Rechtsprechung
| VK Münster, 28.05.2004 - VK 10/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Bezirksregierung Münster
- oeffentliche-auftraege.de
Teilnehmer am Wettbewerb: Begriff der ähnlichen Einrichtungen im Sinne von § 7 Nr. 6 VOL/A
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Ähnliche Einrichtungen i.S.v. § 7 Nr. 6 VOL/A
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Öffentliche Ausschreibung von Einrichtungen für ambulant betreutes Wohnen; Bestimmung des Umfangs der Sozialhilfe; Bestimmung des Rechtswegs in öffentlichen Vergabesachen; Bedeutung des Bestehens eines berechtigten Interesses an dem Auftrag für die Zulässigkeit eines ...
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (28)
- BVerwG, 30.09.1993 - 5 C 41.91
Sozialhilfe - Pflegesatzvereinbarung - Mehrkostenvorbehalt - Ermessen - …
Auszug aus VK Münster, 28.05.2004 - VK 10/04
Diese Verträge wurden bislang rechtlich als öffentlich-rechtliche Verträge eingeordnet (vgl. zum Beispiel BVerwGE 94, 202; BGH, Urteil vom 12.11.1991, KZR 22/90).Derartige Vereinbarungen wurden in der Rechtsprechung als öffentlich-rechtliche Verträge im Sinne des § 53 Abs. 1 Satz 1 SGB X angesehen (BVerwGE 94, 202; BGH, Urteil vom 12.11.1991, KZR 22/90; OVG NW, Urteil vom 08.12.1994, NWVBl. 1995, Seite 263).Nach Ansicht des BGH (…a.a.O.) seien diese von den Trägern der Sozialhilfe zur Erfüllung der Sozialhilfeverpflichtung abgeschlossenen Beschaffungsverträge von dem öffentlich-rechtlichen Sozialhilfeverhältnis zu trennen.
den Abschluss einer Vereinbarung haben die Träger der Einrichtungen aus § 93 Abs. 2 BSHG nicht, sondern sie können nur verlangen, dass der Sozialhilfeträger sein Ermessen bei der Entscheidung über den Abschluss einer Pflegevereinbarung fehlerfrei ausübt (BVerwGE 94, 202).
Die Rechtsbeziehungen sollen eine gewisse Dauer, Berechenbarkeit und Verlässlichkeit haben (in diesem Sinne BVerwGE 94, 202).
- OLG Düsseldorf, 26.07.2002 - Verg 22/02
Rechtsnatur eines Vertrages zwischen einem kommunalen Zweckverband und einem …
Auszug aus VK Münster, 28.05.2004 - VK 10/04
Der Rechtsschutz des Antragstellers in diesem Nachprüfungsverfahren beschränkt sich somit nicht nur auf die Prüfung von Vergabebestimmungen, sondern erfasst auch die Bestimmungen der §§ 93 ff. BSHG (in diesem Sinne OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 22.05.2002, Verg 6/02 und 26.07.2002, Verg 22/02), weil gerade das Unterlassen der Ausschreibung aufgrund der Vorschriften aus dem Bundessozialhilfegesetz von dem Antragsgegner verlangt wird.Kennzeichnend ist, dass der Konzessionär ganz oder zum überwiegenden Teil das wirtschaftliche Nutzungsrisiko trägt (EuGH, Urteil vom 07.12.2000, Rs. C-324/98; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.07.2002, Verg 22/02).
Berücksichtigt man, dass es sich bei den §§ 97 ff. GWB um die jüngeren Vorschriften handelt und dass die dem Vergaberecht unterfallenen Beschaffungsvorgänge in den §§ 99, 100 GWB abschließend geregelt sind, spricht vieles für die Annahme, dass die Vorschriften des Kartellvergaberechts der Vorschrift des § 93b BSHG vorgehen und die Ausschreibung zu erfolgen hat (in diesem Sinne OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.07.2002, Verg 22/02).
