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Weitere Entscheidung unten: BGH, 04.12.2023

Rechtsprechung
   BGH, 19.09.2022 - VIa ZR 281/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,28186
BGH, 19.09.2022 - VIa ZR 281/22 (https://dejure.org/2022,28186)
BGH, Entscheidung vom 19.09.2022 - VIa ZR 281/22 (https://dejure.org/2022,28186)
BGH, Entscheidung vom 19. September 2022 - VIa ZR 281/22 (https://dejure.org/2022,28186)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Restschadensersatz in einem sog. Dieselfall: Vorteilsausgleichung im Falle des Weiterverkaufs des betroffenen Kraftfahrzeugs durch den Geschädigten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 31 BGB, § 249 BGB, § 826 BGB, § 852 S 1 BGB, § 287 ZPO
    Restschadensersatz in einem sog. Dieselfall: Vorteilsausgleichung im Falle des Weiterverkaufs des betroffenen Kraftfahrzeugs durch den Geschädigten

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Vorteilsausgleichung bei der Gewähr von Restschadensersatz im Falle des Weiterverkaufs eines vom sog. Dieselskandal betroffenen Kfz durch den Geschädigten; Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Neufahrzeugs gegen den Hersteller wegen sittenwidriger vorsätzlicher ...

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com

    Restschadensersatz, Vorteilsausgleichung

  • Betriebs-Berater

    Dieselskandal - Vorteilsausgleichung bei Gewähr von Restschadensersatz bei Weiterkauf des betroffenen Kfz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 826 E; BGB § 852 S. 1; BGB § 249 Cb
    Zur Vorteilsausgleichung bei der Gewähr von Restschadensersatz im Falle des Weiterverkaufs eines vom sogenannten Dieselskandal betroffenen Kraftfahrzeugs durch den Geschädigten.

  • rechtsportal.de

    BGB § 826 E; BGB § 852 S. 1; BGB § 249 Cb
    Vorteilsausgleichung bei der Gewähr von Restschadensersatz im Falle des Weiterverkaufs eines vom sog. Dieselskandal betroffenen Kfz durch den Geschädigten; Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Neufahrzeugs gegen den Hersteller wegen sittenwidriger vorsätzlicher ...

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Restschadensersatz in Dieselfällen - und der Vorteilsausgleich

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Weiterverkauf eines vom Dieselskandal betroffenen Kraftfahrzeugs und der Restschadensersatz ...

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Restschadensersatz für Neuwagenkäufer im Dieselskandal - Restschadensersatz für Neuwagenkäufer im Dieselskandal

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Dieselskandal: Vorteilsausgleichung bei der Gewähr von Restschadensersatz im Falle des Weiterverkaufs

  • die-aktiengesellschaft.de (Kurzinformation)

    Dieselskandal: Vorteilsausgleichung bei der Gewähr von Restschadensersatz im Falle des Weiterverkaufs

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2023, 32
  • ZIP 2022, 2235
  • MDR 2022, 1543
  • WM 2022, 2150
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.02.2022 - VIa ZR 8/21

    BGH bejaht einen Anspruch nach § 852 Satz 1 BGB bei Erwerb eines vom sogenannten …

    Auszug aus BGH, 19.09.2022 - VIa ZR 281/22
    Rn. 4 Die uneingeschränkt statthafte (vgl. BGH…, Urteil vom 16. September 2021 - VII ZR 192/20, NJW 2022, 321 Rn. 17;… Urteil vom 10. Februar 2022 - VII ZR 365/21, NJW 2022, 1311 Rn. 10; Urteil vom 21. Februar 2022 - VIa ZR 8/21, WM 2022, 731 Rn. 16 f., zur Veröffentlichung bestimmt in BGHZ) Revision hat Erfolg.

