VII ZB 37/21

    Subsidiaritätsgrundsatz im Rechtsbeschwerdeverfahren: Zulässigkeit der …

    Auszug aus BGH, 25.03.2025 - VIa ZB 28/23
    Rn. 10 a) Der Subsidiaritätsgrundsatz fordert, dass ein Beteiligter über das Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung zu erwirken oder eine solche zu verhindern (st. Rspr.; BGH…, Beschluss vom 17. März 2016 - IX ZR 211/14, NJW-RR 2016, 699 Rn. 4; Beschluss vom 12. Januar 2022 - VII ZB 37/21, ZfBR 2022, 356 Rn. 7;… Beschluss vom 31. Juli 2023 - VIa ZB 25/22, juris Rn. 11).

    Nichts anderes kann für das Rechtsbeschwerdeverfahren gelten (vgl. nur BGH, Beschluss vom 12. Januar 2022 - VII ZB 37/21, aaO;… Beschluss vom 31. Juli 2023 - VIa ZB 25/22, aaO).

    Dieser Zweck der Vorschrift würde verfehlt, wenn man dem Berufungskläger die Wahl ließe, ob er eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör oder auf effektiven Rechtsschutz innerhalb einer ihm eingeräumten Stellungnahmemöglichkeit oder erst in einem sich anschließenden Rechtsbeschwerdeverfahren rügt (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2022 - VII ZB 37/21, ZfBR 2022, 356 Rn.10 mwN).

  • BGH, 31.07.2023 - VIa ZB 25/22

    Verwerfung der Rechtsbeschwerde als unzulässig i.R.e. Schadensersatzanspruchs …

    Auszug aus BGH, 25.03.2025 - VIa ZB 28/23
    Rn. 10 a) Der Subsidiaritätsgrundsatz fordert, dass ein Beteiligter über das Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung zu erwirken oder eine solche zu verhindern (st. Rspr.; BGH…, Beschluss vom 17. März 2016 - IX ZR 211/14, NJW-RR 2016, 699 Rn. 4;… Beschluss vom 12. Januar 2022 - VII ZB 37/21, ZfBR 2022, 356 Rn. 7; Beschluss vom 31. Juli 2023 - VIa ZB 25/22, juris Rn. 11).

    Nichts anderes kann für das Rechtsbeschwerdeverfahren gelten (vgl. nur BGH…, Beschluss vom 12. Januar 2022 - VII ZB 37/21, aaO; Beschluss vom 31. Juli 2023 - VIa ZB 25/22, aaO).

    Dies in dritter Instanz nachzuholen, ist ihr verwehrt (BGH, Beschluss vom 31. Juli 2023 - VIa ZB 25/22, juris Rn. 12).

  • BGH, 17.03.2016 - IX ZR 211/14

    Rechtliches Gehör: Nichtzulassungsbeschwerde bei unterlassener Rüge einer im …

    Auszug aus BGH, 25.03.2025 - VIa ZB 28/23
    Rn. 10 a) Der Subsidiaritätsgrundsatz fordert, dass ein Beteiligter über das Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung zu erwirken oder eine solche zu verhindern (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 17. März 2016 - IX ZR 211/14, NJW-RR 2016, 699 Rn. 4;… Beschluss vom 12. Januar 2022 - VII ZB 37/21, ZfBR 2022, 356 Rn. 7;… Beschluss vom 31. Juli 2023 - VIa ZB 25/22, juris Rn. 11).
  • BGH, 25.08.2020 - VI ZB 79/19

    Fristwahrung durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments zur …

    Auszug aus BGH, 25.03.2025 - VIa ZB 28/23
    Rn. 15 aa) Soll der Verstoß gegen den Subsidiaritätsgrundsatz darin liegen, dass eine Partei auf einen Hinweis nicht rechtzeitig reagiert hat, kann diese einschneidende Folge allerdings nur dann gerechtfertigt werden, wenn der Partei vom Gericht eine Frist gesetzt worden ist oder so viel Zeit seit dem Hinweis verstrichen ist, dass - gegebenenfalls auch unter Berücksichtigung außergewöhnlicher Umstände - mit einer Stellungnahme nicht mehr gerechnet werden kann (BGH, Beschluss vom 25. August 2020 - VI ZB 79/19, NJW-RR 2020, 1519 Rn. 8).
  • BGH, 29.07.2025 - VI ZB 31/24

    Rechtsbeschwerde wegen Verletzung von Verfahrensgrundrecht ist subsidiär!

    Nichts anderes gilt für das Rechtsbeschwerdeverfahren (vgl. Senat…, Beschluss vom 30. Juli 2024 - VI ZB 30/22, NJW 2024, 3655 Rn. 12; BGH, Beschluss vom 25. März 2025 - VIa ZB 28/23, juris Rn. 10; jeweils mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht