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Rechtsprechung
   BGH, 24.07.2023 - VIa ZR 752/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,22511
BGH, 24.07.2023 - VIa ZR 752/22 (https://dejure.org/2023,22511)
BGH, Entscheidung vom 24.07.2023 - VIa ZR 752/22 (https://dejure.org/2023,22511)
BGH, Entscheidung vom 24. Juli 2023 - VIa ZR 752/22 (https://dejure.org/2023,22511)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Berechnung der Nutzungsvorteile bei vom Dieselskandal betroffenem Fahrzeug

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 31 BGB, § 823 Abs 2 BGB, § 826 BGB, § 6 Abs 1 EG-FGV, § 27 Abs 1 EG-FGV
    Berechnung der Nutzungsvorteile bei vom Dieselskandal betroffenem Fahrzeug

  • IWW

    § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO, § 540 Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 522 Abs. 2 ZPO, §§ 826, 31 BGB, § 823 Abs. 2 BGB, § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV, § 287 ZPO, § 562 ZPO, § 561 ZPO, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Bemessung von Nutzungsvorteilen aus dem Gebrauch eines vom sogenannten Dieselskandal betroffenen Fahrzeugs im Ermessen des Tatrichters; Wahl der linearen Berechnungsmethode nach dem Bruttokaufpreis oder nach dem Nettokaufpreis

  • Betriebs-Berater

    Tatrichterliches Ermessen bei Bemessung der Nutzungsvorteile aus Gebrauch eines vom sog. Dieselskandal betroffenen Fahrzeugs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bemessung von Nutzungsvorteilen aus dem Gebrauch eines vom sogenannten Dieselskandal betroffenen Fahrzeugs im Ermessen des Tatrichters; Wahl der linearen Berechnungsmethode nach dem Bruttokaufpreis oder nach dem Nettokaufpreis

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Dieselskandal und die Berechnung des Schadensersatzes

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Dieselskandal: Nutzungsvorteile aus dem Gebrauch brutto oder netto?

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Dieselgate - Keine starre Methode für Anrechnung von Nutzungsvorteilen

  • die-aktiengesellschaft.de (Kurzinformation)

    Dieselskandal: Nutzungsvorteile aus dem Gebrauch brutto oder netto?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Besonderheiten bei der Bemessung von Nutzungsvorteilen bei Fahrzeugen mit unzulässigen Abschalteinrichtungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2023, 3010
  • ZIP 2023, 1997
  • MDR 2023, 1380
 
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Wird zitiert von ... (110)Zitiert selbst (33)

  • BGH, 24.01.2022 - VIa ZR 100/21

    "Dieselverfahren"; Gewährung von "kleinem" Schadenersatz

    Auszug aus BGH, 24.07.2023 - VIa ZR 752/22
    Die Anrechnung vom Geschädigten gezogener Vorteile kann im Einzelfall zu einem vollständigen Wegfall des Schadensersatzanspruchs führen, ohne dass dem Grundsätze des Unionsrechts entgegenstehen (BGH…, Urteil vom 30. Juli 2020 - VI ZR 354/19, BGHZ 226, 322 Rn. 11, 15; Urteil vom 24. Januar 2022 - VIa ZR 100/21, NJW-RR 2022, 1033 Rn. 24; Urteil vom 10. Oktober 2022 - VIa ZR 542/21, VersR 2023, 192 Rn.19;… Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21, ZIP 2023, 1421 Rn. 80, zur Veröffentlichung bestimmt in BGHZ).

    Ebenso wenig kann das Revisionsgericht eine solche Schätzung selbst vornehmen (BGH…, Urteil vom 16. November 2021 - VI ZR 291/20, WM 2022, 85 Rn. 12; Urteil vom 24. Januar 2022 - VIa ZR 100/21, NJW-RR 2022, 1033 Rn. 23;… Urteil vom 21. Februar 2022 - VIa ZR 8/21, BGHZ 233, 16 Rn. 85).

  • BGH, 11.05.2022 - VIII ZR 379/20

    Kosten für die Miete von Rauchwarnmeldern als betriebskostenrechtlich nicht …

    Auszug aus BGH, 24.07.2023 - VIa ZR 752/22
    Rn. 8 1. Entgegen der Ansicht der Revision leidet der Zurückweisungsbeschluss allerdings nicht an einem von Amts wegen zu berücksichtigenden Verfahrensmangel, der Veranlassung gäbe, ihn ohne weitere Sachprüfung aufzuheben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückzuverweisen (vgl. BGH, Urteil vom 11. Mai 2022 - VIII ZR 379/20, NJW-RR 2022, 877 Rn. 15).

    Ihre Wiedergabe ist nur ausnahmsweise entbehrlich, wenn sich dem Gesamtzusammenhang der Gründe das Begehren des Berufungsführers noch mit hinreichender Deutlichkeit entnehmen lässt (vgl. BGH…, Urteil vom 26. Mai 2021 - VIII ZR 93/20, NJW-RR 2021, 1016 Rn. 11; Urteil vom 11. Mai 2022 - VIII ZR 379/20, NJW-RR 2022, 877 Rn. 14 mwN).