    Die bislang vom Berufungsgericht getroffenen Feststellungen tragen nicht die Annahme, nach der vom Kläger nicht in Frage gestellten Verjährung des Anspruchs aus §§ 826, 31 BGB seien sämtliche Berufungsanträge unbegründet (BGH, Urteil vom 21. Februar 2022 - VIa ZR 8/21, WM 2022, 731 Rn. 24 ff. mwN).

    Wie der Bundesgerichtshof nach Erlass des Berufungsurteils entschieden hat, muss die unerlaubte Handlung zu einem Vermögensnachteil des Geschädigten und zu einem Vermögensvorteil des Ersatzpflichtigen geführt haben, wobei sich die Vermögensverschiebung nicht unmittelbar zwischen dem Ersatzpflichtigen und dem Geschädigten vollzogen haben muss (vgl. BGH…, Urteil vom 10. Februar 2022 - VII ZR 365/21, NJW 2022, 1311 Rn. 27; Urteil vom 21. Februar 2022 - VIa ZR 8/21, WM 2022, 731 Rn. 68; jeweils mwN).

  • BGH, 10.02.2022 - VII ZR 365/21

    BGH verneint einen Anspruch nach § 852 Satz 1 BGB bei Erwerb eines vom …

    Auszug aus BGH, 19.09.2022 - VIa ZR 281/22
    Rn. 4 Die uneingeschränkt statthafte (vgl. BGH…, Urteil vom 16. September 2021 - VII ZR 192/20, NJW 2022, 321 Rn. 17; Urteil vom 10. Februar 2022 - VII ZR 365/21, NJW 2022, 1311 Rn. 10;… Urteil vom 21. Februar 2022 - VIa ZR 8/21, WM 2022, 731 Rn. 16 f., zur Veröffentlichung bestimmt in BGHZ) Revision hat Erfolg.

    Wie der Bundesgerichtshof nach Erlass des Berufungsurteils entschieden hat, muss die unerlaubte Handlung zu einem Vermögensnachteil des Geschädigten und zu einem Vermögensvorteil des Ersatzpflichtigen geführt haben, wobei sich die Vermögensverschiebung nicht unmittelbar zwischen dem Ersatzpflichtigen und dem Geschädigten vollzogen haben muss (vgl. BGH, Urteil vom 10. Februar 2022 - VII ZR 365/21, NJW 2022, 1311 Rn. 27;… Urteil vom 21. Februar 2022 - VIa ZR 8/21, WM 2022, 731 Rn. 68; jeweils mwN).

  • BGH, 21.02.2022 - VIa ZR 57/21

    BGH bejaht einen Anspruch nach § 852 Satz 1 BGB bei Erwerb eines vom sogenannten …

    Auszug aus BGH, 19.09.2022 - VIa ZR 281/22
    Liegt dem Neuwagenkauf eines nach § 826 BGB durch den Fahrzeughersteller Geschädigten bei einem Händler die Bestellung des bereitzustellenden Fahrzeugs durch den Händler bei dem Hersteller zugrunde und schließen der Hersteller und der Händler einen Kaufvertrag über das Fahrzeug, aufgrund dessen der Hersteller gegen den Händler einen Anspruch auf Zahlung des Händlereinkaufspreises erlangt, ist dem Grunde nach ein Anspruch aus §§ 826, 852 Satz 1 BGB gegeben, weil der schadensauslösende Vertragsschluss zwischen dem Geschädigten und dem Händler einerseits und der Erwerb des Anspruchs auf Zahlung des Händlereinkaufspreises bzw. der Erwerb des Händlereinkaufspreises durch den Hersteller andererseits auf derselben, wenn auch mittelbaren Vermögensverschiebung beruhen (BGH, Urteil vom 21. Februar 2022 - VIa ZR 57/21, WM 2022, 742 Rn. 14;… Urteil vom 21. März 2022 - VIa ZR 275/21, WM 2022, 745 Rn. 27).