- BGH, 12.11.1991 - KZR 22/90
Pflegesatzvereinbarungen als öffentlich-rechtliche Verträge
Auszug aus VK Münster, 28.05.2004 - VK 10/04
Diese Verträge wurden bislang rechtlich als öffentlich-rechtliche Verträge eingeordnet (vgl. zum Beispiel BVerwGE 94, 202; BGH, Urteil vom 12.11.1991, KZR 22/90).Derartige Vereinbarungen wurden in der Rechtsprechung als öffentlich-rechtliche Verträge im Sinne des § 53 Abs. 1 Satz 1 SGB X angesehen (BVerwGE 94, 202; BGH, Urteil vom 12.11.1991, KZR 22/90; OVG NW, Urteil vom 08.12.1994, NWVBl. 1995, Seite 263).Nach Ansicht des BGH (…a.a.O.) seien diese von den Trägern der Sozialhilfe zur Erfüllung der Sozialhilfeverpflichtung abgeschlossenen Beschaffungsverträge von dem öffentlich-rechtlichen Sozialhilfeverhältnis zu trennen.
- OLG Düsseldorf, 09.07.2003 - Verg 26/03
Antragsbefugnis und technische Leistungsfähigkeit eines Bieters
Auszug aus VK Münster, 28.05.2004 - VK 10/04
Entsprechend diesem Regelungszweck hat die antragstellende Partei für jeden einzelnen gerügten Verstoß gegen die Vergabevorschriften schlüssig und nachvollziehbar darzulegen, dass der betreffende Vergabefehler ihre Aussichten auf den Zuschlag tatsächlich beeinträchtigt hat oder dass die Zuschlagschancen zumindest verschlechtert worden sein können (vgl. u.a. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.07.2003, Verg 26/03; Beschluss vom 14.05.2001, Verg 19/01; OLG Koblenz, Beschluss vom 25.05.2000, 1 Verg 1/00) Hat ein Antragsteller mithin, den gerügten Vergabeverstoß zu seinen Lasten hinweggedacht, gleichwohl keine Chance darauf, sich bei der zu treffenden Vergabeentscheidung gegen seine Wettbewerber durchzusetzen, so ist er nicht antragsbefugt; denn dann kann der geltend gemachte Schaden gerade nicht auf den Vergabeverstoß zurückgeführt werden, den der Antragsteller zum Gegenstand des Nachprüfungsverfahren machen will (OLG Dresden, Beschluss vom 23.07.2002, WVerg 0007/02; BayObLG, Beschluss vom 12.04.2000, Verg 1/00).Nachprüfungsverfahren als rechtswidrig bekämpft, so dass bei einem Erfolg des Nachprüfungsbegehrens die zur Angebotserstellung aufgewendete Zeit und Mühe als unnötig vertan erscheinen muss (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.11.2001, Verg 40/01; Beschluss vom 09.07.2003, Verg 26/03).
- EuGH, 16.03.2004 - C-264/01
DIE WETTBEWERBSVORSCHRIFTEN DES EG-VERTRAGS HINDERN DIE DEUTSCHEN …
Auszug aus VK Münster, 28.05.2004 - VK 10/04
Letztlich wird mit wettbewerblichen Mitteln das gesetzlich vorgegebene System der sozialen Sicherheit verwaltet (vgl. dazu EuGH, Urteil vom 16.03.2004, Rs. C-306/01, C-354/01, C-355/01). - OLG Düsseldorf, 17.06.2002 - Verg 18/02
Zulässigkeit der privatwirtschaftlichen Abfallsammeltätigkeit eines …
Auszug aus VK Münster, 28.05.2004 - VK 10/04
Eine Wettbewerbsverfälschung kann auch darin bestehen, dass ein öffentlicher Auftraggeber eine wirtschaftliche oder mit anderen Worten eine für den Wettbewerb relevante Tätigkeit auf einem bestimmten Markt gar nicht aufnehmen darf, weil ihm dies durch eine Gesetzesvorschrift untersagt wird (in diesem Sinne OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.06.2002, Verg 18/02). - OLG Düsseldorf, 19.02.2002 - Verg 33/01
Kostenentscheidung im Nachprüfungsverfahren
Auszug aus VK Münster, 28.05.2004 - VK 10/04
