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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 15.06.2016 - 1 U 151/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,20953
OLG Saarbrücken, 15.06.2016 - 1 U 151/15 (https://dejure.org/2016,20953)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 15.06.2016 - 1 U 151/15 (https://dejure.org/2016,20953)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 15. Juni 2016 - 1 U 151/15 (https://dejure.org/2016,20953)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 241 Abs 2 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 311 Abs 2 Nr 1 BGB, § 13 Abs 1 Nr 5 VOB/A, § 16 Abs 1 Nr 1 Buchst b VOB/A
    Schadensersatzanspruch des übergangenen Bieters im Vergabeverfahren für Brückenarbeiten: Auslegung eines mit den Ausschreibungsunterlagen formal übereinstimmenden Angebots; Berücksichtigung nachträglicher Erklärungen des Bieters

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung eines formal mit den Ausschreibungsunterlagen übereinstimmenden Angebots

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergaberechtsverstoß: Schadensersatz auch ohne Inanspruchnahme von Primärrechtsschutz!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Vergabefehler: Schadensersatz ohne Primärrechtsschutz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auslegung eines formal mit den Ausschreibungsunterlagen übereinstimmenden Angebots; Ausschließung eines Angebots wegen nachträglicher Modifizierung

Besprechungen u.ä. (3)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Schadensersatzanspruch des übergangenen Bieters im Unterschwellenbereich ohne vorherige Inanspruchnahme von Primärrechtsschutz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vergaberechtsverstoß: Schadensersatz auch ohne Inanspruchnahme von Primärrechtsschutz (VPR 2016, 198)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Vergaberechtsverstoß: Schadensersatz auch ohne Inanspruchnahme von Primärrechtsschutz! (IBR 2016, 595)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2016, 664
  • VPR 2016, 198
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (24)

  • OLG Düsseldorf, 12.03.2007 - Verg 53/06

    Vergabeverfahren - zur Berücksichtigung nachträglich abgegebener Erläuterungen …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.06.2016 - 1 U 151/15
    Zu den Vergabeunterlagen in diesem Sinn gehören das Anschreiben mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe, die Vertragsunterlagen, d.h. die Leistungsbeschreibung und die Vertragsbedingungen (vgl. Stolz, in: Willenbruch/Wieddekind, Vergaberecht, 3. Aufl. 2014, 7. Los Rn. 44... pp. Dieses Verbot soll die Vergleichbarkeit der Angebote gewährleisten. Entspricht die angebotene nicht der ausgeschriebenen Leistung, darf sie daher aus Gründen des Wettbewerbs und der Gleichbehandlung auch dann nicht gewertet werden, wenn sie gleich- oder sogar höherwertig ist (vgl. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 29. April 2002 - Verg 10/02 - juris, Rn. 14, VergabeR 2002, S. 504; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. März 2007 - VII-Verg 53/06 -, juris, Rn. 16, noch zur Vorgängerregelung des § 21 Nr. 1 Abs. 2 VOB/A; Stolz, a.a.O. Rn. 47... pp.

    Auch solche, nach Zugang des Angebots erfolgende Äußerungen des Bieters dürfen daher insoweit berücksichtigt werden, als sie Rückschlüsse auf seinen tatsächlichen Willen und/oder das tatsächliche Verständnis des Erklärungsempfängers zulassen (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 26. Februar 2014 - 1 Verg 15/13 -, juris Rn. 22, VergabeR 2014, S. 609; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. März 2007 - VII-Verg 53/06 -, juris, Rn. 38 und 59; Horn, in: Heiermann/Zeiss, jurisPK-Vergaberecht, 4. Aufl. 2013, § 15 VOB/A 2012, Rn. 27 aE... pp.

    Los, Rn. 43; auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. März 2007 - VII-Verg 53/06 -, juris, Rn. 61... pp.