    In diesem Fall bestünde ein Anspruch aus §§ 826, 852 Satz 1 BGB nach Anrechnung des vom Kläger in Höhe von 15.006,98 EUR zugestandenen Nutzungswerts und des aus dem Weiterverkauf des Fahrzeugs erwirtschafteten Erlöses in Höhe von 6.500 EUR nach den Grundsätzen der Vorteilsausgleichung nicht mehr (vgl. BGH, Urteil vom 21. Februar 2022 - VIa ZR 57/21, WM 2022, 742 Rn. 16).

  • BGH, 21.03.2022 - VIa ZR 275/21

    Haftung des Fahrzeugherstellers in einem sog. Dieselfall: Vorliegen einer …

    Auszug aus BGH, 19.09.2022 - VIa ZR 281/22
    Liegt dem Neuwagenkauf eines nach § 826 BGB durch den Fahrzeughersteller Geschädigten bei einem Händler die Bestellung des bereitzustellenden Fahrzeugs durch den Händler bei dem Hersteller zugrunde und schließen der Hersteller und der Händler einen Kaufvertrag über das Fahrzeug, aufgrund dessen der Hersteller gegen den Händler einen Anspruch auf Zahlung des Händlereinkaufspreises erlangt, ist dem Grunde nach ein Anspruch aus §§ 826, 852 Satz 1 BGB gegeben, weil der schadensauslösende Vertragsschluss zwischen dem Geschädigten und dem Händler einerseits und der Erwerb des Anspruchs auf Zahlung des Händlereinkaufspreises bzw. der Erwerb des Händlereinkaufspreises durch den Hersteller andererseits auf derselben, wenn auch mittelbaren Vermögensverschiebung beruhen (BGH…, Urteil vom 21. Februar 2022 - VIa ZR 57/21, WM 2022, 742 Rn. 14; Urteil vom 21. März 2022 - VIa ZR 275/21, WM 2022, 745 Rn. 27).

    Hat der Händler das Fahrzeug hingegen unabhängig von einer Bestellung des Geschädigten vor dem Weiterverkauf auf eigene Kosten und eigenes (Absatz-)Risiko erworben, fehlt es an dem für §§ 826, 852 Satz 1 BGB erforderlichen Zurechnungszusammenhang (BGH, Urteil vom 21. März 2022, aaO, Rn. 28).

  • BGH, 16.09.2021 - VII ZR 192/20

    Zur Bewertung des Nutzungsvorteils bei Leasingfahrzeugen im sogenannten …

    Auszug aus BGH, 19.09.2022 - VIa ZR 281/22
    Rn. 4 Die uneingeschränkt statthafte (vgl. BGH, Urteil vom 16. September 2021 - VII ZR 192/20, NJW 2022, 321 Rn. 17;… Urteil vom 10. Februar 2022 - VII ZR 365/21, NJW 2022, 1311 Rn. 10;… Urteil vom 21. Februar 2022 - VIa ZR 8/21, WM 2022, 731 Rn. 16 f., zur Veröffentlichung bestimmt in BGHZ) Revision hat Erfolg.
  • BGH, 20.07.2021 - VI ZR 533/20

    Urteil zum Schadensersatzanspruch nach Weiterverkauf eines vom sogenannten …

    Auszug aus BGH, 19.09.2022 - VIa ZR 281/22
    Rn. 12 Sollte der Kläger in der wiedereröffneten Berufungsverhandlung darlegen, die Beklagte habe tatsächlich aus dem Kaufvertrag mit dem Händler mehr erlangt als bisher behauptet, wird das Berufungsgericht zu beachten haben, dass nach Weiterverkauf des Fahrzeugs während des laufenden Rechtsstreits an die Stelle des nach den Grundsätzen der Vorteilsausgleichung herauszugebenden und zu übereignenden Fahrzeugs der Marktwert des Fahrzeugs im Zeitpunkt des Weiterverkaufs tritt, den das Berufungsgericht gemäß den Grundsätzen des § 287 ZPO ausgehend von dem vom Kläger tatsächlich erzielten Kaufpreis zu ermitteln haben wird (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juli 2021 - VI ZR 533/20, NJW 2021, 3594 Rn. 18 ff.;… Urteil vom 20. Juli 2021 - VI ZR 575/20, ZIP 2021, 1922 Rn. 30).
  • BGH, 20.07.2021 - VI ZR 575/20