  • BGH, 26.06.2023 - VIa ZR 335/21

    "Dieselverfahren"; Tatbestandswirkung der Typgenehmigung; unionsrechtliche …

    Auszug aus BGH, 24.07.2023 - VIa ZR 752/22
    Die Anrechnung vom Geschädigten gezogener Vorteile kann im Einzelfall zu einem vollständigen Wegfall des Schadensersatzanspruchs führen, ohne dass dem Grundsätze des Unionsrechts entgegenstehen (BGH…, Urteil vom 30. Juli 2020 - VI ZR 354/19, BGHZ 226, 322 Rn. 11, 15;… Urteil vom 24. Januar 2022 - VIa ZR 100/21, NJW-RR 2022, 1033 Rn. 24; Urteil vom 10. Oktober 2022 - VIa ZR 542/21, VersR 2023, 192 Rn.19; Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21, ZIP 2023, 1421 Rn. 80, zur Veröffentlichung bestimmt in BGHZ).
  • BGH, 26.01.2024 - V ZR 162/22

    Haftung des Wohnungseigentumsverwalters für im Zuge der Vornahme von …

    Rn. 22 aa) Zwar geht der Bundesgerichtshof etwa für den Spezialfall der Steuerberaterhaftung davon aus, dass (Steuer-)Vorteile, die unmittelbare Folge des haftungsbegründenden Ereignisses sind, also solche, die zwangsläufig - sozusagen spiegelbildlich - mit den negativen Folgen der Pflichtverletzung zusammenhängen, Teil des Gesamtvermögensvergleichs und unmittelbar in die Schadensberechnung einzubeziehen sein können mit der Folge, dass die Darlegungs- und Beweislast bei dem Geschädigten liegt (vgl. BGH…, Urteil vom 21. Oktober 2021 - IX ZR 9/21, VersR 2022, 117 Rn. 16; s.a. Urteil vom 24. Juli 2023 - VIa ZR 752/22, NJW 2023, 3010 Rn. 14).
  • OLG München, 26.08.2024 - 17 U 779/21

    Diesel, Thermofenster, Berechnung Differenzschaden und Vorteilsausgleichung bei …

    Von den Kosten des Berufungs- und des Revisionsverfahrens (Az. VIa ZR 752/22) tragen die Klägerin 82% und die Beklagte 18%.

    Rn. 11 Mit Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 24.07.2023, Az. VIa ZR 752/22, wurde auf die Revision der Klägerin der Beschluss vom 29.04.2022 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als hinsichtlich der Berufungsanträge zu 1. und zu 2. zum Nachteil der Klägerin erkannt worden ist.

    Der Senat legt für die Berechnung der Nutzungsentschädigung spiegelbildlich zur Schadensberechnung den Netto-Kaufpreis zugrunde, da die beim Kauf gezahlte Umsatzsteuer im Wege der Vorteilsausgleichung gesondert in die Anrechnung einbezogen wird (BGH…, Urteil vom 18.12.2023 - VIa ZR 1248/22, NJW 2024, 496 Rn. 13; vgl. zur tatrichterlich freien Bemessung des Nutzungsersatzes nach dem Brutto- oder Nettokaufpreis BGH, Urteil vom 24.7.2023 - Vla ZR 752/22, BeckRS 2023, 23033 Rn. 20).

    Der Zurückweisungsbeschluss wurde durch das Urteil des BGH vom 24.7.2023, Az. VIa ZR 752/22, insoweit nicht aufgehoben.

    Rn. 28 4. Hinsichtlich des Streitwerts für das Berufungsverfahren (25.589,25 EUR) verbleibt es beim - vom Urteil des BGH vom 24.07.2023 (Az. VIa ZR 752/22) nicht betroffenen - Streitwertbeschluss in Ziff. 5 des Zurückweisungsbeschlusses vom 29.04.2022.

  • OLG München, 09.10.2023 - 36 U 7055/22

    Anspruch des Erwerbers eines Diesel-Fahrzeugs mit Restreichweitenerkennung auf …

    Den in der Abzugsmöglichkeit liegenden Vorteil muss sich der Geschädigte auf seinen Schaden anrechnen lassen; ob er von dieser Möglichkeit tatsächlich Gebrauch gemacht hat, ist unerheblich (BGH…, Beschluss vom 25.07.2022, VIa ZR 622/21, VRS 143, 82, juris Rdnr. 9; BGH, Urteil vom 24.07.2023, VIa ZR 752/22, juris Rdnr. 19).

    Demgegenüber können Vorteile, die sich nicht unmittelbar aus dem schädigenden Ereignis ergeben, sondern auf einen zusätzlich, vielleicht gar zeitlich versetzt hinzutretenden Umstand zurückzuführen sind, nur im Wege der auf dem Gedanken von Treu und Glauben beruhenden Vorteilsausgleichung berücksichtigt werden (BGH, Urteil vom 24.07.2023, VIa ZR 752/22, juris Rdnr. 14).

    Rn. 57 a) Der Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 6 Abs. 1, 27 Abs. 1 EG-FGV unterliegt der Vorteilsausgleichung (BGH, Urteil vom 24.07.2023, VIa ZR 752/22, juris Rdnr. 12).

    Die Bemessung der Höhe der anzurechnenden Vorteile ist in erster Linie Sache des nach § 287 ZPO besonders freigestellten Tatrichters (BGH, Urteil vom 24.07.2023, VIa ZR 752/22, juris Rdnr. 12).

    Rn. 63 Es steht im Ermessen des Tatrichters, ob er bei der Bemessung der Nutzungsvorteile vom Brutto- oder vom Nettokaufpreis ausgeht, wenn ein Geschädigter vorsteuerabzugsberechtigt ist (BGH, Urteil vom 24.07.2023, VIa ZR 752/22, juris Rdnr. 20).

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