Nach gefestiger Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (vgl. u.a. Beschluss vom 9.August 2001, Verg 1/01; Beschluss vom 19. Februar 2002, Verg 33/01) ist vielmehr eine differenzierte Betrachtungsweise geboten, die sich an folgenden Gesichtspunkten orientiert:. - OLG Düsseldorf, 09.08.2001 - Verg 1/01
Vergaberecht - Anwaltskosten
Auszug aus VK Münster, 28.05.2004 - VK 10/04
Nach gefestiger Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (vgl. u.a. Beschluss vom 9.August 2001, Verg 1/01; Beschluss vom 19. Februar 2002, Verg 33/01) ist vielmehr eine differenzierte Betrachtungsweise geboten, die sich an folgenden Gesichtspunkten orientiert:. - OLG Jena, 13.09.2001 - 6 Verg 1/01
Kostenfestsetzung; Vergabekammerverfahren
Auszug aus VK Münster, 28.05.2004 - VK 10/04
Entsprechend dem Beschluss des OLG Thüringen vom 25. Juni 2001, 6 Verg 1/01, und dem Beschluss des OLG Düsseldorf vom 03.07.2003, Verg 29/00, hat die Vergabekammer aber keine Streitwertfestsetzung zu treffen, sondern die Vergabekammern erlassen lediglich eine Kostengrundentscheidung und befinden darüber, ob die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten notwendig war und die Anwaltskosten damit erstattungsfähig sind. - BayObLG, 28.05.2003 - Verg 7/03
Nachprüfungsantrag bei bevorstehender "de-facto-Vergabe"
Auszug aus VK Münster, 28.05.2004 - VK 10/04
Denn auch öffentlich-rechtliche Verträge können der Ausschreibung unterliegen, weil eine Beschränkung des § 99 Abs. 1 GWB lediglich auf privatrechtliche Verträge jedenfalls keine europarechtskonforme Auslegung des Vertragsbegriffes wäre (BayObLG, Beschluss vom 28.05.2003, Verg 7/03). - OLG Düsseldorf, 03.07.2003 - Verg 29/00
Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat: Berechnung des …
- EuGH, 16.03.2004 - C-354/01
AOK-Bundesverband u.a. - Wettbewerb
- OLG Düsseldorf, 22.10.2003 - Verg 55/03
Umsatzsteuer: Wirtschaftliches Interesse des Antragstellers?
- OLG Düsseldorf, 19.12.2003 - Verg 73/03
Schätzung des wirtschaftlichen Interesses des Antragstellers
- EuGH, 07.12.2000 - C-324/98
Telaustria und Telefonadress - "Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Richtlinie …
- BGH, 12.10.1987 - II ZR 21/87
Ermächtigung eines Gesellschafters zur Geltendmachung eines Anspruchs der …
- EuGH, 19.06.2003 - C-249/01
Hackermüller - "Öffentliche Aufträge - Richtlinie 89/665/EWG - …
- OLG Düsseldorf, 24.03.2004 - Verg 7/04
Zulässigkeit von Wahlpositionen
- EuGH, 12.02.2004 - C-230/02
Grossmann Air Service
- OLG Düsseldorf, 22.05.2002 - Verg 6/02
Rechtsweg für Einwendungen eines Bieters gegen die Vergabe durch eine …
- OLG Dresden, 23.07.2002 - WVerg 7/02
Fehlende Eignung eines "Newcomers"
- OLG Koblenz, 25.05.2000 - 1 Verg 1/00
Antragsbefugnis ohne Angebotsabgabe; Unverzüglichkeit der Rüge nach § 107 Abs. 3 …
- OLG Düsseldorf, 23.12.2003 - Verg 58/03
Beteiligung eines in Trägerschaft einer öffentlich-rechtlichen …
- BayObLG, 12.04.2000 - Verg 1/00
Vergabe von Leistungen im Rahmen eines Vergabeverfahren
- OLG Düsseldorf, 28.02.2002 - Verg 40/01
Anforderungen an die Antragsbefugnis im Nachprüfungsverfahren; …
- OLG Hamburg, 10.10.2003 - 1 Verg 2/03
Beteiligung einer Bietergemeinschaft; Einlegung der Beschwerde ohne Beteiligung …
- OLG Düsseldorf, 14.05.2001 - Verg 19/01
Rügefrist maximal zwei Wochen!