    Urteil zum Schadensersatzanspruch nach Weiterverkauf eines vom sogenannten …

    Auszug aus BGH, 19.09.2022 - VIa ZR 281/22
    Rn. 12 Sollte der Kläger in der wiedereröffneten Berufungsverhandlung darlegen, die Beklagte habe tatsächlich aus dem Kaufvertrag mit dem Händler mehr erlangt als bisher behauptet, wird das Berufungsgericht zu beachten haben, dass nach Weiterverkauf des Fahrzeugs während des laufenden Rechtsstreits an die Stelle des nach den Grundsätzen der Vorteilsausgleichung herauszugebenden und zu übereignenden Fahrzeugs der Marktwert des Fahrzeugs im Zeitpunkt des Weiterverkaufs tritt, den das Berufungsgericht gemäß den Grundsätzen des § 287 ZPO ausgehend von dem vom Kläger tatsächlich erzielten Kaufpreis zu ermitteln haben wird (vgl. BGH…, Urteil vom 20. Juli 2021 - VI ZR 533/20, NJW 2021, 3594 Rn. 18 ff.; Urteil vom 20. Juli 2021 - VI ZR 575/20, ZIP 2021, 1922 Rn. 30).
  • OLG Hamm, 23.07.2026 - 34 U 241/20
    Nach der Rechtsprechung des BGH kann insbesondere auch ein Fahrzeugwert nach den Grundsätzen des § 287 ZPO ermittelt werden (vgl. BGH, Urteil vom 19.9.2022, VIa ZR 281/22, Rn. 12).
  • BGH, 15.02.2024 - VII ZR 446/21

    Inanspruchnahme des Fahrzeugherstellers auf Schadensersatz wegen Verwendung …

    Rn. 34 Für das weitere Verfahren weist der Senat auf die nach Erlass des Berufungsurteils ergangene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu einem Anspruch gemäß § 852 BGB bei einem Neuwagen hin (vgl. BGH, Urteil vom 21. Februar 2022 - VIa ZR 57/21, MDR 2022, 695; Urteil vom 21. März 2022 - VIa ZR 275/21, NJW 2022, 2196; Urteil vom 19. September 2022 - VIa ZR 281/22, MDR 2022, 1543; Urteil vom 10. Oktober 2022 - VIa ZR 542/21, MDR 2023, 360).
  • OLG Hamm, 27.05.2025 - 34 U 224/20

    Schadensersatzansprüche eines Käufers eines Gebrauchtfahrzegs gegen den …

    Nach der Rechtsprechung des BGH kann insbesondere auch ein Fahrzeugwert nach den Grundsätzen des § 287 ZPO ermittelt werden (vgl. BGH, Urteil vom 19.09.2022, VIa ZR 281/22, Rn. 12).
  • BGH, 10.10.2022 - VIa ZR 716/21