  • OLG Naumburg, 23.12.2014 - 2 U 74/14

    Baggergut - Klage des übergangenen Bieters auf Schadensersatz wegen vermeintlich …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.06.2016 - 1 U 151/15
    Hiernach kann dem Bieter - auch im vorliegenden Unterschwellenbereich bei Zugrundelegung der Regelungen der VOB/A - gegen den Auftraggeber ein Schadenersatzanspruch nach §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2, 311 Abs. 2, 3 BGB zustehen, wenn dieser durch Missachtung von Vergabevorschriften seine Verpflichtung zur Rücksichtnahme auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Bieters schuldhaft verletzt und dem durch diese Vorschriften geschützten Unternehmen hierdurch Schaden zugefügt hat (vgl. BGH, Urteil vom 15. Januar 2013 - X ZR 155/10 "Parkhaussanierung" -, VergabeR 2013, S. 434; BGHZ 190, 89, 92 f. - Rettungsdienstleistungen II; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23. Dezember 2014 - 2 U 74/14 -, juris, Rn. 28; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 13. Juni 2012 - 1 U 357/11 - 107, 1 U 357/11 -, juris, Rn. 44... pp.

    Daher ist der Bieter mit der Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs grds. nicht deshalb ausgeschlossen, weil er nicht im Wege des Primärrechtsschutzes versucht hat, die Zuschlagserteilung zu verhindern (vgl. Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23. Dezember 2014 - 2 U 74/14 -, juris, Rn. 25, VergabeR 2015, S. 497... pp.

    Maßstab hierfür dürften jedoch nicht die Vorschriften des § 107 Abs. 3 GWB zur Rügeobliegenheit sein, weil diese Regeln nur den Gang und die Zulässigkeit des vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens betreffen (vgl. Scharen in: Willenbruch/Wieddekind, Vergaberecht, 3. Aufl. 2014, 14. Los § 126 GWB Rn. 25; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23. Dezember 2014 - 2 U 74/14 -, juris, Rn. 33, VergabeR 2015, S. 497... pp.

  • BGH, 09.06.2011 - X ZR 143/10

    Rettungsdienstleistungen II

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.06.2016 - 1 U 151/15
    Hiernach kann dem Bieter - auch im vorliegenden Unterschwellenbereich bei Zugrundelegung der Regelungen der VOB/A - gegen den Auftraggeber ein Schadenersatzanspruch nach §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2, 311 Abs. 2, 3 BGB zustehen, wenn dieser durch Missachtung von Vergabevorschriften seine Verpflichtung zur Rücksichtnahme auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Bieters schuldhaft verletzt und dem durch diese Vorschriften geschützten Unternehmen hierdurch Schaden zugefügt hat (vgl. BGH, Urteil vom 15. Januar 2013 - X ZR 155/10 "Parkhaussanierung" -, VergabeR 2013, S. 434; BGHZ 190, 89, 92 f. - Rettungsdienstleistungen II; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23. Dezember 2014 - 2 U 74/14 -, juris, Rn. 28; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 13. Juni 2012 - 1 U 357/11 - 107, 1 U 357/11 -, juris, Rn. 44... pp.

    Rn. 69 Da die Verschuldensvermutung aus § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB vorliegend nicht widerlegt wurde, bedarf die Frage, ob aus Gründen des Unionsrechts der Schadensersatzanspruch wegen Verstoßes eines öffentlichen Auftraggebers gegen Vergaberecht gerade nicht von der Schuldhaftigkeit des Verstoßes abhängt, keiner Entscheidung (offen gelassen von BGH, Urteil vom 09. Juni 2011 - X ZR 143/10 - juris, Rn. 13, BGHZ 190, 89-99; unter Verweis auf EuGH, Urteil vom 30. September 2010 - C-314/09 -, juris; für die Notwendigkeit eines schuldhaften Handelns, Dippel in: Heiermann/Zeiss, jurisPK-Vergaberecht, 4. Aufl. 2013, § 126 GWB, Rn. 35... pp.