- VG Münster, 02.05.1990 - 5 K 820/89
- OLG Düsseldorf, 08.09.2004 - Verg 35/04
Vergabeverfahren bei Auswahlverfahren nach den § 93 ff BSHG
Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster vom 28. Mai 2004 - VK 10/04 - wird zurückgewiesen. - VK Südbayern, 29.10.2013 - Z3-3-3194-1-25-08/13
AG darf nur die bekanntgegebenen Wertungskriterien anwenden!
In der Rechtsprechung ist allgemein anerkannt, dass neben der Antragsbefugnis die für das Vergabenachprüfungsverfahren eine spezielle Ausprägung des bei sämtlichen Rechtsschutzverfahren geltende Erfordernis eines Rechtsschutzbedürfnisses ist (KG Berlin, B. v. 15.04.2004 - Az.: 2 Verg 22/03; OLG Düsseldorf, B. v. 05.04.2006 - Az.: VII - Verg 8/06; B. v. 16.02.2006 - Az.: VII - Verg 6/06; B. v. 14.5.2001 - Az.: Verg 19/01; VK Baden-Württemberg, B. v. 13.10.2005 - Az.: 1 VK 59/05; B. v. 19.04.2005 - Az.: 1 VK 11/05; 2. VK Brandenburg, B. v. 19.01.2006 - Az.: 2 VK 76/05; VK Münster, B. v. 28.05.2004 - Az.: VK 10/04) - der Antragsteller darüber hinaus noch ein allgemeines Rechtsschutzinteresse an dem Vergabenachprüfungsverfahren haben muss. - VK Schleswig-Holstein, 26.10.2004 - VK-SH 26/04
Ausschluss wegen wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens
bb) Ähnliche Einrichtungen i.S.v. § 7 Nr. 6 VOL/A sind, unabhängig davon, ob sie gemeinnützige Zwecke verfolgen oder steuerrechtliche Vorteile genießen, nur solche Einrichtungen, die durch dienst- oder fachaufsichtsrechtliche Weisungen beeinflusst werden können und mithin öffentliche Einrichtungen sind (vgl. VK BR Münster, Beschluss vom 28.05.2004, VK 10/04).
- VK Hamburg, 03.08.2004 - VgK FB 4/04
Aufgaben der Jugendhilfe sind keine öffentlichen Aufträge!
Vereinbarungen zwischen öffentlichen und freien Jugendhilfeträgern zur Erfüllung der ihnen auf dem Gebiet der Jugendhilfe obliegenden Aufgaben erfüllen diese Voraussetzungen nicht (a. A. VK Münster, Beschluss vom 28.05.2004, VK 10/04). - VK Südbayern, 06.02.2009 - Z3-3-3194-1-36-10/08
Antragsbefugnis bzgl. eines Nachprüfungsverfahrens bei unterlassener …
Hierzu ist anzumerken, dass neben der Antragsbefugnis - die für das Vergabenachprüfungsverfahren eine spezielle Ausprägung des bei sämtlichen Rechtsschutzverfahren geltende Erfordernis eines Rechtsschutzbedürfnisses ist ( KG Berlin, B. v. 15.04.2004 - Az.: 2 Verg 22/03 ; OLG Düsseldorf, B. v. 05.04.2006 - Az.: Verg 8/06; B. v. 16.02.2006 - Az.: Verg 6/06; B. v. 14.5.2001 - Az.: Verg 19/01; 2. VK Brandenburg, B. v. 19.01.2006 - Az.: 2 VK 76/05 ; VK Baden-Württemberg, B. v. 13.10.2005 - Az.: 1 VK 59/05 ; B. v. 19.04.2005 - Az.: 1 VK 11/05; VK Münster, B. v. 28.05.2004 - Az.: VK 10/04) - der Antragsteller noch ein allgemeines Rechtsschutzinteresse an dem Vergabenachprüfungsverfahren haben muss. - VK Sachsen, 11.08.2006 - 1/SVK/073-06
Punktesystem: Sachfremder Maßstab!