    Inanspruchnahme einer Fahrzeugherstellerin wegen der Verwendung einer …

    Rn. 16 a) Der Anspruch des geschädigten Fahrzeugkäufers gegen den Hersteller aus §§ 826, 852 Satz 1 BGB unterliegt im Fall des Erwerbs von einem Händler einer mehrfachen Limitierung in der Weise, dass zunächst der seitens des Herstellers vom Händler erlangte Händlereinkaufspreis (Endverkaufspreis abzüglich der Händlermarge) zu ermitteln sowie im Wege der Vorteilsausgleichung hiervon der Wert der vom Geschädigten gezogenen Nutzungen und gegebenenfalls - im Fall der Vorsteuerabzugsberechtigung des Geschädigten - die auf den Endkaufpreis angefallene Umsatzsteuer (vgl. BGH…, Urteil vom 12. September 2022 - VIa ZR 122/22, Rn. 18, zVb;… Urteil vom 26. September 2022 - VIa ZR 124/22, Rn. 29, zVb) in Abzug zu bringen und der sich danach ergebende Restschadensersatz Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des erworbenen Fahrzeugs oder - im Fall des Weiterverkaufs des Fahrzeugs - unter Anrechnung des vom Geschädigten aus der Weiterveräußerung erzielten Erlöses (vgl. BGH…, Urteil vom 20. Juli 2021 - VI ZR 533/20, NJW 2021, 3594 Rn. 29;… Urteil vom 20. Juli 2021 - VI ZR 575/20, ZIP 2021, 1922 Rn. 30; Urteil vom 19. September 2022 - VIa ZR 281/22, zVb) zu leisten ist (vgl. BGH…, Urteil vom 21. Februar 2022 - VIa ZR 57/21, WM 2022, 742 Rn. 16).
  • OLG Celle, 21.03.2025 - 7 U 6/25

    Abgasskandal; Wohnmobil; Timer-Funktion; Prüfstandbezogenheit; evident …

    (1) Mit dem Restwert ist der im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vor dem Senat - der mangels abgeschlossener Schadensentwicklung prozessual für die Anrechnung eines Vorteils heranzuziehende Zeitpunkt (vgl. BGH…, Urteil vom 13.11.2012 - XI ZR 334/11, juris Rn. 23;… Urteil vom 20.07.2021 - VI ZR 533/20, juris Rn. 29) - von dem Geschädigten erzielbare Marktwert des Fahrzeugs gemeint (vgl. BGH, Urteil vom 19.09.2022 - VIa ZR 281/22, juris Rn. 12 für den Fall des Weiterverkaufs).
  • BGH, 12.12.2022 - VIa ZR 291/22

    Inanspruchnahme einer Fahrzeugherstellerin auf Schadensersatz wegen der …

    Hat der Händler das Fahrzeug hingegen unabhängig von einer Bestellung des Geschädigten vor dem Weiterverkauf auf eigene Kosten und eigenes (Absatz-)Risiko erworben, fehlt es an dem für §§ 826, 852 Satz 1 BGB erforderlichen Zurechnungszusammenhang (BGH…, Urteil vom 21. März 2022, aaO, Rn. 28; Urteil vom 19. September 2022 - VIa ZR 281/22, WM 2022, 2150 Rn. 8).
  • OLG München, 27.09.2023 - 17 U 939/22

    Kein Haftung des Motorenherstellers wegen unrichtiger …

    Rn. 15 c. Grundsätzlich tritt im Fall des Weiterverkaufs des Fahrzeugs während des laufenden Rechtsstreits - wie hier - an die Stelle des nach den Grundsätzen der Vorteilsausgleichung herauszugebenden und zu übereignenden Fahrzeugs der Marktwert des Fahrzeugs im Zeitpunkt des Weiterverkaufs, den das Gericht gemäß den Grundsätzen des § 287 ZPO ausgehend von dem vom Kläger tatsächlich erzielten Kaufpreis zu ermitteln hat (vgl. BGH…, Urteil vom 20. Juli 2021 - VI ZR 533/20, NJW 2021, 3594 Rn. 18 ff.;… Urteil vom 20. Juli 2021 - VI ZR 575/20, ZIP 2021, 1922 Rn. 30; Urteil vom 19. September 2022 - VIa ZR 281/22 -, Rn. 12, juris).
  • OLG Dresden, 01.02.2023 - 13 U 1920/22

    Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw nach …

    a) Grundsätzlich kann einem Geschädigten im Fall der Verjährung des Anspruchs aus § 826 BGB ein erst zehn Jahre nach dessen Entstehung verjährender Anspruch aus § 852 BGB gegen den Hersteller zustehen, wenn das Fahrzeug unmittelbar bei diesem erworben oder -wie hier - im Rahmen einer zum Hersteller führenden Absatzkette bei einem Händler gekauft wurde (BGH, Urteile vom 19.09.2022 - VIa ZR 281/22; vom 21.02.2022 - VIa ZR 8/21 und VIa ZR 57/21, jeweils zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   BGH, 04.12.2023 - VIa ZR 181/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,38344
BGH, 04.12.2023 - VIa ZR 181/22 (https://dejure.org/2023,38344)
BGH, Entscheidung vom 04.12.2023 - VIa ZR 181/22 (https://dejure.org/2023,38344)
BGH, Entscheidung vom 04. Dezember 2023 - VIa ZR 181/22 (https://dejure.org/2023,38344)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsinformationen.bund.de
  • rechtsprechung-im-internet.de
  • IWW

    § 826 BGB, § 823 Abs. 2 BGB, § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV, §§ 826, 31 BGB, Art. 5 Abs. 2 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007, § 562 ZPO, § 561 ZPO, § 563 Abs. 3 ZPO, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Neufahrzeugs gegen den Hersteller wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen; Zustehen eines Anspruchs auf Ersatz eines erlittenen Differenzschadens

  • rechtsportal.de

    Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Neufahrzeugs gegen den Hersteller wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen; Zustehen eines Anspruchs auf Ersatz eines erlittenen Differenzschadens

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.06.2023 - VIa ZR 335/21

    "Dieselverfahren"; Tatbestandswirkung der Typgenehmigung; unionsrechtliche …

    Auszug aus BGH, 04.12.2023 - VIa ZR 181/22
    Wie der Senat nach Erlass des Berufungsurteils entschieden hat, sind die Bestimmungen der § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV Schutzgesetze im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB, die das Interesse des Fahrzeugkäufers gegenüber dem Fahrzeughersteller wahren, nicht durch den Kaufvertragsabschluss eine Vermögenseinbuße im Sinne der Differenzhypothese zu erleiden, weil das Fahrzeug entgegen der Übereinstimmungsbescheinigung eine unzulässige Abschalteinrichtung im Sinne des Art. 5 Abs. 2 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 aufweist (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21, NJW 2023, 2259 Rn. 29 bis 32, zur Veröffentlichung bestimmt in BGHZ).

    Rn. 11 Das Berufungsgericht hat daher zwar zu Recht einen Anspruch des Klägers auf die Gewährung sogenannten "großen" Schadensersatzes verneint (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21, NJW 2023, 2259 Rn. 22 bis 27).

    Es hat jedoch unberücksichtigt gelassen, dass dem Kläger nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV ein Anspruch auf Ersatz eines erlittenen Differenzschadens zustehen kann (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 2023, aaO, Rn. 28 bis 32;… ebenso BGH, Urteile vom 20. Juli 2023 III ZR 267/20, WM 2023, 1839 Rn. 21 ff.;… - III ZR 303/20, juris Rn. 16 f.;… Urteil vom 12. Oktober 2023 VII ZR 412/21, juris Rn. 20).

    Da die Beklagte wegen des enttäuschten Vertrauens des Käufers auf die Richtigkeit der Übereinstimmungsbescheinigung für die aus dem Vertragsschluss folgenden Schäden haftet, kommt es - wie bei dem nach § 826 BGB nur wahlweise eröffneten "kleinen" Schadensersatz (vgl. BGH…, Urteil vom 6. Juli 2021 - VI ZR 40/20, BGHZ 230, 224 Rn. 23 mwN) - für den Vermögensvergleich nicht auf den Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Verhandlung, sondern auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses an (BGH, Urteil vom 26. Juni 2023 VIa ZR 335/21, NJW 2023, 2259 Rn. 42).