  • OLG München, 25.11.2013 - Verg 13/13

    Vergabeverfahren für eine Videoüberwachungsanlage im Neubau einer …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.06.2016 - 1 U 151/15
    Rn. 47 Sieht man in Fällen vorliegender Art nicht die §§ 16 Abs. 1 Nr. 1 lit. b, 13 Abs. 1 Nr. 5 VOB/A als anwendbar an, sondern einen in der VOB/A nicht ausdrücklich erwähnten, aber sonstigen zwingenden Ausschlussgrund (vgl. hierzu OLG München, Beschluss vom 25. November 2013 - Verg 13/13 -, juris Rn. 25, VergabeR 2014, S. 430 ff.

    Rn. 53 (2.... pp. Entgegen der Ansicht der Beklagten stellt sich vorliegend nicht die Frage, ob nachträgliche Erklärungen auf die Auslegung des Angebots Auswirkungen haben und ob hierdurch ein klares Angebot geändert werden könne. Der Erklärungswert des Angebots der Firma Firma ... war gerade nicht klar und eindeutig (anders etwa im Fall des OLG München, Beschluss vom 25. November 2013 - Verg 13/13 -, juris Rn. 27, VergabeR 2014, S. 430 ff.

  • OLG Saarbrücken, 13.06.2012 - 1 U 357/11

    Vergabe: Rechtsschutz im Unterschwellenbereich; "Verlagerung" der Angabe von …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.06.2016 - 1 U 151/15
    Hiernach kann dem Bieter - auch im vorliegenden Unterschwellenbereich bei Zugrundelegung der Regelungen der VOB/A - gegen den Auftraggeber ein Schadenersatzanspruch nach §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2, 311 Abs. 2, 3 BGB zustehen, wenn dieser durch Missachtung von Vergabevorschriften seine Verpflichtung zur Rücksichtnahme auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Bieters schuldhaft verletzt und dem durch diese Vorschriften geschützten Unternehmen hierdurch Schaden zugefügt hat (vgl. BGH, Urteil vom 15. Januar 2013 - X ZR 155/10 "Parkhaussanierung" -, VergabeR 2013, S. 434; BGHZ 190, 89, 92 f. - Rettungsdienstleistungen II; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23. Dezember 2014 - 2 U 74/14 -, juris, Rn. 28; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 13. Juni 2012 - 1 U 357/11 - 107, 1 U 357/11 -, juris, Rn. 44... pp.

    Rn. 39 Allein aus dem Umstand, dass der Klägerin diese Möglichkeit dem Grunde nach zusteht (vgl. hierzu Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 13. Juni 2012 - 1 U 357/11 - 107, 1 U 357/11 -, juris Rn. 45, mwN... pp., folgt nicht, dass die Nichtdurchführung stets die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ausschließt.

  • LG Saarbrücken, 19.11.2015 - 4 O 346/14
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.06.2016 - 1 U 151/15
    Die Berufung der Beklagten gegen das am 19. November 2015 verkündete Grundurteil des Landgerichts Saarbrücken, 4 O 346/14, wird zurückgewiesen.

    Rn. 26 unter Aufhebung des Grundurteils des Landgerichts Saarbrücken vom 19.11.2015, 4 O 346/14, die Klage durch Endurteil abzuweisen.

  • OLG München, 15.03.2012 - Verg 2/12

    Vergabenachprüfungsverfahren: Unverzügliche Rüge eines Vergabeverstoßes als …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.06.2016 - 1 U 151/15
    Rn. 62 Die Aufklärungsgespräche dürfen nur zur Abklärung bestehender Zweifelsfragen dienen, niemals aber zur Abänderung des Angebots führen, da sonst der Gleichbehandlungsgrundsatz nicht gewahrt würde (vgl. OLG München, Beschluss vom 15. März 2012 - Verg 2/12 - juris, Rn. 69, VergabeR 2012, S. 740 ff.
  • BGH, 22.09.2008 - II ZR 257/07