Nach Auffassung der erkennenden Vergabekammer ist es gerade das Wesen der Dienstleistungskonzession, dass sie die Übertragung eines Rechts zur Verwertung einer bestimmten Leistung umfasst und dass der Konzessionär - ganz oder zum überwiegenden Teil - das wirtschaftliche Nutzungsrisiko trägt (Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 13.10.2005 - Az.: C-458/03; Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 06.12.2004 - Az.: Verg 79/04; Beschluss vom 27.10.2004 - Az.: Verg 41/04; Beschluss vom 12.1.2004 - Az.: Verg 71/03, Beschluss vom 26.7.2002 - Az.: Verg 22/02; Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Regierungsvertretung Lüneburg -, Beschluss vom 14.06.2005 - Az.: VgK-22/2005; Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Beschluss vom 14.03.2005 - Az.: 1 VK 5/05; Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Beschluss vom 24.09.2004 - Az.: VK 47/04; Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster, Beschluss vom 28.05.2004 - Az.: VK 10/04). - VK Baden-Württemberg, 16.01.2009 - 1 VK 65/08
Kirche ist nicht Teil des Staates oder öffentliche Einrichtung
Die VK Münster verschärft diese Anforderungen dahin, dass es sich um staatliche Einrichtungen, wie Behörden oder Anstalten handeln muss, die von staatlichen Stellen durch dienst- oder fachaufsichtsrechtliche Weisungen beeinflusst werden können (vgl. VK Münster, Beschl. v. 02.07.2004, VK 13-04; Beschl. v. 28.05.2004, VK 10/04). - VK Münster, 02.07.2004 - VK 13/04
Unangemessen niedriger Angebotspreis
Wie bereits im Beschluss vom 28. Mai 2004, VK 10/04, ausgeführt, geht die Kammer auch hier unter Berücksichtigung der o.a. Rechtsprechung davon aus, dass es sich bei den ,,ähnlichen Einrichtungen" im Sinne von § 7 Nr. 6 VOL/A entsprechend dem Wortlaut um staatliche Einrichtungen, wie Behörden oder Anstalten handeln muss, die von staatlichen Stellen durch dienst- oder fachaufsichtsrechtliche Weisungen beeinflusst werden können.
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Rechtsprechung
| Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche im Rheinland, 11.04.2005 - VK 10/2004 |
Volltextveröffentlichung
- kirchenrecht-ekir.de
§ 9 VwKG; § 87 PfDG
Abberufung, Rechtsmissbrauch, Statusfeststellung, Wartestand, missbräuchliches Verhalten
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- VGH der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland, 01.03.2002 - VGH 6/99
Versetzung in den Ruhestand
Auszug aus Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche im Rheinland, 11.04.2005 - VK 10/04
Soweit der VGH der Ev. Kirche der Union in einem dem Prozessbevollmächtigten des Klägers bekannten Urteil vom 1. März 2002 - VGH 6/99 - ausgeführt hat, bei der Versetzung in den Ruhestand nach § 91 Abs. 1 Satz 1 PfDG bestehe von dem Grundsatz, dass es -gleichfalls - nicht auf die Gründe ankommt, derentwegen der Pfarrer keine neue Verwendung gefunden hat, dann eine Ausnahme, wenn das Landeskirchenamt nicht nur die Bemühungen des Pfarrers nicht unterstützt, sondern vereitelt, hintertreibt oder behindert, führt dies hier zu keinem anderen Ergebnis. - Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche im Rheinland, 28.01.2002 - VK 9/00
Auszug aus Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche im Rheinland, 11.04.2005 - VK 10/04
Die von dem Kläger nach erfolglosem Widerspruchsverfahren angerufene Verwaltungskammer der Ev. Kirche im Rheinland wies mit Urteil vom 28. Januar 2002 - VK 09/2000 - den Antrag auf Aufhebung des Abberufungsbescheides in der Fassung des Widerspruchsbescheides zurück.
- Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche im Rheinland, 17.08.2007 - VK 16/06 Die gegen den Bescheid über die Festsetzung von Versorgungsbezügen und auf Feststellung, dass der Kläger sich im Status der Abberufung und nicht im Status des Wartestandes befindet, gerichtete Klage VK 10/2004 wies die Kammer mit Urteil vom 11.04.2005 ab.
Die Beklagte zu 1. führt ergänzend zur Begründung des Widerspruchsbescheides aus: Über die im Verfahren VK 10/2004 dargelegten Bemühungen hinaus sei der Kläger auch in Besetzungsverfahren der Kirchengemeinden Name 11 (28.03.2003), Name 6 (27.01.2004), Name 7 (09.01.2004) und Name 8 (20.05.2005) benannt worden.
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