    Das Berufungsgericht wird sodann nach den näheren Maßgaben des Urteils des Senats vom 26. Juni 2023 (VIa ZR 335/21, NJW 2023, 2259) die erforderlichen Feststellungen zu der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung sowie gegebenenfalls zu den weiteren Voraussetzungen und zum Umfang einer Haftung der Beklagten nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV zu treffen haben.

  • BGH, 20.07.2023 - III ZR 267/20

    Zum Differenzschaden in "Dieselverfahren"

    Auszug aus BGH, 04.12.2023 - VIa ZR 181/22
    Rn. 9 1. Es begegnet keinen revisionsrechtlichen Bedenken, dass das Berufungsgericht eine Haftung der Beklagten aus §§ 826, 31 BGB verneint hat (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juli 2023 III ZR 267/20, WM 2023, 1839 Rn. 12;… Urteil vom 6. November 2023 - VIa ZR 535/21, zVb Rn. 12 f.).

    Es hat jedoch unberücksichtigt gelassen, dass dem Kläger nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV ein Anspruch auf Ersatz eines erlittenen Differenzschadens zustehen kann (vgl. BGH…, Urteil vom 26. Juni 2023, aaO, Rn. 28 bis 32; ebenso BGH, Urteile vom 20. Juli 2023 III ZR 267/20, WM 2023, 1839 Rn. 21 ff.;… - III ZR 303/20, juris Rn. 16 f.;… Urteil vom 12. Oktober 2023 VII ZR 412/21, juris Rn. 20).

  • BGH, 06.07.2021 - VI ZR 40/20

    Anspruch auf Ersatz des "Minderwerts" bei Kauf eines VW-Diesels mit …

    Auszug aus BGH, 04.12.2023 - VIa ZR 181/22
    Da die Beklagte wegen des enttäuschten Vertrauens des Käufers auf die Richtigkeit der Übereinstimmungsbescheinigung für die aus dem Vertragsschluss folgenden Schäden haftet, kommt es - wie bei dem nach § 826 BGB nur wahlweise eröffneten "kleinen" Schadensersatz (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juli 2021 - VI ZR 40/20, BGHZ 230, 224 Rn. 23 mwN) - für den Vermögensvergleich nicht auf den Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Verhandlung, sondern auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses an (BGH…, Urteil vom 26. Juni 2023 VIa ZR 335/21, NJW 2023, 2259 Rn. 42).
  • BGH, 12.10.2023 - VII ZR 412/21

    "Dieselverfahren": Volkswagen AG, EA 288, "Fahrkurvenerkennung"

    Auszug aus BGH, 04.12.2023 - VIa ZR 181/22
    Es hat jedoch unberücksichtigt gelassen, dass dem Kläger nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV ein Anspruch auf Ersatz eines erlittenen Differenzschadens zustehen kann (vgl. BGH…, Urteil vom 26. Juni 2023, aaO, Rn. 28 bis 32;… ebenso BGH, Urteile vom 20. Juli 2023 III ZR 267/20, WM 2023, 1839 Rn. 21 ff.;… - III ZR 303/20, juris Rn. 16 f.; Urteil vom 12. Oktober 2023 VII ZR 412/21, juris Rn. 20).
  • BGH, 06.11.2023 - VIa ZR 535/21

    Deliktische Haftung des Motorherstellers in einem sog Dieselfall: Täuschung der …

    Auszug aus BGH, 04.12.2023 - VIa ZR 181/22
    Rn. 9 1. Es begegnet keinen revisionsrechtlichen Bedenken, dass das Berufungsgericht eine Haftung der Beklagten aus §§ 826, 31 BGB verneint hat (vgl. BGH…, Urteil vom 20. Juli 2023 III ZR 267/20, WM 2023, 1839 Rn. 12; Urteil vom 6. November 2023 - VIa ZR 535/21, zVb Rn. 12 f.).
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