    Zum Vertragswiderruf wegen Überrumpelung in einer Haustürsituation

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.06.2016 - 1 U 151/15
    Aufgrund des eindeutigen Wortlautes bedarf es auch in diesen Fällen eines Antrags auf Zurückverweisung (vgl. BGH, Urteil vom 22. Juni 2004 - XI ZR 90/03 -, juris, Rn. 28, MDR 2004, S. 1429, 1430; BGH, Beschluss vom 22. September 2008 - II ZR 257/07 -, Rn. 12, juris, für den Fall einer Stufenklage, bei welcher § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 ZPO analog anwendbar ist; Heßler, a.a.O.
  • BGH, 22.06.2004 - XI ZR 90/03

    Zurückverweisung nach Aufhebung eines Grundurteils; Pflichten der …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.06.2016 - 1 U 151/15
    Aufgrund des eindeutigen Wortlautes bedarf es auch in diesen Fällen eines Antrags auf Zurückverweisung (vgl. BGH, Urteil vom 22. Juni 2004 - XI ZR 90/03 -, juris, Rn. 28, MDR 2004, S. 1429, 1430; BGH, Beschluss vom 22. September 2008 - II ZR 257/07 -, Rn. 12, juris, für den Fall einer Stufenklage, bei welcher § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 ZPO analog anwendbar ist; Heßler, a.a.O.
  • BGH, 01.02.2010 - II ZR 209/08

    Zurückverweisung wegen eines schweren Verfahrensmangels durch das …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.06.2016 - 1 U 151/15
    Die Aufhebung und Zurückverweisung wegen einer noch durchzuführenden Beweisaufnahme ist deshalb auf Ausnahmefälle zu beschränken, in denen die Durchführung des Verfahrens in der Berufungsinstanz voraussichtlich zu größeren Nachteilen führt als die Zurückverweisung der Sache an das erstinstanzliche Gericht (vgl. BGH, Urteil vom 1. Februar 2010 - II ZR 209/08 -, NJW-RR 2010, S. 1048, 1049; BGH, Urteil vom 16. Dezember 2004 - VII ZR 270/03 -, MDR 2005, S. 645... pp.
  • BGH, 04.07.2001 - VIII ZR 279/00

    Geltendmachung eines nicht bestehenden Zurückbehaltungsrechts

  • BGH, 14.06.1994 - XI ZR 210/93

    Wirksamkeit einer formularmäßigen Sicherungsabtretung von Lohn- und …

  • BGH, 08.07.2004 - VII ZR 231/03

    Verschuldensabhängigkeit einer Vertragsstrafe; Absehen von Zurückverweisung wegen …

  • BGH, 30.03.2001 - V ZR 461/99

    Zurückverweisung im Berufungsverfahren; Zusicherung eines Mieterträgen

  • BGH, 16.12.2004 - VII ZR 270/03

    Voraussetzungen der Aufhebung und Zurückverweisung durch das Berufungsgericht; …

  • EuGH, 30.09.2010 - C-314/09

    Strabag u.a. - Richtlinie 89/665/EWG - Öffentliche Aufträge - …

  • OLG Koblenz, 26.02.2014 - 1 Verg 15/13

    Abbrucharbeiten - Vergabeverfahren: Auslegung eines Angebots nach dem wirklichen …

  • BGH, 30.10.1984 - VI ZR 18/83

    Berücksichtigung des Mitverschuldens bei Bemessung der Entschädigung

  • OLG Koblenz, 31.10.1991 - 5 U 1249/90

    Berufung; Entscheidung über Betrag; Zurückweisung; Verurteilung zur Zahlung

  • BGH, 26.10.1983 - IVa ZR 80/82

    Willenserklärung - Vorrang des wirklichen Willens - Interpretation - Verständnis

  • BGH, 19.12.2001 - XII ZR 281/99

    Ergänzende Vertragsauslegung

  • BGH, 15.01.2013 - X ZR 155/10

    Parkhaussanierung

  • BGH, 13.08.1996 - XI ZR 218/95

    Erforderliche Auslegung einer Urkunde trotz an sich eindeutigen Inhalts

  • BayObLG, 29.04.2002 - Verg 10/02

    Leistungsverzeichnis mit Fabrikatsangabe - Bestimmung der Gleichwertigkeit anhand …

  • VK Saarland, 18.07.2017 - 3 VK 03/17

    Vergabenachprüfungsverfahren: Vergabe von Dienstleistungen des öffentlichen …

    Wie oben bereits ausgeführt wurde, ist dabei zu beachten, dass der Begriff des "Dienstleistungsauftrags" im Sinne der VO (EG) 1370/2007 ein anderer ist als im 4. Teil des GWB und insbesondere auch Dienstleistungskonzessionen und In-House-Vergaben im Anwendungsbereich der VO (EG) 1370/2007 damit der Nachprüfung durch die Vergabekammern unterzogen werden können (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 02.03.2011- Verg 48/10; VK Südbayern, Beschluss v. 15.10.2015, VPR 2016, 198; OLG München, Beschluss v. 31.03.2016 - Verg 14/15)..
  • VK Südbayern, 30.05.2022 - 3194.Z3-3_01-21-61

    Leistungen, Leistungserbringung, Vergabekammer, Bieter, Versorgung, …

    Zum anderen dürfen bei der Frage, ob der vom Bieter angebotene Leistungsumfang demjenigen der Leistungsbeschreibung entspricht, auch nachträgliche Erläuterungen des Bieters darüber, wie er sein Angebot im Zeitpunkt seiner Abgabe verstanden wissen wollte, und welchen Inhalt er ihm tatsächlich beimaß, nicht unberücksichtigt bleiben (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 15.06.2016 - 1 U 151/15; VK Südbayern, Beschluss vom 03.06.2014 - Z3-3-3194-1-14-03/14).
  • VK Südbayern, 25.07.2023 - 3194.Z3-3_01-22-59

    Leistungen, Vergabeverfahren, Dienstleistungen, Vergabekammer, Ausschreibung, …

    Bei der Frage, ob der vom Bieter angebotene Leistungsumfang demjenigen der Leistungsbeschreibung entspricht, dürfen auch nachträgliche Erläuterungen des Bieters darüber, wie er sein Angebot im Zeitpunkt seiner Abgabe verstanden wissen wollte, und welchen Inhalt er ihm tatsächlich bemaß, nicht unberücksichtigt bleiben (OLG Saarbrücken, Urteil vom 15.06.2016 - 1 U 151/15; VK Südbayern, Beschluss vom 03.06.2014 - Z3-3-3194-1-14-03/14), da diese Überlegungen regelmäßig auch Eingang in die Kalkulation des Angebotspreises gefunden haben.
  • OLG Zweibrücken, 13.09.2021 - 1 U 93/20

    Primärrechtsschutz in Vergabeverfahren bei Nichterreichen oder Übersteigen eines …

    Im Aufklärungsgespräch vermochte die Verfügungsklägerin die gebotene Erläuterung und Klarstellung nicht zu leisten; eine Korrektur i.S. einer Abänderung ihres Angebots war ihr von Rechts wegen verwehrt, da eine solche Möglichkeit den Gleichheitsgrundsatz verletzten würde (OLG Saarbrücken, Urteil vom 15.06.2016, Az. 1 U 151/15, Juris).
  • LG Köln, 18.12.2018 - 5 O 248/18
    Es kann somit der Klägerin nicht entgegengehalten werden, ihr habe mit dem einstweiligen Rechtsschutzverfahren ein einfacheres, günstigeres und hinsichtlich des Rechtsschutzzieles gleich wirksames Verfahren zur Verfügung gestanden (OLG Saarbrücken, Urteil vom 15.06.2016, 1 U 151/15, BeckRS 2016, 13235, Rn. 32).
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